Mobilität

Auto anmelden: Unterlagen, Kosten, Vollmacht & Co.

Der Kaufvertrag ist unterzeichnet, das Wunschkennzeichen reserviert: Es fehlt nur noch die eigentliche Zulassung. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Auto - eigentlich jedes Fahrzeug - schnellstmöglich anmelden.

Lesedauer: 7 Minuten

  • Auto anmelden - Unterlagen, Kosten, Vollmacht & Co.

Kraftfahrzeuge anmelden

Wo melde ich Autos, Motorräder, Traktoren und Wohnwagen an?

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet. Je nach Wohnort kann deren "Platz" und zuständige Behörde variieren. Wer auf dem Land lebt, der wird seine Zulassungsstelle oftmals im Bürgerbüro oder Landratsamt der nächsten Kreisstadt finden. Großstädte haben in der Regel eigene Zulassungsbehörden, ohne dass diese in andere Ämter integriert sind.

Wichtig: Ihr Fahrzeug wird stets bei der Zulassungsbehörde Ihres Erstwohnsitzes zugelassen. Mit unseren Tipps zur Kfz-Zulassung lässt sich der Gang zur Behörde übrigens so effizient wie möglich gestalten.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Die nötigen Papiere für die ZulassungKosten der AnmeldungDie notwendige VersicherungHäufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Beim Gang zur Zulassungsstelle sollten Sie eine Reihe wichtiger Dokumente, Nachweise und Unterlagen dabei haben.

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (das ist der Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
    Darin befindet sich u. a. die Schlüsselnummer, anhand derer die Kfz-Steuer für Ihr Auto berechnet werden kann.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Positiver Bericht der Hauptuntersuchung (bei Gebrauchtwagen)
  • Bei Neufahrzeugen und Autos aus dem EU-Ausland: Eine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC-Papiere)

Neufahrzeug, Gebrauchtfahrzeug, Wiederzulassung: Diese Papiere brauchen Sie

In unserer Tabelle erfahren Sie, welche Dokumente Sie für welche Art der Zulassung mitbringen sollten.

Neufahr­zeugGebraucht­fahrzeugWiederzulassung eines abgemeldeten FahrzeugsKurzzeit­kennzeichenAbmeldung oder Stilllegung eines Fahrzeugs

Personal­ausweis oder Reisepass

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

elektronische Versicherungs­bestätigung, bzw. eVB-Nummer

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein

Fahrzeugschein, Zulassungs­bescheinigung Teil I

Nein

Ja

Ja

Ja

Ja

Fahrzeugschein, Zulassungs­bescheinigung Teil II

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Prüfbericht der letzten Haupt­untersuchung

Nein

Ja

Ja

Ja

Nein

SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

EG-Überein­stimmungs­bescheinigung (COC-Papiere)

Ja

Nein

Nein

Nein

Nein

Vollmacht: Wenn Andere Ihr Auto anmelden

Sie können auch in Vertretung für Andere ein Fahrzeug anmelden oder sich durch andere vertreten lassen. Hierfür ist eine Vollmacht notwendig.

Ist der eigentliche Fahrzeughalter verhindert und erlaubt Ihnen, die An- oder Abmeldung stellvertretend vorzunehmen, brauchen Sie eine unterzeichnete Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Ist der Fahrzeughalter minderjährig, haben viele Zulassungsstellen bereits vorgefertigte Vollmachten, die den Erziehungsberechtigten erlauben, an seiner statt die Anmeldung vorzunehmen.

Was kostet die Anmeldung eines Fahrzeugs?

Die Kosten für die Kfz-Zulassung können je nach Landkreis oder Stadt variieren. Grundlegend gilt: Es macht bei den meisten Stellen einen Unterschied, ob sie einen Neuwagen zulassen, einen Gebrauchtwagen ummelden oder abmelden.

  • Beispielsweise kommen für die Erstzulassung in Stuttgart Gebühren in Höhe von 30 € bis 71 € auf Sie zu. (Stand Januar 2024)
  • Die Umschreibung mit auswärtigem Kennzeichen kostet in der Schwabenmetropole zwischen 24,20 € und 80,30 €. (Stand März 2024)
Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Interesse an einer Kfz-Versicherung? Fordern Sie hier Ihr Angebot an.

Auto anmelden: Diese Versicherung ist Voraussetzung

Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Auto anmelden und im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung erweitern den Grundschutz der Kfz-Haftpflicht noch um wichtige Leistungen. Eine Teilkasko bietet Ihnen beispielsweise noch einen Diebstahl- und Unwetterschutz. Die Vollkasko geht einen Schritt weiter und deckt auch Schäden am Fahrzeug, die Sie selbst verschulden. Hier erfahren Sie übrigens, worin genau die Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- & Vollkasko bestehen.

Auto anmelden ohne Führerschein, Fahrzeugschein, Papiere, oder TÜV-Bescheinigung

Wer noch auf seinen Führerschein wartet oder ihn gar verlegt hat, darf aufatmen: Zur Anmeldung Ihres Autos benötigen Sie den Führerscheint nicht. Wer ein Fahrzeug anmeldet, ist erst einmal nur der "Halter", nicht automatisch der ständige Fahrer. Das soll jedoch keine Aufforderung sein, den Führerschein zuhause zu lassen: Wer einen Führerschein besitzt, sollte ihn beim Termin auf der Zulassungsbehörde dabei haben - sicher ist schließlich sicher.

Auch ohne Fahrzeugpapiere ist eine Anmeldung oftmals möglich – sofern Sie über einen Nachweis verfügen, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind. In der Regel sind die Daten bei der Zulassungsstelle gespeichert und Sie können auf Ihren Namen neue Papiere ausstellen lassen. Im Zweifel besprechen Sie Ihren individuellen Fall mit den Mitarbeitern der Zulassungsstelle. Nachweise darüber, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind, können beispielsweise der Kaufvertrag, vorhandene ausländische Dokumente, Originalrechnungen oder Zollquittungen sein.

Die Frage nach der Anmeldung ohne TÜV-Bescheinigung ist kniffliger. Gemeinhin darf kein zulassungspflichtiges Fahrzeug ohne Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Stellt sich die Frage, wie man mit einem nicht angemeldeten Auto zu eben jener Hauptuntersuchung gelangt, wenn die Fahrt dorthin schon untersagt ist. Die Antwort lautet Kurzzeitkennzeichen. Damit erlaubt Ihnen die Behörde direkte Fahrten zur Werkstatt und wieder zur Zulassungsstelle.

Fehlt Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), können Sie ein Auto ebenfalls anmelden. Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), müssen Sie diese wieder beschaffen, denn diese ist zur Anmeldung zwingend nötig.

Mit ungestempeltem Kennzeichen darf nur innerhalb des Zulassungsbezirks gefahren werden. Und auch das nur, wenn die Fahrten explizit mit dem Zulassungsverfahren zusammenhängen. Das sind beispielsweise die Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Nach Entfernung der Stempelplakette dürfen Rückfahrten mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden. Erneut gilt: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss hierüber Bescheid wissen.

Häufige Fragen

Ihr Auto anmelden: Noch offene Fragen?

Was genau tut so eine Zulassungsstelle überhaupt? Können Halter Ihr Fahrzeug auch online an- und abmelden? Wir beantworten Ihre Fragen zur Anmeldung Ihres Autos.

  • Die Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz kümmert sich um Folgendes:

    • Erstellung der Fahrzeugpapiere
    • Kennzeichennummer und die amtlichen Stempelplaketten
    • Umweltplakette für das angemeldete Fahrzeug

    Falls Sie noch keine Kennzeichen haben, lassen Sie sie nach der Zulassung bei einem Schilderdienst anfertigen. In diesem Fall müssen die Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde nur noch gestempelt werden. Unser Tipp: Den Termin bei der Zulassungsstelle frühzeitig reservieren und die Kennzeichen schon vorgefertigt mitbringen - das erspart Ihnen den Gang zu den meist außerhalb der Behörde angesiedelten "Schilderhändlern" und wieder zurück.

  • Mittlerweile bieten die meisten Kfz-Zulassungsstellen die Option, Fahrzeuge online zuzulassen; die sogenannte iKfz-Zulassung. Für die tatsächliche Durchführung müssen jedoch ein paar Voraussetzungen gegeben sein. Auf unserer Seite zur Kfz-Zulassung erfahren Sie, welche.

  • Unsere Kunden erhalten die eVB-Nummer ganz unkompliziert telefonisch beim persönlichen Berater oder über unser einfaches Formular zur Beantragung wichtiger .

  • Das hierfür nötige Formular 032021 können Sie zum Beispiel beim Zoll downloaden. Oft haben örtliche Verwaltungsbehörden und selbst Bürgerbüros ausgedruckte Varianten für Anwohner parat - schließlich wird bei einem Umzug in einen neuen Landkreis häufig auch eine Ummeldung des Fahrzeugs notwendig. Bringen Sie dieses Papier dann ausgefüllt und unterschrieben zur Anmeldung mit. Sie können allerdings auch bei der Zulassungsstelle ein Lastschriftmandat ausfüllen.

  • Das ist nicht möglich - Ihr Auto muss dort angemeldet werden, wo Ihr Hauptwohnsitz sich befindet.

  • Ja, auch Feinstaubplaketten erhalten Sie auch auf der Zulassungsbehörde. Einige Städte und Gemeinden bieten bereits online Kaufmöglichkeiten dafür an. Mehr Informationen finden Sie mit Sicherheit auf der Website Ihres Landkreises oder Stadt.

  • Der Besuch auf der Zulassungsstelle kann ganz schön langatmig werden. Besonders in den Städten entstehen mitunter lange Menschenschlagen vor den Schaltern und selbst mit einem Termin müssen Sie sich auf Wartezeiten einstellen. Mit diesen Tipps ersparen Sie sich viel Ärger:

    • Denken Sie stets an den Personalausweis und alle anderen erforderlichen Unterlagen, Papiere und Bescheinigungen
    • Lassen Sie Ihr Kennzeichen schon vorher herstellen und bringen Sie es gleich mit
    • Haben Sie ein Wunschkennzeichen? Reservieren Sie es rechtzeitig!
    • Nutzen Sie nach Möglichkeit schon sehr frühzeitig die Möglichkeit der online Terminvereinbarung
  • Sie sind verpflichtet, den Verkauf der Zulassungsstelle mitzuteilen. Die Verpflichtung entfällt, wenn der Käufer die Zulassungsstelle selbst informiert. Meldet der Käufer das Auto nicht unverzüglich um oder setzt es außer Betrieb, sollten Sie das bei der Zulassungsstelle melden. Diese kann die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Das bedeutet, dass öffentlich nach der Zulassungsbescheinigung gesucht wird. Mit Ablauf der Frist endet die Zulassung und damit Ihre Steuerpflicht.

    Eine Abmeldung des Fahrzeugs vor Übergabe ist in jedem Fall die beste Option - und dringend empfohlen! Ein Anspruch auf so ein Verfahren wie im Absatz hierüber beschrieben, besteht nämlich nicht. Informieren Sie Ihre Versicherung ebenfalls über den Verkauf. Mit dem Verkauf geht nämlich auch der Versicherungsvertrag auf den Käufer über.

Gut zu wissen

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