Haus- & Grundbesitzer­haftpflicht

Der beste Fall im Haftungsfall

Als Eigentümer sind Sie für Ihr Haus und Grundstück verantwortlich. Sie haften unbegrenzt für Schäden, die auf Verletzung der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Sie ab.

Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht: Junge Mutter spielt mit zwei Kindern auf dem Balkon
Zwei Männer lachend vor einem Haus

Ihre Vorteile

Darum ist eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung sinnvoll

Solange in Ihrem Haus alles zum Besten steht, denken Sie an alles, nur nicht an eine Haftpflichtversicherung. Aber: Wenn jemandem etwas passiert, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, haften Sie für den Schaden.

  • Schutz bei Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

    Versicherungsnehmer sind abgesichert, wenn sie wegen Verletzung von Pflichten wie baulicher Instandhaltung, Beleuchtung oder Schnee- und Streupflicht auf Gehwegen haftbar gemacht werden.

  • Hohe Versicherungssummen

    Die Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Haus- oder Grundstücksbesitzers mit bis zu 50 Mio. € pauschal ab, wenn Dritte aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Schadenersatzansprüche geltend machen.

  • Prüfung der Haftpflichtfrage

    Falls es auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus zu einem Schaden kommt, prüfen wir zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sind. Falls dies nicht der Fall ist, kümmern wir uns um die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

  • Übernahme bei leichter oder grober Fahrlässigkeit

    Wir übernehmen auch leicht oder grob fahrlässig verursachte Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

  • Mitversicherung von WEG-Verwaltern

    Bei Eigentümergemeinschaften sind auch die Haftpflichtansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen den Verwalter und andere Wohnungseigentümer mitversichert, was für umfassenden Schutz sorgt.

  • Stets den besten Schutz

    Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung bietet Ihnen dank Update- und Markt-Garantie stets den besten Schutz: Ihr Vertrag wird automatisch auf die neuesten Bedingungen angepasst und garantiert gleichzeitig marktführende Konditionen.

Für wen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?

In der Übersicht sehen Sie, für wen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll ist. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen jederzeit gerne, wenn Sie sich unsicher oder Fragen dazu haben.

Sie sind…Ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?

Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses


Eine private Haftpflichtversicherung sichert Sie ab.

Eigentümer und bewohnen das Haus (Ein- bis Sechs-Familienhaus) oder die Wohnung selbst


Eine private Haftpflichtversicherung sichert Sie ab.

Vermieter einer Wohnung


Die private Haftpflichtversicherung der Württembergischen kann jedoch Versicherungsschutz bieten: Im Komfortschutz ist die Abvermietung von bis zu drei Wohnungen, im Premiumschutz von bis zu sechs Wohnungen versichert.

Vermieter eines Hauses

Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft


Eine gemeinsame Versicherung für die gesamte WEG ist sinnvoll.

Eigentümer eines unbebauten Grundstücks



Die private Haftpflichtversicherung der Württembergischen kann jedoch Versicherungsschutz bieten: Im Komfortschutz sind unbebauter Grundstücke bis 15.000 m², im Premiumschutz bis zu 20.000 m² versichert.

Unsere Leistungen

Das deckt die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht ab

Unsere Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn auf Ihrem Grundstück etwas passiert. Hier finden Sie einen Auszug der versicherten Gefahren, einen vollständigen Überblick finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Sie können entscheiden, ob Sie sich für 10 Mio. €, 20 Mio. € und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern wollen.

    Bis zu 50 Mio. €

  • Arbeitsmaschinen

    Beim Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sichern wir Sie ab.

  • Erneuerbare Energien

    Auch als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien wie z. B. Photovoltaik- und Solaranlage, Wärmepumpenanlage, Geothermieanlage, Kleinwindanlage, Mini-Blockheizkraftwerk sind Sie mit uns abgesichert.

  • Swimmingpool

    Swimmingpools, Teiche, Biotope sowie Zisternen, Brunnen oder ähnliches auf dem Grundstück sind ebenfalls versichert.

  • Umweltschäden

    Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Dazu gehören Schäden in Boden, Luft oder Wasser, die beschädigt werden beispielsweise durch Heizöltanks.

  • Allmählichkeitsschäden

    Sie sind versichert gegen Schäden, die allmählich durch langanhaltende Einflüsse wie Feuchtigkeit, Temperatur oder Gase entstehen, inklusive Rauch, Ruß und Staub.

  • Bauarbeiten

    Die Versicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen, die während Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten am versicherten Objekt entstehen, einschließlich Schäden durch beauftragte Dritte.

Leistungsbeispiele für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

In diesen Fällen springt die Versicherung ein

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Immobilieneigentümer vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen. Im Folgenden sind drei Beispiele aufgeführt, in denen die Versicherung leisten könnte.

  • Mann beim Schneeschippen

    Aufs Glatteis geführt

    Verkehrssicherungspflicht: Schneeräumen versäumt

    Im Winter wird der Gehweg vor einem vermieteten Haus nicht ausreichend geräumt und gestreut. Eine Passantin rutscht auf einer vereisten Stelle aus und bricht sich das Bein. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt die medizinischen Kosten und zahlt Schmerzensgeld an die Verletzte.

  • Nahaufnahme Solarpanel

    Für die Sonne und nicht den Wind gemacht

    Gefährliche Photovoltaikanlage

    Während einem schweren Sturm löst sich eine defekte Verankerung der Photovoltaikanlage und ein Solarmodul fällt auf ein Auto, das an der Straße parkt. Es entsteht ein Schaden von 5.000 €, den die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt.

  • Dach mit Regenrinne im Regen

    Ein (paar) Tropfen zu viel

    Allmählichkeitsschäden

    Durch eine undichte Stelle in der Dachrinne dringt über Monate hinweg Wasser in die Fassade des Nachbarhauses ein, was zu Schimmelbildung und Gebäudeschäden führt. Die Versicherung kommt für die Sanierungskosten und mögliche Schadenersatzforderungen der Besitzer des Nachbarhauses auf.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn Sie haften?

Sie sind Vermieter oder Grundbesitzer und fragen sich, ob Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen? In unseren FAQs finden Sie viele wichtige Informationen, die Ihnen diese Entscheidung erleichtern. 

  • Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Sie bei Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, ab. Das können Schäden sein, die zum Beispiel durch schadhafte Treppen oder eine mangelhafte Beleuchtung ausgelöst wurden. Diese Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder jemand anderem überlassen oder wenn Sie ein unbebautes Grundstück besitzen.

  • Wenn Sie Ihr Eigenheim selbst bewohnen und privathaftpflichtversichert sind, ist in den meisten Fällen keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Dies gilt z. B. auch, wenn Sie als Eigentümer eines Zweifamilienhauses eine Einheit selbst bewohnen.

  • Ja, wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG) sind, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dringend empfohlen, um die gesetzliche Haftpflicht der Gemeinschaft für Schäden aus dem gemeinschaftlichen Eigentum abzudecken​.

  • Auch unbebaute Grundstücke sollten versichert werden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftungsansprüchen, die aus der Verkehrssicherungspflicht entstehen, zum Beispiel wenn jemand auf Ihrem Grundstück verunglückt​.

  • Nicht alle denkbaren Risiken sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

    • berufliche Tätigkeiten
    • vorsätzliche Handlungen
    • Schäden zwischen Mitversicherten
  • Sie haben Versicherungsschutz als Haus- und Grundbesitzer für das versicherte Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden im Inland.

  • Als Vermieter können Sie die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der Nebenkosten an Ihre Mieter weitergeben. Sie müssen Ihre Mieter jedoch darüber im Mietvertrag informieren.  

  • Ja, Haus- und Wohnungseigentümer müssen im Winter die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien. Das gehört zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Stürzt ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg und verletzt sich, haftet in der Regel der Hauseigentümer. Der kann sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftplicht absichern. Vermieter können diese Pflicht auch per Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen oder einen Hausmeister-Service damit beauftragen. Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können sich in der Regel über eine private Haftpflicht versichern.

  • Die Kosten der Versicherung hängen von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Größe des Grundstücks oder Gebäudes sowie dem Umfang des Versicherungsschutzes und der Höhe der Versicherungssumme. Genauere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen, die Dritten durch das Gebäude entstehen. Die Wohngebäudeversicherung hingegen kommt für Schäden am Gebäude durch Feuer, Wasser, Sturm etc. auf. ​

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch das Eigentum selbst entstehen. Die Bauherrenhaftpflicht ist speziell für Bauvorhaben und schützt vor Haftungsansprüchen, die durch z. B. Arbeiten während der Bauphase entstehen.

Gut zu wissen

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