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Ob Sie selbst darin wohnen oder es vermieten – als Eigentümer sind Sie für Ihr Haus und Grundstück verantwortlich. Sie haften unbegrenzt für Schäden, die auf Verletzung der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind.
Solange in Ihrem Haus alles zum Besten steht, denken Sie an alles, nur nicht an eine Haftpflichtversicherung. Aber: Wenn jemandem etwas passiert, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, haften Sie für den Schaden.
Falls es auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus zu einem Schaden kommt, prüfen wir zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sind. Falls dies nicht der Fall ist, kümmern wir uns um die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Wir bieten Ihnen hohe Versicherungssummen: Bis zu 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Übernahme von durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Unsere Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn auf Ihrem Grundstück etwas passiert. Hier finden Sie einen Auszug der versicherten Gefahren, einen vollständigen Überblick finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Sie können entscheiden, ob Sie sich für 5 Mio. €, 20 Mio. € und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern wollen.
Bis zu 50 Mio €
Beim Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sichern wir Sie ab.
Auch als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien wie z. B. Photovoltaik- und Solaranlage, Wärmepumpenanlage, Geothermieanlage, Kleinwindanlage, Mini-Blockheizkraftwerk sind Sie mit uns abgesichert.
Swimmingpools, Teiche, Biotope sowie Zisternen, Brunnen oder ähnliches auf dem Grundstück sind ebenfalls versichert.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Sie bei Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, ab. Das können Schäden sein, die zum Beispiel durch schadhafte Treppen oder eine mangelhafte Beleuchtung ausgelöst wurden. Diese Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder jemand anderem überlassen oder wenn Sie ein unbebautes Grundstück besitzen.
Wenn Sie Ihr Eigenheim selbst bewohnen und privathaftpflichtversichert sind, ist in den meisten Fällen keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Dies gilt z. B. auch, wenn Sie als Eigentümer eines Zweifamilienhauses eine Einheit selbst bewohnen.
Nicht alle denkbaren Risiken sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Sie haben Versicherungsschutz als Haus- und Grundbesitzer für das versicherte Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden im Inland.
Als Vermieter können Sie die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der Nebenkosten an Ihre Mieter weitergeben. Sie müssen Ihre Mieter jedoch darüber im Mietvertrag informieren.
Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl, Was möchten Sie wissen?
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