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Als Eigentümer sind Sie für Ihr Haus und Grundstück verantwortlich. Sie haften unbegrenzt für Schäden, die auf Verletzung der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Sie ab.
Solange in Ihrem Haus alles zum Besten steht, denken Sie an alles, nur nicht an eine Haftpflichtversicherung. Aber: Wenn jemandem etwas passiert, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, haften Sie für den Schaden.
Versicherungsnehmer sind abgesichert, wenn sie wegen Verletzung von Pflichten wie baulicher Instandhaltung, Beleuchtung oder Schnee- und Streupflicht auf Gehwegen haftbar gemacht werden.
Die Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Haus- oder Grundstücksbesitzers mit bis zu 50 Mio. € pauschal ab, wenn Dritte aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Schadenersatzansprüche geltend machen.
Falls es auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus zu einem Schaden kommt, prüfen wir zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sind. Falls dies nicht der Fall ist, kümmern wir uns um die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Wir übernehmen auch leicht oder grob fahrlässig verursachte Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bei Eigentümergemeinschaften sind auch die Haftpflichtansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen den Verwalter und andere Wohnungseigentümer mitversichert, was für umfassenden Schutz sorgt.
Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung bietet Ihnen dank Update- und Markt-Garantie stets den besten Schutz: Ihr Vertrag wird automatisch auf die neuesten Bedingungen angepasst und garantiert gleichzeitig marktführende Konditionen.
In der Übersicht sehen Sie, für wen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll ist. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen jederzeit gerne, wenn Sie sich unsicher oder Fragen dazu haben.
Sie sind… | Ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll? |
---|---|
Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses |
Eine private Haftpflichtversicherung sichert Sie ab. |
Eigentümer und bewohnen das Haus (Ein- bis Sechs-Familienhaus) oder die Wohnung selbst |
Eine private Haftpflichtversicherung sichert Sie ab. |
Vermieter einer Wohnung |
Die private Haftpflichtversicherung der Württembergischen kann jedoch Versicherungsschutz bieten: Im Komfortschutz ist die Abvermietung von bis zu drei Wohnungen, im Premiumschutz von bis zu sechs Wohnungen versichert. |
Vermieter eines Hauses | |
Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft |
Eine gemeinsame Versicherung für die gesamte WEG ist sinnvoll. |
Eigentümer eines unbebauten Grundstücks | Die private Haftpflichtversicherung der Württembergischen kann jedoch Versicherungsschutz bieten: Im Komfortschutz sind unbebauter Grundstücke bis 15.000 m², im Premiumschutz bis zu 20.000 m² versichert. |
Unsere Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn auf Ihrem Grundstück etwas passiert. Hier finden Sie einen Auszug der versicherten Gefahren, einen vollständigen Überblick finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Sie können entscheiden, ob Sie sich für 10 Mio. €, 20 Mio. € und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern wollen.
Bis zu 50 Mio. €
Beim Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sichern wir Sie ab.
Auch als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien wie z. B. Photovoltaik- und Solaranlage, Wärmepumpenanlage, Geothermieanlage, Kleinwindanlage, Mini-Blockheizkraftwerk sind Sie mit uns abgesichert.
Swimmingpools, Teiche, Biotope sowie Zisternen, Brunnen oder ähnliches auf dem Grundstück sind ebenfalls versichert.
Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Dazu gehören Schäden in Boden, Luft oder Wasser, die beschädigt werden beispielsweise durch Heizöltanks.
Sie sind versichert gegen Schäden, die allmählich durch langanhaltende Einflüsse wie Feuchtigkeit, Temperatur oder Gase entstehen, inklusive Rauch, Ruß und Staub.
Die Versicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen, die während Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten am versicherten Objekt entstehen, einschließlich Schäden durch beauftragte Dritte.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Immobilieneigentümer vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen. Im Folgenden sind drei Beispiele aufgeführt, in denen die Versicherung leisten könnte.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Sie bei Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, ab. Das können Schäden sein, die zum Beispiel durch schadhafte Treppen oder eine mangelhafte Beleuchtung ausgelöst wurden. Diese Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder jemand anderem überlassen oder wenn Sie ein unbebautes Grundstück besitzen.
Wenn Sie Ihr Eigenheim selbst bewohnen und privathaftpflichtversichert sind, ist in den meisten Fällen keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Dies gilt z. B. auch, wenn Sie als Eigentümer eines Zweifamilienhauses eine Einheit selbst bewohnen.
Ja, wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG) sind, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dringend empfohlen, um die gesetzliche Haftpflicht der Gemeinschaft für Schäden aus dem gemeinschaftlichen Eigentum abzudecken.
Auch unbebaute Grundstücke sollten versichert werden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftungsansprüchen, die aus der Verkehrssicherungspflicht entstehen, zum Beispiel wenn jemand auf Ihrem Grundstück verunglückt.
Nicht alle denkbaren Risiken sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Sie haben Versicherungsschutz als Haus- und Grundbesitzer für das versicherte Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden im Inland.
Als Vermieter können Sie die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der Nebenkosten an Ihre Mieter weitergeben. Sie müssen Ihre Mieter jedoch darüber im Mietvertrag informieren.
Ja, Haus- und Wohnungseigentümer müssen im Winter die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien. Das gehört zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Stürzt ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg und verletzt sich, haftet in der Regel der Hauseigentümer. Der kann sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftplicht absichern. Vermieter können diese Pflicht auch per Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen oder einen Hausmeister-Service damit beauftragen. Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können sich in der Regel über eine private Haftpflicht versichern.
Die Kosten der Versicherung hängen von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Größe des Grundstücks oder Gebäudes sowie dem Umfang des Versicherungsschutzes und der Höhe der Versicherungssumme. Genauere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen, die Dritten durch das Gebäude entstehen. Die Wohngebäudeversicherung hingegen kommt für Schäden am Gebäude durch Feuer, Wasser, Sturm etc. auf.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch das Eigentum selbst entstehen. Die Bauherrenhaftpflicht ist speziell für Bauvorhaben und schützt vor Haftungsansprüchen, die durch z. B. Arbeiten während der Bauphase entstehen.
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Wer sein Eigentum liebt, der sichert es mit zusätzlichem Schutz ab. Das geht am besten mit einem Hausrat- oder Wohngebäudeschutzbrief. Hier erfahren Sie, was es mit dieser wichtigen Ergänzung des Versicherungsschutzes auf sich hat.
Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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Damit kleine Missgeschicke nicht zur großen Sache werden