Hausrat- und Gebäudeschäden
Zur digitalen Schadenmeldung24 Stunden
Melden Sie uns jeden Schaden sofort telefonisch oder über unser Online-Formular. Gerne steht Ihnen auch Ihr persönlicher Berater zur Seite.
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24 Stunden
Die Mietwohnung oder das eigene Haus sind Rückzugsorte, in die Menschen viel Zeit und Geld investiert haben, um sie einzurichten. Umso schwerer wiegt der Verlust, wenn Einbrecher während Ihrer Abwesenheit ihr Unwesen getrieben haben, nach einem Unwetter der Keller vollgelaufen ist oder ein Sturm das halbe Dach abgedeckt hat. Für den emotionalen Verlust können wir zwar nicht aufkommen, aber für den materiellen Schaden.
Melden Sie sich dafür zeitnah bei uns. Der einfachste und schnellste Weg: Rufen Sie uns an oder melden Sie Ihren Schaden online über unser Formular. Natürlich steht Ihnen auch gern Ihr persönlicher Berater zur Seite.
So einfach geht's:
Mit Unwetterschäden sind Sturm- und Hagelschäden, Hochwasser- und Überschwemmungsschäden gemeint. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten:
Warten Sie damit, nach einem Einbruch sofort das Chaos zu beseitigen. Berücksichtigen Sie stattdessen zunächst folgende Punkte:
Legen Sie – am besten mit Fotos, Quittungen und Belegen – eine detaillierte Liste aller Gegenstände an, die gestohlen wurden oder die beschädigt sind.
Warum Belege wichtig sind? Sie beweisen, dass Sie Besitzer dieser Gegenstände waren, und helfen, die Höhe des Schadens zu ermitteln.
TIPP: Legen Sie vorsorglich eine Inventarliste an. Sie hilft Ihnen im Schadensfall.
Mit der Wohngebäudeversicherung schützen Sie Ihr eigenes Haus vor Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Natur- (z.B. Sturm und Hagel) oder Elementarschadenereignissen (z.B. Überschwemmung). Im Schadensfall bekommen Sie den Geldbetrag erstattet, der für die Wiederherstellung bzw. den Wiederaufbau Ihres Hauses erforderlich ist.
Die Hausratversicherung der Württembergischen kommt für Schäden nach Einbruch, Raub oder Vandalismus, nach Sturm, Hagel und anderen Elementarereignissen wie Überschwemmung auf sowie für Schäden nach einem Brand, einer Explosion oder nach einem Blitzeinschlag. Im Schadensfall erhalten Sie den Betrag, den Sie für eine Neuanschaffung gleichwertiger Dinge benötigen.
Rund um die Uhr, immer für Sie da. Unser Baustein Haus- und Wohnungsschutzbrief in der Hausratversicherung.
Gerade am Wochenende kann ein verstopftes Rohr oder ein verlorener Schlüssel schnell zum Problem werden: An welchen Handwerker soll man sich wenden? Sind die Kosten für die Reparatur angemessen? Der Baustein Haus- und Wohnungsschutzbrief in der Hausratversicherung löst diese Fälle schnell und unkompliziert. Ein Anruf bei der 24-Stunden-Notruftzentrale genügt und wir organisieren für Sie die benötigte Hilfeleistung über unseren Dienstleister.
Das sollten Sie wissen:
Der Haus- und Wohnungsschutzbrief beinhaltet Dienstleistungen im Notfall für den ständig bewohnten Hauptwohnsitz (Wohnung, Ein- oder Zweifamilienhaus) über unseren Dienstleister.
Wichtig: Für den Anspruch auf Haus- und Wohnungsschutzbriefleistungen ist Voraussetzung, dass die Hilfeleistung über unseren Dienstleister organisiert wird. Die eingetretenen Schadensfälle sind schnell der Notrufzentrale zu melden. Beauftragen Sie einen Handwerker in Eigenregie, so werden diese Kosten nicht übernommen. Die Entschädigungsgrenze pro versicherter Leistung liegt bei 500 € je Versicherungsfall, insgesamt bei 1.500 € im Jahr.
So einfach geht's:
Schönes Wohnen ist mit Kosten verbunden. Kosten, die Sie gerne aufwenden, damit sich Ihre Familie in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlt. Mit der Hausratversicherung der Württembergischen müssen Sie sich bei Schäden an Möbeln, Heimgeräten und Co. keine Sorgen um die Finanzen machen.
Zur HausratversicherungVersicherte Personen sind: der Versicherungsnehmer, sein Ehe- bzw. Lebenspartner, dessen minder- und volljährige unverheiratete Kinder (sofern sie noch beim Versicherungsnehmer wohnen).
ROLAND Assistance rechnet direkt mit den Handwerkern ab, maximal in Höhe der Entschädigungsgrenze. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten. Sollte die Entschädigungsgrenze nicht ausreichen oder wird die Jahreshöchstentschädigung überschritten, können Sie natürlich den Dienstleister auch mit weitergehenden Arbeiten beauftragen. In diesem Fall stellt Ihnen der Dienstleister den über die versicherte Leistung hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung.
Falls Sie die Notrufnummer im Schadenfall nicht zur Hand haben, können Sie auch im Service Center der Württembergischen anrufen und sich mit der Notrufnummer verbinden lassen. Möglicherweise werden Sie auch die Nummer der Württembergischen dann gerade nicht greifbar haben. Diese ist aber zur Not über die Auskunft der Telekom zu bekommen. Keinesfalls sollten Sie einen Dienstleister in Eigenregie beauftragen, da die Kosten dann nicht übernommen werden können.
Wenn Sie Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief in Anspruch nehmen müssen, ist es wichtig, dass Sie dies unter der kostenlosen 24-Stunden-Notrufnummer 00800 8182 5000 (ROLAND Assistance) melden. Falls der von Ihnen gewählte Anbieter oder Netzkartenvertrag keine Verbindung zu kostenfreien 00800-Nummern zulässt, wählen Sie bitte unsere Hotline 0711 662 729220 zum Festnetztarif. Sie erhalten dann telefonisch alle weiteren Informationen. Die erforderlichen Handwerker werden direkt von ROLAND Assistance beauftragt. Wichtig: Es können keine Kosten übernommen werden, wenn Sie einen Handwerker in Eigenregie beauftragen.
Ein Anruf genügt und Hilfe kommt sofort. Rund um die Uhr, 24 Stunden, 365 Tage im Jahr. Mit einem Anruf übernimmt unser Dienstleister ROLAND Assistance für Sie die Lösung Ihres Problems.
Der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist ein Dienstleistungspaket mit 12 Leistungen, das Ihnen in bestimmten Situationen schnelle Hilfe gewährt. Die einzelnen Leistungen und die Entschädigungsgrenzen im Überblick: Schlüsseldienst im Notfall bis 500 €, Rohrreinigungs-Service im Notfall bis 500 €, Sanitär-Installateur-Service im Notfall bis 500 €, Elektro-Installateur-Service im Notfall bis 500 €, Heizungs-Installateur-Service bis 500 €, Notheizung bis 500 €, Schädlingsbekämpfung bis 500 €, Entfernung von Bienen-, Hornissen- und Wespennestern bis 500 €, Unterbringung von Tieren im Notfall bis 500 €, Kinderbetreuung im Notfall bis 48 Stunden bis 500 €, Organisation einer Ersatzwohnung bei Ausfall der versicherten Wohnung, Vermittlung eines Bewachungs-Services im Schadenfall, Jahreshöchstleistung max. 1.500 €.