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Stellen Sie sich vor, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) käme mit einer "Geld-zurück-Option" daher. Ganz so einfach ist das mit der Beitragsrückgewähr nicht, aber das Grundprinzip lässt sich damit gut erklären.
Lesedauer: 5 Minuten
Die Wenigsten rechnen ernsthaft damit, berufsunfähig zu werden. Deshalb klingt das Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Beiträge am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ganz einfach wieder zurückzahlt, sehr verlockend.
In diesem Ratgeber erklären wir, was es mit der Beitragsrückgewähr in der BU-Versicherung auf sich hat. Und weshalb wir bei der Württembergischen viel lieber unsere Cash-Back Option anbieten.
Die BU-Versicherung ist sinnvoll und wichtig, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit. Tritt der Ernstfall ein, zahlt sie den betroffenen Versicherten eine zuvor vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus. Damit wird die Lücke zwischen wegfallendem Einkommen und gewohntem Lebensstandard bestmöglich geschlossen.
Zur Wahrheit gehört allerdings, dass die BU keine günstige Versicherung ist. Hier kamen die für viele Menschen verlockenden Angebote mit der sogenannten "Beitragsrückgewähr" ins Spiel - die heute nicht mehr angeboten wird, auch nicht von der Württembergischen. Das Versprechen lautete: Sollte ein Kunde seine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch nehmen - also während der Vertragslaufzeit nie berufsunfähig werden - erhält er einen Teil seiner Beiträge zurück.
Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine Beitragsrückgewähr anbieten sind selten geworden und heute noch kaum am Markt verfügbar. Diese Versicherungen werden oft als "Kombiprodukte" angeboten, zum Beispiel als Kombination aus einer BU und einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung.
Verbraucherschützer raten meist zur Trennung von Risikoschutz (BU) und Geldanlage.
Es gibt verschiedene Vorsorgemodelle im Bereich der Altersvorsorge, die mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert sind.
Bei der BU wird der Versicherte - wie bei den meisten Versicherungen - Teil der Versichertengemeinschaft. Aus den gemeinsamen Beiträgen der Gemeinschaft werden die Leistungen für die Einzelnen bezahlt, wenn der Ernstfall eintritt. Erhielte ein Kunde seine Beiträge am Ende der Laufzeit tatsächlich zurück, würde dieser solidarische Gedanke ad absurdum geführt. Demnach ist die "Rückgewähr" der tatsächlich gezahlten Beiträge technisch gesehen nicht richtig ausgedrückt.
Eine BU-Versicherung ist eine reine Risikoversicherung. Heißt: im Beitrag ist kein Sparanteil enthalten. Eine BU Versicherung ist aber selbstverständlich an den Überschüssen beteiligt, die ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet.
Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren ihre Beiträge sorgfältig, so dass sie ihren Leistungsverpflichtungen nachkommen können. Bei der BU entstehen Überschüsse, wenn die Leistungsfälle pro Jahr niedriger ausfallen, als für die Gesamtheit der Versicherten einkalkuliert war. Die Überschüsse sind daher nicht garantiert und deren Höhe wird auch jedes Jahr neu festgesetzt.
Diese Überschüsse fließen dann wieder an die Kunden zurück. Bei Verträgen, aus denen bereits eine BU-Rente bezahlt wird, geschieht das in Form einer jährlichen Erhöhung der BU-Rente. Auch die BU-Verträge, bei denen kein Leistungsfall eingetreten ist, sind an den Überschüssen beteiligt.
Die Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet, so dass Sie weniger zahlen müssen.
Wir können die erwirtschafteten Überschüsse auch in einem Fonds für Sie anlegen. Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie neben der Rente das bis dahin angesparte Fondsguthaben. Tritt der Ernstfall nicht ein, zahlen wir das Fondsguthaben zum Vertragsende aus. So profitieren Sie von der Cash-Back Option.
Je nach Wertverlauf des Fonds kann das Guthaben die Summe der im Laufe der Zeit gezahlten Beiträge reduzieren oder sogar übersteigen.
Die BU-Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Bei der Württembergischen bieten wir die Beitragsverrechnung und unsere Cash-Back-Option an. Wann welche Option für Sie in Frage kommt, lesen sie hier.
Ja, vor dem Vertragsabschluss muss eine kleine Menge von Fragen über den persönlichen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Es gibt allerdings ein paar seltene Szenarien, in denen eine BU ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann. Darüber lesen Sie im hier verlinkten Ratgeber mehr.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist per se nicht empfehlenswert. Deshalb haben wir der ganzen Thematik einen eigenen Ratgeber gewidmet.
Egal, wofür Sie sich entscheiden: Eine intensive persönliche Beratung ist das A und O.
Bei der Württembergischen ist ein Wechsel während der Vertragslaufzeit zwischen den Überschuss-Systemen jeweils zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Solche Wechsel werden von den jeweiligen Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Genaue Informationen finden Sie in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den AVB.
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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Ob Krankheit oder Unfall: Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor den finanziellen Folgen. Sie erhalten mit der BU eine monatliche Rente und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft ab.
Berufsunfähigkeitsversicherung