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„Passiver“ Rechtsschutz?

26.01.2023 - Ihre private Haftpflichtversicherung enthält eine wenig beachtete Leistung, die im Ernstfall sehr wichtig ist. Wir beleuchten den sehr aktiv daherkommenden „passiven“ Rechtsschutz.

Lesedauer: 4 Minuten

Haftpflicht passiv – Rechtsschutz aktiv?

Eine private Haftpflichtversicherung – stark vereinfach ausgedrückt – schützt mich vor Schadenersatzansprüchen Dritter – sie kommt also für die finanziellen Folgen von Schäden auf, die ich anderen Personen, deren Besitz oder Vermögen zufüge. Eine Betriebshaftpflichtversicherung funktioniert nach demselben Prinzip, nur dass die Versicherungsnehmer hier Unternehmen sind.

Die Rechtsschutzversicherung und der Firmenrechtsschutz sind hingegen immer dann die richtige Wahl, wenn der Versicherungsnehmer sein Recht durchsetzen möchte. Hier mache ich also den ersten Schritt und melde meiner Versicherung, dass ich gegen jemanden klagen möchte.

Vor der Schadenzahlung kommt der passive Rechtsschutz

Die Haftpflichtversicherung „aktiviere“ ich hingegen anders: Ich reiche die bei mir angekommene Schadensersatzforderung bei meinem Versicherer ein und beschreibe, wie es zu dem Schaden kam. In diesem Moment greift der passive Rechtsschutz zum ersten Mal: Der Versicherer prüft zuallererst, ob die Forderungen wirklich gerechtfertigt sind.

• Kann der Kunde hierfür überhaupt belangt werden?

• Hat er den Schaden wirklich angerichtet?

• Ist die Forderung in ihrer Höhe angebracht als Wiedergutmachung des Schadens?

Die Haftpflichtversicherung bezahlt also nicht einfach jede Forderung, die irgendjemand an mich richtet. Ist die Schadenersatzforderung gerechtfertigt, kommt Sie für die Schäden auf.

Das leistet der passive Rechtsschutz

„Passiv“ bedeutet hier, dass sich die Leistung auf die reine Abwehr einer fremden Forderung bezieht – nicht auf die Durchsetzung meiner eigenen Klagen gegen andere. Meine private Haftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen des passiven Rechtsschutzes beispielsweise:

• Anwalts- und Gerichtskosten

• Sachverständigenkosten

• Zeugenauslagen & Reisekosten

Dann reicht mir eine Haftpflicht vollauf?

Das klingt ja alles, als genüge der passive Rechtsschutz meiner Haftpflichtversicherung als Absicherung vor allen Gefahren und Fallstricken – so lange ich nicht die Person bin, die ihr Recht durchsetzen will, sondern sich nur verteidigt. Und genau hier liegt der sprichwörtliche Hase im Pfeffer.

Eine echte Rechtsschutzversicherung bietet mehr Leistungen. Mit ihr setze ich meine eigenen Schadenersatzforderungen durch. Mit einer Mediation bietet diese eine außergerichtliche Konfliktlösung an, ich darf das kostenlose Rechtsschutz-Service-Telefon der Württembergischen nutzen und mich bei Bedarf direkt mit einem Anwalt verbinden lassen. Sollte die Streitigkeit dennoch vor Gericht landen, hilft mir der Rechtsschutz unter Anderem mit einer Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten.

#württgemacht Fazit

Der passive Rechtsschutz ist eine clevere Sache. Würden Versicherungen nicht prüfen, ob Ansprüche gegen ihre Kunden überhaupt gerechtfertigt sind und sie im Ernstfall sogar vor Gericht vor den Schadenersatzforderungen Anderer verteidigen, sähe meine Beitragsrechnung anders aus. Und dem Versicherungsbetrug stünden Tür und Tor offen.

Der Autor: Johannes Traub

Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.

Ziemlich aktiv, dieser in meine Haftpflicht eingebaute passive Rechtsschutz!

Johannes Traub, Redakteur Blog Württembergische

Johannes Traub

Redakteur württgemacht Blog

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