Zum Inhalt springen
Mobilität

Führerschein umtauschen: Fristen von 2026 bis 2033 - das müssen Sie wissen

23.01.2026 - Müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen? Wir erklären, welche Fristen aktuell gelten, wer seinen Führerschein umtauschen muss und wie der Ablauf bei der Fahrerlaubnisbehörde aussieht – inklusive aller benötigten Unterlagen.

Lesedauer: 2 Minuten

Der Führerschein bedeutet für viele Mobilität, Unabhängigkeit und Freiheit im Alltag. Damit er auch künftig gültig bleibt, müssen in den kommenden Jahren Millionen Dokumente umgetauscht werden. Die letzte wichtige Frist endete am 19. Januar 2026. Jetzt folgen weitere Stichtage. Spätestens bis 2033 müssen alle betroffenen Führerscheine ersetzt sein. Das wirft viele Fragen auf: Warum gibt es den Umtausch? Wer ist betroffen? Wo und wie läuft er ab? Wir erklären die wichtigsten Punkte kompakt und verständlich.

Warum muss der Führerschein getauscht werden?

Der Führerschein-Umtausch ist eine gesetzliche Pflicht. Ältere Führerscheine, egal ob im Papierformat oder als frühere Kartenversion werden schrittweise durch EU-einheitliche Kartenführerscheine ersetzt.

Der Umtausch hat keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis. Eine neue Prüfung oder ein Gesundheitsnachweis sind nicht erforderlich. Es wird ausschließlich das Führerscheindokument erneuert.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die eine Vereinheitlichung und höhere Fälschungssicherheit der Führerscheine vorsieht. Ziele sind unter anderem:

  • besserer Schutz vor Fälschungen
  • einheitliche Anerkennung innerhalb der EU
  • aktuelle Lichtbilder und personenbezogene Daten

Um die Fahrerlaubnisbehörden nicht zu überlasten, erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen.

Wer ist betroffen und muss seinen Führerschein umtauschen?

Bis zum 19. Januar 2026 mussten Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Entscheidend ist dabei das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt, sofern er ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.

Für die folgenden Ausstellungsjahre gelten diese Fristen:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von der Umtauschpflicht nicht betroffen.

Sonderregelung für ältere Fahrerlaubnisinhaber

Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine besondere Regelung: Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Hinweis: Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, hätten bereits spätestens zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden müssen. Wer noch einen solchen Führerschein besitzt, sollte den Umtausch zeitnah nachholen.

Wie läuft der Umtausch ab?

Zuständiges Amt

Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. In vielen Städten und Landkreisen können Termine online vereinbart werden.

Wird der Umtausch bei einer anderen Behörde durchgeführt als der, die den ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat, ist in der Regel eine Karteikartenabschrift erforderlich. Diese kann bei der ausstellenden Behörde telefonisch, schriftlich oder online beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Damit der Umtausch Ihres Führerscheins reibungslos funktioniert, sollten Sie folgende Dokumente bei Ihrem Termin mitnehmen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Passfoto

Kosten

Die Gebühren für den Umtausch liegen in der Regel bei 25–30 €. Kosten für das biometrische Passfoto und Versandkosten kommen gegebenenfalls hinzu.

Tipps, häufige Fehler und Fristen-Hinweise

  • Termin frühzeitig vereinbaren: Vor Ablauf der Fristen sind Termine oft stark nachgefragt.
  • Ausstellungsjahr prüfen: Ausschlaggebend ist das Datum auf dem Führerschein, nicht das Geburtsjahr.
  • Frist versäumt? Ist der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht, gilt er als ungültig. Bei einer Kontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 € anfallen.
  • Keine neue Prüfung/Gesundheitszeugnis: Der Umtausch ist eine reine Verwaltungsangelegenheit.

Fazit

Der Führerschein-Umtausch ist verpflichtend, aber unkompliziert. Wer seine Frist kennt, die notwendigen Unterlagen bereithält und rechtzeitig einen Termin vereinbart, kann den Umtausch ohne großen Aufwand erledigen. Spätestens bis 2033 müssen alle betroffenen Führerscheine ersetzt sein.

Der Autor: Fabian Lutz

Fabian Lutz arbeitet seit 2025 als dualer BWL-Student bei der Württembergischen Versicherung und unterstützt in seinem ersten Praxiseinsatz das Team im Bereich Content und Marketing.

Mobil zu sein, solange, bis der Geldbeutel Stopp sagt, ist ein Privileg, das wir wieder bewusster wertschätzen sollten.

Fabian Lutz

Redakteur württgemacht Blog

Das haben andere gelesen

Weitere Artikel zu diesem Thema