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Führerschein umtauschen: Fristen von 2026 bis 2033 - das müssen Sie wissen
23.01.2026 - Müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen? Wir erklären, welche Fristen aktuell gelten, wer seinen Führerschein umtauschen muss und wie der Ablauf bei der Fahrerlaubnisbehörde aussieht – inklusive aller benötigten Unterlagen.
Lesedauer: 2 Minuten
Der Führerschein bedeutet für viele Mobilität, Unabhängigkeit und Freiheit im Alltag. Damit er auch künftig gültig bleibt, müssen in den kommenden Jahren Millionen Dokumente umgetauscht werden. Die letzte wichtige Frist endete am 19. Januar 2026. Jetzt folgen weitere Stichtage. Spätestens bis 2033 müssen alle betroffenen Führerscheine ersetzt sein. Das wirft viele Fragen auf: Warum gibt es den Umtausch? Wer ist betroffen? Wo und wie läuft er ab? Wir erklären die wichtigsten Punkte kompakt und verständlich.
Der Führerschein-Umtausch ist eine gesetzliche Pflicht. Ältere Führerscheine, egal ob im Papierformat oder als frühere Kartenversion werden schrittweise durch EU-einheitliche Kartenführerscheine ersetzt.
Der Umtausch hat keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis. Eine neue Prüfung oder ein Gesundheitsnachweis sind nicht erforderlich. Es wird ausschließlich das Führerscheindokument erneuert.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die eine Vereinheitlichung und höhere Fälschungssicherheit der Führerscheine vorsieht. Ziele sind unter anderem:
Um die Fahrerlaubnisbehörden nicht zu überlasten, erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen.
Bis zum 19. Januar 2026 mussten Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Entscheidend ist dabei das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt, sofern er ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.
Für die folgenden Ausstellungsjahre gelten diese Fristen:
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von der Umtauschpflicht nicht betroffen.
Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine besondere Regelung: Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Hinweis: Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, hätten bereits spätestens zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden müssen. Wer noch einen solchen Führerschein besitzt, sollte den Umtausch zeitnah nachholen.
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. In vielen Städten und Landkreisen können Termine online vereinbart werden.
Wird der Umtausch bei einer anderen Behörde durchgeführt als der, die den ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat, ist in der Regel eine Karteikartenabschrift erforderlich. Diese kann bei der ausstellenden Behörde telefonisch, schriftlich oder online beantragt werden.
Damit der Umtausch Ihres Führerscheins reibungslos funktioniert, sollten Sie folgende Dokumente bei Ihrem Termin mitnehmen.
Die Gebühren für den Umtausch liegen in der Regel bei 25–30 €. Kosten für das biometrische Passfoto und Versandkosten kommen gegebenenfalls hinzu.
Der Führerschein-Umtausch ist verpflichtend, aber unkompliziert. Wer seine Frist kennt, die notwendigen Unterlagen bereithält und rechtzeitig einen Termin vereinbart, kann den Umtausch ohne großen Aufwand erledigen. Spätestens bis 2033 müssen alle betroffenen Führerscheine ersetzt sein.
Fabian Lutz arbeitet seit 2025 als dualer BWL-Student bei der Württembergischen Versicherung und unterstützt in seinem ersten Praxiseinsatz das Team im Bereich Content und Marketing.
Mobil zu sein, solange, bis der Geldbeutel Stopp sagt, ist ein Privileg, das wir wieder bewusster wertschätzen sollten.
Fabian Lutz
Redakteur württgemacht BlogDas haben andere gelesen
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