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Rutschgefahr und Stolperfallen im Herbst: Alles, was Sie zur Verkehrssicherungspflicht wissen müssen
16.09.2026 - Wenn im Herbst die Blätter fallen, sieht das zwar wunderschön aus, doch wie sieht es mit der Sicherheit der Gehwege aus? Lesen Sie hier alles Wissenswerte über Gesetzestexte, Laub, Schnee und wer eigentlich haften muss.
Lesedauer: 4 Minuten
Bunte Wälder, gemütliche Abende mit Tee und lange Spaziergänge an der frischen Luft – der Herbst steht bald vor der Tür und hat viele schöne Seiten. Doch sobald die Blätter fallen und der erste Regen einsetzt, verwandeln sich viele Gehwege in Rutschbahnen. Ein unachtsamer Schritt genügt, und schon kann es zu Prellungen oder Knöchelverletzungen kommen. Mit diesem Risiko sind Fußgänger im Alltag ständig konfrontiert. Sobald die Tage kürzer werden, wird das Thema „Verkehrssicherungspflicht“ für uns alle wieder aktuell.
Der Begriff klingt typisch deutsch und sperrig. Im Kern besagt er jedoch Folgendes: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss die notwendigen Vorkehrungen treffen, um andere vor Schäden zu bewahren.
Eine zentrale rechtliche Grundlage für Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist § 823 BGB. Welche Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den konkreten Umständen ab. Wer diese Pflicht verletzt – sei es durch Absicht oder Fahrlässigkeit –, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
Die Gründe liegen auf der Hand: Sicherheit geht vor. Wenn Fußgänger, Schulkinder oder ältere Menschen auf nicht geräumten Wegen stürzen, kann das schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Hinzu kommt das finanzielle Risiko für die Verantwortlichen. Wer seine Pflichten vernachlässigt, haftet im Ernstfall für Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.
Je nachdem, ob Sie in den eigenen vier Wänden wohnen oder zur Miete leben, gelten unterschiedliche Regelungen. Die Aufgabenverteilung sieht meist wie folgt aus:
Die Verkehrssicherungspflicht schläft nie. Jede Jahreszeit bringt ihre ganz eigenen Herausforderungen mit sich, um die Sicherheit auf und rund um das Grundstück zu gewährleisten.
Nach dem Winter müssen Wege von den Resten des Streuguts (wie Splitt oder Sand) befreit werden, da die kleinen Steinchen auf trockenem Asphalt wie Rollsplitt wirken und Passanten oder Radfahrer zu Fall bringen können. Zudem ist der Frühling die Zeit, in der Hecken, Sträucher und Bäume kräftig wachsen. Eigentümer müssen darauf achten, dass keine Äste in den Gehweg hineinragen oder gar Straßenschilder und Straßenlaternen verdecken.
Im Sommer steht die Kontrolle des Baumbestands im Fokus. Nach schweren Sommergewittern oder anhaltender Trockenheit besteht die Gefahr, dass morsche Äste unvermittelt abbrechen (sogenanntes Totholz). Eine regelmäßige Sichtprüfung der Bäume – idealerweise einmal im belaubten Zustand im Sommer – sollte stattfinden, um Schäden durch herabfallende Äste zu vermeiden.
Kennen Sie das? Das Laub liegt zentimeterdick auf dem Gehweg, es beginnt zu regnen und die Blätter verwandeln sich in eine schmierige „Seife“. Hier gilt: Das Laub muss regelmäßig entfernt werden. Sie müssen allerdings nicht jedem einzelnen Blatt hinterherjagen. Eine lückenlose Freiheit von Blättern rund um die Uhr verlangt das Gesetz nicht, aber die grobe Rutschgefahr muss zu den üblichen Zeiten gebannt sein.
Wenn der Winter einbricht, wird es noch strenger. Bei starkem Schneefall oder Eisbildung muss mehrmals täglich geräumt und gestreut werden. Wichtig: In vielen Kommunen ist die Verwendung von Streusalz aus Umweltschutzgründen verboten. Setzen Sie stattdessen lieber auf Sand, Splitt oder Granulat.
Niemand muss mitten in der Nacht den Besen oder den Schneeschieber herausholen. Die Faustregel besagt: Werktags (einschließlich Samstag) müssen die Wege meist ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 oder 9:00 Uhr sicher begehbar sein. Die Pflicht endet in der Regel abends um 20:00 Uhr. Die genauen Uhrzeiten regelt jedoch jede Gemeinde individuell in ihrer Straßenreinigungssatzung.
1. Mietvertrag und Satzung prüfen: Werfen Sie als Mieter rechtzeitig einen Blick in den Mietvertrag. Als Eigentümer lohnt sich der Blick in die Satzung Ihrer Gemeinde auf deren Website, um die exakten lokalen Regeln zu kennen.
2. Die richtige Ausrüstung: Sparen Sie nicht am Werkzeug. Ein stabiler Besen für Laub und Streugut sowie eine breite Schneeschaufel gehören in den Schuppen oder Keller.
3. Bäume im Blick behalten: Nutzen Sie die warmen Monate für eine Sichtprüfung Ihrer Bäume. Entdecken Sie morsche Äste oder Pilzbefall, sollten Sie diese fachgerecht entfernen lassen, bevor der nächste Herbststurm aufzieht.
4. Vertretung organisieren: Pflicht bleibt Pflicht – auch wenn Sie im Urlaub, krank oder beruflich eingespannt sind. Organisieren Sie rechtzeitig eine Vertretung durch Nachbarn oder einen professionellen Service.
5. Den Versicherungsschutz checken: Unfälle können trotz aller Sorgfalt passieren. Eine private Haftpflichtversicherung (für Mieter) bzw. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (für Eigentümer und Vermieter) ist unverzichtbar, um im Ernstfall vor hohen Schadensersatzforderungen geschützt zu sein.
Jede Jahreszeit hat ihre wunderschönen Seiten – man muss sie sich nur nicht durch unnötigen rechtlichen Ärger verderben lassen. Wer seine Pflichten kennt, sich rechtzeitig vorbereitet und im Zweifel mit den Nachbarn abspricht, sorgt nicht nur für sichere Gehwege vor der eigenen Haustür, sondern geht auch selbst beruhigter durch das Jahr.
Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.
Wie froh ich bin, dass bei uns der Hausmeisterservice für das Räumen der Wege zuständig ist.
Katharina Schmidl
Redakteurin württgemacht BlogDas haben andere gelesen
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