• Private Krankenversicherung - Fakten statt Mythen
Gesundheit

Private Krankenversicherung: Fakten statt Mythen

20.12.2023 - Gesetzliche oder private Krankenversicherung? An dieser Frage scheiden sich die Geister. In der Diskussion um die Absicherung der eigenen Gesundheit vermischen sich häufig Fakten, Halbwissen und schlicht Unwahrheiten. Wir machen den Faktencheck.

Lesedauer: 2 Minuten

Mythos 1: Die Beiträge in der PKV steigen ständig.

Private Krankenversicherungen dürfen ihre Beiträge nicht willkürlich erhöhen. Aufgrund des medizinischen Fortschritts kann es jedoch geschehen, dass der ursprünglich vereinbarte Versicherungsbeitrag nicht immer ausreicht, um das Leistungsversprechen dauerhaft zu finanzieren. Gesetzlich sind alle privaten Krankenversicherer dazu verpflichtet, einmal im Jahr auszuwerten, ob die Beiträge überprüft und, wenn nötig, angepasst werden müssen. Die Vorgehensweise folgt dabei strengen Auflagen. Nur wenn die Gesundheitskosten oder die Lebenserwartung dauerhaft steigen, dürfen die Preise angepasst werden.

Übrigens: Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge regelmäßig. Neben den steigenden Gesundheitskosten hat vor allem der demografische Wandel Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der GKV, denn immer weniger Erwerbstätige müssen die Krankheitskosten von immer mehr Rentnern mitfinanzieren.

Mythos 2: Die private Krankenversicherung ist vor allem im Alter viel zu teuer für mich.

Fakt ist: In der privaten Krankenversicherung fallen im Alter Beitragsbestandteile weg. Ab dem 61. Lebensjahr entfällt der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % und ab der Rente der Beitrag für das Krankentagegeld. Außerdem beugen wir Beitragserhöhungen im Alter vor, indem wir während der Vertragslaufzeit zusätzliche Rückstellungen bilden. Darüber hinaus haben Versicherte die Möglichkeit, ihre Beiträge zu senken, indem sie zum Beispiel eine Beitragsentlastungskomponente vereinbaren oder in einen günstigeren Tarif wechseln.

Mythos 3: Ich kann von der privaten nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist in vielen Fällen tatsächlich dauerhaft. Bis zum 55. Lebensjahr ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Beispiel: Wenn Ihr Gehalt als Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 66.600 € brutto (Stand 2023) fällt.

Die private Krankenversicherung der Württembergischen

Maßgeschneiderte Tarife und flexible Leistungspakete eröffnen Versicherten Zugang zu erstklassiger medizinischer Versorgung und einer breiten Palette an Zusatzleistungen, die über das Standardangebot hinausgehen. Genießen Sie die Freiheit, ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und medizinische Services nach Ihren eigenen Bedürfnissen auszuwählen. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und den ausgezeichneten Kundenservice der Württembergischen Krankenversicherung und wissen Sie Ihre Gesundheit in besten Händen.

Nähere Informationen zu unserer privaten Krankenversicherung finden Sie hier: Private Krankenversicherung

Die Autorin: Katharina Schmidl

Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.

Ob privat oder gesetzlich krankenversichert - diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Wichtig ist nur, dass Sie alle Fakten kennen bevor Sie sich entscheiden.

Katharina Schmidl Autorin Württembergische Blog

Katharina Schmidl

Redakteurin württgemacht Blog

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