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Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2024: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

29.04.2025 - Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2024 stellt Hersteller, Händler und Online-Marktplätze vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, welche Pflichten jetzt gelten, welche Produkte betroffen sind und wie Sie sich optimal absichern!

Lesedauer: 5 Minuten

Die Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) 2024/1435 trat am 13. Dezember 2024 in Kraft und stellt eine bedeutende Änderung für Hersteller, Händler und Online-Marktplätze dar. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und gilt ohne Übergangsfrist. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Was ist die neue Produktsicherheitsverordnung?

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) soll die Sicherheit innerhalb des europäischen Marktes verbessern. Sie wurde am 24. Mai 2024 vom europäischen Parlament beschlossen und sorgt für eine bessere Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Produkten. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Waren zu schützen und für mehr Transparenz im Handel zu sorgen. Betroffen sind alle Akteure innerhalb der Lieferkette, darunter Hersteller, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Importeure.

Warum wurde die GPSR eingeführt?

Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem internationalen Handel haben sich auch die Herausforderungen im Bereich Produktsicherheit verändert. Vor allem Online-Marktplätze erleichtern den Zugang zu Produkten aus aller Welt – doch nicht alle entsprechen den europäischen Sicherheitsstandards. Die GPSR-Verordnung soll diese Lücken schließen und stellt höhere Anforderungen an die gesamte Lieferkette.

Wer ist von der Produktsicherheitsverordnung betroffen?

Grundsätzlich betrifft die GPSR alle Akteure, die in der EU Produkte verkaufen oder vertreiben:

Hersteller

Hersteller müssen

  • sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen,
  • eine verantwortliche Person benennen
  • und eine detaillierte Risikobewertung durchführen. Dazu gehört die Identifizierung potenzieller Gefahren, die Analyse möglicher Risiken sowie die Dokumentation der Ergebnisse für mindestens zehn Jahre.

Händler und EU-Importeure

Händler sind verpflichtet,

  • die Konformität der Produkte zu prüfen
  • und bei Unsicherheiten den Verkauf zu stoppen.

Zudem müssen sie sicherstellen, dass wesentliche Informationen zum Produkt direkt im Angebot sichtbar sind, darunter Name und Anschrift des Herstellers sowie wichtige Sicherheits- und Warnhinweise.

Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister

Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister müssen

  • sicherstellen, dass nur konforme Produkte gelistet werden
  • und bei Beanstandungen schnell reagieren.

Auch sie unterliegen den neuen Informationspflichten.

GPSR: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Die Produktsicherheitsverordnung zielt darauf ab, durch umfassende Informationspflichten und strenge Anforderungen an die Risikobewertung und -analyse ein hohes Maß an Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.

Informationspflicht für Händler

Die Produktsicherheitsverordnung stellt strenge Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen. Diese Informationen müssen direkt auf dem Produkt stehen und dürfen nicht nur verlinkt sein:

  • Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie Postanschrift und elektronische Adresse (z. B. E-Mail oder Link zu Kontaktformular), unter welcher der Hersteller kontaktiert werden kann
  • Bei Herstellern ohne Niederlassung in der EU: Name, Anschrift und elektronische Adresse (z. B. E-Mail oder Link zum Kontaktformular) der verantwortlichen Person in der EU
  • Angaben zur Identifizierung des Produkts, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und anderer Produktidentifizierungsmerkmale
  • Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in einer für den Verbraucher leicht verständlichen Sprache, die in dem Mitgliedstaat gesprochen wird, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird

Diese Informationen müssen auf dem Produkt, seiner Verpackung oder in einem Begleitdokument enthalten sein.

Risikobewertung für Hersteller

Die Hersteller sind verpflichtet, eine umfassende Risikobewertung ihrer Produkte durchzuführen. Diese Bewertung muss sicherstellen, dass die Produkte die Sicherheitsanforderungen der Verordnung erfüllen und geht mit folgenden Pflichten einher:

  • Pflicht zur Identifizierung und Analyse möglicher Gefahren, die von Produkten ausgehen können
  • Pflicht zur Bewertung des mit der Verwendung des Produkts verbundenen Risikos unter Berücksichtigung der Art der Gefahren und der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens
  • Pflicht, Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Risiken zu ergreifen

Darüber hinaus muss der Hersteller die Ergebnisse der Risikoanalyse dokumentieren und diese Unterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahren. Damit wird sichergestellt, dass die Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Erhöhung des Verbraucherschutzniveaus durch eine Standardisierung von Rückrufanzeigen

Gemeinsam mit der neuen Richtlinie legt die EU eine Mustervorlage für eine Rückrufanzeige vor. Die Vorlage kann, muss aber nicht zwangsläufig verwendet werden. Sie soll einen Mindeststandard an Transparenz und Verständlichkeit gewährleisten, damit Verbraucher Rückrufe leichter erkennen und verstehen können. Für Hersteller, Importeure und Händler soll es leichter sein, Rückrufe ordnungsgemäß durchzuführen.

Auswirkungen der GPSR

Die GPSR 2024 verlangt von allen Akteuren eine engere Zusammenarbeit und eine proaktive Rolle bei der Gewährleistung der Produktsicherheit. Das hat Folgen für Händler, Hersteller und Co.

Auswirkungen auf Händler und Importeure

Händler und Importeure müssen die Produktkonformität vor dem Vertrieb überprüfen und Hersteller- sowie Produktinformationen direkt im Angebotstext bereitstellen. Zudem sind sie verpflichtet, die gesamte Lieferkette zu dokumentieren und Sicherheitsmängel umgehend zu melden. Diese Pflichten erhöhen die Verantwortung für die Produktsicherheit und die Transparenz gegenüber den Verbrauchern.

Auswirkungen auf Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister

Online-Marktplätze müssen schnell auf unsichere Produkte reagieren und diese vom Markt nehmen. Sie sind auch für die korrekte Kennzeichnung der Produkte verantwortlich. Striktere Haftungsregelungen stellen sicher, dass Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister bei Nichteinhaltung der Vorschriften stärker haftbar gemacht werden können.

Diese Produkte sind von der GPSR nicht betroffen

Die Produktsicherheitsverordnung gilt nicht für alle Produkte. In Artikel 2 Absatz 2 der GPSR werden Produkte gelistet, die explizit nicht betroffen sind:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebensmittel
  • Futtermittel
  • lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen
  • tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden
  • Luftfahrzeuge (Flugzeuge, etc.)
  • Antiquitäten: Produkte wie etwa Sammlerstücke oder Kunstwerke, bei denen Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten können, dass sie den neuesten Sicherheitsnormen entsprechen

Darüber hinaus gilt die neue Produktsicherheitsverordnung nicht für Produkte, die bereits vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht wurden.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regelungen halten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Die EU setzt verstärkt auf Marktüberwachung und kann bei Verstößen hohe Geldbußen verhängen oder sogar Verkaufsverbote erlassen. Besonders für Online-Händler wird es wichtig sein, ihre Produktlistings regelmäßig zu überprüfen.

Erhöhte Gefahr für Produktrückrufe

Durch die neuen Pflichten zur Risikobewertung und Dokumentation steigt auch die Gefahr für einen Produktrückruf. Unternehmen müssen potenzielle Gefahren frühzeitig analysieren und Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren. Falls doch ein Rückruf notwendig wird, gibt die GPSR-Verordnung eine einheitliche Mustervorlage vor, um Verbraucher besser zu informieren.

Wie sich Unternehmen absichern können

Durch die erhöhten Anforderungen an die Produktsicherheit steigt das Risiko für einen Rückrufes. Daher ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung für Hersteller und Händler essenziell. Diese sichert Schadensersatzansprüche sowie die versicherten Kosten im Rahmen eines Rückrufens ab, die durch fehlerhafte oder unsichere Produkte entstehen können. Die Württembergische bietet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung für viele Branchen einen prämienfreien Einschluss des sogenannten Rückrufkostenrisikos bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 € an. Diese Regelung hilft Unternehmen, sich gegen die potenziellen finanziellen Folgen eines Produktrückrufs abzusichern.

Neben der finanziellen Absicherung durch eine Betriebshaftpflichtversicherung ist auch eine Firmen-Rechtsschutzversicherung mit Spezial-Straf-Rechtsschutz wichtig. Sie hilft Unternehmen, sich bei eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die durch die neuen Vorschriften entstehen können, professionell zu verteidigen.

Wird zum Beispiel ein Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen die Produktsicherheitsverordnung festgestellt, kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Betriebshaftpflichtversicherung wartet in solchen Fällen oft den Ausgang des Verfahrens ab, bevor sie über eine Kostenübernahme entscheidet – etwa, weil noch unklar ist, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Doch bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens entstehen hohe Kosten: für spezialisierte Strafverteidiger, Gutachten und Gerichtskosten. Eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung übernimmt diese – auch bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehen sowie bei reinen Ordnungswidrigkeiten. Und das sogar über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Fazit: Jetzt handeln!

Die Produktsicherheitsverordnung 2024 bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die alle Marktakteure in der EU betreffen. Hersteller, Händler und Online-Plattformen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre Prozesse anpassen.

Die Autorin: Katharina Schmidl

Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.

Wer jetzt handelt, kann rechtliche Risiken minimieren und sich langfristig Wettbewerbsvorteile sichern.

Katharina Schmidl Autorin Württembergische Blog

Katharina Schmidl

Redakteurin württgemacht Blog

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