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Vermögen & Vorsorge

Riester-Rente: Jetzt noch abschließen oder auf das neue, geförderte Altersvorsorgedepot warten?

28.04.2026 - Ab 2027 startet das neue, geförderte Altersvorsorgedepot. Doch lohnt sich Riester 2026 trotzdem noch? Erfahren Sie, für wen die Riester-Förderung interessant bleibt und wie Sie jetzt die richtige Entscheidung für Ihre Vorsorge treffen.

Lesedauer: 4 Minuten

Im März 2026 hat der Bundestag das neue Reformpaket zur privaten Altersvorsorge verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2027 wird das neue Altersvorsorgedepot an den Start gehen und frischen Wind in die staatlich geförderte Vorsorge bringen.

Doch was bedeutet das für Ihre persönliche Planung? Sollten Sie die Füße stillhalten und auf das neue Depot warten, oder bietet das bewährte Riester-Modell gerade jetzt noch Chancen, die Sie sich sichern sollten? In diesem Artikel klären wir, warum „alt“ nicht automatisch „schlecht“ bedeutet und für wen sich ein Abschluss noch in diesem Jahr lohnen kann.

Was ist das Altersvorsorgedepot eigentlich?

Die Reform der Altersvorsorge ist eine Antwort auf den Wunsch vieler Sparerinnen und Sparer nach mehr Rendite und Flexibilität. Während die klassische Riester-Rente auf Sicherheit und Garantien setzte, ermöglicht das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 chancenreichere Investments, wie etwa ETFs, ohne dass die Anbieter eine Beitragsgarantie geben müssen. Das Altersvorsorgedepot ist wie die Riester-Rente staatlich gefördert. Die Förderung im Detail unterscheidet sich jedoch.

Alle Informationen zum Altersvorsorgedepot erfahren Sie in unserem Artikel Altersvorsorgedepot 2027.

Förder-Check: Wo ist die staatliche Förderung höher?

Einer der großen Unterschiede zwischen dem heutigen Riester-System und dem künftigen Depotmodell besteht in der Art und Weise der staatlichen Unterstützung. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Zahlen:

Riester-Rente (Status Quo 2026)Altersvorsorgedepot (ab 2027)

Grundzulage


175 € Zulage, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind (ansonsten anteilige Zulagen­förderung):

  • Mindesteigenbetrag von 60 € im Jahr
  • 4,00 % des renten­versicherungs­pflichtigen Brutto­einkommens des Vorjahres müssen in den Riester-Vertrag eingezahlt werden

  • Zulage abhängig von der eigenen Einzahlungs­höhe
  • Bis zu 540 € Förderung im Jahr möglich (bei Einzahlung von 1.800 €)
  • Mindest­eigenbetrag von 120 € im Jahr

Kinderzulage


Riester gewährt die Kinder­zulage in Höhe von 300 € pauschal, sofern die vier-Prozent-Regel erfüllt ist (bei Kindern nach 2008 geboren, davor 185 €).

  • Zulage abhängig von der eigenen Einzahlungs­höhe.
  • Pro Kind erhalten Sie eine Zulage von einem Euro für jeden eingezahlten Euro
    Maximal 300 € im Jahr pro Kind
  • Mindest­eigen­betrag von 120 € im Jahr

Zusätzliche Steuerersparnis

Durch Anrechnung der niedrigeren Grund­zulage in Höhe von 175 € auf die Gesamtsteuer­ersparnis
wird meist eine höhere Steuer­rück­erstattung ausbezahlt.

Durch die höhere direkte Zulagen­förderung ist der Auszahlungs­betrag der zusätzlichen Steuer­ersparnis voraussichtlich
niedriger. Dafür kann jährlich ein höherer Sonder­ausgaben­abzug geltend gemacht werden.

Logik

Minimale Einzahlungen (= Erfüllen der Mindest­bedingungen) sichern die maximale (fixe) Förderung.

Höhere Einzahlungen begünstigen höhere Förderungen

Während das neue Depot vor allem Personen belohnt, die ein höheres Eigenkapital investieren können (bis zu 1.800 € für die volle Förderung), bleibt Riester ein System, das schon bei kleinen Sparraten hohe prozentuale Zulagen ausschüttet.

Für wen der Abschluss einer Riester-Rente 2026 noch sinnvoll sein kann

Für manche Personen lohnt sich die Riester-Rente aufgrund ihrer Förderung. Wenn Sie sich in einer der folgenden Situationen wiederfinden, kann der Abschluss einer Riester-Rente für Sie jetzt noch sehr attraktiv sein:

Geringverdiener und Teilzeitkräfte

Bei Riester müssen Sie lediglich 4 % Ihres Vorjahresbruttos einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Wer ein geringes Einkommen bezieht, kann die maximale Förderung schon mit dem Sockelbetrag von 60 € erreichen. Ein Minijobber mit einem Jahreseinkommen von maximal 7.236 € müsste beispielsweise ca. 114 € einzahlen.

Familien oder Alleinerziehende mit Kindern

Hier spielt die Riester-Rente eine weitere Stärke aus. Die fixe Kinderzulage von 300 € pro Kind wirkt sich enorm auf Ihre Sparrate aus, auch bei geringeren Eigenbeträgen.

  • Beispiel: Eine Alleinerziehende oder ein Elternteil mit zwei Kindern und geringem Einkommen zahlt 60 € Eigenbeitrag. Dafür fließen insgesamt 775 € an Zulagen (175 € Grundzulage + 2x 300 € Kinderzulage) in den Vertrag.
  • Im neuen Depot-Modell 2027 würde die Förderung bei gleichem Eigenbeitrag für diese Zielgruppe voraussichtlich niedriger ausfallen, da sie prozentual an die eigene Einzahlung gekoppelt ist.

Darum kann der Abschluss einer Riester-Rente auch 2026 noch sinnvoll sein

Ein Abschluss noch in diesem Jahr muss keine endgültige Entscheidung gegen das neue Modell sein. Vielmehr sichern Sie sich damit eine wertvolle Option.

  • Sicherung der aktuellen Konditionen: Sie sichern sich die jetzige Zulagenstruktur der Riester-Rente.
  • Die Wechseloption: Das Gesetz sieht vor, dass Riester-Sparer ab 2027 ihr Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können. Wer also jetzt abschließt und später feststellt, dass das Depotmodell doch besser zu den Lebensumständen passt, ist nicht dauerhaft gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das bis dahin gesammelte Kapital und die Zulagen in die neue Welt mitnehmen oder einfach nur in die neue Förderlogik wechseln.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen oder überlegen, jetzt noch einen abzuschließen, stellt sich die Frage nach der Zukunftssicherheit. Hier gibt das Gesetz klare Leitplanken vor:

  • Garantierter Bestandsschutz: Niemand wird gezwungen, seinen bestehenden Riester-Vertrag aufzulösen. Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Vertrag zufrieden sind, können Sie diesen einfach weiterführen und erhalten auch über das Jahr 2027 hinaus die gewohnten Zulagen und Steuervorteile.
  • Das Recht auf Wechsel: Ab 2027 haben Sparerinnen und Sparer ein gesetzlich verankertes Recht, ihr angespartes Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen. Dies ist besonders für diejenigen interessant, die nach einigen Jahren von der hohen Sicherheit der Riester-Rente in die höheren Renditechancen des Altersvorsorgedepots wechseln möchten. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, nur in die neue Förderlogik zu wechseln und die ursprünglichen Konditionen des Riester-Vertrags beizubehalten.
  • Kostenkontrolle: Um den Wechsel attraktiver zu machen, sieht die Reform Deckelungen für Wechselgebühren vor.

Ein Abschluss im Jahr 2026 ist keine Einbahnstraße. Sie sichern sich heute die Förderung und behalten für die Zukunft die volle Flexibilität, in das neue System zu wechseln, sobald dieses verfügbar ist.

Fazit: Die individuelle Situation ist entscheidend

Das neue Altersvorsorgedepot 2027 ist ein wichtiger Schritt für all jene, die am Kapitalmarkt teilhaben und dabei von staatlicher Förderung profitieren möchten. Doch die Riester-Rente ist keineswegs ein Auslaufmodell ohne Daseinsberechtigung.

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

  • Sind Sie Gutverdiener, kinderlos und suchen maximale Renditechancen? Dann kann es für Sie sinnvoll sein, auf das Depot 2027 zu warten oder nun einen Riester-Vertrag abzuschließen und dann 2027 zu wechseln.
  • Sind Sie Geringverdiener und/oder haben Kinder, dann ist ein Riester-Abschluss noch im Jahr 2026 eine finanziell kluge Überlegung. Sie sichern sich die hohen Zulagenquoten und bleiben durch die späteren Wechselmöglichkeiten dennoch flexibel.

Die Württembergische Versicherung bietet 2026 weiterhin Riester-Renten an. Auch zum Inkrafttreten des neuen Altersvorsorgedepots im Jahr 2027 werden wir passende Produkte anbieten. Sprechen Sie uns gerne persönlich an, damit wir gemeinsam herausfinden können, welche Form der staatlich geförderten Altersvorsorge am besten zu Ihnen passt.

Die Autorin: Katharina Schmidl

Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.

Eine persönliche Beratung kann dabei helfen, herauszufinden, für wen es sich lohnt zu warten und wer jetzt aktiv werden sollte.

Katharina Schmidl

Redakteurin württgemacht Blog

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