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Die Rentenlandschaft in Deutschland befindet sich im Wandel. Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots schafft der Gesetzgeber einen modernen Rahmen für eine stärker kapitalmarktorientierte Altersvorsorge.
Das Altersvorsorgedepot ist ein vom Bundesfinanzministerium geplantes, kostengünstiges Altersvorsorgeprodukt, das Privatpersonen bei einem Anbieter, beispielsweise einer Versicherung oder einer Bank, abschließen können. Dabei kann auf Garantien verzichtet werden, was eine stärkere Chancenorientierung mit sich bringen kann. Das eingezahlte Geld kann voraussichtlich in verschiedene Fonds oder ETFs investiert werden. Der Staat unterstützt diese Form der Altersvorsorge mit Zulagen und/oder Steuerersparnissen.
Anders als bei der alten Riester-Rente besteht beim Altersvorsorgedepot keine Pflicht zur 100-prozentigen Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass das Geld verstärkt in ETFs und Fonds fließen kann. Dadurch steigen zwar die kurzfristigen Schwankungen, doch langfristig bietet der Kapitalmarkt deutlich höhere Ertragschancen als klassische Zinsprodukte. Gleichzeitig gibt es Produktvarianten, die mit einer 80- oder 100-Prozent-Garantie weiterhin auch für sicherheitsorientierte Kundinnen und Kunden geeignet sind. Darüber hinaus soll das neue Altersvorsorgedepot kostengünstiger werden als bisherige Riester-Verträge. Dies soll ebenfalls zur Renditesteigerung beitragen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden so gesetzt, dass das Altersvorsorgedepot voraussichtlich im Jahr 2027 an den Start geht. Sparer können somit ab dem 1. Januar 2027 von der neuen staatlichen Förderung profitieren.
Das Depot wird voraussichtlich bei Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungsunternehmen wie der Württembergischen Versicherung angeboten.
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können wir die Bedürfnisse unserer Kunden noch klarer in den Mittelpunkt stellen - modern, chancenorientiert und zukunftsfähig.
Dr. Daniel Schmithals
Leiter Marktanalyse & Strategie, Württembergische Lebensversicherung AGDie private Altersvorsorge in Deutschland benötigt dringend eine Aktualisierung. Die gesetzliche Rente steht aufgrund des demografischen Wandels unter Druck. Das neue Altersvorsorgedepot soll dabei helfen, die persönliche Rentenlücke zu schließen.
Das deutsche Rentensystem basiert traditionell auf drei Säulen:
Doch dieses bewährte Gefüge steht unter enormem Druck. Da immer weniger Beitragszahler eine wachsende Zahl an Ruheständlern finanzieren müssen, sinkt das Rentenniveau kontinuierlich, während die Lebenserwartung steigt. Die gesetzliche Rente bleibt also die wichtige Basisversorgung, reicht jedoch allein längst nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
Das neue Altersvorsorgedepot soll die dritte Säule der privaten Vorsorge ergänzen. Damit haben Sparer die Chance, die demografisch bedingte Rentenlücke mit staatlicher Unterstützung durch die Renditekraft des globalen Kapitalmarkts zu schließen.
Ein weiteres Beispiel für ein neues, staatlich unterstütztes Konzept der privaten Altersvorsorge ist die sogenannte „Frühstart-Rente“. Hierbei möchte der Staat den Vermögensaufbau für den Ruhestand bereits im Kindesalter unterstützen, um den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte hinweg maximal auszunutzen.
Ein wichtiger Pluspunkt des neuen Systems soll die staatliche Förderung sein. Sie sorgt dafür, dass Ihre Eigeninvestition durch staatliches Kapital ergänzt wird.
Für das Altersvorsorgedepot müssen zunächst eigene Einzahlungen geleistet werden. Der Staat unterstützt dies dann finanziell. Geplant sind folgende zwei verschiedene Arten der Förderung:
Die Höhe der Grundzulage soll sich danach richten, wie viel Geld der Sparer oder die Sparerin selbst in das Altersvorsorgedepot einzahlt.
Für Eltern wird das System besonders lukrativ.
Aktuellen Plänen zufolge kann das Altersvorsorgedepot unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich gefördert werden. Dazu können die Einzahlungen sowie die Zulagen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Rahmen einer Günstigerprüfung vergleichen das Finanzamt und die Zulagenstelle die Zulage und die Steuerersparnis und ermitteln, welche für die jeweilige Person vorteilhafter ist.
Die Günstigerprüfung im Detail:
Junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen "Starter-Bonus", um den frühen Beginn der Vorsorge zusätzlich zu belohnen. Dieser soll voraussichtlich bei 200 € liegen.
Grundsätzlich orientiert sich der Kreis der Berechtigten an der bisherigen Riester-Regelung. Förderberechtigt sind Pflichtversicherte in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Personen, die den Pflichtversicherten gleichgestellt sind. Neu ist allerdings, dass künftig auch Selbstständige das neue Altersvorsorgedepot abschließen können.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die staatliche Zulage auch dann erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen selbst nicht erfüllen – vorausgesetzt, Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist förderberechtigt. Die Grundzulage in Höhe von 175 € wird bei Einzahlung des Mindestbeitrags von 120 € pauschal gewährt. Die Kinderzulagen können in voller Höhe von maximal 300 € in das Altersvorsorgedepot einfließen.
Die staatliche Grundzulage hängt von der Höhe der eigenen Einzahlungen ab. Zusätzlich gibt es Förderungen für besonders junge Sparer oder Eltern mit Kindern. Wie sich das auf Ihr Gesamtguthaben im Depot in einem Jahr auswirken kann, sehen Sie anhand der Beispiele.
Wichtig: Zusätzlich oder alternativ zur Förderung durch staatliche Zulagen können auch Steuerersparnisse hinzukommen. In den Beispielrechnungen wird aus Gründen der Einfachheit jedoch nicht darauf eingegangen. Ebenso werden etwaige Vertragskosten nicht berücksichtigt.
Elias zahlt im Jahr 1.200 € in sein Altersvorsorgedepot ein. Er erhält dafür die Grundzulage von 390 €. Da er unter 25 Jahre alt ist, erhält er außerdem einmalig 200 €. Somit erhält er im ersten Jahr 590 € Förderung und hat insgesamt 1.790 € in seinem Depot.
Marie zahlt im Jahr die maximal förderfähigen 1.800 € in ihr Altersvorsorgedepot ein. Sie erhält dafür die maximale Grundzulage von 540 €. Sie erhält keine weiteren Förderungen und hat somit insgesamt 2.340 € in ihrem Depot.
Luise zahlt im Jahr 1.200 € in ihr Altersvorsorgedepot ein. Sie erhält dafür die Grundzulage von 390 €. Außerdem erhält sie für ihre beiden Kinder jeweils 300 € Förderung. Somit erhält sie 990 € Förderung und hat insgesamt 2.190 € in ihrem Depot.
Markus ist selbstständig tätig und damit ebenfalls förderberechtigt. Er zahlt 600 € im Jahr in sein Altersvorsorgedepot ein und erhält somit eine Grundzulage von 215 €. Seine Frau Lisa ist Studentin und Minijobberin, hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und ist damit nicht unmittelbar förderberechtigt. Da sie jedoch über Markus förderberechtigt ist, kann sie bei einer
Neben den maximal geförderten 1.800 € pro Jahr soll es möglich sein, zusätzliche Einzahlungen von bis zu 5.040 € zu leisten. Dies ergibt einen maximalen Gesamtbetrag von 6.840 € pro Jahr und Vertrag.
Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie zukünftig in verschiedene Fonds, ETFs und Ähnliches für den Ruhestand investieren. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen voraussichtlich gelten werden, erfahren Sie hier.
Mit einem klassischen Depot haben Anlegerinnen und Anleger maximale Freiheit. Sie können selbst entscheiden, wann sie wie viel Geld in welchen Fonds oder welche Aktie investieren möchten. Auch eine Auszahlung des Kapitals ist jederzeit möglich. Ein Altersvorsorgedepot soll jedoch gezielt die zukünftige Rentenlücke schließen. Daher gibt der Staat einige Vorgaben vor.
Das Altersvorsorgedepot bietet eine große Freiheit bei der Auswahl der Anlageinstrumente, soll aber regulatorischen Anforderungen zum Anlegerschutz unterliegen:
Mit dem Altersvorsorgedepot sollen Sparerinnen und Sparer in den letzten Jahren vor der Rente die Möglichkeit erhalten, ihr Geld von risikoreicheren in risikoärmere Anlagen umzuschichten. Dies soll steuerfrei erfolgen. Beim Standarddepot soll dies sogar automatisch erfolgen.
Das Standarddepot ist eine standardisierte Variante des Altersvorsorgedepots, bei der die Rahmenbedingungen fest vorgegeben sind.
Funktionsweise:
Die Ansparphase ist nur die halbe Miete. Entscheidend ist, wie das Geld im Ruhestand fließt.
Die Auszahlphase startet voraussichtlich ab dem 65. Lebensjahr oder mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente oder Beamtenpension.
Zukünftig haben Vorsorgende bei Eintritt in den Ruhestand die Wahl zwischen zwei grundlegenden Modellen:
Dieser Plan sieht regelmäßige Auszahlungen aus dem angesparten Vermögen bis zu einem vereinbarten Alter vor.
Hierbei handelt es sich um eine klassische Rentenzahlung, die dem Versicherten bis zum Lebensende garantiert wird.
Grundsätzlich gilt beim Altersvorsorgedepot: Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge nicht besteuert. Somit fallen in dieser Phase keine steuerpflichtigen Kapitalerträge an. Die Leistungen aus diesen Verträgen werden erst nachgelagert besteuert, also während der Auszahlungsphase. Daher nennt man dies auch „nachgelagerte Besteuerung“. Da die Steuersätze im Alter meist niedriger sind als im Berufsleben, bleibt unter dem Strich ein deutlicher Vorteil.
Beträge, die im Rahmen der staatlichen Förderung (bis zu 1.800 € jährlich) eingezahlt wurden, unterliegen bei der Auszahlung der vollständigen nachgelagerten Besteuerung. Sie versteuern diese monatlichen Leistungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
Das Guthaben aus einem Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich vererbbar. Dabei muss jedoch Folgendes beachtet werden:
Das neue Altersvorsorgedepot bietet eine Vielzahl an Vorteilen:
Das Altersvorsorgedepot spielt seine Stärken je nach Lebenssituation unterschiedlich aus. Besonders profitieren folgende Gruppen:
Für Berufseinsteiger und junge Erwachsene unter 25 Jahren ist das Depot eine echte Chance.
Eltern können ihre Eigenkapitalrendite durch die staatlichen Zulagen erheblich steigern.
Für Singles oder Paare mit hohem Einkommen ist meist nicht die Zulage, sondern der Steuervorteil entscheidend.
Wer sich mit den niedrigen Zinsen auf Sparkonten nicht zufriedengeben möchte, aber auch kein „Daytrader“ werden will, findet hier die goldene Mitte. Insbesondere mit dem Standarddepot muss man kein Börsenprofi sein, um von Weltmarkt-Renditen zu profitieren, da die Anbieter die Risikosteuerung und die Umschichtung vor der Rente automatisch übernehmen.
Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots haben Sparerinnen und Sparer künftig neue, staatlich geförderte Möglichkeiten für die Altersvorsorge. Es wird zwei Kategorien geben. Sie können frei entscheiden, welche besser zu Ihnen passt.
Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie durch Investitionen in kapitalmarktorientierte Anlagen von höheren Renditechancen profitieren. Im Gegensatz zu klassischen Garantieprodukten tragen Sie das Anlagerisiko selbst, partizipieren dafür jedoch auch vollständig an der Wertentwicklung. Für Anlegerinnen und Anleger mit geringerer Erfahrung steht zudem das Standarddepot zur Verfügung. Es bietet gesetzlich regulierte Anlageoptionen und vordefinierte Einstellungen.
Garantieprodukte richten sich an sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger. Sie zeichnen sich durch die vertragliche Zusage aus, dass zu Beginn der Auszahlungsphase ein definierter Mindestbetrag zur Verfügung steht. Der Anbieter garantiert dabei den Erhalt von 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge und reduziert damit das Verlustrisiko.
Die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, auch „Wohn-Riester“ genannt, bleibt auch im neuen System erhalten. Ihnen stehen dafür zwei Wege offen.
Sie können das in Ihrem Vertrag angesparte Kapital entnehmen, um es direkt für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie einzusetzen. Alternativ können Ihre laufenden Tilgungszahlungen für ein Immobiliendarlehen wie herkömmliche Altersvorsorgebeiträge staatlich gefördert werden.
Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag? Dann haben Sie zukünftig folgende Möglichkeiten:
Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Berücksichtigen Sie dabei folgende Faktoren:
Auch die Württembergische Versicherung wird zum Inkrafttreten des Gesetzes passende Produkte anbieten. Dies wird ähnlich wie bei der PrivatRente Genius Vorsorge im Rahmen einer Lebensversicherung geschehen. Dies hat entscheidende Vorteile:
Fazit: Bei uns erhalten Sie ein maßgeschneidertes Konzept, um das Sie sich nicht täglich selbst kümmern müssen. Das Altersvorsorgedepot im Mantel einer Lebensversicherung bietet Ihnen maximale Flexibilität bei gleichzeitiger Sicherheit. Wir bieten Ihnen nicht nur eine Investmentmöglichkeit, sondern ein maßgeschneidertes Fundament für Ihren Ruhestand – mit allen Ausgestaltungsmöglichkeiten, die moderne Vorsorge heute verlangt.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss eines Altersvorsorgeprodukts sollte nicht ohne eine auf die individuellen Bedürfnisse der Interessentinnen und Interessenten abgestimmte Beratung erfolgen. Gerne informieren wir Sie bei einer persönlichen Beratung bei der Württembergischen über die Chancen und Risiken der neuen Altersvorsorgeprodukte.
Falls Sie noch offene Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihre persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Das Altersvorsorgedepot ist für alle ab 18 Jahren gedacht. Doch mit der Frühstart-Rente gibt es ein speziell für Kinder entwickeltes Förderprodukt.
Ja, Sie haben auch die Möglichkeit, das Altersvorsorgedepot mit Garantien abzuschließen.
Das können Sie, allerdings werden Sie dann alle Zulagen bzw. Steuerersparnisse zurückzahlen müssen.
In den Medien wird oft davor gewarnt und das leider zu Recht: Durch die Rentenlücke werden in Zukunft viele Pensionäre mit weniger Geld auskommen müssen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff und wie hoch ist die Lücke wirklich?
Die Frühstart-Rente ist ein Konzept der Bundesregierung, das voraussichtlich ab 2027 den Vermögensaufbau für den Ruhestand schon im Kindesalter fördern soll. Unser Ratgeber erklärt Ihnen Vorteile, Voraussetzungen und Funktionsweisen des Modells.
Haben Sie schon darüber nachgedacht, ob Sie im Alter ausreichend abgesichert sind? Der Rentenrechner kann Ihnen dabei helfen, den aktuellen Stand Ihrer persönlichen Altersversorgung zu berechnen.
Ein Sprichwort behauptet, mancherorts liege das Geld förmlich auf der Straße. Dem ist natürlich nicht so, doch ein Investment in die ganz buchstäblich gemeinte Straße ist bei einem sogenannten alternativen Investment ein nicht so abwegiger Gedanke.
Profitieren Sie vom Zinseszins-Effekt: Wer früh anfängt und regelmäßig Geld für den Nachwuchs beiseitelegt, kann im Laufe der Zeit eine große Summe ansparen. Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Geldanlage für Ihr Kind.
Das Versprechen: Rente bis ans Lebensende. Die Realität? Einige Experten raten von der privaten Rentenversicherung ab. Die Zinsen sanken jahrelang, erholen sich aktuell leicht. Lohnt sie sich für Sie? Und wenn ja, welches Rentenmodell?
Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern. Doch was ist dabei steuerlich zu beachten? Wir zeigen Ihnen, ob Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen können und wie die Besteuerung im Rentenalter aussieht.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Mit der PrivatRente Genius Vorsorge können Sie in allen Lebenslagen Vermögen aufbauen. Sie ist die richtige Entscheidung, wenn Sie Ihr Vermögen sicher und rentabel in eine Vorsorge investieren möchten, ohne dabei auf Flexibilität zu verzichten.
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