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Vermögen & Vorsorge

Altersvorsorgedepot 2027: So sichern Sie sich die staatliche Förderung für Ihre Altersvorsorge

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am: 28.04.2026

Die Rentenlandschaft in Deutschland befindet sich im Wandel. Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots schafft der Gesetzgeber einen modernen Rahmen für eine stärker kapitalmarktorientierte Altersvorsorge.

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, das 2027 auf den Markt kommen soll.
    • Es gilt als Nachfolger der Riester-Rente und soll durch Anlagen am Kapitalmarkt und weniger Garantien deutlich chancen- und renditeorientierter sein.
    • Der Staat fördert das Altersvorsorgedepot mit Zulagen oder steuerlichen Vergünstigungen.
    • Die Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgt frühestens ab Rentenbeginn.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein vom Bundesfinanzministerium geplantes, kostengünstiges Altersvorsorgeprodukt, das Privatpersonen bei einem Anbieter, beispielsweise einer Versicherung oder einer Bank, abschließen können. Dabei kann auf Garantien verzichtet werden, was eine stärkere Chancenorientierung mit sich bringen kann. Das eingezahlte Geld kann voraussichtlich in verschiedene Fonds oder ETFs investiert werden. Der Staat unterstützt diese Form der Altersvorsorge mit Zulagen und/oder Steuerersparnissen.

Mehr Renditechancen als Riester? Das soll das neue Depot leisten

Anders als bei der alten Riester-Rente besteht beim Altersvorsorgedepot keine Pflicht zur 100-prozentigen Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass das Geld verstärkt in ETFs und Fonds fließen kann. Dadurch steigen zwar die kurzfristigen Schwankungen, doch langfristig bietet der Kapitalmarkt deutlich höhere Ertragschancen als klassische Zinsprodukte. Gleichzeitig gibt es Produktvarianten, die mit einer 80- oder 100-Prozent-Garantie weiterhin auch für sicherheitsorientierte Kundinnen und Kunden geeignet sind. Darüber hinaus soll das neue Altersvorsorgedepot kostengünstiger werden als bisherige Riester-Verträge. Dies soll ebenfalls zur Renditesteigerung beitragen.

Ab wann kann das Altersvorsorgedepot abgeschlossen werden?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden so gesetzt, dass das Altersvorsorgedepot voraussichtlich im Jahr 2027 an den Start geht. Sparer können somit ab dem 1. Januar 2027 von der neuen staatlichen Förderung profitieren.

Wo kann man das Altersvorsorgedepot abschließen?

Das Depot wird voraussichtlich bei Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungsunternehmen wie der Württembergischen Versicherung angeboten.

Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können wir die Bedürfnisse unserer Kunden noch klarer in den Mittelpunkt stellen - modern, chancenorientiert und zukunftsfähig.

Dr. Daniel Schmithals

Leiter Marktanalyse & Strategie, Württembergische Lebensversicherung AG

Hintergründe: Warum kommt die Reform?

Die private Altersvorsorge in Deutschland benötigt dringend eine Aktualisierung. Die gesetzliche Rente steht aufgrund des demografischen Wandels unter Druck. Das neue Altersvorsorgedepot soll dabei helfen, die persönliche Rentenlücke zu schließen.

Drei-Säulen-Modell: Die Basis der Absicherung steht unter Druck

Das deutsche Rentensystem basiert traditionell auf drei Säulen:

  1. Gesetzliche Rente: Sie stellt die Basisversorgung dar, die jedoch allein oft nicht mehr ausreicht.
  2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Das ist die Vorsorge über den Arbeitgeber.
  3. Private Altersvorsorge: Hier setzt das neue Depot ergänzend an, um die individuelle Rentenlücke zu schließen.

Doch dieses bewährte Gefüge steht unter enormem Druck. Da immer weniger Beitragszahler eine wachsende Zahl an Ruheständlern finanzieren müssen, sinkt das Rentenniveau kontinuierlich, während die Lebenserwartung steigt. Die gesetzliche Rente bleibt also die wichtige Basisversorgung, reicht jedoch allein längst nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.

Das neue Altersvorsorgedepot soll die dritte Säule der privaten Vorsorge ergänzen. Damit haben Sparer die Chance, die demografisch bedingte Rentenlücke mit staatlicher Unterstützung durch die Renditekraft des globalen Kapitalmarkts zu schließen.

Frühstart-Rente: Ein weiteres Produkt der neuen Reform

Ein weiteres Beispiel für ein neues, staatlich unterstütztes Konzept der privaten Altersvorsorge ist die sogenannte „Frühstart-Rente“. Hierbei möchte der Staat den Vermögensaufbau für den Ruhestand bereits im Kindesalter unterstützen, um den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte hinweg maximal auszunutzen.

Wie sieht die staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot aus?

Ein wichtiger Pluspunkt des neuen Systems soll die staatliche Förderung sein. Sie sorgt dafür, dass Ihre Eigeninvestition durch staatliches Kapital ergänzt wird.

Welche Förderungen gibt es?

Für das Altersvorsorgedepot müssen zunächst eigene Einzahlungen geleistet werden. Der Staat unterstützt dies dann finanziell. Geplant sind folgende zwei verschiedene Arten der Förderung:

  • Zulagen: direkte Geldzahlungen vom Staat in Ihr Depot
  • Steuerersparnis: Abzug der Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung über die Günstigerprüfung unter Berücksichtigung der bereits bezahlten Zulagen
  • Grundzulage

    Die Höhe der Grundzulage soll sich danach richten, wie viel Geld der Sparer oder die Sparerin selbst in das Altersvorsorgedepot einzahlt.

    • Für Einzahlungen bis 360 € ist eine Förderung von 50 Cent für jeden eingezahlten Euro geplant. Das ergibt maximal 180 € pro Jahr.
    • Für Einzahlungen darüber hinaus (bis maximal insgesamt 1.800 €) ist eine Förderung von 25 Cent für jeden eingezahlten Euro geplant. Das ergibt eine zusätzliche Zulage von 360 € pro Jahr.
    • Somit kann die Zulage bis zu 540 € pro Jahr betragen.
    • Es soll ein Mindesteinzahlungsbeitrag von 120 € im Jahr gelten. Das entspricht 10 € pro Monat.
  • Kinderzulage

    Für Eltern wird das System besonders lukrativ.

    • Pro Kind erhalten sie eine zusätzliche Zulage von einem Euro für jeden eingezahlten Euro, maximal jedoch 300 € im Jahr (wie bei der bisherigen Riester-Förderung).
    • Diese Zulage wäre bei einer Eigenleistung von 300 € im Jahr erreicht. Voraussetzung ist, dass das Kind kindergeldberechtigt ist.

Steuerliche Vorteile und Günstigerprüfung

Aktuellen Plänen zufolge kann das Altersvorsorgedepot unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich gefördert werden. Dazu können die Einzahlungen sowie die Zulagen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Rahmen einer Günstigerprüfung vergleichen das Finanzamt und die Zulagenstelle die Zulage und die Steuerersparnis und ermitteln, welche für die jeweilige Person vorteilhafter ist.

Die Günstigerprüfung im Detail:

  • Die Zulage ist größer als die Steuerersparnis: Sie erhalten die Zulagen in der ersten Hälfte des Folgejahres in Ihren Vertrag gezahlt. Über die Steuer erhalten Sie keine Rückerstattung. Dies betrifft meist Familien und Geringverdiener.
  • Die Zulage ist kleiner als die Steuerersparnis: Sie erhalten die Zulagen ebenfalls in Ihren Vertrag gezahlt. Die Differenz zwischen Zulagenhöhe und berechneter Steuerersparnis wird Ihnen über die Steuererklärung erstattet. Dies betrifft meist Gutverdiener.

Bonus für junge Sparer

Junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen "Starter-Bonus", um den frühen Beginn der Vorsorge zusätzlich zu belohnen. Dieser soll voraussichtlich bei 200 € liegen.

Wer ist förderberechtigt?

Grundsätzlich orientiert sich der Kreis der Berechtigten an der bisherigen Riester-Regelung. Förderberechtigt sind Pflichtversicherte in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungs­empfängerinnen und -empfänger und Personen, die den Pflichtversicherten gleichgestellt sind. Neu ist allerdings, dass künftig auch Selbstständige das neue Altersvorsorgedepot abschließen können.

Zu den Förderberechtigten gehören beispielsweise:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sowie selbstständig Tätige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung betreuen.
  • Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit (Kindererziehungszeiten sind beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen).
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld aufgrund einer Rehabilitationsmaßnahme, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren.
  • Minijobberinnen und Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden.
  • Landwirtinnen und Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind.
  • Pflichtversicherte Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit.
  • Helferinnen und Helfer im Bundesfreiwilligendienst.
  • Selbstständige, die nicht in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.
  • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit, wenn sie eine Einwilligung zur Übermittlung der erforderlichen Daten gegenüber ihrer zuständigen Stelle (z. B. ihr Dienstherr) abgegeben haben.

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:

  • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Minijobberinnen und Minijobber, die sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters.

Sonderfall Ehepartner:

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die staatliche Zulage auch dann erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen selbst nicht erfüllen – vorausgesetzt, Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist förderberechtigt. Die Grundzulage in Höhe von 175 € wird bei Einzahlung des Mindestbeitrags von 120 € pauschal gewährt. Die Kinderzulagen können in voller Höhe von maximal 300 € in das Altersvorsorgedepot einfließen.

Beispielrechnung: So hoch kann die Förderung des Altersvorsorgedepots aussehen

Die staatliche Grundzulage hängt von der Höhe der eigenen Einzahlungen ab. Zusätzlich gibt es Förderungen für besonders junge Sparer oder Eltern mit Kindern. Wie sich das auf Ihr Gesamtguthaben im Depot in einem Jahr auswirken kann, sehen Sie anhand der Beispiele.

Wichtig: Zusätzlich oder alternativ zur Förderung durch staatliche Zulagen können auch Steuerersparnisse hinzukommen. In den Beispielrechnungen wird aus Gründen der Einfachheit jedoch nicht darauf eingegangen. Ebenso werden etwaige Vertragskosten nicht berücksichtigt.

  • Elias, 23 Jahre alt, angestellter Kfz-Mechaniker

    Elias zahlt im Jahr 1.200 € in sein Altersvorsorgedepot ein. Er erhält dafür die Grundzulage von 390 €. Da er unter 25 Jahre alt ist, erhält er außerdem einmalig 200 €. Somit erhält er im ersten Jahr 590 € Förderung und hat insgesamt 1.790 € in seinem Depot.

    • Einzahlung: 1.200 €
    • Grundzulage: 390 €
    • Bonus U 25: Einmalig 200 €
    • Förderung gesamt im ersten Jahr: 590 €
    • Insgesamt im Vorsorgevertrag: 1.790 €
  • Marie, 35 Jahre alt, angestellte Kommunikationsdesignerin

    Marie zahlt im Jahr die maximal förderfähigen 1.800 € in ihr Altersvorsorgedepot ein. Sie erhält dafür die maximale Grundzulage von 540 €. Sie erhält keine weiteren Förderungen und hat somit insgesamt 2.340 € in ihrem Depot.

    • Einzahlung: 1.800 €
    • Grundzulage: 540 €
    • Förderung gesamt: 540 €
    • Insgesamt im Vorsorgevertrag: 2.340 €
  • Luise, 40 Jahre alt, Beamtin, 2 Kinder

    Luise zahlt im Jahr 1.200 € in ihr Altersvorsorgedepot ein. Sie erhält dafür die Grundzulage von 390 €. Außerdem erhält sie für ihre beiden Kinder jeweils 300 € Förderung. Somit erhält sie 990 € Förderung und hat insgesamt 2.190 € in ihrem Depot.

    • Einzahlung: 1.200 €
    • Grundzulage: 390 €
    • Kinderzulage: 600 € (300 € pro Kind)
    • Förderung gesamt: 990 €
    • Insgesamt im Vorsorgevertrag: 2.190 €
  • Markus, 32 Jahre alt, selbstständig, keine Kinder

    Markus ist selbstständig tätig und damit ebenfalls förderberechtigt. Er zahlt 600 € im Jahr in sein Altersvorsorgedepot ein und erhält somit eine Grundzulage von 215 €. Seine Frau Lisa ist Studentin und Minijobberin, hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und ist damit nicht unmittelbar förderberechtigt. Da sie jedoch über Markus förderberechtigt ist, kann sie bei einer

    • Einzahlung Markus: 600 €
    • Grundzulage Markus: 240 €
    • EInzahlung Lisa: 120 €
    • Grundzulage Lisa: 175 €
    • Förderung gesamt: 415 €
    • Insgesamt in beiden Vorsorgeverträgen: 1.135 €

Wie viel kann man maximal in das Altersvorsorgedepot einzahlen?

Neben den maximal geförderten 1.800 € pro Jahr soll es möglich sein, zusätzliche Einzahlungen von bis zu 5.040 € zu leisten. Dies ergibt einen maximalen Gesamtbetrag von 6.840 € pro Jahr und Vertrag.

So funktioniert die Geldanlage im Altersvorsorgedepot

Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie zukünftig in verschiedene Fonds, ETFs und Ähnliches für den Ruhestand investieren. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen voraussichtlich gelten werden, erfahren Sie hier.

Unterschied zu einem klassischen Depot

Mit einem klassischen Depot haben Anlegerinnen und Anleger maximale Freiheit. Sie können selbst entscheiden, wann sie wie viel Geld in welchen Fonds oder welche Aktie investieren möchten. Auch eine Auszahlung des Kapitals ist jederzeit möglich. Ein Altersvorsorgedepot soll jedoch gezielt die zukünftige Rentenlücke schließen. Daher gibt der Staat einige Vorgaben vor.

Welche Wertpapiere sind erlaubt?

Das Altersvorsorgedepot bietet eine große Freiheit bei der Auswahl der Anlageinstrumente, soll aber regulatorischen Anforderungen zum Anlegerschutz unterliegen:

  • ETFs und Fonds werden anhand ihres Risikos in eine Risikokategorie eingeteilt. Im Altersvorsorgedepot sollen Fonds und ETFs der Kategorien eins bis fünf (von insgesamt sieben) zulässig sein.
  • Investitionen in Anleihen von EU-Staaten, deutschen Bundesländern oder Gemeinden sollen ebenfalls erlaubt sein.
  • Die Anlage in Aktien einzelner Unternehmen soll hingegen nicht möglich sein.
  • Kryptowährungen oder andere spekulative Investments werden ebenfalls nicht erlaubt sein.

Rebalancing: Umschichten der Anlage

Mit dem Altersvorsorgedepot sollen Sparerinnen und Sparer in den letzten Jahren vor der Rente die Möglichkeit erhalten, ihr Geld von risikoreicheren in risikoärmere Anlagen umzuschichten. Dies soll steuerfrei erfolgen. Beim Standarddepot soll dies sogar automatisch erfolgen.

Die „vereinfachte“ Lösung: Das Standarddepot

Das Standarddepot ist eine standardisierte Variante des Altersvorsorgedepots, bei der die Rahmenbedingungen fest vorgegeben sind.

Funktionsweise:

  • Das Depot nutzt vordefinierte Standardeinstellungen. Es müssen keine eigenen Anlageentscheidungen während der Ansparphase getroffen werden.
  • Das Kapital wird in zwei vorausgewählte Fonds mit unterschiedlichen Risikoprofilen (vorsichtig vs. chancenorientiert) aufgeteilt. Diese Aufteilung soll der Anbieter übernehmen.
  • Zur Absicherung des Kapitals erfolgt vor Beginn der Auszahlungsphase eine schrittweise Umschichtung in das risikoärmere Portfolio, sofern der Anleger keine abweichende Weisung erteilt.
  • Das Standarddepot wird voraussichtlich auch von einem öffentlichen Träger angeboten werden.
  • Die Effektivkosten für das Standarddepot dürfen maximal 1,0 % betragen.

Die Auszahlungsphase: Wie kommen Sie später an Ihr Geld?

Die Ansparphase ist nur die halbe Miete. Entscheidend ist, wie das Geld im Ruhestand fließt.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlphase startet voraussichtlich ab dem 65. Lebensjahr oder mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente oder Beamtenpension.

Auszahlplan vs. lebenslange Rente

Zukünftig haben Vorsorgende bei Eintritt in den Ruhestand die Wahl zwischen zwei grundlegenden Modellen:

Der befristete Auszahlungsplan

Dieser Plan sieht regelmäßige Auszahlungen aus dem angesparten Vermögen bis zu einem vereinbarten Alter vor.

  • Laufzeit: Die Auszahlungen müssen mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr erfolgen, können jedoch auch über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Das angesparte Kapital wird dann auf die festgelegte Laufzeit aufgeteilt.
  • Vererbbarkeit: Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass noch nicht ausgezahltes Restvermögen im Todesfall an gesetzlich berechtigte Hinterbliebene vererbbar ist.
  • Kapitalverzehr: Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums ist das angesparte Kapital vollständig aufgebraucht, wodurch nachfolgende Zahlungen entfallen.

Die lebenslange Rente

Hierbei handelt es sich um eine klassische Rentenzahlung, die dem Versicherten bis zum Lebensende garantiert wird.

  • Laufzeit: Es wird kein Enddatum im Vorhinein festgelegt. Die Auszahlung läuft bis zum Lebensende.
  • Vererbbarkeit: Anbieter können voraussichtlich aber eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren anbieten. Im Todesfall innerhalb dieses Zeitraums würde die Rente an gesetzlich berechtigte Hinterbliebene weiter ausgezahlt werden.
  • Kapitalverzehr: Gibt es bei der lebenslangen Rente nicht – auch wenn Sie sehr alt werden, erhalten Sie weiterhin Ihre Rentenzahlungen.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Grundsätzlich gilt beim Altersvorsorgedepot: Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge nicht besteuert. Somit fallen in dieser Phase keine steuerpflichtigen Kapitalerträge an. Die Leistungen aus diesen Verträgen werden erst nachgelagert besteuert, also während der Auszahlungsphase. Daher nennt man dies auch „nachgelagerte Besteuerung“. Da die Steuersätze im Alter meist niedriger sind als im Berufsleben, bleibt unter dem Strich ein deutlicher Vorteil.

Beträge, die im Rahmen der staatlichen Förderung (bis zu 1.800 € jährlich) eingezahlt wurden, unterliegen bei der Auszahlung der vollständigen nachgelagerten Besteuerung. Sie versteuern diese monatlichen Leistungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

Altersvorsorgedepot: Guthaben vererben

Das Guthaben aus einem Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich vererbbar. Dabei muss jedoch Folgendes beachtet werden:

  • Rückzahlung der Förderung: Im Erbfall müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen sowie die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug grundsätzlich an den Fiskus zurückgezahlt werden.
  • Ehegattenprivileg: Eine Ausnahme bildet die Übertragung des Guthabens in einen eigenen Vertrag des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin. In diesem Fall kann das Kapital ohne Abzüge übertragen werden, wodurch die Förderung erhalten bleibt.

Vorteile des Altersvorsorgedepots auf einen Blick

Das neue Altersvorsorgedepot bietet eine Vielzahl an Vorteilen:

  • Höhere Renditeerwartung: Durch den Verzicht auf starre Garantien können Sie an der Wertentwicklung der Weltbörsen teilhaben.
  • Flexibilität: Sie entscheiden selbst über die Anlagestrategie. Eine Umschichtung soll steuerfrei möglich sein.
  • Staatliche Förderung: Der Staat unterstützt Sie aktiv beim Vermögensaufbau durch Zulagen und Steuervorteile.
  • Steuerfreiheit in der Ansparphase: In der Ansparphase soll keine Vorabpauschale anfallen. Somit werden die Gewinne – vereinfacht gesprochen – erst bei der Auszahlung versteuert.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?

Das Altersvorsorgedepot spielt seine Stärken je nach Lebenssituation unterschiedlich aus. Besonders profitieren folgende Gruppen:

Junge Sparer: Der Zinseszins-Hebel

Für Berufseinsteiger und junge Erwachsene unter 25 Jahren ist das Depot eine echte Chance.

  • Durch den einmaligen „Starter-Bonus“ von 200 € schenkt der Staat ihnen das Startkapital.
  • Da das Depot auf Garantiekosten verzichtet, fließt Ihr Geld direkt in den Kapitalmarkt. Über eine Laufzeit von 30 oder 40 Jahren sorgt der Zinseszinseffekt dafür, dass aus kleinen Beiträgen beachtliche Summen werden.

Familien: Rendite durch Kinderzulagen

Eltern können ihre Eigenkapitalrendite durch die staatlichen Zulagen erheblich steigern.

  • Pro Kind fließen bis zu 300 € zusätzlich in das Depot – und das jedes Jahr, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.
  • Rechenbeispiel: Wer 1.200 € einzahlt und zwei Kinder hat, erhält insgesamt 990 € an Zulagen (390 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage).

Gutverdiener: Steuerersparnis schlägt Zulage

Für Singles oder Paare mit hohem Einkommen ist meist nicht die Zulage, sondern der Steuervorteil entscheidend.

  • In der Steuererklärung können die Beiträge (bis 1.800 € gefördert) geltend gemacht werden.
  • Durch die Günstigerprüfung erstattet das Finanzamt die Differenz zwischen Zulage und persönlichem Steuervorteil.

Sicherheitsbewusste mit Renditewunsch

Wer sich mit den niedrigen Zinsen auf Sparkonten nicht zufriedengeben möchte, aber auch kein „Daytrader“ werden will, findet hier die goldene Mitte. Insbesondere mit dem Standarddepot muss man kein Börsenprofi sein, um von Weltmarkt-Renditen zu profitieren, da die Anbieter die Risikosteuerung und die Umschichtung vor der Rente automatisch übernehmen.

Die neue Welt der Altersvorsorge: Welches Modell passt zu Ihnen?

Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots haben Sparerinnen und Sparer künftig neue, staatlich geförderte Möglichkeiten für die Altersvorsorge. Es wird zwei Kategorien geben. Sie können frei entscheiden, welche besser zu Ihnen passt.

  • Altersvorsorgedepot

    Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie durch Investitionen in kapitalmarktorientierte Anlagen von höheren Renditechancen profitieren. Im Gegensatz zu klassischen Garantieprodukten tragen Sie das Anlagerisiko selbst, partizipieren dafür jedoch auch vollständig an der Wertentwicklung. Für Anlegerinnen und Anleger mit geringerer Erfahrung steht zudem das Standarddepot zur Verfügung. Es bietet gesetzlich regulierte Anlageoptionen und vordefinierte Einstellungen.

  • Garantieprodukt

    Garantieprodukte richten sich an sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger. Sie zeichnen sich durch die vertragliche Zusage aus, dass zu Beginn der Auszahlungsphase ein definierter Mindestbetrag zur Verfügung steht. Der Anbieter garantiert dabei den Erhalt von 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge und reduziert damit das Verlustrisiko.

Sonderfall: Eigenheim-Förderung

Die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, auch „Wohn-Riester“ genannt, bleibt auch im neuen System erhalten. Ihnen stehen dafür zwei Wege offen.

Fördermöglichkeiten

Sie können das in Ihrem Vertrag angesparte Kapital entnehmen, um es direkt für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie einzusetzen. Alternativ können Ihre laufenden Tilgungszahlungen für ein Immobiliendarlehen wie herkömmliche Altersvorsorgebeiträge staatlich gefördert werden.

Wichtige Änderungen im neuen System

  • Vertragswahl: Die Entnahmemöglichkeit für Wohneigentum ist künftig kein Pflichtbestandteil mehr für jeden Vertrag. Wenn Sie diese Option nutzen möchten, müssen Sie gezielt einen Anbieter oder einen Tarif wählen, der diese Funktion explizit vorsieht.
  • Höhere Flexibilität: Bei einer Teilentnahme müssen Sie künftig keinen Mindestrestbetrag (bisher 3.000 €) mehr im Vertrag belassen. Sie können Ihr Guthaben somit flexibler für Ihr Eigenheim einsetzen.

Riester-Wechsel: Was passiert mit dem alten Vertrag?

Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag? Dann haben Sie zukünftig folgende Möglichkeiten:

  • Riester-Vertrag behalten: Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden bzw. werden, gilt ein Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag wie gewohnt und mit der bisherigen Förderung weiterführen können.
  • Vollständiger Wechsel: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kapital in einen neuen Altersvorsorgevertrag (Depot oder Garantieprodukt) zu übertragen. Ihre bisherigen Förderungen bleiben dabei erhalten. Ein solcher Wechsel wird voraussichtlich auch bei der Württembergischen Versicherung möglich sein. Wenn Sie bei uns einen Riester-Vertrag haben, können Sie diesen ins neue System überführen. Auch ein Wechsel von einem anderen Anbieter zu uns ist möglich.
  • Anpassung des Altvertrags: Sie behalten Ihren bestehenden Vertrag, erklären aber gegenüber Ihrem Anbieter, dass Sie künftig nach der neuen Fördersystematik einzahlen möchten.

Entscheidungshilfe: Riester-Vertrag oder Altersvorsorgedepot

Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Berücksichtigen Sie dabei folgende Faktoren:

  • Förderhöhe: Vergleichen Sie die neuen Fördersätze mit Ihren bisherigen Zulagen (Grundzulage und ggf. Kinderzulagen).
  • Steuervorteile: In beiden Systemen wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft, ob ein Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulage.
  • Familiensituation: Prüfen Sie, ob ein Ehepartner mittelbar förderberechtigt ist, da dies die Gesamtförderung in der alten Systematik beeinflussen kann.
  • Anreizstruktur: Die neue Förderung kann andere Anreize für höhere Eigenbeiträge setzen als das alte Modell.

Das Altersvorsorgedepot bei der Württembergischen Versicherung

Auch die Württembergische Versicherung wird zum Inkrafttreten des Gesetzes passende Produkte anbieten. Dies wird ähnlich wie bei der PrivatRente Genius Vorsorge im Rahmen einer Lebensversicherung geschehen. Dies hat entscheidende Vorteile:

  • Garantiekomponenten: Im Rahmen der Versicherungslösung können wir garantierte Leistungskomponenten einbauen. Das bedeutet für Sie: Sie partizipieren an den Marktentwicklungen, sichern sich aber – je nach Ihren Wünschen - gleichzeitig gegen totale Kursverluste ab.
  • Intelligentes Ablaufmanagement: Je näher der Ruhestand rückt, desto weniger Risiko sollten Sie eingehen. Unser automatisches Ablaufmanagement schichtet Ihr Kapital in den letzten Jahren der Laufzeit schrittweise in sicherere Anlagen um. So schützen wir Ihre Gewinne rechtzeitig vor kurzfristigen Marktschwankungen vor dem Renteneintritt.
  • Anlage im Sicherungsvermögen: Durch die Hinterlegung im gesetzlich geschützten Sicherungsvermögen der Württembergischen Lebensversicherung genießt Ihre Anlage einen Schutzstatus, der weit über die Standard-Einlagensicherung hinausgeht.
  • Auszahlung einer lebenslangen Rente: Das größte Risiko im Alter ist das „Langlebigkeitsrisiko“ – also schlichtweg älter zu werden, als das Ersparte reicht. Wir garantieren Ihnen mit unserer Rentenoption eine Auszahlung bis an Ihr Lebensende – egal, ob Sie 80, 90 oder 105 Jahre alt werden.

Fazit: Bei uns erhalten Sie ein maßgeschneidertes Konzept, um das Sie sich nicht täglich selbst kümmern müssen. Das Altersvorsorgedepot im Mantel einer Lebensversicherung bietet Ihnen maximale Flexibilität bei gleichzeitiger Sicherheit. Wir bieten Ihnen nicht nur eine Investmentmöglichkeit, sondern ein maßgeschneidertes Fundament für Ihren Ruhestand – mit allen Ausgestaltungsmöglichkeiten, die moderne Vorsorge heute verlangt.

Bitte beachten Sie: Der Abschluss eines Altersvorsorgeprodukts sollte nicht ohne eine auf die individuellen Bedürfnisse der Interessentinnen und Interessenten abgestimmte Beratung erfolgen. Gerne informieren wir Sie bei einer persönlichen Beratung bei der Württembergischen über die Chancen und Risiken der neuen Altersvorsorgeprodukte.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihre persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Quellen

Häufige Fragen

Wissenswertes zum Altersvorsorgedepot

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um das Altersvorsorgedepot.

  • Das Altersvorsorgedepot ist für alle ab 18 Jahren gedacht. Doch mit der Frühstart-Rente gibt es ein speziell für Kinder entwickeltes Förderprodukt.

  • Ja, Sie haben auch die Möglichkeit, das Altersvorsorgedepot mit Garantien abzuschließen.

  • Das können Sie, allerdings werden Sie dann alle Zulagen bzw. Steuerersparnisse zurückzahlen müssen.

Gut zu wissen

Noch mehr Ratgeber rund um Finanzen und Versicherungen

  • In den Medien wird oft davor gewarnt und das leider zu Recht: Durch die Rentenlücke werden in Zukunft viele Pensionäre mit weniger Geld auskommen müssen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff und wie hoch ist die Lücke wirklich?

  • Die Frühstart-Rente ist ein Konzept der Bundesregierung, das voraussichtlich ab 2027 den Vermögensaufbau für den Ruhestand schon im Kindesalter fördern soll. Unser Ratgeber erklärt Ihnen Vorteile, Voraussetzungen und Funktionsweisen des Modells.

  • Ein Sprichwort behauptet, mancherorts liege das Geld förmlich auf der Straße. Dem ist natürlich nicht so, doch ein Investment in die ganz buchstäblich gemeinte Straße ist bei einem sogenannten alternativen Investment ein nicht so abwegiger Gedanke.

  • Profitieren Sie vom Zinseszins-Effekt: Wer früh anfängt und regelmäßig Geld für den Nachwuchs beiseitelegt, kann im Laufe der Zeit eine große Summe ansparen. Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Geldanlage für Ihr Kind.

  • Das Versprechen: Rente bis ans Lebensende. Die Realität? Einige Experten raten von der privaten Rentenversicherung ab. Die Zinsen sanken jahrelang, erholen sich aktuell leicht. Lohnt sie sich für Sie? Und wenn ja, welches Rentenmodell?

  • Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern. Doch was ist dabei steuerlich zu beachten? Wir zeigen Ihnen, ob Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen können und wie die Besteuerung im Rentenalter aussieht.

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