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Van-Ausbau: Wohnmobilversicherung für den Campervan?
23.04.2025 - Wenn ich einen Van ausbaue, wird er dann ein Wohnmobil und muss auch so versichert werden? #württgemacht bringt Licht ins Dunkel.
Lesedauer: 7 Minuten
Freunde von mir bauen einen Van aus. Eine Dusche, die kuschelige Schlafkoje und natürlich die Kochnische dürfen dabei nicht fehlen. Bei meinem letzten Besuch wurde ich gefragt, ob das fertig ausgebaute Fahrzeug noch ein Van oder schon ein Wohnmobil sei – und daher eine eigene Wohnmobilversicherung bräuchte. Das finden wir heraus!
Schon in den ersten Minuten der Recherche wird klar: Ein Wohnmobil zu definieren ist überraschend schwierig. Ganz zu schweigen von der Frage „ist mein ausgebauter Van nun ein Wohnmobil oder noch ein Auto?“.
In die Antwort fließen mehrere Faktoren ein:
Nähern wir uns der Wahrheit also am besten schrittweise und beleuchten zuerst einmal das Straßenverkehrsgesetz.
Das Straßenverkehrsgesetz definiert Kraftfahrzeuge in § 1 Abs. 2 StVG sehr eindeutig:
Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
§ 1 Abs. 2 StVG
Wohnmobile haben einen Motor und bewegen sich aus eigener Kraft fort, also fallen sie eindeutig hierunter. Die Unterscheidung ist wichtig, denn beispielsweise sind Wohnwagen (die denselben Urlaubszweck erfüllen) keine Kraftfahrzeuge.
Wohnmobile sind allerdings weder Pkw noch Lkw. Der Anhang 1 des oben zitierten § 1 Abs. 2 StVG definiert ein Wohnmobil so:
„(Ein) Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Jedoch kann der Tisch so gebaut sein, dass er leicht zu entfernen ist.”
Siehe da: Die Ausstattung macht also das Wohnmobil. Interessant ist aus Perspektive aller, die ebenfalls mit dem Gedanken spielen, einen Van auszubauen auch das, was der Gesetzestext nicht einschließt:
... sind keine festen Bestandteile eines Wohnmobils.
Der Van um den es geht wiegt knapp über 2 t. Damit bleibt er locker unter der „magischen Grenze“ von 3,5 t und kann mit der Führerscheinklasse B, dem umgangssprachlichen „Autoführerschein“ gefahren werden.
Allerdings sollte man sich hier nicht zu früh freuen: Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeuges kann die im Führerschein eingetragene Klasse übersteigen, wenn es voll beladen, aufgetankt und mit Passagieren vollbesetzt ist.
Um später eine Antwort auf die einleitende Frage geben zu können, unterstelle ich meinen Freunden, dass der Van auch mit allen Einbauten unter den zulässigen 3,5 t bleibt.
Mit dem Pkw-Führerschein dürfen nur Fahrzeuge bis 3,5 t gefahren werden. Für Wohnmobile über 3,5 t und mit bis zu 7,5 t benötigen Sie einen Führerschein…
Wer sogar Wohnmobile über 7,5 t fahren möchte, benötigt die Klasse C oder die alte Führerscheinklasse 2.
Fassen wir die Erkenntnisse zusammen: Bei dem Van aus unserem Beispiel handelt es sich um ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, dessen Ausstattung nicht der Beschreibung in Anhang 1 des § 1 StVG entspricht. Heißt also: Nein, es wäre keine eigene Wohnmobilversicherung notwendig, die Kfz-Versicherung genügt.
Allerdings kann der Van trotzdem als ein Wohnmobil versichert werden: Wer plant, seinen Camper nur im Sommer zu bewegen, der kann dank Saisonzulassung und Wohnmobilversicherung sogar bares Geld sparen.
Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.
Kurios: Wie es wohl zu dem „leicht entfernbaren Tisch“ in der gesetzlichen Definition für Wohnmobile kam?
Johannes Traub
Redakteur württgemacht BlogDas haben andere gelesen
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