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Digitaler Nachlass: Was passiert mit Online-Konten im Todesfall?

21.05.2025 - Ob E-Mails, Social-Media-Profile oder Online-Abos – unser digitales Leben hinterlässt Spuren. Doch was passiert mit diesen Daten nach dem Tod? Wer frühzeitig vorsorgt, erspart seinen Angehörigen viel Aufwand und sichert seine digitalen Werte ab.

Lesedauer: 3 Minuten

Unser Alltag ist längst digital und damit auch die Spuren, die wir hinterlassen. Fotos, Nachrichten, Abos, Profile: Oft denken wir im Leben nicht daran, was nach dem Tod damit passiert. Dabei sind es nicht nur emotionale Erinnerungen, sondern auch Verträge, Vermögenswerte und persönliche Daten, die zum digitalen Erbe gehören. Doch was genau zählt eigentlich alles dazu?

Was zählt zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten und digitalen Besitztümer, darunter:

  • E-Mail-Konten und Cloud-Dienste (z. B. Gmail, Outlook, Dropbox)
  • Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste (z. B. Facebook, Instagram, WhatsApp) inklusive der Posts und Bilder
  • Online-Abos und Streaming-Dienste (z. B. Netflix, Spotify, Amazon Prime)
  • Online-Banking und Krypto-Konten (z. B. PayPal, Bitcoin-Wallets)
  • Online-Shopping-Konten und Mitgliedschaften (z. B. Amazon, eBay, digitale Versicherungen)
  • Digitale Verträge und Abonnements (z. B. Mobilfunk, Zeitungen, Fitnessstudios)
  • Kryptowährungen und digitale Zahlungsmittel
  • Eigene Webseiten, Blogs und Online-Foren-Profile
  • Digitale Erinnerungen (z. B. Fotos, Videos, Dokumente auf Cloud-Speichern)
  • Digitale Spiele und Lizenzen (z. B. Steam, PlayStation Network, Xbox Live)

Warum sollte ich meinen digitalen Nachlass regeln?

Ein ungeklärter digitaler Nachlass kann für Angehörige zu einer emotionalen und organisatorischen Belastung werden. Ohne klare Anweisungen bleiben viele Online-Konten aktiv, Abos laufen weiter und wertvolle digitale Erinnerungen könnten verloren gehen. Zudem besteht das Risiko, dass persönliche Daten in die falschen Hände geraten oder missbräuchlich genutzt werden. Wer seinen digitalen Nachlass frühzeitig regelt, entlastet seine Erben und stellt sicher, dass persönliche Wünsche respektiert werden.

Rechtliches beachten: Wer hat Zugriff auf die Online-Konten?

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (12.07.2018 - III ZR 183/17 und 27.08.2020 - III ZB 30/20) entschieden, dass digitale Daten vererbbar sind. Das bedeutet, dass Erben rechtlich gesehen Zugriff auf Online-Konten erhalten müssen. In der Realität ist das manchmal jedoch mit größerem Aufwand verbunden. Idealerweise werden daher Vorkehrungen getroffen.

Checkliste für Ihren digitalen Nachlass: So gehen Sie vor

Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass regeln möchten, gehen Sie am besten wie folgt vor:

1. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson

Wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die als Ihr digitaler Nachlassverwalter agiert. Diese Person sollte über die notwendigen Zugangsdaten verfügen und wissen, welche Konten bestehen. Wenn Sie niemanden festlegen, geht Ihr digitaler Nachlass an Ihre Erben.

2. Erstellen Sie eine Vollmacht

Eine schriftliche Vollmacht ermöglicht Ihrer Vertrauensperson den Zugriff auf Ihre Online-Konten im Todesfall. Ohne diese Regelung können Erben Schwierigkeiten haben, Accounts zu verwalten oder zu löschen.

Wichtige Angaben in der Vollmacht:

  • Name der bevollmächtigten Person
  • Liste der betroffenen Online-Konten
  • Konkrete Anweisungen für jedes Konto (z. B. Löschung, Archivierung)
  • Unterschrift und Datum
  • Der Hinweis „über den Tod hinaus“ darf nicht fehlen

Die Vollmacht sollte idealerweise von einem Notar beglaubigt werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

3. Erstellen Sie eine Zugangsdaten-Liste

Eine aktuelle Liste aller Online-Konten erleichtert die Verwaltung des digitalen Nachlasses. Diese sollte enthalten:

  • Anbietername
  • Benutzername/E-Mail-Adresse
  • Passwort oder Zugangscode

Beachten Sie dabei:

  • Regeln Sie in der Liste konkret, wie mit dem einzelnen Account umzugehen ist: Welche Daten sollen gelöscht werden und was soll mit Fotos und anderen persönlichen, gespeicherten Infos passieren?
  • Bestimmen Sie, was mit Ihren Endgeräten – Computer, Smartphone, Tablet und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
  • Besprechen und übergeben Sie die Vollmacht Ihrer Vertrauensperson. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson, wo sich die Account-Liste befindet.
  • Halten Sie die Account-Liste immer aktuell.
  • Speichern Sie die Liste an einem sicheren Ort, etwa in einem verschlüsselten Passwort-Manager.

Plattform-spezifische Regelungen beachten

Viele große Online-Plattformen haben spezielle Regelungen für den digitalen Nachlass:

  • Facebook und Instagram: Es gibt die Möglichkeit, ein Konto in den Gedenkzustand zu versetzen oder löschen zu lassen. Es kann im Vorhinein ein Nachlasskontakt festgelegt werden, der sich im Fall der Fälle um Ihr Profil kümmert.
  • Google und YouTube: Sie können einen „Kontoinaktivität-Manager“ festlegen. Dieser kann nach einer gewissen Zeit der Inaktivität auf Ihr Konto zugreifen.
  • Apple und iCloud: Sie können einen Nachlasskontakt für Ihren Apple Account hinzufügen. Die Person erhält nach dem Ihrem Tod Zugriff auf die bei Apple gespeicherten Daten.
  • PayPal und Online-Banking: Es sind üblicherweise Nachweise (z. B. Kopie der Sterbeurkunde) erforderlich, um Konten zu schließen oder Guthaben zu übertragen.
  • Amazon und eBay: Verkäufershops und Prime-Abos müssen manuell gekündigt werden. Zugriff auf das Konto erhält man in der Regel erst nach Vorlegen üblicher Nachweise wie der Kopie einer Sterbeurkunde.
  • Streaming-Dienste: Abonnements laufen weiter, wenn sie nicht gekündigt werden.
  • E-Mail: E-Mail-Konten enthalten oft persönliche und vertrauliche Informationen. In vielen Fällen können Erben mit einem Nachweis (z. B. Sterbeurkunde) Zugang beantragen oder die Löschung veranlassen.

Beachten Sie, dass sich die Regelungen der Anbieter ändern. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig über die jeweiligen Bestimmungen der Anbieter. Generell gilt: Wenn Ihr digitaler Nachlassverwalter durch Ihre Account-Liste Zugriff auf Ihre Konten hat, können diese schneller und einfacher gelöscht werden.

Fazit: Vorsorge erleichtert Erben die Verwaltung

Ein geregelter digitaler Nachlass verhindert Unklarheiten und erleichtert es Ihren Erben, Ihre Online-Konten zu verwalten oder zu löschen. Nutzen Sie die Checkliste, um Ihre digitale Vorsorge zu treffen, und sprechen Sie mit einer Vertrauensperson darüber. So stellen Sie sicher, dass Ihr digitales Erbe in Ihrem Sinne geregelt wird.

So unterstützen wir Sie

Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung des digitalen Nachlasses benötigen und bei uns eine private Rechtsschutzversicherung mit Premiumschutz haben, vermitteln wir Sie gerne an unseren anwaltlichen Dienstleister. Dort erhalten Sie auch zu anderen Themen eine kostenlose Beratung – beispielsweise zu einem Testament oder zu Vorsorgeverfügungen.

Die Autorin: Katharina Schmidl

Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.

Natürlich beschäftigt sich niemand gerne mit dem eigenen Ableben. Doch so eine Übersicht über Konten und Passwörter wäre auch zu Lebzeiten hilfreich.

Katharina Schmidl Autorin Württembergische Blog

Katharina Schmidl

Redakteurin württgemacht Blog

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