• Der „war for talents“ geht in die nächste Runde
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Der „war for talents“ geht in die nächste Runde

12.12.2022 - Wie steht es um die Digitalisierung und die Gesetzeslage?

Lesedauer: 4 Minuten

Der amerikanische Ökonom Michael R. Williams findet martialische Worte: Das Ringen um Fachkräfte sei ein „war for talents“. Für viele Unternehmen lässt sich die Suche nach Mitarbeitern jedoch kaum anders beschreiben. Zwei Trumpfkarten, die Unternehmen bei Bewerbern ausspielen, sind die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die betriebliche Gesundheitsvorsorge (bKV). Und das aus gutem Grund: 91 % der Bewerber achten auf ein bAV-Angebot, mit 55 % stuft mehr als die Halfte sie sogar als sehr wichtig ein.1 Auf Seiten der bKV lassen aktuelle Erhebungen tief blicken: Ende 2021 haben rund 18.200 Unternehmen ihren Teams eine bKV angeboten. Damit hat sich die Zahl seit 2015 mehr als vervierfacht.2

Digitale Wege beschreiten mit der bAV

Eine moderne Arbeitswelt erfordert moderne Lösungen für das Management einer betrieblichen Altersversorgung. Mit Württembergische-bAV.net gibt die Württembergische ihren Firmenkunden eine Anwendung zur Hand, mit der das Handling der betrieblichen Altersversorgung im Handumdrehen erfolgt – unkompliziert und effizient. Mit der neuen Postbox kann die bAV papierlos verwaltet werden.

BKV: Der Gesetzgeber muss nachjustieren

Die bKV wird steuerlich als Sachlohn behandelt. Dieser bleibt bis zu einer Höhe von 50 € steuerfrei – das freut Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Allerdings werden auch andere Leistungen des Arbeitgebers dort mit eingerechnet. Das Resultat: Beiträge für die wichtige Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter landen in einem Topf mit „gewöhnlichen“ Benefits wie Tankgutschein & Co. Die persönliche Beratung ist also wichtiger als je zuvor.

Die betriebliche Altersversorgung ist davon losgelöst und in Form der Direktversicherung für Beiträge bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2022 sind das 282 € monatlich.

BAV: Das Nachweisgesetz

Zum 1. August trat außerdem eine europaische Richtlinie zu den Informationspflichten des Arbeitgebers, festgehalten im sog. Nachweisgesetz, in Kraft. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter nun detailliert über alle Aspekte ihrer Vergütung zu informieren - inklusive betrieblicher Altersversorgung. Im Klartext: Betrieben wurde ein interner Kommunikationsaufwand aufgebürdet. Die Württembergische stand und steht Ihren Kunden mit kostenfreien Unterlagen und handfesten Beratungsangeboten zur Seite.

Der Autor: Johannes Traub

Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.

Im Wettstreit um Talente haben Sie in der bAV und bKV Ihrer Württembergischen mehr als nur entscheidende Vorteile.

Johannes Traub, Redakteur Blog Württembergische

Johannes Traub

Redakteur württgemacht Blog

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