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Warum Vereine eine Rechtsschutz- und D&O-Versicherung brauchen
17.09.2025 - Was haben die Kassenwartin im Turnverein und der Finanzvorstand im Konzern gemeinsam? Abgesehen davon, dass ihre Tätigkeit mit Geld zu tun hat, eher wenig? Tja, der Gesetzgeber sieht das ganz anders.
Lesedauer: 5 Minuten
Den (tatsächlichen) Vogel abschießen kann man – da ist es sogar ein Grund zum Feiern – im Schützenverein. Schießt ein Vorstand eines Konzerns den (sinnbildlichen) Vogel ab, dann zieht das meist große wirtschaftliche Konsequenzen für den gesamten Betrieb und finanzielle Konsequenzen für den Verantwortlichen nach sich. Nun kommt eine unbequeme Wahrheit: In Sachen persönlicher Haftung ähneln sich Konzern- und Vereinsvorstand mehr als letzterem lieb sein dürfte.
Vereinsarbeit ist vielen eine Herzensangelegenheit. Für zahllose Menschen ist der Verein ein „gesellschaftlicher Kit“, in dem sich wichtige Teile des Lebens abspielen. Gerade Deutschland hat eine große Vereinstradition; begonnen beim Fußballverein im Dorf, über den Schrebergartenverein bis zum Kunstverein, der lokale Künstler fördert.
Statistisch vorne mit dabei: Der organisierte Sport, der laut Deutschem Olympischem Sportbund DOSB im Jahr 2024 erstmals mehr als 28 Millionen Mitgliedschaften zählte.
Die Risiken, die mit der Verantwortung im Vereinsleben verbunden sind, werden allerdings gerne unterschätzt. Fehler oder Missverständnisse können teure Konsequenzen nach sich ziehen. Auch für die Vorstände.
Genau hier kommen die (Firmen-) Rechtsschutzversicherung und die D&O-Versicherung ins Spiel.
Was eine Rechtsschutzversicherung leistet ist eher bekannt, als die Leistungen der zweiten Versicherung, die in diesem Beitrag erklärt wird: Die D&O-Versicherung wird manchmal auch Manager-Haftpflichtversicherung genannt. Die Abkürzung steht dabei für „Directors and Officers“. Sie schützt Entscheider in Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Fehlern. Dabei übernimmt sie wichtige Kosten, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und steht nach einem Schadensfall beispielsweise sogar für den Reputationsschutz zur Seite.
Genau das tut sie auch für das Ehrenamt. Denn für den Gesetzgeber sind Kassenwart, Vereinsvorstand & Co. ebenfalls „Directors and Officers“ und tragen im Ergebnis dieselbe Verantwortung wie Firmenvorstände und Spitzenführungskräfte.
Ein kleiner Fehler reicht aus, um in ernste Schwierigkeiten zu geraten. Die D&O-Versicherung schützt Vereinsverantwortliche beispielsweise in solchen Fällen vor existenzbedrohenden Folgen.
Vereinsarbeit bedeutet vor allem Verantwortung. Nicht immer sind die Risiken, die Vereine eingehen können, offensichtlich. Manche Gefahren liegen im Detail und treffen, wenn ein Schaden daraus entsteht, Verein oder Vorstand unerwartet hart.
Sponsoren sichern finanzielle Unterstützung, doch bringen auch vertragliche Verpflichtungen mit sich. Wird ein Logo falsch platziert, eine zugesagte Werbeleistung nicht erbracht oder eine Frist übersehen, kann der Sponsor Schadenersatz fordern.
Gefahrenquelle: Verträge werden oft ehrenamtlich erstellt, juristische Feinheiten übersehen – und schon kann eine eigentlich gut gemeinte Kooperation teuer enden.
Ein Gruppenfoto auf der Website, ein Video vom Sommerfest auf Social Media. Werden Personen ohne deren Einwilligung gezeigt, drohen Abmahnungen, Beschwerden oder Bußgelder nach DSGVO.
Gefahrenquelle: Datenschutzverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Gerade Vorstände können persönlich belangt werden, wenn Vereinsmitglieder oder Besucher ihre Rechte verletzt sehen.
Viele Vereine bilden Rücklagen für neue Projekte, Investitionen oder Sicherheitspuffer. Werden dabei steuerliche Vorgaben nicht eingehalten, kann das Finanzamt Nachzahlungen oder sogar Strafen verhängen.
Gefahrenquelle: Finanzielle Fehler in der Rücklagenpolitik gelten schnell als Pflichtverletzung. Im schlimmsten Fall haftet der Vorstand persönlich für die entstehenden Schäden.
Sommerfest, Konzert, Sportturnier: Große Vereinsveranstaltungen müssen oft bei der Gemeinde, GEMA, Ordnungsamt oder Feuerwehr angemeldet werden. Wer das vergisst, riskiert Bußgelder, die dem Verein auferlegt werden.
Gefahrenquelle: Fehlt die Dokumentation, kann der Verein versuchen, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen – das geht direkt ins Privatvermögen.
Catering, Technik, Security: Vereine beauftragen oft externe Dienstleister. Wenn diese Fehler machen – etwa ein Caterer vergiftete Speisen liefert oder ein Techniker eine Stromleitung beschädigt – haftet in vielen Fällen der Auftraggeber mit.
Gefahrenquelle: Der Verein muss zunächst für den Schaden einstehen und kann später versuchen, das Geld zurückzufordern. Bis dahin kann der finanzielle Schaden jedoch die Existenz des Vereins gefährden.
Viele Vereine und Ehrenamtliche sind überrascht, wie schnell sie in rechtliche oder finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Mit einer Rechtsschutzversicherung sichern sich Vereine gegen teure Auseinandersetzungen ab. Die D&O-Versicherung ist der Schutzschirm für Vorstände und Verantwortliche. Das macht sie zu einem wesentlichen Baustein, um sich sorgenfrei für den Verein einzusetzen. Die wichtigsten Versicherungen für Vereine als Gesamtpaket gibt es bei einer persönlichen Beratung in einer Agentur in Ihrer Nähe.
Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.
Das Ehrenamt ist aller Ehren wert – erst recht in Deutschland. Wer sich engagiert, der sollte sich auch absichern.
Johannes Traub
Redakteur württgemacht BlogDas haben andere gelesen
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