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Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen: 8 ungültige Klauseln im Mietvertrag

03.08.2023 - Manche Vermieter integrieren – wissentlich oder unwissentlich – unwirksame Klauseln in ihre Mietverträge. Vielen Mieter fehlt das juristische Wissen, um das zu erkennen. Wir zeigen Ihnen einige der am häufigsten verwendeten und unwirksamen Klauseln.

Lesedauer: 3 Minuten

1. Privathaftpflichtversicherung

„Der Mieter ist verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen und dies auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen.“

Einige Vermieter verlangen eine private Haftpflichtversicherung bei Abschluss des Mietvertrags. Der Vermieter kann Sie jedoch nicht dazu zwingen eine Privathaftpflicht zu besitzen, auch ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es kann jedoch passieren, dass ein Vermieter andere Wohnungsinteressenten mit einer Haftpflicht beim Auswahlprozess bevorzugt.

2. Kündigungsfrist

„Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 5 Monate.“

Die maximale Kündigungsfrist für Mieter ist gesetzlich festgelegt und beträgt drei Monate. Das Kündigungsschreiben muss bis zum dritten Werktag des Kalendermonats beim Vermieter eingegangen sein. Kürzere Fristen auf Seiten der Mieter sind auch erlaubt.

3. Betriebskosten

„Der Mieter trägt die Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung. Darüber hinaus trägt der Mieter folgende Betriebskosten: Bankgebühren, Hausverwaltungsgebühren, Reparaturkostenversicherung.“

Vermieter dürfen nicht alle anfallenden Kosten auf ihre Mieter umlegen. Dazu gehören auch Verwaltungskosten wie die genannten Bankgebühren oder die Kosten für die Hausverwaltung.

4. Haustiere

„Die Haltung von Tieren in der Wohnung ist untersagt.“

Die Haltung von Kleintieren wie zum Beispiel von Hamstern oder Wellensittichen darf nicht grundsätzlich verboten werden. Bei anderen Tieren wie Hunden und Katzen sieht die Lage anders aus. Hier kommt es auf den Einzelfall an und Vermieter müssen abwägen, ob eine Tierhaltung zugelassen werden kann.

5. Schönheitsreparaturen

„Der Mieter hat Schönheitsreparaturen durchzuführen in Küche, Bad und WC alle drei Jahre, in den übrigen Räumen alle fünf Jahre.“

Klauseln im Mietvertrag, die bestimmte Fristen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vorschreiben, sind unwirksam. Der Bundesgerichtshof entschied 2004, dass Mieter nur dann Schönheitsreparaturen durchführen müssen, wenn der Zustand der Wohnräume es auch erfordert. Ist die Frist nur als Richtwert formuliert, ist die Klausel jedoch gültig. Hier kommt es häufig auf die konkrete Formulierung an.

6. Zutritt zur Wohnung

„Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Räume auch während seiner Abwesenheit betreten werden können. Bei längerer Abwesenheit hat er die Schlüssel an einer schnell erreichbaren Stelle unter Benachrichtigung des Vermieters zu hinterlassen.“

Diese Formulierung ist ungenau und benachteiligt den Mieter unangemessen. Daher ist sie ungültig. Vermieter dürfen nur mit einem sachlichen Grund und nach vorheriger Anmeldung die Wohnung besichtigen. Ein angemessener Grund ist beispielsweise, wenn die Wohnung Kaufinteressenten gezeigt werden soll.

7. Wohnungsgröße

„Die Wohnungsgröße beträgt circa 75 qm. Wegen möglicher Messfehler dient diese Angabe nicht zur Festlegung des Mietgegenstands.“

Die Wohnfläche darf im Mietvertrag nicht geschätzt werden, sondern muss genau erfolgen. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass die tatsächliche Fläche 10 % unter der angegebenen liegt, darf die Miete anteilig gemindert werden. Auch die vorausschauende Formulierung von „möglichen Messfehlern“ im Mietvertrag ändert daran nichts.

8. Kleinreparaturen

„Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen.“

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Allerdings kann er die Kosten für Kleinreparaturen unter gewissen Voraussetzungen an den Mieter weitergeben. Eine pauschale Formulierung wie hier ist jedoch nicht zulässig. Stattdessen muss im Mietvertrag auch eine Obergrenze pro Kleinreparatur, in der Regel zwischen 75 und 100 €, genannt werden. Auch muss eine Höchstgrenze pro Jahr angegeben werden – entweder mit einem Prozentsatz von maximal 8 % der Jahresmiete oder einem Festbetrag von 100 bis 200 €.

Was tun bei unwirksamen Klauseln im Mietvertrag?

Bei vielen Klauseln im Mietvertrag kommt es auf die genaue Formulierung an. Ohne juristisches Fachwissen ist es da häufig schwierig, eine konkrete Einschätzung bezüglich der Gültigkeit abzugeben. In solchen Fällen ist eine Mietrechtsschutzversicherung hilfreich. Bei der Württembergischen enthält diese Rechtsschutzversicherung einen kostenlosen Vertragscheck. Auch in anderen Fällen steht Ihnen unsere Mietrechtsschutzversicherung zur Seite, zum Beispiel wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten oder Ihre Nebenkosten überprüfen lassen wollen.

Noch ein Hinweis zum Schluss: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Klausel in Ihrem Mietvertrag gültig ist oder nicht, sollten Sie sich an Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin oder Ihre Rechtsschutzversicherung wenden.

Die Autorin: Katharina Schmidl

Katharina Schmidl arbeitet seit 2021 bei der Württembergischen Versicherung als Content Marketing Managerin. Ihre Leidenschaft für Content hat sie während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften entdeckt und seitdem in verschiedenen Positionen in Marketing und Kommunikation eingesetzt.

Als Laie hat man keine Chance zu wissen, was gültig ist oder nicht. Ich wende mich da auch immer noch an meinen Vater, der ist Rechtsanwalt.

Katharina Schmidl Autorin Württembergische Blog

Katharina Schmidl

Redakteurin württgemacht Blog

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