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Für berufliche Fehler, die so nicht hätten passieren dürfen: Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ärzte, Therapeuten, Architekten und Co. ab, die durch das Ausüben ihres Berufs anderen versehentlich einen Schaden zufügen könnten.
Eine falsch angewiesene Übung, eine ungenau berechnete Deckenkonstruktion oder ein ärztlicher Behandlungsfehler: Freiberufler und Selbstständige brauchen diesen besonderen Schutz in jedem Fall.
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden von anderen haftbar gemacht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung gibt es für zahlreiche Berufe in vielen Branchen. Einen einzelnen Tarif, der alle versicherbaren beruflichen Tätigkeiten "über einen Kamm schert", finden Sie bei uns nicht. Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater wird Ihre Versicherung für Sie maßgeschneidert.
Auf Wunsch schließen wir eine private Haftpflichtversicherung in Ihre Berufshaftpflichtversicherung mit ein - damit Arbeit und Privatleben felsenfest abgesichert sind. Mit der privaten Haftpflichtversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen geradestehen müssen.
Die Schadenersatzforderung ist unbegründet? Bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen können Sie auf uns zählen - auch vor Gericht.
Während die Berufshaftpflicht für einige Berufsgruppen gesetzlich oder durch die Berufskasse vorgeschrieben ist, stellt sie für viele weitere Freiberufler und Selbstständige eine sinnvolle, freiwillige Absicherung dar.
Für Ärzte und Ärztinnen, Hebammen sowie Apotheker und Apothekerinnen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sind zum Abschluss verpflichtet, sofern sie Mitglied in einem Berufsverband sind. Sie schützt bei Behandlungsfehlern, falschen Diagnosen oder fehlerhaften Medikamentenabgaben. Auch in Heilberufen, in denen es keine Versicherungspflicht gibt, ist die Absicherung mit der Berufshaftpflicht empfehlenswert.
Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure erbringen komplexe Leistungen bei Bauprojekten, die bei einer Unachtsamkeit oder durch ein Versehen zu erheblichen Schadensersatzansprüchen Dritter führen können. Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht daher verpflichtend. Abhängig vom Bundesland und der zuständigen Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert.
Für Anwälte und Steuerberater ist eine Berufshaftpflichtversicherung ebenso vorgeschrieben. Für diese Berufsgruppen empfehlen wir den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Unsere Haftpflichtversicherung für Ihren Beruf bietet viele starke Leistungen. Diese richten sich dabei ganz nach Ihren Anforderungen und schützen Sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme für eintretende Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wird jemand durch eine Unachtsamkeit ihrerseits verletzt, können Schadenersatzansprüche wie Krankenhauskosten und Schmerzensgeld gegen Sie geltend gemacht werden.
z. B. Schmerzensgeld
Beschädigen Sie oder Ihre Mitarbeiter das Eigentum eines Kunden, dann kommt die Berufshaftpflicht für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auf.
z. B. Reparaturkosten
Tritt in Folge eines Personen- oder Sachschadens ein Vermögensschaden ein, kommen wir zum Beispiel für den Verdienstausfall, Nutzungsausfall oder Gewinnausfall auf.
z. B. Verdienstausfall
Wenn durch einen Brand beispielsweise Schadstoffe in die Umwelt gelangen und diese zu Personen- oder Sachschäden führen leistet Ihre Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls.
Die drei Versicherungen stehen sich hinsichtlich ihrer Leistungen nahe. Doch es gibt wichtige Unterschiede, die wir Ihnen gerne erläutern. Sollten Sie danach noch Fragen haben, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter.
Versicherung | Abgesicherte Schäden | Geeignet für | Zielgruppen | Gesetzlich vorgeschrieben? |
---|---|---|---|---|
Berufshaftpflichtversicherung | Fahrlässig verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden | Selbstständige und Freiberufler, die mit ihrer Arbeit solche Schäden versehentlich verursachen können | Heilberufe (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten), Architekten | Ja, in vielen Berufsgruppen |
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | Fahrlässig verursachte Vermögensschäden | Selbstständige und Freiberufler, die mit ihrer Arbeit solche Schäden versehentlich verursachen können | Rechtsanwälte, Steuerberater, Grafiker, Designer, Berater, Coaches, IT-Dienstleister | Ja, in einigen Berufsgruppen z. B. Anwalt oder Steuerberater |
Betriebshaftpflichtversicherung | Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden | Unternehmen | Unternehmen mit besonders bei zusätzlichem Risiko im Betriebsalltag (z. B. Kanzleien, Bewachungsgewerbe) | Für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben (abhängig vom Bundesland), z. B. Bewachungsgewerbe, Betreiber von Schießstätten oder Schausteller |
In all diesen Leistungsbeispielen steht Ihnen die Berufshaftpflichtversicherung der Württembergischen zur Seite. Wir prüfen, ob Sie schadenersatzpflichtig sind, wehren unberechtigte Forderungen ab und zahlen bei berechtigten.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.
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In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Nicht nur Versicherer sind sich einig, auch unabhängige Experten: Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Wir zeigen Ihnen von welchen Leistungen Sie profitieren und welche Risiken ohne Versicherung auf Sie zukommen könnten.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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