Berufs­haft­pflicht­versicherung

So unentbehrlich wie Ihre Fähigkeiten

Für berufliche Fehler, die so nicht hätten passieren dürfen: Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ärzte, Therapeuten, Architekten und Co. ab, die durch das Ausüben ihres Berufs anderen versehentlich einen Schaden zufügen könnten.

Berufshaftpflichtversicherung: Arzt mit Patientin
Zwei Architekte betrachten auf einer Baustelle einen Bauplan.

Ihre Vorteile

Warum ist die Berufs­haft­pflicht­versicherung sinnvoll?

Eine falsch angewiesene Übung, eine ungenau berechnete Deckenkonstruktion oder ein ärztlicher Behandlungsfehler: Freiberufler und Selbstständige brauchen diesen besonderen Schutz in jedem Fall.

  • Starker Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden

    Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden von anderen haftbar gemacht werden.

  • Individuelle Absicherung für Ihre Tätigkeit

    Die Berufshaftpflichtversicherung gibt es für zahlreiche Berufe in vielen Branchen. Einen einzelnen Tarif, der alle versicherbaren beruflichen Tätigkeiten "über einen Kamm schert", finden Sie bei uns nicht. Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater wird Ihre Versicherung für Sie maßgeschneidert.

  • Einfach kombiniert mit der privaten Haftpflichtversicherung

    Auf Wunsch schließen wir eine private Haftpflichtversicherung in Ihre Berufshaftpflichtversicherung mit ein - damit Arbeit und Privatleben felsenfest abgesichert sind. Mit der privaten Haftpflichtversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen geradestehen müssen.

  • Leistet nicht nur bei begründeten Haftpflichtansprüchen

    Die Schadenersatzforderung ist unbegründet? Bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen können Sie auf uns zählen - auch vor Gericht.

Für wen ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht und für wen ist sie sinnvoll?

Während die Berufshaftpflicht für einige Berufsgruppen gesetzlich oder durch die Berufskasse vorgeschrieben ist, stellt sie für viele weitere Freiberufler und Selbstständige eine sinnvolle, freiwillige Absicherung dar.

Heilberufe

Für Ärzte und Ärztinnen, Hebammen sowie Apotheker und Apothekerinnen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sind zum Abschluss verpflichtet, sofern sie Mitglied in einem Berufsverband sind. Sie schützt bei Behandlungsfehlern, falschen Diagnosen oder fehlerhaften Medikamentenabgaben. Auch in Heilberufen, in denen es keine Versicherungspflicht gibt, ist die Absicherung mit der Berufshaftpflicht empfehlenswert.

Architekten und Ingenieure

Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure erbringen komplexe Leistungen bei Bauprojekten, die bei einer Unachtsamkeit oder durch ein Versehen zu erheblichen Schadensersatzansprüchen Dritter führen können. Als Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht daher verpflichtend. Abhängig vom Bundesland und der zuständigen Architekten- oder Ingenieurkammer und je nach Firmierung werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert.

Anwälte und Steuerberater

Für Anwälte und Steuerberater ist eine Berufshaftpflichtversicherung ebenso vorgeschrieben. Für diese Berufsgruppen empfehlen wir den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Unsere Leistungen

Was deckt eine Berufs­haft­pflicht ab?

Unsere Haftpflichtversicherung für Ihren Beruf bietet viele starke Leistungen. Diese richten sich dabei ganz nach Ihren Anforderungen und schützen Sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme für eintretende Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Personenschäden

    Wird jemand durch eine Unachtsamkeit ihrerseits verletzt, können Schadenersatzansprüche wie Krankenhauskosten und Schmerzensgeld gegen Sie geltend gemacht werden.

    z. B. Schmerzensgeld

  • Sachschäden

    Beschädigen Sie oder Ihre Mitarbeiter das Eigentum eines Kunden, dann kommt die Berufshaftpflicht für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auf.

    z. B. Reparaturkosten

  • Vermögensschäden

    Tritt in Folge eines Personen- oder Sachschadens ein Vermögensschaden ein, kommen wir zum Beispiel für den Verdienstausfall, Nutzungsausfall oder Gewinnausfall auf.

    z. B. Verdienstausfall

  • Umweltschäden

    Wenn durch einen Brand beispielsweise Schadstoffe in die Umwelt gelangen und diese zu Personen- oder Sachschäden führen leistet Ihre Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls.

Der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

Die drei Versicherungen stehen sich hinsichtlich ihrer Leistungen nahe. Doch es gibt wichtige Unterschiede, die wir Ihnen gerne erläutern. Sollten Sie danach noch Fragen haben, helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter.

VersicherungAbgesicherte SchädenGeeignet fürZielgruppenGesetzlich vorgeschrieben?

Berufshaft­pflicht­versicherung

Fahrlässig verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Selbstständige und Freiberufler, die mit ihrer Arbeit solche Schäden versehentlich verursachen können

Heilberufe (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten), Architekten

Ja, in vielen Berufsgruppen

Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung

Fahrlässig verursachte Vermögensschäden

Selbstständige und Freiberufler, die mit ihrer Arbeit solche Schäden versehentlich verursachen können

Rechtsanwälte, Steuerberater, Grafiker, Designer, Berater, Coaches, IT-Dienstleister

Ja, in einigen Berufsgruppen z. B. Anwalt oder Steuerberater

Betriebshaft­pflicht­versicherung

Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

Unternehmen

Unternehmen mit besonders bei zusätzlichem Risiko im Betriebsalltag (z. B. Kanzleien, Bewachungsgewerbe)

Für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben (abhängig vom Bundesland), z. B. Bewachungsgewerbe, Betreiber von Schießstätten oder Schausteller

Leistungsbeispiele: Berufshaftpflichtversicherung

Das kann passieren: So schützen wir Ihre Selbstständigkeit

In all diesen Leistungsbeispielen steht Ihnen die Berufshaftpflichtversicherung der Württembergischen zur Seite. Wir prüfen, ob Sie schadenersatzpflichtig sind, wehren unberechtigte Forderungen ab und zahlen bei berechtigten.

  • Frau begrüßt Ihren Arzt im Besprechungszimmer

    Behandlungsfehler

    Arzt Helmut verschreibt Lisa ein Medikament, das schwere Nebenwirkungen auslöst. Danach stellt sich heraus: Helmut hätte das Medikament nicht verschreiben dürfen, da Lisa ein anderes Medikament einnimmt, das sich damit nicht verträgt. Lisa verklagt ihn aufgrund dieses Behandlungsfehlers.

  • Zwei Architekte betrachten auf einer Baustelle einen Bauplan.

    Fehler bei statischen Berechnungen

    Leon, Architekt, entwirft ein Mehrfamilienhaus. Kurz nach der Einweihung stürzt ein Teil der Dachkonstruktion ein. Der Eigentümer wirft Leon fehlerhafte statische Berechnungen vor und verlangt Schadenersatz.

  • Zwei Frauen diskutieren Unterlagen

    Beschädigung von Kundeneigentum

    Steuerberaterin Annika befindet sich bei einer Kundin zu einem Beratungsgespräch. Durch Unachtsamkeit stößt sie den Kaffee um. Dieser landet auf dem teuren Perserteppich. Für die Reinigung verlangt die Kundin einen Schadenersatz in Höhe von 1.000 €. Die Berufshaftpflicht zahlt.

  • Physiotherapeut macht Übungen mit Patientin

    Die misslungene Therapie

    Physiotherapeut Max behandelt Ina, die nach einer Operation an der Schulter eine Behandlung verschrieben bekommt. Durch gezielte Maßnahmen soll die Mobilität verbessert werden. Max gibt jedoch zu stark belastende Übungen vor und es treten Komplikationen auf. Ina verlangt Schadenersatz.

Häufige Fragen

Berufshaftpflicht: Alles über diese wichtige Versicherung

Der Schutz vor den finanziellen Folgen eines Schadens steht bei der Berufshaftpflichtversicherung an oberster Stelle. Was möchten Sie wissen?

Gut zu wissen

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