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Drohne versichern: Die Haftpflicht für Ihr Fluggerät

Welche Regeln und Empfehlungen gibt es für den Versicherungsschutz einer Drohne? Reicht die private Haftpflicht oder sollte es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sein? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung.

Lesedauer: 8 Minuten

  • Drohne versichern - Die Haftpflicht für Ihr Fluggerät: Mann mit Drohne

Versicherungspflicht für Drohnen

Müssen Drohnen versichert sein?

Sowohl für privat als auch für gewerblich genutzte Drohnen besteht in Deutschland seit 2005 eine Versicherungspflicht. Egal ob klein oder groß, leicht oder schwer, Quadrokopter (vier Propeller) oder Hexakopter (sechs Propeller) – alle Drohnen müssen versichert sein, um im Freien genutzt zu werden. Sollten Sie Ihre Drohne nur in geschlossenen Räumen nutzen, müssen sie Ihr Flugmodell nicht versichern.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Warum eine Drohnenversicherung?Versicherung für private NutzerVersicherung für gewerbliche NutzerGesetzliche RegelungenHäufige Fragen

Warum müssen Drohnen versichert sein?

Gefährdungshaftung

Für Drohnennutzer gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Besitzer haften für die Schäden, die ihre Drohne verursacht. Ob das aufgrund eines starken Windstoßes oder aufgrund eines Bedienfehlers passiert, ist unerheblich. Auch wenn Sie Ihre Drohne Dritten überlassen, zum Beispiel Ihrem Kumpel oder Ihrer Schwester, haften Sie. Damit Drohnenbesitzer vor den finanziellen Konsequenzen eines Schadens geschützt sind, ist die Versicherung der Drohne gesetzlich vorgeschrieben. Ein Schaden kann mitunter auch teuer werden: Wenn beispielsweise Ihre Drohne aufgrund eines technischen Defekts auf eine Straße fällt und dort einen Autounfall verursacht, können die Sach-, Personen- oder sogar Vermögensschäden kostspielig werden. Übrigens: Die Gefährdungshaftung gibt es auch in anderen Bereichen wie beispielsweise bei Kraftfahrzeugen.

Verschuldenshaftung

Das Gegenteil zur Gefährdungshaftung ist die Verschuldenshaftung. Diese tritt ein, wenn jemand aufgrund eines schuldhaften Verhaltens haftbar gemacht wird, z. B. wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Private Nutzer: Privathaftpflichtversicherung oder Drohnenversicherung?

Als privater Pilot einer Drohne sind Sie häufig über ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese bezahlt Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Besitz anderer Personen zufügen. Falls Sie beispielsweise aus Versehen die Drohne in das Fenster des Nachbars lenken, übernimmt die private Haftpflicht die Kosten für die Wiederherstellung des Fensters. Eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung ist meist nicht notwendig. Der Drohnenschutz muss jedoch explizit in den Versicherungsbedingungen genannt werden. Häufig ist dieser in den Basisbedingungen der Versicherer nicht integriert. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Berater, der Ihnen hierzu gerne Auskunft gibt. Eine private Haftpflichtversicherung ist übrigens nicht Pflicht, wird jedoch dringend empfohlen.

Die Leistungen unserer privaten Haftpflichtversicherung

Die Absicherung für Drohnen bis zu einem Aufstiegsgewicht von 5 kg ist im Premiumschutz der Württembergischen Haftpflichtversicherung integriert. Der Schutz gilt bis zur Versicherungssumme von pauschal 50 Mio. € bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Privathaftpflichtversicherung mit Premiumschutz bietet Ihnen außerdem:

  • Neuwertentschädigung bis 10.000 €, wenn die beschädigte Sache nicht älter als 24 Monate alt ist
  • Keine Bausummenbegrenzung beim Bauherrenrisiko
  • Vermietung von bis zu sechs Eigentumswohnungen
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder und Erwachsene
  • Markt-Garantie

Übrigens: Haben Sie gewusst, dass Sie Ihre private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen können? Die Versicherung gilt als Vorsorgeaufwendung und kann in der Einkommenssteuererklärung bis zu den gültigen Höchstgrenzen geltend gemacht werden.

Drohnenversicherung für gewerbliche Nutzer

Drohnen werden heutzutage in vielen gewerblichen Bereichen genutzt. Ob in der Vermessungstechnik, in der Land- und Forstwirtschaft oder bei der Überprüfung von Sturmschäden an Dächern – die unbemannten Luftfahrzeuge haben die Arbeit in vielen Branchen um einiges vereinfacht.

Werden Drohnen gewerblich genutzt, besteht über die private Haftpflicht kein Versicherungsschutz.

Für die Versicherung beruflich genutzter Drohnen kommt in Frage:

  • Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung: Wenn Sie bei der Württembergischen eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen, können Sie für Ihre gewerblich genutzte Drohne nach einer positiven Risikoprüfung eine zusätzliche Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung abschließen. Für die erfolgreiche Risikoprüfung benötigen wir u. a. Informationen bezüglich Gewicht, Einsatzzweck und geografischem Einsatzbereich. Grundsätzlich versichern wir Drohnen für Foto- und Filmaufnahmen bis 5 kg Aufstiegsgewicht mit Flügen innerhalb Europas. Die Versicherungssumme können Sie mit 1,5 Mio. € oder 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden wählen. Andere gewerblich genutzte Drohnen benötigen eine gesonderte Risikoprüfung. Sprechen Sie gerne Ihren Berater an, der Ihnen bei individuellen Anfragen gerne weiterhilft.
  • Jagdhaftpflichtversicherung: Für Jäger ist diese Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung ersetzt den Schaden, den Sie anderen in Ihrer Tätigkeit als Jäger zufügen. Versichert sind u. a. der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, das Halten und Führen von Jagdhunden und häufig eben auch die Nutzung von Flugdrohnen. Bei der Jagdhaftpflichtversicherung der Württembergischen sind Ihre Flugdrohnen zu jagdlichen und privaten Zwecken bis 5 kg Aufstiegsgewicht versichert. Bei der Versicherungssumme können Sie frei zwischen 5, 20 und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen. Eine separate Drohnenversicherung ist für Jäger also nicht notwendig.
  • Elektronikversicherung: Die Elektronikversicherung sichert elektronische Geräte und Anlagen von Unternehmen ab. Dazu können zum Beispiel Laptops oder Kopierer gehören. Der Versicherungsschutz ist aber auch ganz leicht erweiterbar, sodass auch Drohnen mitversichert werden können. Ob durch Unfall, Vandalismus oder Fahrlässigkeit – bei Zerstörung oder Beschädigung erhalten Sie den Neuwert als Entschädigung. Die Versicherung kann individuell für Sie gestaltet werden: Sie entscheiden, ob Sie Ihre elektronischen Geräte und Anlagen einzeln versichern möchten oder ob der Versicherungsschutz über eine pauschale Erfassung Ihrer gesamten Elektronik erfolgen soll.

Gesetzliche Regelungen für Drohnen

Drohnenversicherungen greifen nur, wenn die Gesetze und Vorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme eingehalten werden. Daher finden Sie hier einen kleinen Überblick.1

Drohnenarten

Basierend auf der Drohnenverordnung der EU werden seit 2021 gesetzlich drei Arten von Flugmodellen unterschieden:

  • Offen: Diese Drohnenmodelle benötigen keine Zulassung und sind daher die bevorzugte Wahl für Hobbypiloten. Sie dürfen von jedem geflogen werden, der über 16 Jahre alt ist. Außerdem muss beim Flug eine direkte und ständige Sichtverbindung bestehen und es gibt eine vorgeschriebene maximale Flughöhe von 120 m. Das Gewicht dieser Modelle darf maximal 25 kg betragen.
  • Speziell: Diese Flugmodelle erfüllen eins der oben genannten Kriterien nicht. Das heißt, falls sie schwerer als 25 kg sind oder außerhalb der Sichtverbindung geflogen werden, fallen sie in diese Kategorie. Für den Betrieb dieser Drohnen werden spezielle Genehmigungen benötigt.
  • Zulassungspflicht: Drohnen aus dieser Kategorie werden in der Regel von Privatpersonen und kleineren Gewerben nicht benutzt. Diese sehr großen und schweren Modelle werden beispielsweise beim Transport gefährlicher Güter eingesetzt.

Pflichten von Drohnennutzern

Es gibt in Deutschland nicht nur Vorgaben bezüglich der Drohnen-Haftpflichtversicherung. Die folgenden Vorschriften ermöglichen einen sicheren Flugbetrieb in Deutschland.

Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht

Jeder, der eine Drohne fliegen lassen möchte, muss diese vorab registrieren wenn eine der beiden folgenden Kriterien zutrifft:

  • Kategorie „offen“ mit einer Startmasse von 250 g oder mehr
  • Kategorie „offen“ unter 250 g, inklusive Kamera und/oder Mikrofon und ist nicht nach EU-Vorgaben als Spielzeug zertifiziert
  • Kategorie „speziell“
  • Kategorie „zulassungspflichtig“

Nach Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsnummer (e-ID), die Sie auf Ihrer Drohne anbringen müssen.

EU-Kompetenznachweis bzw. Drohnenführerschein

Der EU-Kompetenznachweis ist eine Art Drohnenführerschein. Er ist ab einem Gewicht von 250 g verpflichtend. Abhängig von der Kategorie Ihrer Drohne, erhalten Sie den Nachweis entweder durch einen bestandenen Online-Test auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes oder durch ein ergänzendes Selbststudium und einer weiteren bestandenen Theorieprüfung.

Flugverbote

Grundsätzlich steht Ihnen die Benutzung des Luftraums mit Ihrer Drohne frei. In sogenannten „geografischen Gebieten“ müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Solche Gebiete sind u. a. Wohngrundstücke, Anlagen der kritischen Infrastruktur, Badestrände, Naturschutzgebiete, Unfall- oder Einsatzorte, Flughäfen oder Flugplätze. Das Überfliegen dieser Gebiete ist aber z. B. durch eine entsprechende Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde möglich.

Versicherungspflicht

Wie Sie in diesem Ratgeber bereits erfahren haben, besteht bei Drohnen die Pflicht eine Haftpflichtversicherung zu besitzen.

Checkliste für Drohnennutzung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt eine Checkliste mit Fragen zur Verfügung, die sich jeder Pilot, der eine Drohne fliegen möchte, vor Inbetriebnahme stellen sollte:

  • Welche maximale Abflugmasse – einschließlich Nutzlast – hat meine Drohne?
  • Ist diese mit einer Kamera, einem Mikrofon oder sonstigem Aufnahmegerät ausgestattet?
  • In welchem Umfeld will ich mit meiner Drohne fliegen? Fliege ich in einem geografischen Gebiet?
  • In welcher Höhe will ich die Drohne fliegen? Bleibt die Drohne während des Fluges in meinem Sichtfeld?
  • Könnte ich (ungewollt) in die Privatsphäre anderer Personen eindringen?
  • Werde ich mit meinem Flug jemanden gefährden oder behindern?
  • Gefährde ich die Arbeit von Behörden und Organisationen mit öffentlichen Sicherheitsaufgaben?
Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Weiterführende Infos zur Drohnen­versicherung

Wichtig für Piloten: In unserem FAQs finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Drohnenversicherung und worauf Sie bei der Wahl des passenden Tarifs achten sollten.

  • Ist die Drohnenversicherung Teil Ihrer privaten Haftpflicht, fallen lediglich die Kosten für die Haftpflichtversicherung an, es gibt keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten für eine gewerbliche Nutzung und die daraus folgende Absicherung über eine Betriebshaftpflicht oder Elektronikversicherung sind abhängig von vielen verschiedenen Faktoren, da die Versicherung in vielen Fällen nicht nur die Drohne selbst umfasst. Sprechen Sie Ihren Berater an, der findet die beste Lösung für Sie und berät Sie bei der Preisfindung.

  • Gewerbliche Nutzer können ihre Drohne über die Elektronikversicherung absichern. Bei Beschädigung oder Zerstörung erhalten Sie eine Neuwertentschädigung.

  • Als Besitzer haften Sie für die Schäden, die Ihre Drohne anrichtet. Dabei ist es egal, ob Sie die Drohne geflogen sind oder ein Freund oder eine Freundin. Daher müssen auch Sie für die Schäden aufkommen. Eine Versicherung kann diese Kosten für Sie übernehmen.

  • Drohnen ohne Drohnen-Haftpflichtversicherung können nur in geschlossenen Räumen genutzt werden. Jede Drohne die Sie im Freien nutzen möchten, muss versichert werden.

  • Eine hohe Versicherungssumme ist bei der Drohnen-Haftpflichtversicherung sehr wichtig. Vielleicht können Sie es sich gar nicht vorstellen, doch insbesondere Kosten für Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen. Auch unabhängige Seiten empfehlen eine Versicherungssumme von 50 Mio. €. Der Premiumschutz der Württembergischen bietet Ihnen genau diese Summe. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.2

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    In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

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    Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

Sicher sein beginnt mit einem Hallo

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

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Damit kleine Missgeschicke nicht zur großen Sache werden

Ob Single, Paar oder Familie: Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle sinnvoll. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen gerade stehen müssen.

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