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Bauleistungs­versicherung

Die Vollkasko für Ihr Bauvorhaben

Während der Bauphase, dem Umbau, der Sanierung und darüber hinaus: Die Bauleistungsversicherung ist Ihr Planungsfundament. Sie gibt Sicherheit über alle Bauphasen hinweg und bietet umfangreichen Schutz.

Ihre Vorteile

Warum ist eine Bauleistungs­versicherung sinnvoll?

Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauvorhaben vor finanziellen Risiken aus unvorhergesehenen Sachschäden. Das macht sie zu einer wichtigen Absicherung für Bauherren - ob geschäftlich oder privat.

  • Im Grunde ist sie eine Versicherung für den Rohbau

    Mit der Bauleistungsversicherung schützen Sie Ihr Bauvorhaben schon während der Bauphase. Sie ersetzt die Wiederherstellungskosten für beschädigte oder zerstörte Bauteile sowie Arbeitslohn. Das können Schäden in Folge von unvorhersehbaren Witterungsereignissen, Vandalismus, Erdbeben, Glasschäden und noch viel mehr sein.

  • Sie ersetzt oft empfindlich hohe Kosten

    Die Bauleistungsversicherung - manchmal Bauwesenversicherung genannt - ersetzt Ihnen die Wiederherstellungskosten für beschädigte oder zerstörte Bauteile sowie Arbeitslohn.

  • Die Bau­leistungs­versicherung ergänzt die Bau­herren­versicherung

    Die Bauleistungsversicherung ist eine gute Ergänzung zum Schutz Ihres Bauvorhabens. Wichtiger ist aber die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Meistens werden die beiden Versicherungen zusammen abgeschlossen.

  • Neubau, Ausbau, Umbau: Wir stehen Ihrem Bauvorhaben zur Seite

    Egal, ob Sie sanieren, ganz neu bauen oder einen Altbau aufwerten: Wir haben den passenden Versicherungsschutz für Sie - und erweitern diesen je nach Bedarf um individuelle Klauseln für Sie.

Für wen ist eine Bau­leistungs­versicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine Bauleistungsversicherung für alle sinnvoll, die eine Immobilie neu bauen oder umbauen.

Dazu gehören:

  • Bauträger und Bauunternehmen: Firmen, die für Kunden Bauprojekte realisieren, können sich mit einer Bauleistungsversicherung gegen plötzliche Mehrkosten absichern.
  • Investoren und Projektentwickler: Wer gewerblich Bauprojekte plant und umsetzt, kann sich so vor finanziellen Verlusten aus unvorhergesehenen Sachschäden schützen.
  • Bauherren: Wer als Privatperson ein Eigenheim errichtet, trägt das finanzielle Risiko für alle unvorhergesehenen Sachschäden auf der Baustelle. Eine Bauleistungsversicherung bietet hier Schutz.

Welche Versicherungen sind zum Baubeginn notwendig?

Neben der Bauleistungsversicherung gibt es weitere sinnvolle Versicherungen, die Bauherren in Betracht ziehen sollten.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung: Sie sichert gegen Schäden ab, die Dritte auf der Baustelle erleiden, etwa wenn Passanten durch herabfallende Bauteile verletzt werden.
  • Bauhelfer-Unfallversicherung: Wer Freunde oder Verwandte beim Hausbau mithelfen lässt, sollte sie absichern, falls es zu Unfällen kommt.
  • Feuerrohbauversicherung: Ein Brand auf der Baustelle kann enorme Kosten verursachen. Diese Versicherung deckt den Schaden ab.

Was ist in der Bauleistungsversicherung nicht versichert?

Nicht jeder Schaden ist abgedeckt, ausgeschlossen sind:

  • Vorsatz des Bauherrn oder der Handwerker
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss
  • Normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern
  • Sachschäden die während einer Unterbrechung der Arbeiten auf der Baustelle von mehr als drei Monaten bestehen
  • Schäden durch nicht zugelassene Baustoffe
  • Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art

Unsere Leistungen

Welche Leistungen bietet die Bau­leistungs­versicherung?

Unsere Versicherung bietet ganzheitliche Absicherung für alle Bauvorhaben, ob privat- oder geschäftlich. Für Schutz von Anfang an.

  • Versicherung von unvorhergesehen eintretenden Schäden

  • Mitversicherte Leistungen bis 10.000 € auf Erstes Risiko

  • Mitversicherte Leistungen bis 50.000 € auf Erstes Risiko

  • Nachhaftung für 6 Monate

  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

  • Haftungsverlängerung für Schäden

Zusätzlicher Schutz für Um- und Anbauten: Klausel 55 und 80

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Bei Um- und Anbauten sollten bestehende Gebäudeteile vor Schäden abgesichert sein. Wir haben zwei clevere Möglichkeiten, bestehende Altbauten mitzuversichern: Klausel 55 und Klausel 80.

  • Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, wenn der Altbau ganz oder in Teilen einstürzt. Bis zur individuell vereinbarten Summe gilt:

    • Keine Abzüge "Neu für Alt" bei Rohbauten
    • Abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung

  • Die Klausel 80 schützt Bauherren vor unvorhergesehenen Sachschäden an versicherten Altbauten als unmittelbare Folge eines versicherten Schaden an der Neubauleistung. Zusätzlich schließt sie Schäden durch austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel ein.

    Bis zur vereinbarten Summe gilt:

    • Keine Abzüge "Neu für Alt" bei Rohbauten
    • Zeitwert bei Ausbauten
    • Ersatz der Kosten für die technische Wiederherstellung von Bestandteilen bei unverhältnismäßig hohem Wert

Schaden- und Leistungsbeispiele: Bauleistungsversicherung

Das kann passieren: Risiken während des Baus

Es gibt verschiedene Gefahren, gegen die Sie Ihr Versicherer mit einer Bauleistungsversicherung schützt. Hier ein paar Beispiele:

  • Vandalismus

    Scheiben und Glaselemente müssen ersetzt werden

    Unbekannte dringen in eine Baustelle ein und zertrümmern gezielt mehrere Fensterscheiben und Balkonverglasungen des Neubaus.

  • Das Sturmtief

    Dachziegel beschädigen die Photovoltaikanlage

    Glücklicherweise war die Photovoltaikanlage während der Bauzeit mitversichert: Ein Sturmtief deckt das erst kürzlich fertiggestellte Dach eines Neubaus teilweise ab. Die darauf befindlichen Photovoltaikmodule werden durch umherfliegende Dachziegel beschädigt.

  • Der vergessene Wasserhahn

    Wenn der Neubau getrocknet werden muss

    Durch einen geöffneten Wasserhahn fließt über Nacht dauerhaft Wasser in das Erdgeschoss des Neubaus. Der Schuldige kann nicht festgestellt werden. Es entstehen hohe Kosten, den Neubau zu trocknen. Außerdem müssen Estrich und Fußbodenheizung ausgetauscht werden.

  • Fahrzeug kollidiert mit Hauswand

    Buchstäblich "fahr"-lässig

    Beim Transport auf der Baustelle prallt der Fahrer mit dem Ladegerät aus Versehen gegen eine Hauswand. Dabei drückt er das schon erstellte Mauerwerk ein. Dieses muss erneuert werden.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Schutz für Ihr Bauprojekt

Sie sind "Häuslebauer" und haben Fragen, die Ihnen auf der Zunge brennen? Hier finden Sie unsere Antworten darauf. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater vor Ort.

  • Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört z. B. die Versicherungssumme, ob es sich um ein Wohn- und/oder Geschäftsgebäude handelt und ob bspw. eine Photovoltaikanlage installiert wird. Sprechen Sie Ihren Berater an, der gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte bzgl. des Preises und unserer Leistungen.

  • Ja, die gibt es. Die Selbstbeteiligung beträgt 250 €, optional 500 € je Schadenereignis. Bei Schäden durch innere Unruhen beträgt die Selbstbeteiligung 5.000 € je Schadenereignis.

  • Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages hängt im Wesentlichen von der Bausumme, der Bauart, der Bauzeit und dem gewünschten Deckungsumfang ab. Gemeinsam mit Ihrem Berater lässt sich der ideale Schutz zu einem fairen Beitrag ermitteln.

  • In der Bauleistungsversicherung sind viele wichtige Risiken abgedeckt, die beim Bau Ihres Eigenheims oder betrieblichen Gebäudes entstehen können. Versichert werden können Neubauten, An- oder Umbauten von

    • Wohngebäuden
    • Büro- und Verwaltungsgebäuden
    • Schulen, Turnhallen …

    Zusätzlich versichert werden können

    • bestehende Altbauten bei An- und Umbauten
    • Stromerzeugungsanlagen, z. B. Photovoltaikanlagen

    Versichert sind dabei unvorhergesehen eintretende Schäden insbesondere durch:

    • fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Handlungen Dritter, Vandalismus
    • unvorhersehbare Witterungsereignisse
    • Glasbruch, Glasschäden
    • Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen
    • Erdbeben
    • Wasserschäden
    • Abrutschen der Baugrubenböschung

  • Ihr Schutz gilt im Bereich der Baustelle.

  • Die Bauwesenversicherung läuft, bis das Bauvorhaben abgeschlossen ist. Höchstens jedoch 2 Jahre. Für optimalen Schutz sollten Sie Ihrem Berater mitteilen, wenn das Bauvorhaben länger als 24 Monate dauert oder abgeschlossen ist.

  • Auch hier gilt: Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Berater. Steigen die Kosten für Ihr Bauvorhaben, muss die Versicherungssumme angepasst werden.

  • Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert. Tritt der Ernstfall ein, schützen wir Sie mit der Bauherrenhaftpflicht vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Hausratversicherung? Wohngebäudeversicherung? Oder doch die Haftpflichtversicherung? Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden? Wir sagen es Ihnen: Es kommt drauf an. In unserem Ratgeber erfahren Sie die Details.

  • Überhitzte Elektrogeräte oder umherfliegende Funken: Ein Sengschaden kann schnell passieren. Doch nicht jede Versicherung kommt für den Schaden auf. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • Vorstellen mag es sich niemand, aber darauf vorbereitet sollten Sie sein: Hochwasserkatastrophen und Überschwemmungen durch Niederschläge treten immer häufiger auf. Deswegen geben wir Ihnen wichtige Informationen zum Hochwasserschutz an die Hand.

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