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Veröffentlichung - Fristen zur Bearbeitung von Pflegeanträgen

Bekanntgabe der Statistik

über die Einhaltung von Fristen zur Bearbeitung von Pflegeanträgen nach SGB XI §18d Abs. 4.

Wir veröffentlichen regelmäßig bis zum 31. März eine Statistik über die Fristen bis zur Erteilung schriftlicher Bescheide in der Pflegepflichtversicherung.

Bei Fristüberschreitung von fünf Wochen von Eingang des Eintrags bis zur Erteilung des schriftlichen Bescheids erhält der Antragsteller je begonnene Woche unverzüglich 70 Euro.

Dies gilt nicht, wenn das Versicherungsunternehmen die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn sich der Antragsteller in stationärer Pflege befindet und bereits mindestens als erheblich pflegebedürftig anerkannt ist (Pflegegrad1).

Aktueller Stand zur Einhaltung der Fristen zum 31.12.2025

  • Im Jahr 2025 wurden insgesamt 96 Begutachtungen in Auftrag gegeben.
  • Es gab 29 Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 4.410 €.