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Die wichtigsten Begriffe der Kfz-Versicherung einfach erklärt
13.02.2026 - Die Regionalklasse hat nichts mit der örtlichen Schule zu tun und die Mallorca-Police sind keine spanischen Gesetzeshüter: Unser Kfz-Versicherungs-Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe rund um den Schutz für Fahrzeuge.
Lesedauer: 7 Minuten
Dieses kleine Kfz-Versicherungslexikon soll allen helfen, denen beim Anblick des berühmten „Kleingedruckten“ der Kopf schwirrt: Wir finden einfache Worte für komplexe Dinge. Und wenn Ihnen dieser Beitrag nicht weiterhilft, dann tut es Ihre persönliche Beraterin oder Ihr persönlicher Berater auf jeden Fall.
Dieses Kapitel führt Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bausteine, von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht bis zu optionalen Erweiterungen wie der Vollkaskoversicherung oder dem Kfz-Schutzbrief.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernimmt Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen. Wichtigstes Merkmal: Sie ist absolute Pflicht. Ohne sie darf kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren.
Die Teilkaskoversicherung ist die erste von zwei freiwilligen „Erweiterungen“ der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilkasko hilft bei Schäden am eigenen Fahrzeug – zum Beispiel durch Brand, Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfälle. Sie ist freiwillig, aber gerade bei höherem Fahrzeugwert sehr sinnvoll.
Die Vollkaskoversicherung ist die zweite Ausbaustufe der Kfz-Versicherung. Sie deckt alle Leistungen der Teilkasko ab und ersetzt zusätzlich Schäden am eigenen Auto bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus. Ideal für neue oder hochwertige Fahrzeuge, da sie langfristig vor hohen Reparaturkosten schützt.
Der Fahrerschutz schützt die Person am Steuer bei Unfällen, selbst wenn niemand anderes beteiligt ist. Ohne Fahrerschutzversicherung erhält der Fahrer keine Leistungen im Fall eines Personenschadens. Er sollte in keiner Kfz-Versicherung fehlen.
Ein Kfz-Schutzbrief ergänzt die Kfz-Versicherung um schnelle Hilfe bei Panne oder Unfall, oft inklusive Abschleppdienst, Notreparatur vor Ort, Mietwagen, Weiter- oder Rückreise.
Warum zahlt der eine mehr für sein Auto als der andere? Welche Rolle spielen Fahrerfahrung, Fahrzeugtyp und Wohnort bei der Beitragsberechnung? Hier erfahren Sie, wie Versicherer Preise kalkulieren und welche Faktoren Ihren Beitrag beeinflussen.
Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welcher maximalen Höhe der Versicherer im Schadenfall zahlt. In der Kfz-Haftpflicht sind hohe Deckungssummen wichtig, da bei schweren Unfällen schnell hohe Kosten entstehen können. Je höher die Summe, desto mehr Sicherheit besteht.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Versicherte im Schadenfall aus eigener Tasche zahlen. Je höher dieser Anteil gewählt wird, desto niedriger fällt meist der Versicherungsbeitrag aus.
Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Je länger Sie ohne Schaden unterwegs sind, desto höher steigt Ihre Rabattstufe – und desto günstiger wird der Beitrag. Das nennt man den Schadenfreiheitsrabatt. Nach einem Unfall kann eine Rückstufung erfolgen, außer es besteht Rabattschutz.
Der Rabattschutz verhindert, dass der Beitrag aufgrund eines Schadens im Folgejahr steigt. Die Schadenfreiheitsklasse wird nach einem Unfall zurückgestuft. Die SF-Klasse bleibt für das Folgejahr gleich. Dadurch bleibt der Beitrag stabil, obwohl ein Schaden gemeldet wurde. Er ist meist als Zusatzbaustein buchbar und lohnt sich vor allem bei langjähriger SF-Erfahrung.
Nach einem gemeldeten Haftplicht- oder Vollkaskoschaden wird die SF-Klasse zurückgestuft – der Beitrag steigt. Wer Rabattschutz vereinbart hat, verbleibt in der gleichen SF-Klasse. Die Höhe der Rückstufung unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif.
Die Kfz-Typklasse beeinflusst die Versicherungsprämie. Sie basiert darauf, wie oft und wie teuer Schäden mit einem bestimmten Fahrzeugmodell statistisch auftreten. Die Typklasse liegt bei beliebten, oft beschädigten Modellen meist höher – und führen zu einem höheren Beitrag.
Je nach Zulassungsort unterscheidet sich das Schadenrisiko. Regionen mit vielen Unfällen oder Diebstählen führen zu höheren Prämien, ruhige Gebiete zu günstigeren Tarifen. Das wird in der Regionalklasse abgebildet und fließt in die Beitragsberechnung ein.
Kommt es zum Unfall oder Schaden, zählt klares Verständnis. Dieses Kapitel erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Ersatz, Bewertung und Abwicklung – von Totalschaden über Restwert bis hin zu Obliegenheiten und grober Fahrlässigkeit. So wissen Sie, welche Leistungen greifen, welche Grenzen bestehen und wie eine faire Regulierung abläuft.
Von Regress spricht man, wenn der Versicherer nachträglich Geld vom Versicherten zurückfordert. Das passiert zum Beispiel bei Schäden, die durch Fahren unter Alkohol oder einer verspäteten Schadensmeldung.
Bei Totalschaden oder Diebstahl kann eine Neuwertentschädigung greifen. Der Versicherer erstattet dann nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den ursprünglichen Neupreis des Fahrzeugs. Besonders für Neuwagenbesitzer ein wertvoller Schutz.
Bei Totalschaden oder Diebstahl kann eine Kaufpreisentschädigung greifen. Der Versicherer erstattet dann nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs.
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, wie viel ein Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt noch wert war. Er berücksichtigt:
Er bildet die Grundlage dafür, wie hoch eine Entschädigung maximal ausfällt.
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, grundlegende Sorgfaltspflichten zu missachten. Im Straßenverkehr kann das beispielswiese beim Überfahren einer roten Ampel oder der Benutzung des Handys am Steuer vorliegen.
Obliegenheiten sind Pflichten, die Versicherte erfüllen müssen, um vollen Versicherungsschutz zu behalten. Verstöße können zu Leistungskürzungen führen.
Mit Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherte, Reparaturen nur in Partnerwerkstätten seiner Versicherung durchführen zu lassen. Das senkt meist den Beitrag, schränkt aber die Werkstattwahl ein. Für viele Fahrer dennoch ein attraktiver Sparvorteil.
Wildschäden entstehen, wenn ein Fahrzeug mit Tieren wie Reh oder Wildschwein kollidiert. Sie sind üblicherweise in der Teilkasko abgesichert. Besonders in ländlichen Regionen kommt dieser Schaden häufig vor.
Elementarschäden entstehen durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen. Sie gehören ebenfalls zum Leistungsumfang der Teilkasko und werden durch Klimawandel immer relevanter.
Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Statt einer Reparatur wird dann der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt – abzüglich Restwertes. Ein häufiges Thema nach starken Kollisionen.
Der Restwert beschreibt, welchen Wert ein beschädigtes Fahrzeug noch hat. Er wird von Gutachtern oder Marktangeboten bestimmt und bei der Schadenabrechnung vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Wenn beide Unfallparteien eine Mitschuld tragen, wird die Verantwortung und damit die Schadensregulierung anteilig aufgeteilt. Je nach Unfallhergang kann die Quote unterschiedlich ausfallen und die Erstattung entsprechend beeinflussen.
In diesem Abschnitt lernen Sie besondere Vertragsdetails und optionale Erweiterungen kennen – etwa den GAP-Schutz für Leasingfahrzeuge oder die Mallorca-Police für Urlaubsfahrten.
Die Mallorca-Police erweitert die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht für Mietwagen im Ausland. Sie schließt Versicherungslücken, wenn vor Ort nur geringe Mindestdeckungen gelten. Besonders für Urlaubsreisen eine sinnvolle Ergänzung.
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt nur für wenige Tage und wird für Probefahrten, Überführungen oder TÜV-Fahrten genutzt. Es ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr, ohne das Fahrzeug dauerhaft zuzulassen.
Für Leasing- und Kreditfahrzeuge wichtig. Sie schließt bei Totalschaden oder Diebstahl die finanzielle Lücke ("Gap") zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem ausstehenden Leasing- bzw. Kreditbetrag.
Die Welt der Kfz-Versicherung hat ein buntes Vokabular. Vielleicht haben Sie nach einem einzelnen Begriff gesucht, vielleicht wollten Sie sich einfach mal so richtig einlesen; ganz gleich: Wir hoffen, Ihnen haben unsere Erklärungen weitergeholfen.
Johannes Traub arbeitet seit Juni 2019 bei der Württembergischen Versicherung und kümmert sich um alles, was sich Content nennen darf. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Marketing sowie im Journalismus sorgt er dafür, dass die Inhalte der Württembergischen so viel klare Kante zeigen wie ihr Slogan.
Scherzfrage: Wenn wir die Mallorca-Police anpreisen, werben spanische Versicherungen dann mit einer Alemania-Police?
Johannes Traub
Redakteur württgemacht BlogDas haben andere gelesen
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