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Nachdem Sie sich zeitnah bei uns gemeldet haben, können Sie Ihre Rechnungen bequem online oder postalisch einreichen:
Melden Sie sich zeitnah bei uns. Mit unserem 24-Stunden-Reise-Assistenzdienst aus dem Ausland ist unser Reisekrankenversicherungs-Team telefonisch immer für Sie da:
Unsere kostenlose Hotline
00800 81 82 600024 Stunden
Reichen Sie nach der Rückkehr Ihre Rechnungen und wichtigen Unterlagen für die Kostenerstattung wie nachfolgend aufgeführt online oder postalisch ein.
Am einfachsten und schnellsten reichen Sie Ihre Rechnungen in unserem Kundenportal ein. Öffnen Sie dazu im Kundenportal den Menüpunkt "Rechnung einreichen". Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnungen als PDF hochzuladen. Mit unserer Kundenportal-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet können Sie Ihre Rechnungen stattdessen einfach abfotografieren.
Unter "Login" finden Sie sowohl den Direktzugang zum Kundenportal als auch die Möglichkeit zur Registrierung.
Alternativ können Sie hier direkt die App herunterladen:
AppstoreGoogle PlaySie können Ihre Rechnungen auch postalisch einreichen. Bitte laden Sie sich dafür den Leistungsantrag herunter und senden ihn ausgefüllt an die aufgedruckte Adresse zurück. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den beigefügten Rechnungen.
Leistungsantrag herunterladen(PDF 0,2 MB)Sie erreichen uns auch zum Festnetztarif, zu den angegebenen Geschäftszeiten.
Festnetztarif
+49 711 662 723333Mo. - Fr. | 08:00 bis 18:00 Uhr
Falls der von Ihnen gewählte Anbieter/Netzkartenvertrag keine Verbindung zur kostenfreien 00 800-Nummern zulässt, wählen Sie bitte diese Nummer.
Bei weniger dringenden Fragen können Sie uns auch über unser Kontaktformular schreiben und wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen.
Zum KontaktformularDamit Sie die Hotline zu Ihrem Reise-Assistenzdienst schnell griffbereit haben, können Sie sich den Kontakt hier einfach auf Ihr Smartphone herunterladen und im Adressbuch speichern.
Digitale Visitenkarte herunterladenSie sind im Ausland krank geworden? Das ist auf der Dienstreise genauso unangenehm wie im Familienurlaub. Wenigstens um die Reisekasse müssen Sie sich mit uns keine Sorgen machen: Die Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder gar einen Krankentransport erstatten wir Ihnen.
So einfach geht's:
Unseren Reise-Assistenzdienst erreichen Sie rund um die Uhr. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über eine Krankenhausbehandlung und wenden Sie sich telefonisch an uns, falls ein Rücktransport notwendig wird. Zur Kostenabrechnung schicken Sie alle Rechnungen an uns, bitte bewahren Sie die Originale auf. Bitte geben Sie Name und Wohnsitz des Versicherten, die Krankheitsbezeichnung sowie Reiseziel und Reisedauer mit an.
Die Krankheit oder der Unfall darf erst im Ausland eintreten. Beginnen Sie ihre Reise bereits mit einer Krankheit, gibt es dafür keine Erstattung. Ebenfalls keine Erstattung, wenn der Eintritt der Krankheit während der Reise aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststeht, ausgenommen Reisen, die wegen des Todes des Ehegatten, des Lebenspartners (§ 1 LPartG) oder eines Verwandten ersten Grades unternommen werden.
Besteht eine Schwangerschaft, dann sind Untersuchungen und Behandlungen deswegen sowie Schwangerschaftsabbrüche und die Entbindung von der Erstattung ausgenommen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- oder Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
Machen Sie sich keine Sorgen. Wir übernehmen die Kosten für:
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der Württembergischen sind Sie bis zu 58 Tage im Ausland versichert.
Darf ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren? Und was muss ich beachten, wenn ich in den Ferien auf einmal krank werde? Wir beantworten Ihre Fragen rund ums Thema Urlaub und Krankschreibung.
Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung. Die Frage sollte nämlich lauten: Was leistet die gesetzliche und was leistet die private Unfallversicherung im Ausland? Wir nehmen den Versicherungsschutz unter die Lupe.
Die Behauptung: Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ähneln einander so sehr, dass man getrost auf eine der beiden verzichten könne. Lesen Sie hier, ob das stimmt und - wenn ja - auf welche Versicherung verzichtet werden kann.
Wer eine private Unfallversicherung abschließt, der muss sich mit seinem persönlichen Unfallrisiko auseinandersetzen. In diesem Artikel erklären wir, was es mit den Gefahrengruppen und Berufsgruppen auf sich hat.
Die sogenannte Mallorca-Police übernimmt Haftpflichtschäden, die Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursachen. Wann und warum Sie diese Mietwagen-Police benötigen, erfahren Sie hier.
In Mietverhältnissen können teure Schäden entstehen, die den Schutz der Privathaftpflichtversicherung wichtig machen. Erfahren Sie, was Mietsachschäden sind, wer haftet und was Ihre private Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang leistet.