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Gesundheit

Was leistet die Unfallversicherung im Ausland?

Lesedauer: 5 Minuten

Aktualisiert am: 15.06.2026

Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung. Die Frage sollte nämlich lauten: Was leistet die gesetzliche und was leistet die private Unfallversicherung im Ausland? Wir nehmen den Versicherungsschutz unter die Lupe.

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen im Ausland, nicht jedoch bei privaten Unfällen im Urlaub.
    • Die private Unfallversicherung der Württembergischen gilt weltweit und rund um die Uhr.
    • Der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung ist sinnvoll. Sie kommt für die medizinische Versorgung auf, egal ob nach einem Unfall oder im Falle einer Krankheit.

Unfallversicherung international: Wo und wie gilt die Absicherung?

Die Unfallversicherung gibt es in zwei Varianten: Als gesetzliche Unfallversicherung, die bis auf die Sozialgesetze von Otto von Bismarck zurückgeht, sowie als private Unfallversicherung. Mit der privaten Unfallversicherung erweitern Sie den gesetzlichen Schutz um wichtige Leistungen in der Freizeit und Zuhause. Aber: Gelten die gesetzliche und die private Unfallversicherung auch im Ausland?

Unfall im Ausland: Was zahlt die Unfallversicherung?

Wie erwähnt, muss zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterschieden werden. Die Antwort auf die Frage nach dem "Was" ist also abhängig von mehreren Faktoren.

  • Handelt es sich um eine rein gesetzlich unfallversicherte Person?
  • Hat sie zusätzlich eine private Unfallversicherung?
  • Hat sich die Person aus beruflichen Gründen außerhalb Deutschlands aufgehalten - oder war es ein Urlaub?

Als Hinweis: Jedes Versicherungsunternehmen gestaltet seine Unfallversicherung individuell, daher beziehen sich alle diesbezüglichen Informationen in diesem Artikel stets auf die private Unfallversicherung bei der Württembergischen.

Die Beurteilung eines Unfallversicherungsfalls im Ausland ist wegen der verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen sehr stark vom individuellen Sachverhalt abhängig. Deshalb können hier keine allgemeingültigen Aussagen zu bestimmten Fallkonstellationen getroffen werden. Fragen zum Sozialversicherungsschutz – und damit auch zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz – klären Sie am besten noch vor der Umsetzung jeglicher Reisepläne mit der Unfallkasse.

Private Unfallversicherung: Welche Leistungen gibt es bei Unfällen im Ausland?

In unserem Fall ist die Antwort auf die Frage, welche Leistungen die private Unfallversicherung bietet, sehr einfach: Die private Unfallversicherung gilt weltweit, rund um die Uhr. Eine Leistung, die eine versicherte Person nach einem in der Freizeit geschehenen Sturz in Deutschland erhält, erhielte sie auch nach einem Sturz während des Urlaubs in Australien oder anderswo auf der Welt bei uns.

Besonders wichtige Leistungen für alle, die auf Reisen in einen Unfall geraten, sind:

  • Kostenerstattung für Bergungs-, Such- und Rettungskosten
  • Invaliditätsleistung als Einmalzahlung
  • Monatliche lebenslange Unfallrente

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung im selben Fall?

Die einfache Antwort: Die gesetzliche Unfallversicherung steht den Versicherten in Deutschland auf dem direkten Weg zur Arbeit, während der Arbeit und auf dem direkten Weg zurück nach Hause zur Seite. Im Urlaub gilt sie also nicht.

Bei einem Arbeitsunfall im Ausland hat der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Bitte klären Sie dies jedoch vorab mit der zuständigen Unfallkasse ab. Weitere Informationen können Sie hier entnehmen.

Voraussetzungen für privaten Unfallschutz

Ihr privater Unfallschutz gilt auch während des Urlaubs. Es ist nicht notwendig, dass Versicherte uns kurzzeitige Auslandsaufenthalte melden oder vorher mit der persönlichen Beraterin oder dem Berater absprechen.

Demnach lässt sich festhalten: Für Unfälle besteht weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz.

Umzug ins Ausland: Sie und wir können den Vertrag kündigen, wenn Sie Ihren im Inland bestehenden Wohnsitz nicht nur vorübergehend, sondern für unbestimmte Zeit ins Ausland verlegen und dabei Ihren im Inland bestehenden Wohnsitz nicht mehr beibehalten.

Besteht Versicherungsschutz für Studenten während eines Auslandssemesters?

Ob Work & Travel, Au-Pair oder Auslandssemester: Nach der Ausbildung oder während des Studiums zieht es viele junge Leute in die Ferne. Aber ist der Auslandsaufenthalt eigentlich versichert?

Gesetzlicher Unfallschutz im Auslandssemester

Auch für Studenten besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Bitte wenden Sie sich bezüglich des Versicherungsschutzes im Ausland an Ihre zuständige Unfallkasse. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem hier.

Die private Unfallversicherung während des Auslandssemesters

Auch während des Auslandssemesters steht Ihnen die private Unfallversicherung zur Seite. Ob Ihr Auslandsaufenthalt einem "Work & Travel" dient, einem Auslandssemester oder Sie sich als Au-Pair bei einer Gastfamilie einbringen, ist für den starken Schutz der privaten Unfallversicherung nicht von Bedeutung.

Es schadet natürlich niemals, Ihre persönliche Beraterin oder Ihren persönlichen Berater zu informieren, dass Sie für längere Zeit ins Ausland gehen. Gemeinsam lassen sich, gerade im Hinblick auf solche spannenden Lebensabschnitte, die passenden Versicherungen finden, die Sie auf großer Reise benötigen.

Aufgepasst: Unfall­versicherung versus Auslands­reise­kranken­versicherung

Der weltweite Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung sollte nicht mit den Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung verwechselt werden.

  • Die Auslandsreisekrankenversicherung kommt beispielsweise für die medizinische Versorgung im Urlaubsland und den medizinisch sinnvollen Rücktransport auf - und das nicht nur nach einem Unfall, sondern in zahlreichen Szenarien.
  • Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung besteht hingegen in der Invaliditätsleistung als Einmalzahlung oder (wenn Ihrerseits gewünscht und eingeschlossen) als Unfallrente. Bei der Württembergischen genießen die Versicherten darüber hinaus zahlreiche andere starke Leistungen nach einem Unfall, wie die Erstattung von Bergungs- und Rettungskosten.

Was sollte ich bei einem Unfall im Ausland tun?

Geschieht trotz aller Vorsicht ein Unfall während eines Auslandsaufenthalts, gilt vor allem: Bewahren Sie Ruhe und einen kühlen Kopf. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie richtig vorgehen.

Sie haben eine private Unfallversicherung der Württembergischen

Wir stehen Ihnen zur Seite: Die Unfallversicherung der Württembergischen schützt Sie weltweit vor finanziellen Folgen nach einem Unfall. So einfach können Sie uns einen Schaden in der Unfallversicherung melden.

  1. Melden Sie uns den Unfall so schnell wie möglich
  2. Schildern Sie uns genau, wie und wann der Unfall passiert ist
  3. Gehen Sie umgehend zum Arzt und informieren Sie uns über die Diagnose
  4. Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten!
  5. Wir wünschen Ihnen gute Genesung

Unsere Schadenhotline
00800 81 82 9000
Mo. - Fr. | von 08:00 bis 18:00 Uhr

Sie sind gesetzlich unfallversichert

Wenn Sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb Deutschlands befinden und dabei einen Unfall erleiden, melden Sie diesen umgehend Ihrem Arbeitgeber. Natürlich sollten Sie zuallererst nach Ihrer eigenen Sicherheit, bzw. Gesundheit sehen. Die nächsten Schritte werden über Ihren Arbeitgeber gemeinsam mit dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eingeleitet.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihre persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Unfallversicherung und Reisen: Antworten auf Ihre Fragen

Brennen Ihnen noch Fragen auf der Zunge? Hier sammeln wir alles Wissenswerte rund um das Thema Unfallversicherung im Ausland.

  • Wie Sie dieser Ratgeberseite entnehmen können, lohnt sich eine private Unfallversicherung gerade für Urlauber besonders. Die wirklich wichtige Versicherung für Reisende ist allerdings die Auslandsreisekrankenversicherung.

  • Im Falle der privaten Unfallversicherung der Württembergischen: Unbegrenzt und 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Bei längeren Auslandsaufenthalten empfehlen wir natürlich dennoch ein Gespräch bei Ihrer Agentur vor Ort.

  • Der Unterschied liegt im Zweck der Versicherung. Die Auslandsreisekrankenversicherung steht Ihnen mit Leistungen zur Seite, die mit jenen der privaten Krankenversicherung vergleichbar sind, wenn Sie medizinische Hilfe außerhalb Deutschlands brauchen. Die private Unfallversicherung leistet nicht bei Krankheiten, sondern bei Unfällen. Und das weltweit und rund um die Uhr - was sie mit der Auslandsreisekrankenversicherung gemeinsam hat.

  • Für uns: Wir benötigen, sollte der Ernstfall eintreten, aus rechtlichen Gründen eine von Ihnen unterschriebene Unfallmeldung. Wenn Sie die Unfallmeldung vollständig ausgefüllt haben, senden Sie sie bitte per Post an die angegebene Anschrift. Um den Unfall einschätzen und bearbeiten zu können, ist es für uns wichtig, Auskünfte von Behörden, anderen Versicherern oder behandelnden Ärzten zu erhalten. Bitte erteilen Sie ihnen die Erlaubnis, uns zu informieren.

    Für die gesetzliche Unfallversicherung ist der sogenannte Anspruchsausweis E 123 erforderlich. Je nach Land müssen Sie eventuell weitere Dokumente ausfüllen und an verschiedene Stellen senden - hier steht Ihnen jedoch sowohl Ihr Arbeitgeber als auch die zuständige Unfallkasse zur Seite.

  • Einige Unfallversicherungsträger bieten eine freiwillige Auslandsversicherung an, um den Beschäftigten auch im Ausland den nötigen Versicherungsschutz zu bieten. Europäische Regelungen oder Sozialversicherungsabkommen dürfen jedoch nicht entgegenstehen.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Es gibt die gesetzliche Unfallversicherung und die private. Stellt sich die Frage, wie sinnvoll ist die private Unfallversicherung - erst recht, wenn man sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleicht?

  • Die meisten Unfälle passieren während der Freizeit, wenn die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Lösung: Eine private Unfallversicherung. Die gibt es allerdings auch über den Arbeitgeber. Hier erfahren Sie alles darüber.

  • Die Beiträge für Ihre private Unfallversicherung gelten in der Einkommensteuererklärung als "Vorsorgeaufwendungen". Prinzipiell können diese steuerlich geltend gemacht werden. Auf dieser Seite erfahren Sie das Wichtigste über dieses Thema.

  • Nach einem Unfall erhalten Versicherte eine Invaliditätszahlung vom Versicherer. Wie hoch diese Zahlung ausfällt, hängt von der Invalidität und der Gliedertaxe ab. Alle wissenswerten Details finden Sie hier.

  • Fristen und Formalien: Wenn Sie Ihre private Unfallversicherung kündigen möchten oder Ihren Anbieter wechseln möchten, erfahren Sie hier alles Wissenswerte. Individuelle Informationen finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen.

  • Was ist die Rente der Unfallversicherung und wie unterscheidet sich die Zahlung von der gesetzlichen Unfallversicherung zur privaten Unfallversicherung? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber!

  • Szenario: Die Unfallversicherung verhält sich wie ein "verkapptes" Anlageprodukt und gewährt Ihnen die gezahlten Beiträge nach einem bestimmten Zeitraum zurück. Klingt zwar auf den ersten Blick clever, ist aber nicht mehr zeitgemäß.

Sicher sein beginnt mit einem "Hallo"

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

Vom Sofa bis zur Bergspitze: Freizeit sicher genießen

In der eigenen Wohnung oder draußen in der Natur: Zu schnell passieren leider Unfälle in der Freizeit, welche gesetzlich nicht abgesichert sind. Doch die Unfallversicherung der Württembergischen bietet den passenden Schutz.

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