Gesundheit

Welche Unfallversicherung bieten Arbeitgeber an?

Die meisten Unfälle passieren während der Freizeit, wenn die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Lösung: Eine private Unfallversicherung. Die gibt es allerdings auch über den Arbeitgeber. Hier erfahren Sie alles darüber.

Lesedauer: 7 Minuten

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Welche Arten von Unfallversicherungen gibt es?

Gesetzlich, privat oder über den Arbeitgeber versichert

Die Gruppenunfallversicherung für Firmen mit 24h-Deckung schließt dieselbe Lücke, die auch die private Unfallversicherung schließt: Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Unfällen, die in der Freizeit passieren. Unterscheiden wir aber zuerst einmal zwischen den verschiedenen Arten der Unfallversicherung.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Was zahlt der Arbeitgeber für die Unfallversicherung?Ist eine betriebliche Unfallversicherung sinnvoll?Brauche ich eine private Unfallversicherung, wenn der Betrieb keine anbietet?So wählen Arbeitgeber die richtige GruppenunfallversicherungHäufige Fragen

Kleiner Hinweis: Weshalb die Betonung der 24h- Deckung?

Es ist so wichtig, die 24h- Deckung hervorzuheben, weil Betriebe auch Gruppenunfallversicherungen abschließen können, die nur das Beruf-mit-Weg Risiko abdecken - also keine Leistungen nach Unfällen in der Freizeit enthalten. Wenn wir auf dieser Seite von der Gruppen­unfall­versicherung schreiben, ist stets die Gruppen­unfall­versicherung für Firmen mit 24h- Deckung gemeint.

Stets vorgeschrieben: Die gesetzliche Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind unter Anderem Angestellte und Auszubildende pflichtversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber mit Beiträgen finanziert. Seine Arbeitnehmer sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie greift bei Unfällen, die sich bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung ereignen oder auf dem direkten Hin- und Rückweg zum und vom Arbeitsplatz geschehen.

Unfälle, die während Freizeitaktivitäten oder im Haushalt passieren, sind nicht gesetzlich versichert und sollten daher mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert werden. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit - so lange keine Umwege für private Erledigungen genommen werden - sind also prinzipiell von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Ein Sturz mit Knochenbruch bei der sonntäglichen Wanderung in den Bergen ist also nicht gesetzlich versichert.

Wichtiger Grundschutz, den jeder braucht: Die private Unfallversicherung

Damit ein kleiner Fehltritt keine großen finanziellen Folgen hat, gibt es private Unfallversicherungen. Je nach Anbieter können sich die eigentlichen Leistungen unterscheiden. Bei der Unfallversicherung Ihrer Württembergischen genießen Sie, je nach von Ihnen gewähltem Tarif, beispielsweise diese Leistungen nach einem Unfall:

  • Kosmetische Operationen, Bergung, Suche und Rettung, Sofortleistung bei Schwerverletzungen
  • Invaliditätsleistung als Einmalzahlung
  • Monatliche lebenslange Unfallrente
  • Hilfeleistungen
  • Familien-Management
  • Reha-Management
  • Krankenhaustagegeld
  • Assistance-Leistungen

Diese Aufzählung ist lediglich ein Auszug - auf der Seite der Unfallversicherung oder am besten bei einer persönlichen Beratung erfahren Sie mehr über die Leistungen der privaten Unfallversicherung.

Stark, wenn der Betrieb sie anbietet: Die Gruppen-Unfallversicherung für Firmen

Eine Erweiterung der gesetzlichen Unfallversicherung ist die nur für Firmen erhältliche Gruppenunfallversicherung. Hier entscheidet der Arbeitgeber, ob und mit welchen Leistungen er seine betriebliche Unfallversicherung anbietet.

Über eine Gruppenunfallversicherung mit 24h- Deckung können Arbeitgeber einzelne Beschäftigte oder ganz einfach alle Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Sie schließt, ganz wie die private Unfallversicherung, die Lücke zum gesetzlichen Schutz, der beispielsweise für Unfälle in der Freizeit nicht leistet.

Was zahlt der Arbeitgeber für die Unfallversicherung?

Wie oben beschrieben sind Angestellte in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Was zahlt der Arbeitgeber eigentlich hierfür - und wie sieht es bei der privaten und der nur für Firmen erhältlichen Gruppenunfallversicherung aus?

Wer zahlt bei der privaten Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung ist, wie der Name verrät, eine privat abgeschlossene Versicherung. Hier schließt eine Privatperson als Versicherungsnehmer einen Vertrag mit einem Versicherer ab. Der Arbeitgeber ist hier außen vor. Die private Unfallversicherung hat nichts mit der gesetzlichen oder betrieblichen Unfallversicherung zu tun - die Beiträge zahlt der Versicherungsnehmer also komplett selbst.

Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge für die betriebliche Unfallversicherung

Bei der Gruppenunfallversicherung gilt in kurz und knapp: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge, versichert sind die Arbeitnehmer.

Die betriebliche Unfallversicherung kann abgeschlossen werden, wenn mindestens drei Mitarbeiter durch den Arbeitgeber versichert werden sollen. Die Versicherungssummen können dabei für jeden Mitarbeiter oder bestimmte Berufsgruppen individuell vereinbart werden. Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, kann ebenfalls individuell entschieden werden. Als Richtlinie sollten die Versicherungssummen je nach Alter des Versicherten das Vier- bis Sechsfache des Bruttojahreseinkommens betragen, mindestens aber 100.000 €.

Bis auf Bismarck zurückzuführen: Wer zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gibt es schon seit mehr als 100 Jahren. Sie ist zurückzuführen auf die Sozialversicherung von Reichskanzler Otto von Bismarck. Ihre Grundlagen sind seit 1997 im siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) festgehalten. Der Arbeitgeber meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft an und zahlt den kompletten Beitrag für seine Mitarbeiter. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist versichert.

Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Zur versicherten Tätigkeit gehören dabei übrigens auch Tätigkeiten wie die Instandhaltung von Arbeitsgeräten, die Teilnahme am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern.

Ist die Gruppenunfallversicherung mit 24h- Deckung sinnvoll?

Arbeitgeber bieten ihren Angestellten eine Unfallversicherung an, um die Attraktivität des Unternehmens zu steigern. Der Arbeitnehmer profitiert davon, schließlich trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen leistungsstarken Unfallschutz, der somit nicht privat bezahlt werden muss.

Für den Arbeitgeber, ganz im Sinne des "Innenmarketings" und der Bindung und Findung von Mitarbeitern und Fachkräften, ist außerdem relevant: Es entsteht eine bessere Versorgung der Arbeitnehmer und damit ein besseres Betriebsklima.

Steuervorteile und starke Leistungen: Vorteile für Arbeitgeber

Weil Sicherheit vorgeht: Diese Vorteile gibt es aus dem Blickwinkel der Arbeitgeber.

  • Preiswert und steuerlich absetzbar: Durch den Gruppenvertrag kann ein preiswerter Versicherungsschutz für Mitarbeiter abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die Versicherungsbeiträge im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
  • Umfassende individuelle Leistungen: Ihre Württembergische bietet ein umfassendes Angebot an Leistungen, z.B. Invaliditäts- oder Todesfall-Leistung an. Viele davon, darunter beispielsweise die Bergungskosten und Reha-Management sind sogar beitragsfrei mitversichert.
  • Über den gesetzlichen Schutz hinaus: Mit der Gruppenunfallversicherung erhalten Ihre Mitarbeiter 24-Stunden-Rundum-Schutz, auch in der Freizeit. Außerdem geht der Versicherungsschutz über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus.

Ein weiterer Vorteil: Betriebe können die Gruppenunfallversicherung sehr individuell gestalten und bestimmte Berufsgruppen innerhalb ihrer Teams, bei denen eventuell besondere Risiken bestehen, gesondert absichern. So wird die Belegschaft nicht "über einen Kamm geschert" und individuelle Absicherung garantiert.

Die Vorteile für Mitarbeiter

Auch aus Perspektive der Mitarbeiter gibt es Vorteile. Die Gruppenunfall-Versicherung mit 24h-Deckung schließt u.a. die Deckungslücke zur gesetzlichen Unfallversicherung und bietet Versicherungsschutz in der Freizeit. Außerdem übernimmt der Arbeitgeber die Beitragszahlung für den Arbeitnehmer.

Sofern der Mitarbeiter darüber hinaus noch mehr Versicherungsschutz möchte, kann er zusätzlich eine private Unfallversicherung abschließen. In diesem Fall zahlt er die Beiträge selbst. Im Leistungsfall kann er dann sowohl Leistungen aus der Gruppen-Unfallversicherung als auch aus seiner privaten Unfall-Versicherung beziehen.

Mein Job bietet keine Gruppenunfallversicherung - brauche ich eine private?

Die einfache Antwort: Ja. Die private Unfallversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie ist für alle Menschen empfehlenswert, da sie vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall schützt.

Wie viel die private Unfallversicherung bei einem Schaden bezahlt, hängt von der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme – auch Invaliditäts- oder Grundsumme genannt – ab. Ein weiterer Faktor ist die vereinbarte Progression / Mehrleistung und der Grad der Invalidität nach einem Unfall. Letzterer wird über die sogenannte Gliedertaxe berechnet – je nach Körperglied führt der Funktionsverlust oder Komplettverlust zu einem unterschiedlichen Grad der Invalidität. Für Körperteile, die nicht in der Gliedertaxe genannt sind, sind medizinische Gesichtspunkte, also z.B. ärztliche Gutachten, maßgebend für die Bemessung des Invaliditätsgrads.

Zu, während und von der Arbeit zurück: Nur hier leistet der gesetzliche Schutz

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur Unfälle versichert, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause passieren sowie Unfälle während der Arbeitszeit. Heißt: Arbeitspausen und selbst der Gang auf die Toilette sind nicht eingeschlossen. Auch in der Freizeit oder auf Umwegen von und zur Arbeitsstelle besteht kein Versicherungsschutz.

Leistungen vergleichen und die richtige private Unfallversicherung finden

Wie finde ich eine gute private Unfallversicherung, wenn der Arbeitgeber keine betriebliche anbietet? Natürlich ist der Weg zu zahllosen Online-Vergleichsportalen heutzutage ein kurzer. Den allerbesten Überblick verschafft allerdings eine persönliche Beratung in einer Agentur vor Ort. Dabei wird gemeinsam über alle wichtigen Themen in Sachen Unfallversicherung gesprochen:

  • Leistungen der Versicherung im Ernstfall
  • Versicherungssumme und Deckungsumfang
  • Besondere Risiken im Arbeitsumfeld
  • Risiken im Privatleben, wie Hobbys & Co.
Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Arbeitgeber: So wählen Sie die richtige Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter

Geschäftsführer und Personalentscheider, die über eine betriebliche Unfallversicherung für die Belegschaft nachdenken, sollten sich persönlich dazu beraten lassen. Bei der Auswahl eines individuellen Tarifs für den Betrieb wird eine Reihe von wichtigen Kriterien durch Ihre persönliche Beraterin oder Berater abgefragt. Einige der wichtigsten Beratungskriterien sind:

  • Die Anzahl der Mitarbeiter, die versichert werden sollen (Minimum: 3)
  • Die Risiken der individuellen Abteilungen, bzw. Arbeitsplätze
  • Die Leistungen, die Sie Ihrem Team im Ernstfall zukommen lassen möchten
  • Die Höhe der Versicherungssumme, die darüber hinaus individuell oder nach Berufsgruppen vereinbart werden kann

Beispielrechnung: Das kostet die Gruppenunfallversicherung

Jeder Betrieb und jede Berufsgruppe hat individuelle Anforderungen an die berufliche Unfallversicherung - das macht eine pauschale "Preisangabe" nur schwer möglich. In unserem Beispiel berechnen wir den Beitrag für zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Friseurladen, die wir mit unserer höchsten "Ausbaustufe" der Unfallversicherung, dem Premiumschutz mit 24h Deckung, versichern. 1

Invaliditätsleistung

100.000 €

Vollinvalidität (Progression 300)

300.000 €

Todesfallleistung

20.000 €

Kosten für kosmetische Operationen

100.000 €

Sofortleistung bei Schwerverletzungen

20.000 €

Bergungskosten

100.000 €

Rehabilitations- und Fitnessmaßnahmen

20.000 €

Reha-Management

eingeschlossen

Beitrag netto jährlich

122,76 €

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Thema Unfallversicherung vom Arbeitgeber

Beruflich, gesetzlich, privat - noch Fragen? Hier sammeln wir alles Wissenswerte rund um Ihren Unfallschutz in der Freizeit und im Beruf.

  • Wie weiter oben erwähnt gilt die gesetzliche Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit und auf dem Weg zurück - in den meisten Fällen gilt dies sogar nur für den direkten Hin- und Rückweg. So wichtig die Sozialversicherung samt der darin enthaltenen Unfallversicherung als historische gesellschaftliche Errungenschaft auch ist: Sich ganz allein auf sie zu verlassen ist nicht empfehlenswert. Eine zusätzliche private Absicherung ist absolut sinnvoll.

  • Mit einer Gruppen-Unfallversicherung für Firmen mit 24h-Deckung können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter und sich selbst durch maßgeschneiderten Versicherungsschutz rund um die Uhr umfassend und preiswert absichern. Das gibt jederzeit ein gutes Gefühl und zeugt, aus Perspektive der Arbeitgeber, außerdem von sozialer Verantwortung. Wer eine starke Gruppen-Unfallversicherung in der Liste der berühmten "Benefits" aufweist, punktet außerdem bei vielversprechenden Bewerbern.

  • Neben der betrieblichen Altersversorgung oder der betrieblichen Krankenversicherung ist eine betriebliche Unfallversicherung wie die Gruppenunfallversicherung ein starkes Argument für den Verbleib von Fachkräften im Betrieb. Wer seinen Mitarbeitern beweist, dass er auch an ihrer Seite steht, wenn ein Unfall sie am eigentlichen Arbeiten hindert, der bekennt sich zu echtem Teamwork und Zusammenhalt.

  • Grundsätzlich leistet die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen. Ist der Betroffene über eine Gruppen-Unfallversicherung für Firmen abgesichert, werden zusätzlich Leistungen aus diesem Vertrag fällig. Ob die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden hängt davon ab, welche vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

  • Angestellte sind gesetzlich vor den Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Unternehmen sind daher nicht verpflichtet, Ihnen eine zusätzliche Gruppenunfallversicherung anzubieten. Das ändert nichts daran, dass sie sich sehr gut in die möglichen betrieblichen Benefits einreiht, mit denen Mitarbeiter begeistert werden können.

  • Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Kriterien ab. Darunter die Versicherungssumme, die Art des Betriebes, den von Ihnen gewünschten Leistungen und individuellen Risiken. Eine exakte Antwort hierauf erfahren Sie bei einer persönlichen Beratung.

  • Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sich bei einem Unfallversicherungsträger (wie der Berufsgenossenschaft) anzumelden und den Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung ihrer Mitarbeiter zu zahlen. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist versichert.

    Betriebe sind allerdings nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitern darüber hinaus eine Gruppenunfallversicherung für Firmen anzubieten.

  • Hier soll nicht die so wichtige Rettungskette im Ernstfall (Absicherung, Eigenschutz - Alarmierung - lebensrettende Sofortmaßnahmen - weitere notwendige Behandlungen - Stabilisierung des Patienten, Transportfähigkeit erstellen - Transport zum Krankenhaus) beleuchtet werden, sondern das Danach.

    Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten die Möglichkeit zur Online-Unfallanzeige. Der Arzt schreibt einen eigens dafür vorgesehenen Bericht und leitet ihn an den Unfallversicherungsträger weiter.

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