Zum Inhalt springen
Gesundheit

Gesundheitsreform 2026/2027: Was sich für gesetzlich Versicherte ändert

Lesedauer: 11 Minuten

Aktualisiert am: 16.09.2026

Ab 2027 kürzt die Gesundheitsreform (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und erhöht die Zuzahlungen. Gleichzeitig wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für viele schwerer.

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gilt seit dem 30. Juli 2026. Die meisten Änderungen greifen zum 1. Januar 2027.
    • Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss für die Regelversorgung um 10 Prozentpunkte. Ihr Eigenanteil steigt entsprechend.
    • Die Zuzahlungen, beispielsweise für Medikamente, steigen um 50 Prozent.
    • Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigen außerplanmäßig. Für gut verdienende Angestellte erschwert sich damit der Zugang zur privaten Krankenversicherung. Wechseln Sie bis Ende 2026, bleiben Sie von der außerplanmäßigen Anhebung ausgenommen.

Was ändert sich durch die Gesundheitsreform 2027?

Die GKV-Reform 2026 bringt sechs Änderungen, die Sie unmittelbar betreffen. Die Übersicht zeigt, was sich ändert und ab wann.

ÄnderungWas das für Sie bedeutetAb wann

Festzuschuss beim Zahnersatz sinkt

Die Krankenkasse übernimmt 10 Prozent­punkte weniger der Kosten der Regel­versorgung.

01.01.2027

Zuzahlungen steigen um 50 Prozent

Für Medikamente liegt die Zuzahlung künftig zwischen 7,50 € und 15 €.

01.01.2027

Beitrags­bemessungs- und Versicherungs­pflicht­grenze steigen außer­plan­mäßig

Beide Grenzen steigen zusätzlich zur regulären Anpassung um 300 € pro Monat.

01.01.2027

Homöopathie und Anthro­posophie entfallen

Die gesetzlichen Kassen dürfen diese Leistungen auch nicht mehr freiwillig erstatten.

01.01.2027

Vorsorge­leistungen werden überprüft

Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft die Vorsorge­richtlinien, darunter das Hautkrebs-Screening. Bis zu einer Entscheidung gilt der bisherige Anspruch.

Prüfung bis 31.12.2027

Beitragsfreie Mit­versicherung wird eingeschränkt

Für bestimmte familien­versicherte Partnerinnen und Partner fällt ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitrags­pflichtigen Einnahmen an.

01.01.2028

Gesundheitsschutz bei der Württembergischen Versicherung

Die Reform verschiebt Kosten von der Gemeinschaft auf den Einzelnen. Wo für Sie die größte Lücke entsteht, hängt von Ihrer Situation ab: von Ihrem Alter, Ihrem Einkommen und davon, welche Leistungen Sie tatsächlich in Anspruch nehmen. Deshalb setzen wir nicht auf eine Lösung für alle, sondern auf zwei Bausteine, die sich kombinieren lassen.

  • Zusatzversicherungen schließen einzelne Lücken gezielt, dort wo die gesetzliche Krankenversicherung künftig weniger übernimmt. Budgettarife machen dabei die Summe vieler kleiner Eigenanteile planbar, statt jede Leistung einzeln abzusichern.
  • Die private Krankenversicherung setzt an der Ursache an, weil Ihre Leistungen dann vertraglich zugesagt sind und nicht am gesetzlichen Leistungskatalog hängen.

Im Folgenden gehen wir die Änderungen einzeln durch und zeigen, wie Sie sich absichern können.

Zahnersatz: Wie hoch sind die Festzuschüsse ab 2027?

Zahnersatz ist bei der Gesundheitsreform der Punkt, der sich für viele am deutlichsten bemerkbar macht. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt dabei keinen Anteil an Ihrer Rechnung, sondern einen befundbezogenen Festzuschuss. Bezugsgröße ist die Regelversorgung, also die medizinisch notwendige Standardversorgung für den jeweiligen Befund. Ab dem 1. Januar 2027 sinkt dieser Festzuschuss um 10 Prozentpunkte.

Wer die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnimmt, erhält weiterhin einen höheren Zuschuss. Die Bonusstufen sinken jedoch im gleichen Maß (§ 55 Abs. 1 SGB V).

Nachweis im BonusheftFestzuschuss bis 2026Festzuschuss ab 2027

Ohne Nachweis der Vorsorge

60 %

50 %

Vorsorge
5 Jahre lückenlos

70 %

60 %

Vorsorge
10 Jahre lückenlos

75 %

65 %

Die Prozentsätze beziehen sich ausschließlich auf die Regelversorgung, nicht auf die Gesamtrechnung. Bei höherwertigen Versorgungen wie Implantaten fällt der Unterschied deshalb besonders ins Gewicht: Der Festzuschuss bleibt an die Regelversorgung gebunden, während die tatsächlichen Kosten deutlich darüber liegen können.

Im Ergebnis unverändert bleibt die Härtefallregelung. Bei geringem Einkommen übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung weiterhin vollständig (§ 55 Abs. 2 und 3 SGB V).

Was gilt für eine bereits geplante Behandlung?

Für Festzuschüsse, die Ihre Krankenkasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat, gilt die bisherige Rechtslage. Wird Ihr Heil- und Kostenplan noch 2026 genehmigt, bleibt der höhere Festzuschuss erhalten, auch wenn die Behandlung erst 2027 abgeschlossen wird.

Was können Sie jetzt tun?

Mit unserer Zahnzusatzversicherung sichern Sie den Teil der Kosten ab, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Zahnersatz deckt auch unsere Zahn- & Brillenversicherung ab, die Zähne und Sehhilfen in einem Vertrag zusammenfasst. In unserem Vitalbudget entscheiden Sie selbst, für welche der versicherten Leistungen Sie Ihr Budget einsetzen. Dazu gehören auch Zahnleistungen, mit denen Sie Ihren Eigenanteil verringern.

  • Zahnzusatzversicherung

    Der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse sinkt, Ihr Eigenanteil steigt. Mit unserer Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich gegen diese Lücke ab – von der Kontrolle bis zum Zahnersatz.

    Direkt zu: Zahnzusatzversicherung

Steigende Zuzahlungen: Mehr Eigenanteil ab 2027

Zuzahlungen sind der Betrag, den Sie bei bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen. Ab dem 1. Januar 2027 steigen sie um 50 Prozent (§ 61 SGB V). Der Prozentsatz bleibt: Sie zahlen weiterhin 10 Prozent des Preises, nur Mindest- und Höchstbetrag steigen.

LeistungZuzahlung bis 2026Zuzahlung ab 2027

Arznei- und Verbandmittel

5 € bis 10 €

7,50 € bis 15 €

Heilmittel wie Physiotherapie und häusliche Krankenpflege

10 % der Kosten und 10 € je Verordnung

10 % der Kosten und 15 € je Verordnung

Die Erhöhung betrifft die gesetzlichen Zuzahlungen insgesamt, also neben Medikamenten auch Hilfsmittel und stationäre Aufenthalte.

Ein Beispiel: Für ein Arzneimittel mit einem Abgabepreis von 40 € ergeben 10 Prozent einen Betrag von 4 €. Weil dieser unter dem Mindestbetrag liegt, zahlen Sie heute 5 €, ab 2027 sind es 7,50 €.

Wichtig für die Einordnung: Ihre Zuzahlungen sind weiterhin nach oben begrenzt. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent Ihres jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens, bei chronischer Erkrankung bei 1 Prozent (§ 62 SGB V). Was darüber hinausgeht, übernimmt Ihre Krankenkasse auf Antrag.

Was können Sie jetzt tun?

Mit unserer privaten Krankenzusatzversicherung: Mein Vitalbudget steht Ihnen ein jährliches Budget zur Verfügung, das Sie flexibel für Gesundheitsleistungen einsetzen. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese beispielsweise dafür nutzen, Ihren Eigenanteil bei den gesetzlichen Zuzahlungen zu verringern. So bleibt planbar, was Sie im Laufe des Jahres zusätzlich selbst zahlen.

  • Private Krankenzusatzversicherung: Mein Vitalbudget

    Höhere Zuzahlungen treffen Sie dort, wo Sie ohnehin regelmäßig zahlen. Ihr jährliches Budget setzen Sie genau dort ein, wo Ihre Eigenanteile anfallen.

    Direkt zu: Mein Vitalbudget

Anhebung Einkommensgrenzen: Auswirkungen auf die private Krankenvollversicherung

Bis hierhin ging es um Lücken innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Für gut verdienende Angestellte gibt es eine zweite Möglichkeit: Sie können die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat versichern. Ab dem 1. Januar 2027 erfüllen jedoch weniger Beschäftigte die Voraussetzungen dafür. Der Grund sind zwei Rechengrößen, die zum 1. Januar 2027 außerplanmäßig steigen, und zwar um jeweils 300 € pro Monat zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden. Steigt sie, zahlen gut verdienende Mitglieder mehr.
  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, bestimmt, ab welchem Einkommen Angestellte die gesetzliche Krankenversicherung verlassen dürfen. Steigt sie, wird der Zugang zur PKV schwerer.

Wer kann noch in die private Krankenversicherung wechseln?

2026 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat. Für 2027 ist mit rund 84.500 € zu rechnen, den genauen Wert legt eine Verordnung fest. Wer heute knapp über der Grenze verdient, kann 2027 darunter liegen und bleibt dann in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bestandsschutz: Entscheidend ist der 31. Dezember 2026

Die zusätzlichen 300 € pro Monat gelten nicht für alle. Entscheidend ist Ihr Status am 31. Dezember 2026. Wenn Sie an diesem Tag wegen Ihres Einkommens versicherungsfrei sind und eine private Krankenvollversicherung haben, gilt für Sie 2027 die regulär ermittelte Grenze ohne diesen Zuschlag.

Wer das nutzen möchte, muss vor dem Stichtag privat versichert sein. Klären Sie zuerst Ihren privaten Vertrag: Vor dem Abschluss prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand, das Ergebnis ist offen. Steht der Vertrag, zählt die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V). Kündigen Sie bis zum 30. September 2026, endet die gesetzliche Versicherung am 30. November und Ihr privater Schutz beginnt am 1. Dezember 2026, also vor dem Stichtag.

Ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ihre Leistungen dort vertraglich zugesagt, Änderungen des gesetzlichen Leistungskatalogs berühren sie nicht. Ein Wechsel ist aber eine langfristige Entscheidung und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In einem Gespräch gehen wir mit Ihnen durch, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welcher Leistungsumfang zu Ihnen passt. Alles zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite zur privaten Krankenversicherung.

  • Private Krankenversicherung

    Ihre Leistungen sind vertraglich zugesagt und hängen nicht am gesetzlichen Leistungskatalog. Ob ein Wechsel für Sie möglich ist, entscheidet sich auf Grundlage Ihres Einkommens und am Stichtag 31. Dezember 2026. Ihr Vermittler berät Sie dazu gerne.

    Direkt zu: Private Krankenversicherung

Homöopathie und Vorsorge: Welche Leistungen entfallen?

Homöopathische und anthroposophische Leistungen sowie Arzneimittel sind bereits seit dem 30.07.2026 keine regulären Kassenleistungen mehr. Ab dem 01.01.2027 entfällt zudem die Möglichkeit einer Kostenübernahme über freiwillige Satzungsleistungen.

Anders ist es bei den Vorsorgeleistungen wie dem Hautkrebs-Screening: Hier enthält das Gesetz keinen Leistungsausschluss, sondern einen Prüfauftrag. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, die Vorsorgerichtlinien zu überprüfen und über eine Einschränkung auf bestimmte Personenkreise oder Streichung der Leistung zu entscheiden. Bis dahin bleibt Ihr Anspruch unverändert: Versicherte ab 35 Jahren können alle zwei Jahre zur Hautkrebs-Früherkennung.

Was können Sie jetzt tun?

Wenn Sie Naturheilverfahren nutzen, sichern Sie diese Leistungen mit unserer Zusatzversicherung NaturMedPlus privat ab. Für Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Katalog hinaus kommt unsere Vorsorgeversicherung in Betracht, die ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Und mit unserem Vitalbudget setzen Sie Ihr Budget flexibel für die Leistungen ein, die Ihnen wichtig sind.

Wie viel Ihr Zusatztarif übernimmt, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Knüpft eine Leistung an eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung an, kann sich ihr Umfang ändern, wenn diese entfällt.

  • Vorsorgeversicherung

    Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft die gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Mit unserer Vorsorgeversicherung sichern Sie Untersuchungen darüber hinaus ab, und das ohne Gesundheitsprüfung.

    Direkt zu: Vorsorgeversicherung

Familienversicherung: Was ändert sich ab 2028?

Ab dem 1. Januar 2028 schränkt der Gesetzgeber die beitragsfreie Mitversicherung von bestimmten Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern ein. Ist die Partnerin oder der Partner familienversichert, fällt unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz des Mitglieds an (Artikel 1 Nr. 63 GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).

Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert. Der Zuschlag entfällt, wenn auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner einer dieser Punkte zutrifft:

  • Im Haushalt lebt ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Im Haushalt lebt ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann.
  • Ihre Partnerin oder Ihr Partner pflegt privat eine Angehörige oder einen Angehörigen ab Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen.
  • Ihre Partnerin oder Ihr Partner hat die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.
  • Ihre Partnerin oder Ihr Partner hat mindestens Pflegegrad 3, einen festgestellten Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einen Grad der Behinderung von mindestens 60.

Für betroffene Familien steigt damit die Beitragsbelastung. Sinnvoll ist deshalb ein Blick auf die Absicherung der Familie insgesamt: Wie ist Ihre Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung? Wie hoch ist Ihre Beitragsbelastung, und welche privaten Optionen haben Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner?

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihre persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Quellen

Häufige Fragen

Wissenswertes zur Gesundheitsreform 2026/2027

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Gesundheitsreform. Bleibt Ihre Frage offen, sprechen Sie gerne mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vor Ort.

  • Ja. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Die Regelungen für Versicherte greifen überwiegend ab dem 1. Januar 2027, der Beitragszuschlag zur Familienversicherung und die Teilkrankschreibung ab 2028.

  • Die Leistungskürzungen betreffen den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung und damit nicht die private Krankenversicherung, in der sich die Leistungen nach dem Vertrag richten. Relevant für Personen, die sich privat versichern möchten, ist vor allem die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der zugehörige Bestandsschutz.

  • Die höheren Zuzahlungen gelten auch für chronisch kranke Menschen. Ihre besondere Belastungsgrenze von 1 Prozent des jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens bleibt jedoch bestehen.

  • Ja. Die Belastungsgrenze liegt weiterhin bei 2 Prozent des jährlichen Haushaltsbruttoeinkommens, bei chronischer Erkrankung bei 1 Prozent. Sammeln Sie Ihre Belege und stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung.

  • Der gesetzliche Ausschluss betrifft homöopathische und anthroposophische Leistungen. Osteopathie ist davon nicht erfasst. Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungen bezuschusst, regelt sie über ihre Satzung. Diese Leistungen sind freiwillig und unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

  • Ziel des Gesetzes ist es, die Beitragssätze ab 2027 zu stabilisieren. Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, legt jede Krankenkasse selbst fest.

  • Ab dem 1. Januar 2028 können Sie bei einer längeren Erkrankung mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers teilweise arbeiten. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt dafür eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit fest. Voraussetzung ist, dass eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen zu erwarten ist. Für den ausgefallenen Anteil erhalten Sie teilweises Krankengeld.

  • Das Gesetz begrenzt unter anderem die Vergütung von Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern und nimmt Leistungen aus dem Katalog. Diese Leistungskürzungen wirken sich auf Patientinnen und Patienten auch mittelbar aus: Wo das Gesetz die Vergütung begrenzt, kann der Spielraum in der Versorgung enger werden, etwa über längere Wartezeiten in Praxen und Krankenhäusern.

  • Angestellte dürfen die gesetzliche Krankenversicherung verlassen, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Weil diese Grenze zum 1. Januar 2027 außerplanmäßig steigt, erfüllen manche Beschäftigte die Voraussetzung dann nicht mehr, obwohl sich ihr Gehalt nicht verändert hat.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Wenn Zähne verloren gehen – sei es durch Unfall, Erkrankungen wie Karies und Parodontitis oder altersbedingt – ist guter Rat (und Ersatz) oft teuer. Eine Zahnprothese kann die Kaufunktion und Ästhetik wiederherstellen.

  • Zahnimplantate sind meist die bevorzugte Methode, um fehlende Zähne zu ersetzen. Erfahren Sie hier, welche Arten es gibt, wie die Behandlung abläuft, was Implantate kosten und wie eine Zahnzusatzversicherung Sie bei diesen Kosten unterstützen kann.

  • Es gibt Versicherungen, die auch die Kosten für eine bereits laufende, angeratene oder geplante Behandlung übernehmen. Ob sich das für Kunden und Patienten wirklich lohnt, erfahren Sie auf dieser Seite.

  • Ob Erkältung, Hexenschuss oder Migräne: Wer krank ist, sollte zuhause bleiben. Doch was ist, wenn es Ihnen trotz Krankschreibung schnell wieder besser geht? Wir erklären Ihnen, ob Sie ohne Risiko wieder zur Arbeit gehen können.

  • Wer so krank wird, dass er seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, dem springt der Sozialstaat zur Seite. Wie hoch die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ausfallen und wer diese wann überhaupt erhält, erfahren Sie hier.

Sicher sein beginnt mit einem "Hallo"

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

Meine Gesundheit - Meine Entscheidung

Denken wir private Krankenversicherung ganzheitlich: Verlässlich, unkompliziert, mit Leistungen so viel (oder wenig), wie Sie wollen.

Private Kranken­versicherung

Unsere Services

Direkt zu unseren Services und Kontaktmöglichkeiten