Erklärung zur Barrierefreiheit

Was ist die Württembergische?

Die Württembergische ist eine der ältesten Versicherungen in Deutschland, gegründet 1828 als „Württembergische Privat-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft“. Heute bietet sie spezielle Produkte für Schaden-, Unfall-, Kranken- und Rentenversicherungen an. Durch ihr breites Angebot und starke Generalagenturen gehört sie zu den größten Schaden- und Unfallversicherern in Deutschland.

Erfahren Sie mehr über die Württembergische und unsere Philosophie

Barrierefreiheit bei der Württembergischen Versicherung AG

Die Erklärung zur Barrierefreiheit auf dieser Seite gilt für https://www.wuerttembergische.de/.

Die Internetseite und mobilen Anwendungen der Württembergischen Versicherung AG sind barrierefrei zugänglich. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Die Inhalte erfüllen die Anforderungen der DIN EN 301 549 und der EU-Richtlinie 2019/882, indem die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Konformitätsstufe AA erfüllt werden.

Barrierefreiheit auf unseren Internetseiten

Auf den Internetseiten der Württembergischen können Sie sich über unsere Versicherungen informieren, Kontakt zu uns aufnehmen und einige der Versicherungen sogar direkt online abschließen – also „kaufen“.

Wie ein Versicherungsvertrag entsteht und was das bedeutet, erklärt die Broschüre von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: „Das kleine ABC in Leichter Sprache“: BaFin – Publikationen & Daten – Das kleine ABC in Leichter Sprache: Versicherungen

Online-Abschluss von Versicherungsverträgen

Sie können einige Versicherungen bei der Württembergischen direkt im Internet abschließen.

Das geht ganz einfach: Sie werden Schritt für Schritt durch die verschiedenen Fragen und Felder geführt.

Wenn Sie Hilfe brauchen, gibt es Erklärungen, die Ihnen weiterhelfen.

Am Ende bekommen Sie eine Bestätigung. Sie können die Versicherungsunterlagen entweder herunterladen oder sie werden Ihnen per E-Mail oder Post geschickt.

Beratung und Kontaktformular

Die Website bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um mit Beratern in Kontakt zu treten.

Sie können zum Beispiel eine Rückrufanfrage stellen, damit ein Berater Sie zurückruft. Sie können auch einen Termin mit einem Berater vereinbaren oder unser Kontaktformular nutzen, um direkt Fragen zu stellen.

Es gibt außerdem eine interaktive Suche, mit der Sie den nächsten Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden können. So können Sie über die Website Kontakt aufnehmen.

Online-Terminvereinbarung und Online-Beratung

Wenn Sie einen Berater über die Website gefunden haben, können Sie direkt einen Termin mit ihm vereinbaren. Die Termine können bei vielen Beratern online, über das Telefon, in der Agentur des Beraters oder bei Ihnen zuhause stattfinden.

Das sind die Produkte auf unseren Internetseiten

Die Württembergische Versicherung AG hat sehr viele verschiedene Verischerungen, die für viele verschiedene Menschen in Frage kommen. Wir erklären Ihnen gleich die drei wichtigsten Versicherungsarten, die wir anbieten. Es gibt noch viel mehr Versicherungen, die allerdings immer zu einer der drei Kategorien gehören. Auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie die wichtigsten Versicherungsarten in Leichter Sprache zum Lesen und zum Hören.

1. Kompositversicherungen

Kompositversicherungen schützen Sie vor finanziellen Schäden, die durch Sach- oder Vermögensverluste entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Schäden am eigenen Hausrat, an Gebäuden, an Ihrem Auto, Schäden durch Verkehrsunfälle oder durch Ansprüche Dritter bei Haftpflichtfällen.

Was ist versichert?

  • Abhängig vom Produkt (z. B. Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz- oder Haftpflichtversicherung):
  • Schutz bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum
  • Kostenübernahme bei Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden
  • Übernahme von Schadenersatzforderungen Dritter bei berechtigtem Anspruch
  • Abwehr unberechtigter Forderungen („passiver Rechtsschutz“)
  • Optionaler Schutz bei grober Fahrlässigkeit oder Elementarschäden möglich

Was ist nicht versichert?

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Krieg, Kernenergie oder andere außergewöhnliche Gefahren
  • Schäden durch Abnutzung oder mangelhafte Instandhaltung
  • Schäden außerhalb des versicherten Risikos oder Wohnortes

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Selbstbeteiligungen können vereinbart sein
  • Höchstentschädigungsgrenzen pro Schadensart
  • Einige Gefahren (z. B. Starkregen, Rückstau) erfordern gesonderte Einschlüsse

Wo bin ich versichert?

In der Regel innerhalb Deutschlands, je nach Vertrag auch im Ausland (z. B. bei Urlaubsreisen oder für Ferienimmobilien).

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Schadenmeldung unverzüglich
  • Angaben im Antrag wahrheitsgemäß
  • Beitrag pünktlich zahlen
  • Änderungen am Risiko (z. B. Umbauten) melden

Wann und wie zahle ich?

Je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per Überweisung oder Lastschrift.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Mit dem im Vertrag genannten Datum und rechtzeitiger Beitragszahlung. Die Laufzeit beträgt meist ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Ordentliche Kündigung jeweils zum Ende der Laufzeit, Sonderkündigungsrecht z. B. nach einem Schadensfall.

2. Private Renten- und Lebensversicherungen

Diese Versicherungen dienen der privaten Altersvorsorge oder der finanziellen Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall. Je nach Produkt kann Kapital aufgebaut oder eine lebenslange Rente bezogen werden.

Was ist versichert?

  • Auszahlung einer garantierten Rente oder Kapitalleistung ab vereinbartem Rentenbeginn
  • Todesfallleistung für Hinterbliebene
  • Bei fondsgebundenen Varianten: zusätzliche Renditechancen durch Kapitalmarktbeteiligung
  • Optional: Berufsunfähigkeitsschutz oder Pflegeoptionen

Was ist nicht versichert?

  • Leistungen bei vorsätzlicher Selbsttötung (je nach Zeitpunkt)
  • Keine Kapitalgarantie bei fondsgebundenen Produkten ohne Sicherungskomponenten
  • Steuerliche Nachteile bei nicht förderfähiger Vertragsgestaltung

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Beitragsfreistellung oder Kündigung kann Leistungen mindern
  • Laufzeit und Höhe der Beiträge beeinflussen den Versicherungsschutz
  • Bei Rentenversicherungen: Lebenserwartung und Rechnungszins bestimmen Rentenhöhe

Wo bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, Leistungen werden auch im Ausland erbracht.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Beiträge regelmäßig zahlen
  • Bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Gesundheitsangaben machen
  • Änderungen in persönlichen Verhältnissen (z. B. Heirat, Scheidung) mitteilen

Wann und wie zahle ich?

Regelmäßige Beitragszahlung gemäß Vertragsvereinbarung (monatlich, jährlich etc.), Zahlung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn gemäß Versicherungsschein, wenn der erste Beitrag gezahlt ist. Ende je nach Vertragslaufzeit, bei Tod oder Kündigung.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Kündigung mit Fristen möglich; alternativ Beitragsfreistellung oder Teilkündigung. Eine Kündigung kann zu finanziellen Nachteilen führen.

3. Private Krankenversicherungen

Die private Krankenversicherung (PKV) deckt Kosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen ab. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige, Beamte oder gutverdienende Angestellte.

Was ist versichert?

  • Erstattung medizinisch notwendiger Heilbehandlungen
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer (je nach Tarif)
  • Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen – je nach Tarif
  • Optionale Zusatzleistungen wie Beitragsrückerstattung oder Auslandsschutz

Was ist nicht versichert?

  • Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit
  • Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen oder Unfälle
  • Leistungen, die den vereinbarten Tarif übersteigen
  • Einige psychotherapeutische oder alternative Behandlungen (sofern nicht vereinbart)

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Wartezeiten bei bestimmten Leistungen
  • Höchstbeträge oder Selbstbeteiligungen
  • Keine Leistungspflicht bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Alkoholmissbrauch)

Wo bin ich versichert?

Versicherungsschutz in Deutschland, im Ausland je nach Tarif für begrenzte Zeiträume oder weltweit.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Beiträge pünktlich zahlen
  • Änderungen des Gesundheitszustands korrekt angeben (bei Antrag)
  • Belege und Rechnungen einreichen
  • Tarifliche Vorgaben beachten (z. B. Heil- und Kostenpläne)

Wann und wie zahle ich?

Beitrag ist monatlich fällig. Zahlung per Lastschrift oder Überweisung.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Versicherungsschutz beginnt nach Annahme und Zahlung des ersten Beitrags. Ende durch Kündigung oder Beitragsverzug.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Kündigung mit Frist möglich. Sonderkündigungsrecht z. B. bei Beitragserhöhung. Kündigung erfordert meist Nachweis über anderweitigen Versicherungsschutz.

Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Wir überprüfen unsere Website regelmäßig auf Barrierefreiheit. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Beschwerdeformular.

Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch unmittelbar an unsere Zentrale wenden.

Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Dabei handelt es sich um die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.