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Bürgschaftsgläubiger Verifikationsservice

Bürgschaftsurkunde mit einem Klick verifizieren

Unser Verifikationsservice schafft Sicherheit: Prüfen Sie, ob eine Bürgschaft bei uns erfasst oder erstellt ist, bereits zur Enthaftung zurückgegeben wurde oder – bei Befristung – abgelaufen ist.

So funktioniert die Verifikation

Für die Verifikation der Bürgschaftsurkunde gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Geben Sie Ihre Bürgschaftsnummer ein.
  2. Ergänzen Sie den Bürgschaftsbetrag.
  3. Klicken Sie auf „Prüfen“.

Daraufhin erhalten Sie das Ergebnis des Verifikationsservices angezeigt.

Option 1:

Wurde die Bürgschaft erstellt und noch nicht zurückgegeben und ist die Befristung noch nicht abgelaufen, erhalten Sie folgende Meldung:

„Die Bürgschaftsurkunde wurde erstellt und versandt.“

Option 2:

Wurde diese Bürgschaft (noch) nicht durch uns erstellt oder uns zur Enthaftung zurückgeben oder ist die Befristung der Bürgschaft abgelaufen, erhalten sie folgende Meldung:

„Die angegebene Bürgschaftsurkunde konnte in unserem System nicht identifiziert werden.“

Welche Angaben werden benötigt und wo finde ich diese?

Der Bürgschaftsverifikationsservice steht für die Kautionsversicherung und die gewerbliche Mietkautionsversicherung zur Verfügung.

Sie benötigen lediglich die Bürgschaftsnummer und die Bürgschaftssumme. Beides finden Sie auf der Bürgschaftsurkunde.

Jetzt Bürgschaftsurkunde verifizieren

Häufige Fragen

Unsere Antworten auf Ihre Fragen

In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden zum Verifikationsservice.

  • Bitte wenden Sie sich an kaution@wuerttembergische.de oder an 0711 - 662 72 5990.

  • Mit der Hilfe eines Fadenzählers oder einer Lupe.

    Ein Fadenzähler ist eine kleine Lupe mit Skala, mit der man die Anzahl von Fäden pro Längeneinheit in einem Gewebe bestimmt.

    Er wird zur Qualitätsprüfung von Textilien und Druckrastern eingesetzt, indem man ihn direkt auf das Material aufsetzt und die Fäden zählt.

    • Mit Hilfe eines Fadenzählers / Lupe können Sie überprüfen, ob es sich bei der Ihnen vorliegenden Bürgschaft um ein Original handelt. Hierzu stellen Sie den Fadenzähler auf die Bürgschaftsurkunde.
    • Können Sie durch die Lupe des Fadenzählers kleine blaue und/oder rote Punkte im Hintergrund auf dem Papier erkennen, handelt es sich um das Original.
  • Wenn Sie eine digitale Abwicklung des Bürgschaftsprozesses wünschen, stellen wir Ihnen als Begünstigten die Bürgschaften gern digital zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine kostenlose Registrierung bei Trustlog. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.trustlog.de bzw. unter Info@trustlog.de.

  • Bitte wenden Sie sich im Schadenfall an schadenservice@wuerttembergische.de.