eVB und Internationale Versicherungskarte

So gelangen Sie an Ihre Kfz-Unterlagen

Sie benötigen Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) oder Ihre Internationale Versicherungskarte? Kein Problem. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterlagen erhalten.

Digital & persönlich

Zwei Wege zu Ihren Kfz-Unterlagen

Beide Wege führen zum Ziel: Sie erhalten Ihre eVB-Nummer und Ihre Internationale Versicherungskarte entweder über das Kundenportal oder direkt bei Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.

  • Schnell und digital im Kundenportal

    In unserem Kundenportal können Sie die Unterlagen selbst anfordern. Klicken Sie dafür nach dem Öffnen auf Ihre Kfz-Versicherung und dann auf „Services anzeigen“. Unter „Unfall- und Pannen-Hilfe-Set anfordern“ beantragen Sie Ihr neues Unfall-Pannen-Hilfe-Set mit Internationaler Versicherungskarte.

  • In Ihrer Agentur vor Ort

    Sie können die Unterlagen direkt bei der Agentur Ihres Vertrauens anfragen – per Telefon, E-Mail oder bei einem Besuch vor Ort. Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt mitgeteilt (auch per Telefon), die Internationale Versicherungskarte bekommen Sie zugesendet oder ausgehändigt.

Diese Unterlagen können Sie anfordern

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Sie können die eVB-Nummer für die Zulassung Ihres Fahrzeugs anfordern. Bei Verwendung der eVB gilt diese in Deutschland als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie benötigen die Nummer für eine Vielzahl von behördlichen Vorgängen wie z. B. für die Neuzulassung eines Fahrzeugs, eines Kennzeichenwechsels oder bei Wiederinkraftsetzung nach Stilllegung.

Internationale Versicherungskarte

Die umgangssprachlich „Grüne Versicherungskarte“ dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug versichert ist. In den Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (Länder der EU und Island, Norwegen, Liechtenstein) sowie in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und in der Schweiz ist die Internationale Versicherungskarte bei der Einreise nicht erforderlich.

In folgenden Ländern ist der Versicherungsnachweis jedoch Pflicht:

  • Albanien
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
Frau mit Smartphone und Espressotasse

Unser Kundenportal

Einfach für mich da: Mein Kundenportal

In unserem Kundenportal können Sie Ihre Verträge einsehen, direkt Ihren Schaden mit Ihren hinterlegten Daten melden oder Ihren Leistungsfall einreichen. Weitere Vorteile erfahren Sie auf unserer Kundenportal-Seite. Oder Sie laden sich die W&W Kundenportal App direkt herunter:

Zur Kundenportal-Seite

Häufige Fragen

Wissenswertes zum Anfordern der Kfz-Unterlagen

Falls Ihnen unsere FAQs nicht weiterhelfen, wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Berater oder Ihre persönliche Beraterin.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

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