Einwilligungs- / Schweigepflichtentbindungserklärung und Dienstleister

Hier können Sie – über die Eingabe eines Produktcodes – die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen und die Listen der Daten verarbeitenden Stellen des jeweiligen Versicherungsunternehmens der Württembergischen einsehen.

Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen.

Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Wir benötigen Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützten Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistancegesellschaften und IT-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen.

Für die Anzeige der Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung oder der Dienstleisterliste geben Sie bitte hier den entsprechenden Produktcode ein: