Pflegezusatzversicherung

Wir bieten Ihnen drei Möglichkeiten, Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufzustocken:
1. Mit unseren Ergänzungsversicherungen mit Heilpraktikerleistungen
2. Mit einer Ergänzungsversicherung für alternative Heilmethoden
3. Mit ambulantem Schutz
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Heilpraktikerbehandlungen und - verordnungen
Naturheilverfahren
Osteopathie
Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
Zuzahlung für ärztlich verordnete Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik)
Gesetzliche Zuzahlung für stationären Aufenthalt
Übernahme der Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl
Gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Rollstühle)
Gesetzliche Zuzahlung für häusliche Krankenpflege
Gesetzliche Zuzahlung für stationäre Reha
Zuzahlung für Anschlussheilbehandlungen
Arzneimittel
Vorsorgeuntersuchungen
Ein Produkt der Württembergische Krankenversicherung AG