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Schaden & Leistungsfall melden

Private Voll- und Krankenzusatz­versicherung - Leistungsfall melden

Melden Sie uns zeitnah Ihren Leistungsfall per App oder online per Formular:

  1. Am einfachsten und schnellsten reichen Sie Ihre Rechnungen in unserem Kundenportal ein. Öffnen Sie dazu im Kundenportal den Menüpunkt "Rechnung einreichen". Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnungen als PDF hochzuladen. Mit unserer Kundenportal-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet können Sie Ihre Rechnungen stattdessen einfach abfotografieren.

    Unter "Login" finden Sie sowohl den Direktzugang zum Kundenportal als auch die Möglichkeit zur Registrierung.

    Alternativ können Sie hier direkt die App herunterladen:

    AppstoreGoogle Play
  2. Sie können Ihren Leistungsfall auch ganz bequem und sicher online mit unserem Formular melden. Hier können Sie ebenfalls alle benötigten Dokumente mit hochladen. Es sind max. 8 Dateien möglich, jede Datei darf 4 MB nicht überschreiten.

    Leistungsfall online melden
  3. In unseren nachfolgenden FAQs finden Sie Informationen zu vielen Themen. Bei weiteren Fragen rund um Ihren Leistungsfall hilft Ihnen unser Kranken Leistung-Team gerne weiter:

    +49 711 662 722112

    Mo. - Fr. | von 08:00 bis 18:00 Uhr

    Gerne steht Ihnen auch Ihr persönlicher Berater zur Seite:

    Persönlichen Berater finden

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Privaten Voll- und Kranken­zusatz­versicherung im Leistungs­fall

Die meistgestellten Fragen zur Privaten Voll- und Krankenzusatzversicherung im Leistungsfall beantworten wir Ihnen hier.

  • Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchung, Besuch beim Heilpraktiker oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus – wer erkrankt, möchte die bestmögliche ärztliche Betreuung, ohne dabei in finanzielle Not zu geraten. Melden Sie uns einfach zeitnah Ihren Leistungsfall und reichen Sie uns Ihre Rechnungen und wichtigen Unterlagen für die Kostenerstattung ein. Über unser Kundenportal geht das besonders schnell.

    So einfach geht's:

    • Reichen Sie alle Rechnungen und weitere wichtige Dokumente wie etwa Arztberichte ein.
    • Während Sie wieder zu Kräften kommen, bearbeiten wir schnellstmöglich Ihr Anliegen.
    • Und erstatten Ihnen Ihre Ausgaben im tariflichen Umfang.
  • Helfen Sie uns, Ihre Unterlagen zügig zu bearbeiten, indem Sie:

    • Ihre Belege bevorzugt über unser Kundenportal einreichen,
    • mehrseitige Rechnungsbelege richtig sortieren, nicht markieren oder beschriften,
    • uns grundsätzlich die Originalbelege schicken. Wenn Sie uns Ihre Belege online oder per App einreichen, bewahren Sie bitte die Originale auf, bis Sie unsere Abrechnung erhalten.
  • Unser Kundenportal ersetzt alles, was früher ein Gang zum Postamt, in die Praxis oder zum Versicherer war:

    • Übersicht über alle Verträge bei Wüstenrot & Württembergische.
    • Alle wichtigen Dokumente schnell und einfach im digitalen Postfach.
    • Reichen Sie Rezepte, Verordnungen, Heil- & Kostenpläne ganz einfach per Foto ein.
    • Und noch viel mehr Features!

    Auf unserer Kundenportal-Seite finden Sie weitere Informationen und Ihren Zugang zu Login oder Registrierung.

  • Wenn Sie nur Krankenhaustagegeld beanspruchen, reichen Sie uns eine Bescheinigung des Krankenhauses über die stationäre Behandlung ein, die mindestens folgende Informationen enthält:

    • den Namen der behandelten Person
    • die Bezeichnung der Krankheit
    • das Aufnahme- und das Entlassungsdatum
  • Legen Sie bei Aufnahme in ein Krankenhaus bitte immer Ihre Card für Privatversicherte vor. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind die Krankenhäuser dem Card-Verfahren angeschlossen. Diese rechnen ihre Kosten für Unterbringung und Verpflegung dann direkt mit der Württembergischen ab. Vorauszahlungen durch Sie sind nicht notwendig.

    Die Rechnungen, die Sie unmittelbar von den behandelnden Ärzten erhalten, reichen Sie der Württembergischen zur Erstattung ein.

    Falls Sie eine Krankenhausbehandlung in einer Klinik durchführen möchten, in der nicht nur Krankenhausbehandlungen, sondern auch Kuren durchgeführt werden, benötigen Sie vor der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage der Württembergischen. Damit wir Sie beraten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

  • Möchten Sie für sich oder eine andere versicherte Person Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung oder aus einer bestehenden Pflege-Ergänzungsversicherung beantragen, teilen Sie uns das bitte formlos mit. Sie erhalten dann umgehend Informationen, was gezielt zu veranlassen ist.

  • Wenn Sie eine Krankenvollversicherung bei der Württembergischen haben und diese in einem Kalenderjahr nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie ein Teil des Geldes zurück. Um die Höhe des Betrages zu erfahren, wenden Sie sich bitte an unseren Außendienst vor Ort.

  • Hier bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten:

    1. Am schnellsten bearbeitet werden Ihre Rechnungen, wenn sie über unser Kundenportal eingereicht werden.
    2. Wenn Sie den Postweg wählen: Bitte nutzen Sie das Formular "Leistungsantrag", das Sie zu jeder Abrechnung mitgesendet bekommen. Legen Sie auch die Belege mit Leistungsvermerk anderer Kostenträger, z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung, bei. Dies ermöglicht eine schnelle Bearbeitung und Abrechnung. Unsere Anschrift steht bereits auf Ihrem Antrag:

      Württembergische Krankenversicherung AG
      Leistungsservice
      70163 Stuttgart
  • Die Wartezeit für die Zusatzversicherung beträgt:

    • allgemeine Wartezeit für sonstige Leisungsfälle: 3 Monate
    • besondere Wartezeiten für: Zahnbehandlung / Zahnersatz / Entbindung / Psychotherapie / Kieferorthopädie: 8 Monate

    Sofern es der Tarif vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung entfallen.

  • Wenn nun der Zustand der Zähne bei Vertragsabschluss bereits besonders schlecht ist, haben Versicherer vier Möglichkeiten:

    • Ablehnung des Antrags
    • Ausschluss der sanierungsbedürftigen Zähne
    • Höhere Beiträge
    • Änderung der Zahnstaffel

    Die Änderung der Zahnstaffel ist die kundenfreundlichste Variante, denn alle Zähne (auch die sanierungsbedürftigen) sind mitversichert und Sie müssen auch über die gesamte Vertragslaufzeit keinen höheren Beitrag zahlen. Die Württembergische ändert die Zahnstaffel, indem sie je nach Zustand der Zähne die vier Stufen um 50% oder 100% verlängert.

    Nach dem zuvor genannten Beispiel sehen die Staffeln dann wie folgt aus:

    72er-Staffel

    • 1.000 EUR in den ersten 18 Monaten
    • 2.000 EUR in den ersten 36 Monaten
    • 3.000 EUR in den ersten 54 Monaten
    • 4.000 EUR in den ersten 72 Monaten

    96er-Staffel

    • 1.000 EUR in den ersten 24 Monaten
    • 2.000 EUR in den ersten 48 Monaten
    • 3.000 EUR in den ersten 72 Monaten
    • 4.000 EUR in den ersten 96 Monaten

    Welche Staffel für Sie gilt, ist abhängig von der Anzahl der fehlenden Zähne und dem bereits vorhandenen Zahnersatz. Für eine individuelle Beratung, wenden Sie sich bitte an unseren Außendienst vor Ort.

  • Zahnstaffel bedeutet, dass die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten Versicherungsjahren (48 Monate) auf einen Höchstbetrag begrenzt ist.

    Beispiel:

    • 1.000 EUR in den ersten 12 Monaten
    • 2.000 EUR in den ersten 24 Monaten
    • 3.000 EUR in den ersten 36 Monaten
    • 4.000 EUR in den ersten 48 Monaten

    Mit dieser Summenbegrenzung kann je nach Tarif der Rechnungsbetrag oder der Erstattungsbetrag gemeint sein.

    Der Unterschied wird am besten anhand eines Beispiels deutlich, in dem der Kunde im ersten Jahr eine Rechnung von 2.000 EUR für Zahnersatz einreicht, Anspruch auf 70 % Erstattung hat und eine Zahnstaffel im ersten Jahr von 1.000 EUR gilt:

    • Bei einem Rechnungshöchstbetrag von 1.000 EUR werden 700 EUR erstattet (maximal 70 % von 1.000 €).
    • Bei einem Erstattungshöchstbetrag von 1.000 EUR werden 1.000 EUR erstattet (70 % von 2.000 € = 1.400 €, aber maximal 1.000 € Erstattungsbetrag).

    Die Zahnstaffel und damit die Begrenzung gilt nicht bei Zahnbehandlungen, die aufgrund eines Unfalls durchgeführt werden. Wurden Leistungen bereits z. B. im ersten Jahr in Anspruch genommen, dann wird diese Leistung in den nachfolgenden Zahnstaffelstufen entsprechend berücksichtigt.

  • Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Gut zu wissen

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