Zum Inhalt springen
Existenz

Berufsunfähig­keits­versich­erung mit Beitrags­rück­gewähr: Was ist das?

Stellen Sie sich vor, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) käme mit einer "Geld-zurück-Option" daher. Ganz so einfach ist das mit der Beitragsrückgewähr nicht, aber das Grundprinzip lässt sich damit gut erklären.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine Beitragsrückgewähr anbieten werden oft als "Kombiprodukte" angeboten, zum Beispiel als Kombination aus einer BU und einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung.
    • Solche Kombiprodukte sind meist deutlich teurer und haben eine geringe Rendite.
    • Bei der Württembergischen können Sie Ihre BU mit der Cash-Back-Option abschließen. Dabei legen wir anfallende Überschüsse in einem Fonds an und zahlen Ihnen im Leistungsfall oder zum Vertragsende das Fondsguthaben aus.

Cash-Back statt Rückgewähr

Die Wenigsten rechnen ernsthaft damit, berufsunfähig zu werden. Deshalb klingt das Angebot einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Beiträge am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ganz einfach wieder zurückzahlt, sehr verlockend.

In diesem Ratgeber erklären wir, was es mit der Beitragsrückgewähr in der BU-Versicherung auf sich hat. Und weshalb wir bei der Württembergischen viel lieber unsere Cash-Back Option anbieten.

Was versteht man unter Beitrags­rück­gewähr bei der BU-Ver­sicher­ung?

Die BU-Versicherung ist sinnvoll und wichtig, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit. Tritt der Ernstfall ein, zahlt sie den betroffenen Versicherten eine zuvor vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus. Damit wird die Lücke zwischen wegfallendem Einkommen und gewohntem Lebensstandard bestmöglich geschlossen.

Zur Wahrheit gehört allerdings, dass die BU keine günstige Versicherung ist. Hier kamen die für viele Menschen verlockenden Angebote mit der sogenannten "Beitragsrückgewähr" ins Spiel - die heute nicht mehr angeboten wird, auch nicht von der Württembergischen. Das Versprechen lautete: Sollte ein Kunde seine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch nehmen - also während der Vertragslaufzeit nie berufsunfähig werden - erhält er einen Teil seiner Beiträge zurück.

Wie funktioniert die Beitrags­rück­gewähr?

Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine Beitragsrückgewähr anbieten sind selten geworden und heute noch kaum am Markt verfügbar. Diese Versicherungen werden oft als "Kombiprodukte" angeboten, zum Beispiel als Kombination aus einer BU und einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung.

  • Solche Kombiprodukte sind oft deutlich teurer als eine reine BU-Versicherung.
  • Die Rendite ist im Vergleich zu anderen Sparformen meist gering.
  • Die Flexibilität ist eingeschränkt, weil eine Kündigung oder Anpassung schwieriger sein kann.

Verbraucherschützer raten meist zur Trennung von Risikoschutz (BU) und Geldanlage.

Altersvorsorge und BU werden von An­bietern ab und zu kom­biniert

Es gibt verschiedene Vorsorgemodelle im Bereich der Altersvorsorge, die mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert sind.

  • Die mögliche Kapitalauszahlung aus dem Altersvorsorgeprodukt wird dann in der Werbung der Versicherer manchmal als eine Art „Beitragsrückgewähr“ bezeichnet.
  • Die Beiträge, die für diese Kombinationen aufgewendet werden müssen, sind i.d.R. höher als für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur logisch, schließlich wird daraus gleichzeitig die Altersvorsorge- und die BU-Absicherung finanziert.

Realistisch betrach­tet gibt es die "Beitrags­rück­gewähr" nicht

Bei der BU wird der Versicherte - wie bei den meisten Versicherungen - Teil der Versichertengemeinschaft. Aus den gemeinsamen Beiträgen der Gemeinschaft werden die Leistungen für die Einzelnen bezahlt, wenn der Ernstfall eintritt. Erhielte ein Kunde seine Beiträge am Ende der Laufzeit tatsächlich zurück, würde dieser solidarische Gedanke ad absurdum geführt. Demnach ist die "Rückgewähr" der tatsächlich gezahlten Beiträge technisch gesehen nicht richtig ausgedrückt.

Überschuss­beteiligung in der BU: so betei­ligen wir Kunden wirklich

Eine BU-Versicherung ist eine reine Risikoversicherung. Heißt: im Beitrag ist kein Sparanteil enthalten. Eine BU-Versicherung ist aber selbstverständlich an den Überschüssen beteiligt, die ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet.

Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren ihre Beiträge sorgfältig, so dass sie ihren Leistungsverpflichtungen nachkommen können. Bei der BU entstehen Überschüsse, wenn die Leistungsfälle pro Jahr niedriger ausfallen, als für die Gesamtheit der Versicherten einkalkuliert war. Die Überschüsse sind daher nicht garantiert und deren Höhe wird auch jedes Jahr neu festgesetzt.

Diese Überschüsse fließen dann wieder an die Kunden zurück. Bei Verträgen, aus denen bereits eine BU-Rente bezahlt wird, geschieht das in Form einer jährlichen Erhöhung der BU-Rente. Auch die BU-Verträge, bei denen kein Leistungsfall eingetreten ist, sind an den Überschüssen beteiligt.

Beiträge reduzieren mit der Über­schuss­beteili­gung

Die Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet, so dass Sie weniger zahlen müssen.

Cash-Back dank Überschuss­beteiligung

Wir können die erwirtschafteten Überschüsse auch in einem Fonds für Sie anlegen. Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie neben der Rente das bis dahin angesparte Fondsguthaben. Tritt der Ernstfall nicht ein, zahlen wir das Fondsguthaben zum Vertragsende aus. So profitieren Sie von der Cash-Back Option.

Je nach Wertverlauf des Fonds kann das Guthaben die Summe der im Laufe der Zeit gezahlten Beiträge reduzieren oder sogar übersteigen.

Wann lohnt sich dieses Angebot für Sie?

Die BU-Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Bei der Württembergischen bieten wir die Beitragsverrechnung und unsere Cash-Back-Option an. Wann welche Option für Sie in Frage kommt, lesen sie hier.

  • Szenario #1: Sie sind jung und brauchen Ihr Geld: Sie sind jung, gesund, frisch ins Arbeitsleben gestartet und (noch) ist der Verdienst nicht allzu hoch? Dann empfiehlt sich eine BU mit Beitragsverrechnung. Das senkt Ihre monatlichen Kosten für die BU.
  • Szenario #2: Sie steigen erst spät ein: Wer schon eine Weile arbeitet, dementsprechend verdient, doch noch keine BU abgeschlossen hat, für den ist die Cash-Back Option genau die richtige Wahl. Die Überschüsse gut investiert zu wissen, gibt jederzeit ein gutes Gefühl - egal ob Sie das Fondsguthaben im Ernstfall "on top" auf die BU-Rente erhalten oder am Ende der Laufzeit als Auszahlung.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihre persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Was möchten Sie noch wissen?

Beim Thema Berufsunfähigkeit ist gute Beratung Gold wert. Haben Sie noch Fragen?

  • Ja, vor dem Vertragsabschluss muss eine kleine Menge von Fragen über den persönlichen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden.

    Es gibt allerdings ein paar seltene Szenarien, in denen eine BU ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann. Darüber lesen Sie im hier verlinkten Ratgeber mehr.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist per se nicht empfehlenswert. Deshalb haben wir der ganzen Thematik einen eigenen Ratgeber gewidmet.

    Egal, wofür Sie sich entscheiden: Eine intensive persönliche Beratung ist das A und O.

  • Bei der Württembergischen ist ein Wechsel während der Vertragslaufzeit zwischen den Überschuss-Systemen jeweils zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Solche Wechsel werden von den jeweiligen Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Genaue Informationen finden Sie in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den AVB.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Gute Pflege kostet Geld. Ersparnisse werden aufgebraucht, es folgen Rechenspiele: Pflege im eigenen Haus oder im Heim? Helfen die Kinder den Eltern finanziell aus? Der Verkauf des geliebten Eigenheims ist oft der einzige Weg, die Kosten zu tragen.

  • Die Behauptung: Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ähneln einander so sehr, dass man getrost auf eine der beiden verzichten könne. Lesen Sie hier, ob das stimmt und - wenn ja - auf welche Versicherung verzichtet werden kann.

  • Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) abgeschlossen haben und berufsunfähig werden, erhalten Sie eine monatliche Rente, die den Einkommenswegfall abfedert. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Berufsunfähigkeitsrente.

  • Ein oft wiederholtes Mantra aller Versicherer lautet: "Berufsunfähigkeit kann jeden treffen". Und damit liegen sie richtig. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, weshalb die Berufs­unfähigkeits­versicherung absolut sinnvoll ist.

  • Wie hoch ist der Beitrag für die Absicherung der Einkommensverluste im Fall von Berufsunfähigkeit? Welche Faktoren haben einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag und gibt es Sparmöglichkeiten? Das erfahren Sie hier.

  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (auch BU oder BU-Versicherung) ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Eine Kündigung will daher wohlüberlegt sein. Lesen Sie hier, wann Sie so einen Schritt überhaupt in Betracht ziehen sollten.

  • Die BU zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Viele befürchten jedoch aufgrund von Vorerkrankungen nicht versichert zu werden und suchen daher eine BU ohne Gesundheitsfragen. Ob das möglich und überhaupt notwendig ist, erfahren Sie hier.

Sicher sein beginnt mit einem "Hallo"

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

Schützt den Wert Ihrer Arbeitskraft und sichert Ihr Einkommen

Ob Krankheit oder Unfall: Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor den finanziellen Folgen. Sie erhalten mit der BU eine monatliche Rente und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft ab.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Unsere Services

Direkt zu unseren Services und Kontaktmöglichkeiten