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Gesundheit

Die Pflege­pflicht­versicherung: Unverzicht­barer Schutz im Pflege­fall

Gesetzlich vorgeschrieben und absolut notwendig: Die Pflegepflichtversicherung ist fester Bestandteil jeder privaten Krankenversicherung. Hier erfahren Sie alles über dieses Thema.

Lesedauer: 8 Minuten

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Die Pflegepflichtversicherung ist ein Bestandteil der privaten Krankenversicherung und ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie bietet wichtigen Grundschutz im Pflegefall, deckt die tatsächlichen Pflegekosten jedoch meist nur teilweise ab.
    • Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade eingeteilt. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und identisch in gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung – Eigenanteile für Pflege, Unterkunft und Verpflegung bleiben oft bestehen.
    • Wegen steigender Pflegekosten und Millionen Pflegebedürftiger reicht der Pflichtschutz häufig nicht aus. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, Versorgungslücken zu schließen und Einkommen sowie Vermögen zu schützen.

Definition: Was ist die Pflegepflichtversicherung?

Das deutsche Sozialsystem ruht auf mehreren Säulen. Zwei davon sind die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung (SPV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Wer einer Arbeit als Angestellte/r nachgeht, gibt einen Teil des eigenen Verdienstes in Form von Sozialabgaben für diese - und andere - wichtige Sozialversicherungen ab. Die soziale Pflegeversicherung ist also untrennbar mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse verbunden, was bedeutet, dass Ihre Pflegekasse in der Regel eine Abteilung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Personen, deren Einkommen über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) liegt, können sich entscheiden, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu verlassen und eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Verpflichtender Bestandteil jeder privaten Krankenversicherung ist die sogenannte private Pflegepflichtversicherung (PPV). Was es damit auf sich hat, erfahren Sie auf dieser Seite.

Warum die Pflegepflichtversicherung wichtig ist

Wer eine private Krankenversicherung abschließt, der schließt also stets auch eine private Pflegepflichtversicherung mit ab. Eine Befreiung davon ist nicht möglich. Der Grund: Die private Pflegepflichtversicherung ist der absolut notwendige Mindestschutz für Privatversicherte im Pflegefall. Sollten Sie pflegebedürftig werden, übernimmt sie einen Teil der dann anfallenden, oft hohen Kosten. Die Betonung liegt allerdings auf Mindestschutz für den Pflegefall. Ihre Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Und diese reichen den meisten Betroffenen nicht aus, die Pflegekosten zu stemmen.

  • Unser Tipp: Sichern Sie sich zusätzlich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung ab. Dieser wichtige Schutz wird gesetzlich und privat krankenversicherten Personen gleichermaßen empfohlen.

5,7 Mio. Pflegefälle in Deutschland

Es mag ein oft wiederholter Spruch sein, doch das ändert nichts an seiner Brisanz: Unsere Lebenserwartung steigt, wir alle werden immer älter. Leider - und das ist die Kehrseite der Medaille - ist nicht jedem beschieden, das gewonnene Alter bei guter Gesundheit zu verbringen.

  • 5,7 Mio. Menschen waren allein in 2024 auf Pflege angewiesen.
  • 14 % davon werden in Heimen und Einrichtungen versorgt.
  • Der mit 86 % viel größere Anteil wird zuhause versorgt - das sind 4,9 Mio. Menschen.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung verbleiben 2026 auf dem Stand von 2025. Da die Kosten für die Pflege hoch sind, ist private Vorsorge sinnvoll.

In der politischen Debatte

Die Pflege und ihre Kosten sind Dauerthema in der deutschen Politik. Anfang 2026 gab es zwar keine Erhöhung der Pflegeleistungen, allerdings trat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Kraft. Seine wichtigsten Auswirkungen schnell umrissen:

  • Gesundheitliche Prävention in der häuslichen Pflege
  • Verbesserungen für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
  • Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte
  • Weniger Dokumentationspflichten

Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung, ob gesetzlich oder privat, bietet finanzielle Unterstützung für pflegebedingte Kosten, die je nach Pflegegrad (PG) von PG 1 bis PG 5 gestaffelt sind.

Wichtige Leistungen der Pflegepflichtversicherung im Überblick

  • Geldleistungen: Monatliche Zahlungen, die nach Pflegegrad gestaffelt sind (z. B. bei ambulantem Pflegegeld).
  • Sachleistungen: Kostenübernahme für professionelle ambulante Pflege durch Pflegedienste (Pflegesachleistungen).
  • Pflegehilfsmittel: Leihweise Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Pflegebetten, Rollstühlen und Zuschüsse für Verbrauchsmaterialien (z. B. bis 42 €/Monat).
  • Entlastungsbetrag: Monatliche Pauschale für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. 131 € ab PG 1).
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Finanzierung bei Ausfall der häuslichen Pflegeperson.
  • Wohnraumanpassung: Einmalige Zuschüsse von (bis zu) 4.180 € pro Maßnahme, z. B. für Barrierefreiheit.
  • Wichtige Zuschüsse: Bspw. Wohngruppenzuschuss
  • Beratung für Betroffene und Angehörige: Pflegeberatung, digitale Pflegeanwendungen (z. B. 40 €/Monat), Pflegekurse
  • Tages- und Nachtpflege: Kostenübernahme für die Betreuung in entsprechenden Einrichtungen, wenn eine häusliche Pflege nicht rund um die Uhr möglich ist.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge: Zahlung der Beiträge für pflegende Angehörige, die eine Pflegezeit in Anspruch nehmen.

Wie Leistungen gezahlt werden

  1. Ambulant: Kombinationsleistung (Geldleistung + Sachleistung), Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
  2. Stationär: Kostenerstattung für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege, mit gestaffelten Eigenanteilzuschlägen, je länger man im Pflegeheim ist.

Die Pflegelücke schließen

Private Pflegezusatzversicherungen, wie die der Württembergischen, gehen über die gesetzlichen Leistungen hinaus, um die "Pflegelücke" zu schließen. Im Ernstfall sorgen sie dafür, dass das Vermögen und die eigene Immobilie nicht zur Deckung des Eigenanteils der Pflegekosten verwendet werden müssen. Details erfahren Sie dazu in unserem Ratgeber So schützen Sie Ihr Haus und Vermögen im Pflegefall.

Wer hat Anspruch auf die Pflegepflichtversicherung?

Voraussetzung, dass sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung tatsächlich leistet, ist eine mindestens sechsmonatige, dauerhafte Einschränkung der Selbstständigkeit, also eine Pflegebedürftigkeit, die durch einen Pflegegrad (1-5) festgestellt wird.

Anspruch auf Schutz der sozialen Pflegeversicherung hat in der Regel jeder, der Beiträge in das deutsche Sozialsystem einzahlt oder eingezahlt hat.

Private- und gesetzliche Pflegepflichtversicherung: Unterschiede in der Umsetzung der Leistungen

Die private Pflegepflichtversicherung ist ein "Zwilling" der gesetzlichen Pflegeversicherung - nur eben für privat versicherte Personen. Ihre Leistungen sind, genau wie die der der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben. Dennoch kann es in der tatsächlichen Umsetzung und Begutachtung verfahrenstechnische Unterschiede zwischen den beiden Modellen geben.

SPVPPV

Leistungs­höhe

Pflegegeld (Identische Leistungs­höhe; im Sozialgesetzbuch XI einheitlich festgelegt)

Pflegegeld (Identische Leistungs­höhe; im Sozialgesetzbuch XI einheitlich festgelegt)

Abrechnung

Pflegekasse rechnet direkt mit dem Leistungs­erbringer ab

Kostenerstattung: Kunde reicht Rechnung ein

Beitritt

Automatisch für alle gesetzlich Versicherten

Nach Wechsel in eine private Kranken­versicherung

Wird finanziert durch

Solidarisch im Umlage­verfahren, Beiträge aller Versicherten finanzieren die Gemein­schaft

Kapital­deckungs­verfahren

Beitrags­höhe

Hängt vom Einkommen ab

Abhängig von mehreren Faktoren wie bspw. Eintrittsalter und Gesundheits­zustand

Begutachtung Pflegegrad

Durch den medizinischen Dienst

Durch Medicproof (spezialisiertes Unternehmen für private Kranken­versicherungen)

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Um Leistungen aus der Pflege­pflicht­versicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Ob - und wenn ja, wie stark - jemand pflegebedürftig ist, wird vom Medizinischen Dienst ermittelt.

  • Schritt #1: Antrag eines Pflegegrades

    Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einer anderen Person gestellt werden. Er wird bei der zuständigen Pflegekasse oder Pflegepflichtversicherung eingereicht. Bei einer privaten Pflegeversicherung bei der Württembergischen ist die Antragstellung am einfachsten online über das Kundenportal möglich.

  • Schritt #2: Besuch vom Gutachter

    Unabhängige medizinische Fachleute prüfen die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person, zum Beispiel wie selbstständig der Alltag bewältigt wird. Die ermittelte Punktzahl entscheidet über den Pflegegrad. Bei Versicherten der sozialen Pflegeversicherung werden die Punktwerte im Rahmen eines Hausbesuchs durch den Medizinischen Dienst ermittelt. Bei der Württembergischen erfolgt die Begutachtung über unseren Dienstleister Medicproof.

  • Schritt #3: Erteilung eines Pflegegrades

    Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 liegt vor, wenn nur ein geringer Unterstützungsbedarf besteht, etwa bei kleineren Hilfen im Alltag wie der Körperpflege oder dem Ankleiden. Die Pflegegrade 2 bis 4 stehen für eine zunehmende Beeinträchtigung mit steigendem Unterstützungsbedarf. Pflegegrad 5 bedeutet einen sehr hohen Pflegebedarf, häufig ist eine umfassende Betreuung rund um die Uhr erforderlich.

  • Schritt #4: Leistungen in den Pflegegraden

    Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Ab Pflegegrad 1 besteht bei häuslicher oder ambulanter Pflege Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag sowie finanzielle Zuschüsse. In Pflegegrad 5 wird bei stationärer Pflege der maximale Zuschuss gewährt.

Beiträge: Was kostet die Pflegepflichtversicherung?

Hier unterscheiden wir zwischen der privaten Pflegepflichtversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung.

  1. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern solidarisch finanziert. Sie findet sich deshalb auf Ihrem Gehaltszettel unter den Sozialversicherungsbeiträgen wieder.
  2. Die private Pflegepflichtversicherung wird über die monatlichen Beiträge der Versicherten finanziert. Wer privat versichert ist, findet den Beitrag für die Pflegepflichtversicherung einzeln ausgewiesen auf der Beitragsinformation.

Faktoren: Wie berechnen sich die Beiträge?

Die Erklärung in aller Kürze: Die eine finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten, die andere aus Abgaben.

Das gilt in der gesetzlichen Pflegeversicherung:

  • Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung 3,6 % des Bruttoeinkommens (bei einem Kind), für Kinderlose 4,2 %.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte (ohne Kinderlosenzuschlag), den Zuschlag von 0,6 % zahlen nur Arbeitnehmer selbst.
  • Der Zuschuss des Arbeitgebers beträgt, unabhängig vom Beitragssatz, 1,8 %, Ausnahme: Sachsen mit 1,3 %.

Das gilt in der privaten Pflegepflichtversicherung:

Die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung richten sich nach:

  1. Eintrittsalter
  2. Gesundheitszustand

Jüngere Versicherte zahlen meist günstigere Beiträge. Altersrückstellungen helfen, künftige Kostenanstiege abzufedern. Beiträge können dennoch steigen, etwa durch höhere Gesundheitskosten oder neue Vorgaben. Für eine individuelle Beitragseinschätzung empfiehlt sich ein Gespräch mit Ihrem persönlichen Berater.

Private Pflegezusatzversicherung: Das kostet der unverzichtbare Zusatzschutz für die Pflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist der gesetzlich vorgeschriebene Grundschutz. Die Pflegezusatzversicherung schließt die berühmte "Pflegelücke" und schützt damit Ihr Einkommen und Ihren Lebensstandard im Ernstfall. Unsere Beispiele zeigen: Sie lohnt sich für verschiedenste Menschen.

  • Leonard: Angestellter, 35 Jahre, verheiratet, 1 Kind

    Der 35-jährige Angestellte Leonard lebt mit seiner Ehepartnerin und einem Kind in Leipzig. Beide Einkommen sichern den Lebensstandard der Familie, laufende Kosten wie Miete, Kinderbetreuung und Rücklagen lassen jedoch wenig Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben im Pflegefall.

    • Preisbeispiel Pflegezusatzversicherung: Um die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen und die Familie finanziell zu entlasten, entscheidet er sich für eine private Pflegezusatzversicherung mit frühzeitigem Einstieg.
    • Monatlicher Beitrag: ca. 51,10 € (Paket Komfort, Stand 2026).
  • Sven: Beamter, 45 Jahre

    Der 45-jährige Beamte lebt allein und verfügt über ein stabiles, sicheres Einkommen. Auch wenn Beamtinnen und Beamte im Pflegefall besondere Leistungen erhalten, besteht dennoch das Risiko, dass Eigenanteile für Pflege und Unterbringung anfallen.

    • Preisbeispiel Pflegezusatzversicherung: Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sorgt er gezielt für die Absicherung möglicher Mehrkosten und wahrt seine finanzielle Unabhängigkeit.
    • Monatlicher Beitrag: ca. 78,19 € (Paket Komfort, Stand 2026).
  • Nicole, Selbstständig, 55 Jahre

    Die 55-jährige Selbständige führt ein eigenes Unternehmen und trägt die Verantwortung für ihre Alters- und Pflegevorsorge selbst. Ein längerer Pflegefall würde nicht nur die private, sondern auch die berufliche Existenz belasten.

    • Preisbeispiel Pflegezusatzversicherung: Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sichert sie ihren Lebensstandard im Pflegefall ab und schützt ihr Vermögen vor hohen Eigenanteilen.
    • Monatlicher Beitrag: ca. 125,47 € (Paket Komfort, Stand 2026).

Gibt es eine Pflegepflichtversicherung für Beamte, Lehrer und Soldaten?

Verbeamtete Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.

  • Private Pflege­pflicht­versicherung für Personen mit Beamtenstatus

    Beamte erhalten im Krankheitsfall Beihilfe vom Dienstherrn, die je nach Bundesland 50–90 % der Kosten abdeckt. Private Krankenversicherungen für Beamte übernehmen die verbleibenden Kosten. Für Pflegekosten ist eine private Pflegepflichtversicherung notwendig, da die Beihilfe nicht alles abdeckt. Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, reicht diese als Pflegeversicherung aus. Um Versorgungslücken bei der Pflege abzusichern, wird Beamten zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung empfohlen.

  • Pflege­pflicht­versicherung für Soldaten und Polizei­anwärter

    Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Polizeianwärter bzw. -anwärterinnen sind über den Bund krankenversichert und erhalten freie Heilfürsorge. Diese beinhaltet jedoch keine Pflegepflichtversicherung. Sie müssen selbst innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt eine private Pflegepflichtversicherung abschließen und nachweisen. Zusätzlich empfiehlt sich eine private Pflegezusatzversicherung für umfassenderen Schutz.

Besonderheit bei Beamten: Die Anwartschaft

Nach Ende der aktiven Dienstzeit entfällt für Beamte der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann müssen Sie 30 - 40 % Ihrer Krankheitskosten privat absichern. Eine Anwartschaftspolice sichert Ihnen dabei günstige Konditionen und erleichtert den Übergang. Sie empfiehlt sich ab Beginn der Verbeamtung.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihre persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Quellen

Häufige Fragen

Wissenswertes über Pflege, Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung

Die Antworten auf alle Fragen, die unser Ratgeber nicht schon beantwortet hat, finden Sie hier. Und wenn nicht, dann weiß Ihre persönliche Beraterin oder Ihr Berater ganz sicher weiter.

  • Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bis zu 4.180 € pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Er kann theoretisch mehrfach gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert, zum Beispiel bei einem Umzug oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustands.

  • Eine Putzfrau wird nicht direkt bezahlt. Über den monatlichen Entlastungsbetrag können jedoch haushaltsnahe Dienstleistungen finanziert werden, etwa Hilfe beim Putzen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter anerkannt ist und ein Pflegegrad vorliegt.

  • Die Pflegekasse ist eine eigenständige Säule der Sozialversicherung in Deutschland und gilt rechtlich als eigenständige Körperschaft. Sie ist also nicht dasselbe wie die Krankenkasse, arbeitet aber eng mit ihr zusammen und man kann sie organisatorisch als eine eigene Abteilung innerhalb der Krankenkasse betrachten.

  • Arbeitnehmer sind in der Regel automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Eine private Pflegepflichtversicherung ist nur möglich, wenn Sie auch privat krankenversichert sind. Zusätzlich können Sie aber jederzeit eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

  • Auch mit Pflegeversicherung müssen oft Eigenanteile gezahlt werden, z. B. für Unterkunft, Verpflegung oder zusätzliche Pflegeleistungen. Diese Kosten können mehrere tausend Euro im Monat betragen. Eine Pflegezusatzversicherung hilft, diese Lücke zu schließen.

  • Die Kosten hängen vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab. Je früher Sie abschließen, desto günstiger ist der Beitrag. Sinnvoll ist sie für alle, die im Pflegefall ihren Lebensstandard sichern und Angehörige finanziell entlasten möchten

  • Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob Sie gesetzlich oder privat kranken- und pflegeversichert sein müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge erhoben werden. Für Zusatzversicherungen ist sie jedoch nicht relevant.

  • Ein früher Vertragsabschluss senkt den Einstiegspreis. Wichtig ist außerdem, den Tarif regelmäßig zu prüfen und an die eigene Lebenssituation anzupassen.

  • Ja. Für bestimmte Pflegezusatzversicherungen gibt es eine staatliche Förderung von 5 € pro Monat („Pflege-Bahr“). Voraussetzung ist ein zertifizierter Tarif ohne Gesundheitsprüfung und mit festgelegten Mindestleistungen.

Gut zu wissen

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