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Gesundheit

Zahnzusatzversicherung: Rechnung ein­reichen – Ihr Leit­faden für eine schnelle Erstattung

Sie wollen eine Rechnung einreichen, wissen aber nicht, wie? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über den Ablauf, die benötigten Unterlagen und wie Sie sicherstellen, dass die Erstattung zeitnah auf Ihrem Konto landet.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Bei einer privaten Zahnzusatzversicherung müssen Sie die Zahnarztrechnung zunächst selbst bezahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen.
    • Die schnellste Erstattung erfolgt bei der Württembergischen Versicherung über das Kundenportal.
    • Achten Sie darauf, die Unterlagen vollständig und sortiert einzureichen. Das beschleunigt den Erstattungsprozess.

Rechnung einreichen: Unterschied zwischen GKV und Zahn­zusatz­versicherung

Um den Erstattungsprozess zu verstehen, muss man das System hinter der Abrechnung kennen. In Deutschland funktioniert die Abrechnung beim Zahnarzt nach zwei unterschiedlichen Prinzipien:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Sachleistungsprinzip: Bei Standardbehandlungen (Regelversorgung) rechnet der Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse über Ihre Versichertenkarte ab. Sie bekommen davon oft gar nichts mit. Wenn Sie jedoch Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die über die Regelversorgung der GKV hinausgehen (z. B. hochwertigen Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung), müssen Sie die Kosten selbst tragen.
  2. Zahnzusatzversicherung (ZZV) – Kostenerstattungsprinzip: Eine private Zusatzversicherung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherungsunternehmen. Das heißt, Sie erhalten vom Zahnarzt eine Rechnung, die Sie zunächst privat zahlen und dann bei Ihrem Versicherer einreichen. Die Erstattung des Rechnungsbetrags erfolgt dann gemäß Ihrem gewählten Tarif (z. B. 75 %, 90 % oder 100 %).

Der entscheidende Unterschied ist also, dass Sie bei der Zusatzversicherung selbst aktiv werden müssen, um Ihr Geld zurückzuerhalten.

So reichen Sie Ihre Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung ein

Moderne Versicherer bieten heute verschiedene Möglichkeiten, damit Sie die Rechnung für Ihre Zahnzusatzversicherung so bequem wie möglich einreichen können. Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten vor, die Sie bei der Zahnzusatzversicherung der Württembergischen haben.

Rechnung im Kundenportal einreichen

Am einfachsten und schnellsten reichen Sie Ihre Rechnungen in unserem Kundenportal ein. Öffnen Sie dazu im Kundenportal den Menüpunkt "Rechnung einreichen". Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnungen als PDF hochzuladen. Noch einfacher geht’s mit der Kundenportal-App: Mit Ihrem Smartphone oder Tablet können Sie Ihre Rechnungen einfach abfotografieren und einreichen.

Die App finden Sie hier:

Kundenportal-App im App Store

Kundenportal-App bei Google Play

Tipp: Bei Einreichung über unsere Kundenportal-App profitieren Sie von einer Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden.

Rechnung online per Formular einreichen

Sie können Ihren Leistungsfall auch online mit unserem Formular melden. Hier können Sie ebenfalls alle benötigten Dokumente mit hochladen. Es sind max. acht Dateien möglich, jede Datei darf 4 MB nicht überschreiten.

Leistungsfall online melden

Rechnung per Post einreichen

Natürlich ist die klassische Einreichung per Post weiterhin möglich. Bitte nutzen Sie dafür das Formular "Leistungsantrag", das Sie zu jeder Abrechnung mitgesendet bekommen. Legen Sie auch die Belege mit Leistungsvermerk anderer Kostenträger, z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung, bei. Dies ermöglicht eine schnelle Bearbeitung und Abrechnung. Unsere Anschrift steht bereits auf Ihrem Antrag:

Württembergische Krankenversicherung AG
Leistungsservice
70163 Stuttgart

Beachten Sie hierbei, dass dies die langsamste Methode ist.

Wichtig: Rechnungen sollten nur auf einem der Wege eingereicht werden und nicht mehrfach. Das verursacht zusätzlichen Aufwand, was die Abrechnung verzögern kann.

Erstattungsprozess bei der Zahnzusatzversicherung: So gehen Sie vor

Damit die Auszahlung reibungslos funktioniert, beachten Sie folgende Schritte:

  1. Arztrechnung sorgfältig prüfen: Bevor Sie die Rechnung einreichen, kontrollieren Sie bitte alle Angaben. Sind Ihre persönlichen Daten korrekt? Sind alle durchgeführten Leistungen und das Behandlungsdatum richtig aufgeführt? Eine vollständige und fehlerfreie Rechnung ist für eine schnelle Bearbeitung notwendig. Achten Sie auch darauf, ob die Rechnungspositionen den im Heil- und Kostenplan vereinbarten Leistungen entsprechen.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente. Dazu gehören immer die Originalrechnung des Zahnarztes, gegebenenfalls der Heil- und Kostenplan, die Laborkostenaufstellung und der Leistungsbescheid Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Bescheid zeigt, welchen Anteil die GKV bereits übernommen hat.
  3. Rechnung einreichen: Übermitteln Sie die vollständigen Unterlagen an Ihren Versicherer.
  4. Prüfung durch den Versicherer: Die Versicherung prüft, ob die Leistungen tariflich abgedeckt sind und ob die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) korrekt angewendet wurde.
  5. Auszahlung: Der Erstattungsbetrag wird auf Ihr hinterlegtes Bankkonto überwiesen.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Um Verzögerungen zu vermeiden, stellen Sie bitte sicher, dass folgende Dokumente vorliegen:

  • Die Arztrechnung: Diese muss alle erbrachten Leistungen nach GOZ-Positionen, das Datum der Behandlung und die Steigerungssätze enthalten.
  • Der Nachweis der GKV-Vorleistung: Dies ist besonders wichtig bei teurerem Zahnersatz. Ohne den Nachweis über den Festzuschuss der Krankenkasse kann die Zusatzversicherung oft nicht final abrechnen.
  • Labor- und Materialrechnungen: Falls für Zahnersatz externe Laborkosten angefallen sind, müssen auch diese Belege beigefügt werden.

Heil- und Kostenplan: Wann vorab einreichen?

Ein häufiger Fehler ist, teure Behandlungen zu beginnen, ohne vorher die Zusage der Versicherung einzuholen. Hier kommt der Heil- und Kostenplan (HKP) ins Spiel.

Wann erhält man einen Heil- und Kostenplan?

Ein Heil- und Kostenplan ist nicht immer erforderlich.

  • Sie erhalten ihn bei umfassenden und teureren Behandlungen wie Zahnbrücken, Zahnkronen, Zahnprothesen oder Zahnimplantaten von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin. Er ist der „Kostenvoranschlag“ Ihres Zahnarztes bzw. Ihrer Zahnärztin.
  • Bei kleineren Behandlungen, z. B. einer Kompositfüllung oder einer professionellen Zahnreinigung, erhalten Sie dagegen keinen HKP. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin muss Sie jedoch darüber informieren, dass nicht alle Kosten von der GKV übernommen werden.

Wann muss man diesen einreichen?

Es ist ratsam, den HKP vor Behandlungsbeginn einzureichen. Viele Versicherer schreiben dies in ihren Bedingungen sogar vor, wenn die voraussichtlichen Kosten einen bestimmten Betrag (oft 1.000 €) überschreiten.

Wir empfehlen Ihnen, uns bei Zahnersatzmaßnahmen mit einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag ab 1.500 € vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einzureichen. In diesem Fall prüfen wir den Plan und informieren Sie über die zu erwartende Versicherungsleistung.

Was gibt es beim Heil- und Kostenplan noch zu beachten?

  • Achten Sie darauf, dass der HKP auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bereits genehmigt wurde. Der Plan enthält zwei Spalten: die Regelversorgung und die tatsächlich geplante (oft hochwertigere) Versorgung. Die Zusatzversicherung berechnet auf dieser Basis Ihren Eigenanteil.
  • Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans, die nicht von der GKV/Heilfürsorge übernommen werden, übernehmen wir.

Erstattungs­beispiele: Diese Kosten werden erstattet

Unsere Übersicht zeigt Ihnen, wie hoch die Erstattung einer privaten Zahnzusatzversicherung für unterschiedliche Behandlungen sein kann.

  • Professionelle Zahn­reinigung

    Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine wichtige Maßnahme zur Vorbeugung von Zahnkrankheiten und zur Erhaltung der Mundgesundheit. Dabei werden Zahnstein, Plaque und Verfärbungen entfernt. Die Kosten für eine PZR liegen in der Regel zwischen 80 € und 150 €.

    Beispielrechnung für eine professionelle Zahnreinigung:

    Rechnungsbetrag: 130 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 0 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 130 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 50 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 50 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zur professionellen Zahnreinigung
  • Zahnfüllung

    Eine Zahnfüllung repariert Defekte im Zahn. Die Kosten hängen vom Material ab, genauso wie die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Eine Füllung aus Glasionomerzement erhalten Sie bereits ab 20 €. Eine moderne, zahnfarbene Kompositfüllung kann zwischen 120 € und 300 € kosten.

    Beispielrechnung für eine Kompositfüllung im Seitenzahnbereich:

    Rechnungsbetrag: 200 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 40 - 80 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 120 - 160 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zu Zahnfüllungen
  • Zahn-Inlay

    Inlays aus Keramik oder Gold sind hochwertige Lösungen zur Versorgung von stark beschädigten Zähnen. Sie werden maßgefertigt und bieten eine lange Lebensdauer sowie eine optimale Passform. Die Kosten für Keramik- oder Gold-Inlays liegen in der Regel zwischen 700 € und 1.000 €.

    Beispielrechnung für ein Keramik-Inlay:

    Rechnungsbetrag: 750 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 40 - 80 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 670 - 710 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: ca. 187,50 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: ca. 75 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zu Zahn-Inlays
  • Zahnkrone

    Eine Krone ist wie eine Kappe, die dem beschädigten Zahn aufgesetzt wird. Es gibt verschiedene Materialien, doch im sichtbaren Zahnbereich werden bevorzugt weiß verblendete Kronen verwendet. Solche Vollkeramikkronen kosten zwischen 700 € und 1.000 €.

    Beispielrechnung für eine Vollkeramikkrone:

    Rechnungsbetrag: 600 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 230 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 370 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 150 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 60 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zu Zahnkronen
  • Wurzelbehandlung

    Eine Wurzelbehandlung wird notwendig, wenn das Zahninnere entzündet oder infiziert ist. Der Zahnarzt entfernt das entzündete Gewebe und reinigt den Wurzelkanal, bevor dieser mit einer speziellen Füllung versorgt wird. Die Kosten können je nach Aufwand zwischen 500 € und 2.000 € liegen.

    Beispielrechnung für eine Wurzelbehandlung1:

    Rechnungsbetrag: 1.200 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 0 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 1.200 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zur Wurzelbehandlung
  • Wurzelspitzenresektion

    Ein chirurgischer Eingriff zur Entfernung der entzündeten Wurzelspitze eines Zahns. Ziel ist es, den natürlichen Zahn zu erhalten, wenn eine herkömmliche Wurzelkanalbehandlung nicht ausreicht. Die Kosten können je nach Aufwand zwischen 300 € und 1.100 € liegen.

    Beispielrechnung für eine Wurzelspitzenresektion1

    Rechnungsbetrag: 1.000 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 0 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 1.000 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zur Wurzelspitzenresektion
  • Zahnfleischtaschen

    Zahnfleischtaschen entstehen, wenn sich das Zahnfleisch durch unbehandelte Entzündungen vom Zahn löst. In den Taschen sammeln sich Bakterien, die den Zahnhalteapparat schädigen können. Die Kosten können zwischen 1.000 € und 3.000 € liegen.

    Beispielrechnung für eine Zahnfleischtaschen-Behandlung

    Rechnungsbetrag: 1.500 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 0 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 1.500 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zu Zahnfleischtaschen
  • Parodontitis

    Parodontitis, oft fälschlicherweise als Parodontose bezeichnet, ist eine weit verbreitete, chronische Entzündung des Zahnhalteapparats. Eine komplette Parodontitis-Behandlung kann, je nach Umfang, mehrere hundert bis über tausend Euro kosten.

    Beispielrechnung für eine Parodontitis-Behandlung1

    Rechnungsbetrag: 1.500 - 2.000 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 0 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 1.500 - 2.000 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 0 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zur Parodontitis
  • Zahnimplantat

    Ein Zahnimplantat ist wie eine künstliche Wurzel, die in den Kieferknochen eingesetzt wird. Darauf wird ein Zahnersatz, wie z. B. eine Krone, aufgesetzt. Implantate können nicht nur einen einzelnen Zahn, sondern auch mehrere ersetzen. Eine solche Behandlung kostet circa 3.500 € bis 4.000 €.

    Beispielrechnung für ein Implantat mit Metallkeramikkrone:

    Rechnungsbetrag: 3.500 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 570 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 2.930 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 875 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 350 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zu Zahnimplantaten
  • Zahnbrücke

    Eine Zahnbrücke schließt eine Zahnlücke und sitzt auf mindestens zwei daneben liegenden Zähnen. Auf diesen Nachbarzähnen, welche als eine Art "Brückenpfeiler" dienen, werden Kronen aufgesetzt. Für eine moderne Brücke aus Vollkeramik wird Ihnen zwischen 2.500 € und 3.500 € in Rechnung gestellt.

    Beispielrechnung für eine vollverblendete Metall­keramik­brücke:

    Rechnungsbetrag: 3.000 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 492 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 2.508 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 750 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 300 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zu Zahnbrücken
  • Zahnprothese

    Eine Zahnprothese ist ein herausnehmbarer Zahnersatz, der fehlende Zähne und teilweise auch das Zahnfleisch ersetzt. Zahnprothesen können als Teil- oder Vollprothese gefertigt werden. Entsprechend variieren die Preise zwischen 500 € (Klammerprothese für einen Kiefer) und ca. 12.000 € (herausnehmbare Prothese auf vier Implantaten).

    Beispielrechnung für eine Teleskopprothese:

    Rechnungsbetrag: 2.500 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 340 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 2.160 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 540 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 216 € 
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 € 
    Mehr zur Zahnprothese
  • Veneers

    Veneers sind hauchdünne Verblendschalen, die auf die Vorderseite der Zähne geklebt werden, um deren Aussehen zu verbessern. Unsere private Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Veneers nur, wenn medizinische Gründe vorliegen. Keramik-Veneers kosten pro Zahn zwischen 700 € und 2.000 €.

    Beispielrechnung für vier Keramik-Veneers

    Rechnungsbetrag: 4.000 €

    - Anteil, den die GKV übernimmt: 0 €

    = Eigenanteil ohne private Absicherung: 4.000 €

    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt: 1.000 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort: 400 €
    • Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium: 0 €
    Mehr zu Veneers

Erstattungsdauer: Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere davon ab, welchen Weg der Einreichung Sie wählen. Rechnungen, die wir über unsere Kundenportal-App erhalten, bearbeiten wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Bei einer postalischen Einreichung verlängert sich diese Zeit, da unter anderem auch die Postlaufzeit berücksichtigt werden muss.

Was kann die Erstattung verzögern?

Es gibt Faktoren, die den Prozess bremsen können:

  • Unsortierte Belege: Mehrseitige Rechnungsbelege sollten Sie richtig sortieren, aber nicht markieren oder beschriften, um den Erstattungsprozess nicht zu verzögern.
  • Unstimmigkeiten zwischen Rechnung und Kostenvoranschlag: Weicht die finale Rechnung deutlich vom vorher eingereichten Heil- und Kostenplan ab, muss der Versicherer die Differenzen prüfen.
  • Fehlende GKV-Abrechnung: Ohne den Nachweis, was die gesetzliche Kasse gezahlt hat, ruht der Fall in der Regel, bis das Dokument nachgereicht wird.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Quellen

Häufige Fragen

Ihre Fragen - unsere Antworten

Hier beantworten wir alle Fragen, die nicht schon weiter oben eine Antwort finden. Ist Ihr spezifisches Anliegen auch hier nicht dabei, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre persönliche Beraterin oder Berater.

  • Ja, in der Regel haben Sie drei Jahre Zeit. Dennoch empfiehlt es sich, die Rechnung zeitnah einzureichen, um den Überblick zu behalten.

  • Auch wenn Sie die Rechnung digital einreichen, sollten Sie die Originalrechnung mindestens bis zum Abschluss des Erstattungsvorgangs aufbewahren.

  • Auf unserer Website finden Sie Informationen zu vielen Themen. Bei weiteren Fragen rund um Ihren Leistungsfall hilft Ihnen unser Kranken-Leistung-Team gerne weiter:

    +49 711 662 722112

    Mo. - Fr. | von 08:00 bis 18:00 Uhr

    Gerne steht Ihnen auch Ihr persönlicher Berater zur Seite:

    Persönlichen Berater finden
  • Unser Kundenportal ersetzt alles, was früher ein Gang zum Postamt, in die Praxis oder zum Versicherer war:

    • Übersicht über alle Verträge bei Wüstenrot und der Württembergischen Versicherung.
    • Alle wichtigen Dokumente schnell und einfach im digitalen Postfach.
    • Reichen Sie Rezepte, Verordnungen, Heil- & Kostenpläne ganz einfach per Foto ein.
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    Auf unserer Kundenportal-Seite finden Sie weitere Informationen und Ihren Zugang zu Login oder Registrierung.

  • Ja, eine Zahnstaffel begrenzt die Erstattungshöhe einer Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren.

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