Mobilität

Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec & E-Bike

Sie kennen sicherlich jemand aus Ihrem Bekanntenkreis der ein Elektrofahrrad fährt. Aber fährt der- oder diejenige E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec? Wir erklären Ihnen die Unterschiede und räumen mit dem gängigsten Missverständnis auf.

Lesedauer: 4 Minuten

  • Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec & E-Bike: Mann mit dem Pedelec unterwegs macht eine Pause

Die verschiedenen Arten der Elektrofahrräder

Ein E-Bike ist nicht das was Sie denken

Was ist denn eigentlich ein S-Pedelec und worin liegt der Unterschied zum E-Bike und einem gewöhnlichen Pedelec? Wer sich ein neues Rad kauft und über eine Variante mit elektrischem Motor nachdenkt, der hat die Qual der Wahl. Das größte Missverständnis hierbei: Die meisten sprechen von E-Bikes – doch die wenigsten fahren tatsächlich auch eins.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Definition PedelecDefinition S-PedelecDefinition E-BikeTabelle: Vergleich ElektrofahrräderHäufige Fragen

Was ist ein Pedelec?

Die meisten Fahrradfahrer, die auf elektrische Unterstützung setzen, nutzen ein sogenanntes Pedelec. Das Pedelec ist der nicht versicherungspflichtige "kleine Bruder" des E-Bikes und kann von jedem gefahren werden. Der Fahrer selbst muss in die Pedale treten, ohne den Einsatz der eigenen Muskelkraft springt der Motor nicht an. Der Elektromotor unterstützt den Fahrer beim Treten lediglich bis 25 km/h und schaltet danach ab. Zwar kann das Zweirad auch schneller als 25 km/h fahren, dann jedoch ohne Motorunterstützung. Das Pedal Electric Cycle zählt somit als Fahrrad. Daher dürfen Sie das Pedelec auch auf dem Radweg nutzen und es besteht keine Helm- und Versicherungspflicht. Sie können Ihr Rad jedoch über eine Fahrradversicherung absichern.

Einige Pedelecs verfügen über eine Anfahrhilfe. Mit dieser Anfahrhilfe startet der E-Motor auch ohne Trittbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Das ändert jedoch nichts am rechtlichen Status des Pedelecs als Fahrrad.

Achtung: Viele Händler und Onlinehändler sprechen von E-Bikes, auch wenn es sich eigentlich um Pedelecs handelt. Achten Sie beim Kauf daher genau auf die Beschreibung.

Was ist ein S-Pedelec?

Hier steht das S für Speed: Ein S-Pedelec unterstützt Sie ebenfalls beim Treten Ihres Fahrrads. Das S-Pedelec hört jedoch erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf, den Fahrer zu unterstützen. Dadurch zählt ein S-Pedelec nicht mehr zu den Fahrrädern, der Gesetzgeber betrachtet es als Kleinkraftrad. Das hat weitreichende Konsequenzen: Sie dürfen ein S-Pedelec nur mit Führerschein AM (früher M) oder B fahren. Für den Betrieb ist außerdem eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen notwendig. Mit einem S-Pedelec dürfen Sie ausschließlich auf Straßen fahren, Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden. Ganz wichtig: Im Vergleich zum „normalen“ Pedelec, gibt es hier eine Helmpflicht.

Was ist ein E-Bike?

Ein E-Bike ist ein Fahrrad mit Elektromotor, das je nach Bauart ohne zusätzlichen Schub durch den Fahrer Geschwindigkeiten von 20km/h bis zu 45km/h erreichen kann. Der Gesetzgeber erkennt ein E-Bike als Kleinkraftrad an.

E-Bikes bis 20 km/h

Ab mindestens 15 Jahren und mit einem Mofa-Führerschein dürfen Sie ein E-Bike bis 20 km/h nutzen. Für den Betrieb ist eine E-Bike-Versicherung mit Versicherungskennzeichen notwendig. Es herrscht zwar keine Helmpflicht, die Fahrradwege dürfen trotzdem nur genutzt werden, wenn sie mit dem Zusatzzeichen „Mofa frei“ gekennzeichnet sind.

E-Bikes bis 25 km/h

Ein E-Bike bis 25 km/h zählt offiziell als Mofa. Das heißt, auch solche elektrischen Zweiräder dürfen Sie ab 15 Jahren mit entsprechendem Mofa-Führerschein fahren. Dafür benötigen Sie ebenfalls ein Versicherungskennzeichen. Der größte Unterschied zum E-Bike bis 20 km/h besteht in der Helmpflicht, die hier gilt.

E-Bikes bis 45 km/h

E-Bikes, die ohne Trittbewegung eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, sind einem Roller gleichgestellt. Dementsprechend benötigen Sie einen Rollerführerschein (Klasse AM oder B), ein Versicherungskennzeichen und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Sie sind verpflichtet einen Helm zu tragen und dürfen Radwege nicht befahren.

Warum überhaupt Fahrräder mit Motor?

Ob E-Mountainbike oder E-Trekkingrad: Mit den elektrisierten Fahrrädern ergeben sich für viele Fahrradfahrer ganz neue Möglichkeiten. So können zum Beispiel längere und anstrengendere Strecken überwunden werden. Vor allem in vielen Großstädten übernehmen elektrische Lastenräder den Transport von Wocheneinkauf oder sogar Kindern und ersetzen damit auch häufig das eigene Auto. Darüber hinaus bieten die Räder mit Akku und Motor vielen die Möglichkeiten weiterhin aktiv zu bleiben.

Zusammenfassung: Was ist der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?

Die wichtigsten Daten und Fakten auf einen Blick: Es gibt verschiedene Merkmale, die ein E-Bike, ein Pedelec und ein S-Pedelec voneinander unterscheiden. Wir haben Ihnen in der Tabelle die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst.

PedelecS-PedelecE-Bike

Rechtliche Einordnung

Fahrrad

Kleinkraftrad

20 km/h: Leichtmofa

25 km/h: Mofa

45 km/h: Kleinkraftrad

Motorunterstützung bis km/h

25 km/h

45 km/h

20/25/45 km/h

Motorleistung bis

250 Watt

4000 Watt

4000 Watt

Motorunterstützung

Nur beim Treten

Nur beim Treten

Ohne Treten

Versicherungskennzeichen

Nein

Ja

Ja

Führerschein

Nein

Ja (AM oder B)

20/25 km/h: Mofa

45 km/h: AM oder B

Helmpflicht

Nein

Ja

20/25 km/h: nein

45 km/h: ja

Mindestalter

Uneingeschränkt

16 Jahre

20/25 km/h: 15 Jahre

45 km/h: 16 Jahre

Radwege

Erlaubt

Verboten

20/25 km/h: innerorts nur bei Freigabe für Mofas

45 km/h: verboten

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Mit Treten oder ohne Treten…

…das ist hier die Frage. Darüber hinaus gibt es weitere Fragen rund um die elektrischen Bikes. Hier finden Sie die Antworten.

  • Ein Pedelec gehört bis zu einer Unterstützung von 25 km/h zu den Fahrrädern. Es besteht demnach keine Helmpflicht. Bei S-Pedelecs und E-Bikes ist das Tragen eines Helms jedoch Pflicht. Unabhängig von der gesetzlichen Lage empfehlen wir bei allen Zweirädern einen Helm zu tragen – der eigenen Gesundheit zuliebe.

  • Das Wort „Pedelec“ ist eine Zusammensetzung aus den englischen Wörtern „pedal electric cycle“ und bedeutet „mit Pedal und Elektrizität angetriebenes Fahrrad“.

  • Bei Pedelecs gibt es kein Mindestalter. Es wird jedoch empfohlen, dass Kinder unter 14 Jahren kein Pedelec fahren, solange sie keine körperlichen Einschränkungen haben. Das Beschleunigen eines Pedelecs ist anders als beim normalen Fahrrad und sollte daher nicht zu früh begonnen werden. E-Bikes hingegen dürfen frühestens ab 15 Jahren (bei 20/25 km/h) bzw. 16 Jahren (bei 45 km/h) benutzt werden.

Gut zu wissen

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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

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Ihr E-Bike, S-Pedelec oder Ihren E-Roller können Sie ohne amtliche Zulassung fahren. Es genügt ein Versicherungskennzeichen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung, optional erweiterbar mit einer Teilkaskoversicherung. Damit sind Sie sicher unterwegs.

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