Unsere Berater

Einkommensteuerfreie Auszahlung
Die Leistung im Todesfall wird einkommensteuerfrei ausbezahlt.
Wartezeit
Sterben Sie vor Ablauf der Wartezeit, erstatten wir bereits gezahlte Beiträge zurück. Die Wartezeit beträgt bei laufenden Beiträgen drei Jahre und bei einem einmaligen Beitrag sechs Monate.
Überführungskosten
Überführungskosten (maximal in Höhe der garantierten Todesfall-Leistung) in die Bundesrepublik Deutschland sind bei Tod im Ausland kostenlos mitversichert.
Gesundheitsprüfung
Der Abschluss der Bestattungsvorsorge erfolgt ohne Gesundheitsfragen.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Kosten einer einfachen Sargbestattung | |
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Überführung, Sarg mit Ausstattung, Einsargen | 1.730 EUR |
Blumenschmuck, Kränze | 320 EUR |
Grabanlage inklusive Stein und Gebühren | 3.110 EUR |
Gestaltung der Trauerfeier | 550 EUR |
Anzeigen, Danksagungen | 170 EUR |
Sonstige Gebühren | 2.050 EUR |
Gesamtkosten | 7.930 EUR |
Eine Auszahlung erfolgt nur bei Tod der versicherten Person an den im Vertrag festgelegten Bezugsberechtigten. Er kann über die Summe frei verfügen. Der Bezugsberechtigte sollte eine Person Ihres Vertrauens sein.
Die Versicherungssumme beträgt mindestens 3.500 EUR und maximal 20.000 EUR. Sie sollte die Kosten der Beerdigung abdecken. In Deutschland betragen die Kosten für eine Bestattung zwischen 3.100 EUR und 20.000 EUR, je nach Art der Bestattung und persönlichen Vorstellungen.
Die Todesfall-Leistung der Bestattungsvorsorge ist einkommensteuerfrei. Zudem fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn die Freibeträge eingehalten werden.
Ein Produkt der Württembergischen Lebensversicherung AG