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Wer so krank wird, dass er seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, dem springt der Sozialstaat zur Seite. Wie hoch die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ausfallen und wer diese wann überhaupt erhält, erfahren Sie hier.
Lesedauer: 8 Minuten
Die Erwerbsminderungsrente (wir verwenden hier auch die Abkürzung "EM-Rente") ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Personen gewährt wird, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, in vollem Umfang zu arbeiten. Dabei unterscheidet sie zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderung.
Bevor die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente auszahlt, prüft sie – neben der Option auf eine Reha und andere Möglichkeiten der weiteren Teilhabe am Berufsleben (siehe weiter unten) – ob die oder der Betroffene teilweise oder voll erwerbsgemindert ist.
Wenn ich meinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, dann bin ich doch zugleich auch erwerbsunfähig, oder? Trennen wir die beiden wichtigen Begriffe kurz voneinander ab. In der Regel erhält eine versicherte Person übrigens zuerst Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse und wird zu einem späteren Zeitpunkt an die gesetzliche Rentenversicherung "ausgesteuert".
Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund
voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können oder sechs Monate ununterbrochen nicht ausüben konnten sind Sie berufsunfähig. Genau dann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung der Württembergischen und steht Ihnen zur Seite.
Seit 01.01.2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, sondern nur noch wegen "Erwerbsminderung" bei der Deutschen Rentenversicherung geltend gemacht werden. Die Deutsche Rentenversicherung selbst gibt diese Definition von Erwerbsunfähigkeit aus:
Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
Ergo: Wer "nur" teilweise erwerbsgemindert ist, der kann in Verbindung mit seinem Restleistungsvermögen auf eine andere Tätigkeit am Arbeitsmarkt verwiesen werden.
Was die gesetzliche EM-Rente tut, ist unglaublich wichtig. Dass es sie gibt, ist keine Selbstverständlichkeit und ein Verdienst unseres Sozialstaates. Sie ist jedoch - das loten wir auf dieser Seite aus - nicht perfekt.
Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente umfassen medizinische und versicherungsrechtliche Aspekte. Für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Rente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Bevor es jedoch zur Zahlung einer Rente kommt, wird versucht, die Betroffenen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen - wenn nötig auch mit Einschränkungen.
Die Rentenversicherung prüft zunächst, ob die Erwerbsfähigkeit der Antragsteller durch eine Reha wiederhergestellt werden kann. Die Betroffenen sind dabei sogar verpflichtet, dies im Zweifelsfall auch mitzutragen und erhalten in der Zwischenzeit ein Übergangsgeld - keine Rente.
Achtung: Eine "Rehabilitationsmaßnahme" kann bei der Rentenversicherung auch eine Umschulung bedeuten. Selbst wenn Sie in Ihrem eigentlichen Beruf erwerbsgemindert sind, muss das aus Sicht der Rentenversicherung nicht für ein anderes Tätigkeitsfeld gelten.
Ein ärztliches Gutachten bewertet die Arbeitsfähigkeit. Dieses Gutachten wird von der Rentenversicherung in Auftrag gegeben.
Um Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Sie mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Krankheiten, die eine Erwerbsminderung verursachen können, sind vielfältig. Unsere Darstellung zeigt: Psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen für die Auszahlung von Erwerbsminderungsrenten.
Ursachen für Erwerbsminderung:
(Stand 2025)
Für diese Jahrgänge gelten teilweise andere Regelungen bezüglich der Mindestversicherungszeit. Sie können schon bei Berufsunfähigkeit wegen gesundheitlicher Einschränkungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen.
Die Voraussetzungen für das Greifen dieser Sonderregelung sind:
Auch Selbstständige können Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Das ist der Fall, wenn sie Kraft Gesetz oder auf Antrag in Ihrer Tätigkeit versicherungspflichtig sind und Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Außerdem sind Konstellationen möglich, in denen Selbstständige einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob nachgehen.
Die finale Rentenhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Dauer der Beitragszahlungen und des durchschnittlichen Einkommens während der Versicherungszeit.
Tipp: Wie hoch - oder niedrig - Ihre individuelle Erwerbsminderungsrente ausfiele, entnehmen Sie übrigens Ihrer Renteninformation.
Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt 100 % der errechneten Rentenansprüche, während die teilweise Erwerbsminderungsrente etwa 50 % dieser Ansprüche beträgt.
Die volle Erwerbsminderungsrente kann unterschiedlich hoch ausfallen. Der durchschnittliche Wert aller Versicherten lag 2024 bei rund 1.044 € Bruttorente.
Betrachtet man die Höhe der Erwerbsminderungsrente im Vergleich mit dem vorherigen Bruttoeinkommen, lässt sich leider nur ein Schluss ziehen: Im Ernstfall ist die EM-Rente nur ein Tropfen auf den sprichwörtlichen heißen Stein. Eine zusätzliche private Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dringend empfohlen. Wie sinnvoll die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, beweisen wir in einem besonderen Ratgeber.
Selbst die höchste Leistungsstufe entspricht maximal einem Drittel des bisherigen Bruttoeinkommens. Haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wird diese übrigens nicht auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet, sondern kommt "obendrauf".
Erwerbsfähigkeit | Art der EM-Rente | Höhe der EM-Rente |
...noch 6 oder mehr Stunden am Tag arbeiten | Wer mehr als 6 Stunden arbeiten kann, erhält keine EM-Rente | |
...zwischen 3 und 6 Stunden Arbeit möglich | halbe Erwerbsminderungsrente | Entspricht ca. 1/6 des Bruttoeinkommens |
...weniger als 3 Stunden Arbeit möglich | volle Erwerbsminderungsrente | Entspricht ca. 1/3 des Bruttoeinkommens |
Die Rente wird auf Basis der Entgeltpunkte, des Zugangsfaktors und der Versicherungszeit, also der durchschnittlichen Rentenanwartschaft berechnet.
Diese drei Faktoren bilden die Rentenanwartschaft während der aktiven Erwerbsphase.
| Faktor | Wert |
|---|---|
Durchschnittseinkommen | 4.328 € / Monat |
Versicherungszeit | 35 Jahre |
Persönliche Entgeltpunkte | 35 |
Zugangsfaktor | 0,892 (-10,8 % Abschlag) |
Volle Erwerbsminderungsrente brutto | ca. 1.270 € / Monat |
Wie bei der Altersrente gibt es auch hier eine Altersgrenze für einen Renteneintritt ohne Abschlag - heißt: Die Rentenversicherung bewertet die Erwerbsminderung wie einen "verfrühten" Renteneintritt. Diese Grenze liegt seit dem Jahr 2024 bei 65 Jahren.
Dürfen Sie sich per Nebenjob etwas dazu verdienen, während Sie die EM-Rente erhalten? Und wie wirkt sie sich auf eventuelle andere Sozialleistungen aus?
Ja, bis zu einer bestimmten Grenze“ anpassen: Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente darf man bis zu einem bestimmten Freibetrag hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, der darf nur Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten "im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist" ausüben. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente entfallen. Bitte informieren Sie sich daher schon vor Aufnahme eines eventuellen Nebenjobs, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat. Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie hier gerne.
Eine EM-Rente wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze von Amts wegen in eine Altersrente umgewandelt. Deshalb kann, sollte dieses Szenario so vorliegen, höchstens eine Anrechnung auf eine Hinterbliebenenrente erfolgen.
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Das geht schriftlich oder auch online bei der Rentenversicherung. Zur Wahrheit gehört, dass die Antragstellung von vielen Betroffenen als schwierig und umständlich wahrgenommen wird und viele Anträge nicht bewilligt werden.
Für den Krankheitsverlauf notwendige Dokumente:
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Unsere Tipps für Antragsteller:
Falls Sie noch offene Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihre persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Zum 01.07.2024 trat eine Änderung in der Erwerbsminderungsrente in Kraft. Seitdem bekommen viele Rentenempfänger einen pauschalen Zuschlag auf ihren monatlichen Auszahlungsbetrag. Das gilt für alle, die zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.12.2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Dabei gilt folgende gestaffelte Regelung:
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird zunächst maximal drei Jahre lang ausgezahlt. Nach Ablauf dieser Frist wird geprüft, ob die Erwerbsminderung weiterhin besteht. Ist dies der Fall, kann die Rente um weitere drei Jahre verlängert werden. Insgesamt kann die Befristung also mehrmals verlängert werden, solange die Erwerbsminderung andauert. Wenn absehbar ist, dass die Erwerbsminderung dauerhaft besteht und keine Aussicht auf Besserung besteht, kann die Rente auch unbefristet gewährt werden. Dies erfolgt jedoch in der Regel erst nach mehreren befristeten Verlängerungen und einer umfassenden Prüfung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, weiterhin weniger als 6 Stunden täglich zu arbeiten. Das entspricht in der Regel unter 30 Stunden pro Woche, wenn man von einer 5‑Tage‑Woche ausgeht. Sie sind nicht zur Arbeit verpflichtet, allerdings ist die entsprechend geringe monatliche Erwerbsminderungsrente wohl in den wenigsten Fällen genug, um davon zu leben.
Die Rentenversicherung überprüft regelmäßig die gesundheitliche Situation. Bei einer Verbesserung kann die Rente gekürzt oder eingestellt, bei einer Verschlechterung erhöht werden.
Eine Erhöhung ist möglich, wenn neue gesundheitliche Einschränkungen auftreten oder sich die wirtschaftliche Situation ändert.
Ja, die Erwerbsminderungsrente unterliegt der Einkommensteuer.
Die Berufsunfähigkeitsrente erhalten nur Menschen, die sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung privat vor den finanziellen Folgen des Verlustes der Arbeitskraft abgesichert haben. Ihr Schutz bezieht sich auf die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuführen. Die Erwerbsminderungsrente betrachtet dagegen die allgemeine Arbeitsfähigkeit.
Gute Pflege kostet Geld. Ersparnisse werden aufgebraucht, es folgen Rechenspiele: Pflege im eigenen Haus oder im Heim? Helfen die Kinder den Eltern finanziell aus? Der Verkauf des geliebten Eigenheims ist oft der einzige Weg, die Kosten zu tragen.
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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Ob Krankheit oder Unfall: Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor den finanziellen Folgen. Sie erhalten mit der BU eine monatliche Rente und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft ab.
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