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Beitrag: Zum Beispiel für 65,40 € im Monat
Weil einige Dinge länger als sechs Wochen brauchen, um zu heilen: Das Krankentagegeld steht privatversicherten Angestellten und Selbstständigen zu, wenn Krankheit oder Unfälle sie an der Rückkehr zur Arbeit hindern.
Gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Krankheitswoche ein gesetzliches Krankengeld. Wer nicht gesetzlich versichert ist, der ergänzt seine Krankenversicherung der Württembergischen mit unserem Krankentagegeld für Privatversicherte.
Unser Krankentagegeld hilft, Einkommenseinbußen im Krankheitsfall abzuwenden. So schaffen wir Sicherheit für Privatversicherte, denn diese erhalten keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wir leisten ab dem 43. oder 92. Tag bei Arbeitsunfähigkeit für Angestellte - für Selbstständige bieten wir auch Leistungen ab dem 29. Tag.
Wer den Schutz unserer privaten Krankenversicherung genießt, der kann die Krankentagegeldversicherung spielend einfach in seinen Gesundheitsschutz aufnehmen. Für maßgeschneiderten Schutz, so individuell wie Ihre Gesundheit.
Diese Versicherung sorgt dafür, dass Sie sich auch bei längerer Krankheit ausreichend Zeit nehmen können, sich zu erholen. Wir stehen Ihnen bei, wenn Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Gesundheit.
Einmal abgeschlossen, bleibt Ihr Schutz flexibel. Wir bieten Ihnen alle drei Kalenderjahre die Möglichkeit, das vereinbarte Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 6 % zu erhöhen.
Als privat Versicherter ist diese Frage berechtigt. Ihre Antwort liegt allerdings in einer Gegenfrage: Würden Ihre finanziellen Rücklagen ausreichen, um im Ernstfall mehrere Monate ohne Einkommen zu überbrücken?
Nur wenn Sie diese Frage eindeutig bejahen können und bereit sind, entsprechende Mittel dauerhaft einzusetzen, können Sie auf eine Krankentagegeldversicherung verzichten. In allen anderen Fällen zählt die Krankentagegeldversicherung für privat Versicherte zu den wichtigsten Bausteinen der Absicherung.
Kurz und bündig: Die Voraussetzung, dass Ihr privates Krankentagegeld gezahlt wird, ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit.
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes sollte sich an Ihren tatsächlichen monatlichen Ausgaben orientieren. Denken Sie daran: Als Privatversicherter müssen Sie im Krankheitsfall auch Ihre Versicherungsbeiträge und die private Altersvorsorge zu 100 % selbst weiterzahlen.
So berechnen Sie Ihren Tagessatz:
Ein Rechenbeispiel: Bei einem monatlichen Bedarf von 4.500 € (inkl. PKV und Vorsorge) benötigen Sie ein Krankentagegeld von 150 € pro Kalendertag.
Privatversicherte sind in den allermeisten Fällen Selbstständige oder gut verdienende Angestellte. Beide Gruppen haben guten Grund, ihr entfallendes Einkommen im Krankheitsfall mit einer Krankentagegeldversicherung zu schützen.
Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung und kein gesetzliches Krankengeld. Deshalb ist eine Krankentagegeldversicherung hier absolut sinnvoll.
Schon ab dem ersten Tag, an dem Selbstständige nicht mehr arbeiten können, geht Gewinn verloren. Ohne gesetzliche Leistungen gibt es nämlich auch kein Krankengeld. Eine private Krankentagegeldversicherung ist hier der Retter in der Not.
Krankenversicherungen im Vergleich
Assekurata: „Sehr gute“ Unternehmensqualität – Spitzenplatz in der Dauer der Leistungsbearbeitung und „exzellente“ Sicherheit und Kundenorientierung.
Besonders Selbstständige sind auf die finanzielle Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung angewiesen. Auch bei Angestellten ist die Lücke groß, da kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld mehr besteht. Wir stehen Ihnen zur Seite.
Bis zu 80 % des Gewinns
Bis zu 80 % des Bruttoeinkommens
Alle 3 Jahre möglich
Ohne erneute Gesundheitsprüfung
Leistung, so schnell Sie wollen
Auch bei Schwangerschaft und Mutterschutz
Sie legen den Beginn der Krankentagegeldzahlung bereits bei Vertragsabschluss individuell fest. Damit bestimmen Sie, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld ausgezahlt wird. Zur Auswahl stehen feste Leistungsbeginntermine, zum Beispiel ab dem 29., 43. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Zeitraum zwischen Eintritt der Erkrankung und dem Beginn der Leistung wird als Karenzzeit bezeichnet.
Für das Krankentagegeld Ihrer Württembergischen gibt es keine in Tagen, Wochen oder Monaten bemessene Höchstdauer. Im Fall der Fälle leisten wir so lange, bis eine Berufsunfähigkeit eintritt.
Diese konkreten Szenarien zeigen Ihnen, wie wichtig eine passende Absicherung ist und worauf Sie bei Ihrer persönlichen Beratung besonders achten sollten.
Familienvater Jürgen, 42 Jahre alt, privat versichert, erleidet einen Bandscheibenvorfall und ist länger arbeitsunfähig. Er zahlt für seine Krankentagegeldversicherung 81,30 € pro Monat.
Eva, 38 Jahre alt, ist selbstständige Grafikerin und auf ihre täglichen Einnahmen angewiesen. Eine Verletzung macht sie für mehrere Wochen arbeitsunfähig. Sie zahlt 203,60 € pro Monat für ihre Krankentagegeldversicherung.
Ob Arbeitnehmer über der Pflichtversicherungsgrenze oder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbstständige: Eine private Krankentagegeldversicherung ist in jedem Fall absolut empfohlen. Diese wird von einem privaten Krankenversicherer wie der Württembergischen an ihre Versicherten gezahlt. Wer für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen ausfällt und seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann - und kein gesetzliches Krankengeld erhält - ist mit unserer privaten Krankentagegeldversicherung auf der sicheren Seite.
Ja, das geht. Unsere Krankentagegeldversicherung steht allen Personen, die durch die gesetzliche Krankenkasse abgesichert sind, zur Verfügung.
Wie hoch Ihr individuelles Tagegeld sein soll, hängt ganz von Ihren Wünschen ab, denn es sollte den monatlichen Lebensbedarf ausreichend abdecken. Welche monatlichen Ausgaben und besondere Anforderungen haben Sie? Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung des passenden Betrags.
Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse an gesetzlich Versicherte gezahlt, Krankentagegeld von einer privaten Versicherung. Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Privatversicherte brauchen unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld.
Leicht verwechseln kann man das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld – dieses ist ein zusätzlich wählbarer Baustein in unserer Krankenhauszusatzversicherung.
Ihre Krankentagegeldversicherung steht Ihnen bei, bis eine eventuelle Berufsunfähigkeit eintritt. Wer den Schutz unserer Berufsunfähigkeitsversicherung genießt, muss sich in diesem Fall keine Sorgen um seine Finanzen machen.
Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Höhe des gewählten Krankentagegelds, der Karenzzeit, Ihrem Alter und davon, ob Sie Angestellter oder Selbstständiger sind.
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