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Krankentage­geld für privat Versicherte

Beitrag: Zum Beispiel für 65,40 € im Monat

Zeit, gesund zu werden

Weil einige Dinge länger als sechs Wochen brauchen, um zu heilen: Das Krankentagegeld steht privatversicherten Angestellten und Selbstständigen zu, wenn Krankheit oder Unfälle sie an der Rückkehr zur Arbeit hindern.

Ihre Vorteile

Warum ist ein Kranken­tage­geld für privat Versicherte sinnvoll?

Gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Krankheitswoche ein gesetzliches Krankengeld. Wer nicht gesetzlich versichert ist, der ergänzt seine Krankenversicherung der Württembergischen mit unserem Krankentagegeld für Privatversicherte.

  • Schließt die Lücke im Krankheitsfall

    Unser Krankentagegeld hilft, Einkommenseinbußen im Krankheitsfall abzuwenden. So schaffen wir Sicherheit für Privatversicherte, denn diese erhalten keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wir leisten ab dem 43. oder 92. Tag bei Arbeitsunfähigkeit für Angestellte - für Selbstständige bieten wir auch Leistungen ab dem 29. Tag.

  • Die perfekte Ergänzung zu unserer privaten Krankenversicherung

    Wer den Schutz unserer privaten Krankenversicherung genießt, der kann die Krankentagegeldversicherung spielend einfach in seinen Gesundheitsschutz aufnehmen. Für maßgeschneiderten Schutz, so individuell wie Ihre Gesundheit.

  • Damit Sie ein Krankheitsfall nicht aus der Bahn wirft

    Diese Versicherung sorgt dafür, dass Sie sich auch bei längerer Krankheit ausreichend Zeit nehmen können, sich zu erholen. Wir stehen Ihnen bei, wenn Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Gesundheit.

  • Ihr Schutz steigt mit Ihrer Karriere

    Einmal abgeschlossen, bleibt Ihr Schutz flexibel. Wir bieten Ihnen alle drei Kalenderjahre die Möglichkeit, das vereinbarte Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 6 % zu erhöhen.

Ist ein Krankentagegeld für privat Versicherte wirklich notwendig?

Als privat Versicherter ist diese Frage berechtigt. Ihre Antwort liegt allerdings in einer Gegenfrage: Würden Ihre finanziellen Rücklagen ausreichen, um im Ernstfall mehrere Monate ohne Einkommen zu überbrücken?

Nur wenn Sie diese Frage eindeutig bejahen können und bereit sind, entsprechende Mittel dauerhaft einzusetzen, können Sie auf eine Krankentagegeldversicherung verzichten. In allen anderen Fällen zählt die Krankentagegeldversicherung für privat Versicherte zu den wichtigsten Bausteinen der Absicherung.

Voraussetzungen: Was muss passieren, damit Krankentagegeld gezahlt wird?

Kurz und bündig: Die Voraussetzung, dass Ihr privates Krankentagegeld gezahlt wird, ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit.

  • Zahlungsweise: Das Krankentagegeld wird meist rückwirkend nach Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gezahlt.
  • Achtung Karenzzeit: Das ist die Zeitspanne zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der Zahlung, die im Vertrag festgelegt wird.

Wie viel Krankentagegeld brauchen Sie wirklich?

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes sollte sich an Ihren tatsächlichen monatlichen Ausgaben orientieren. Denken Sie daran: Als Privatversicherter müssen Sie im Krankheitsfall auch Ihre Versicherungsbeiträge und die private Altersvorsorge zu 100 % selbst weiterzahlen.

So berechnen Sie Ihren Tagessatz:

  1. Ihre monatlichen Fixkosten (Miete, Lebensunterhalt, Kredite)
  2. + Ihr PKV-Beitrag (Da der Arbeitgeberzuschuss im Krankheitsfall entfällt)
  3. + Vorsorge-Beiträge (Zahlungen in Rentenversicherung oder Versorgungswerk)
  4. = Ihr monatlicher Gesamtbedarf
  5. : 30 Tage = Ihr optimaler Tagessatz

Ein Rechenbeispiel: Bei einem monatlichen Bedarf von 4.500 € (inkl. PKV und Vorsorge) benötigen Sie ein Krankentagegeld von 150 € pro Kalendertag.

Krankentagegeld für Privatversicherte: Wer genau braucht diesen Schutz?

Privatversicherte sind in den allermeisten Fällen Selbstständige oder gut verdienende Angestellte. Beide Gruppen haben guten Grund, ihr entfallendes Einkommen im Krankheitsfall mit einer Krankentagegeldversicherung zu schützen.

  • Angestellte mit privater Kranken­versicherung

    Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung und kein gesetzliches Krankengeld. Deshalb ist eine Krankentagegeldversicherung hier absolut sinnvoll.

    • So hoch sollte der Tagessatz sein: Wir empfehlen einen Tagessatz, der hoch genug ist, um Ihren täglichen individuellen Bedarf zu decken und Ihnen dabei zu helfen, Ihren Lebensstandard auch im Krankheitsfall aufrechtzuerhalten.
  • Selbstständige und Freiberufler mit privater Kranken­versicherung

    Schon ab dem ersten Tag, an dem Selbstständige nicht mehr arbeiten können, geht Gewinn verloren. Ohne gesetzliche Leistungen gibt es nämlich auch kein Krankengeld. Eine private Krankentagegeldversicherung ist hier der Retter in der Not.

    • So hoch sollte der Tagessatz sein: Im Grunde muss er ausreichen, um Ihr gesamtes tägliches Einkommen für die Dauer Ihrer Krankheit zu ersetzen.

Krankenversicherungen im Vergleich

Wir sind ausgezeichnet

  • Württembergische Krankenversicherung AG: „Sehr gut“

    Assekurata: „Sehr gute“ Unternehmensqualität – Spitzenplatz in der Dauer der Leistungsbearbeitung und „exzellente“ Sicherheit und Kundenorientierung.

Unsere Leistungen

Das steckt in der Kranken­tage­geld­versicher­ung für Privatversicherte

Besonders Selbstständige sind auf die finanzielle Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung angewiesen. Auch bei Angestellten ist die Lücke groß, da kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld mehr besteht. Wir stehen Ihnen zur Seite.

  • Selbstständig? Sie wählen Ihre Absicherung einfach selbst

    Bis zu 80 % des Gewinns

  • Maßgeschneiderter Schutz für Angestellte

    Bis zu 80 % des Bruttoeinkommens

  • Krankentagegeld-Dynamik

    Alle 3 Jahre möglich

  • Gehaltserhöhung? Passen Sie Ihren Versicherungsschutz an

    Ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Individuelle Absicherung, individuelle Leistung

    Leistung, so schnell Sie wollen

  • "Krankheit" ist nicht gleich Krankheit - wir leisten in vielen Fällen

    Auch bei Schwangerschaft und Mutterschutz

Ab wann und wie lange erhalten Sie Krankentagegeld?

Sie legen den Beginn der Krankentagegeldzahlung bereits bei Vertragsabschluss individuell fest. Damit bestimmen Sie, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld ausgezahlt wird. Zur Auswahl stehen feste Leistungsbeginntermine, zum Beispiel ab dem 29., 43. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Zeitraum zwischen Eintritt der Erkrankung und dem Beginn der Leistung wird als Karenzzeit bezeichnet.

  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist häufig ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag sinnvoll, da Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzahlen (Lohnfortzahlung). Alternativ können Sie sich auch für einen späteren Leistungsbeginn, beispielsweise ab dem 92. Tag, entscheiden. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Krankentagegeld ist nicht möglich.
  • Bei Selbstständigen und Freiberuflern entfällt das Einkommen hingegen oft bereits mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. In diesen Fällen kann ein früherer Leistungsbeginn, etwa ab dem 29. Tag, sinnvoll sein. So stellen Sie sicher, dass Ihr laufendes Einkommen auch im Krankheitsfall abgesichert ist – ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf.

Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt?

Für das Krankentagegeld Ihrer Württembergischen gibt es keine in Tagen, Wochen oder Monaten bemessene Höchstdauer. Im Fall der Fälle leisten wir so lange, bis eine Berufsunfähigkeit eintritt.

Leistungsbeispiele: Krankentagegeld für privat Versicherte

Diese konkreten Szenarien zeigen Ihnen, wie wichtig eine passende Absicherung ist und worauf Sie bei Ihrer persönlichen Beratung besonders achten sollten.

  • Der Angestellte muss seine Familie ernähren

    Familienvater Jürgen, 42 Jahre alt, privat versichert, erleidet einen Bandscheibenvorfall und ist länger arbeitsunfähig. Er zahlt für seine Kranken­tagegeld­versicherung 81,30 € pro Monat.

    • Ohne Kranken­tagegeld­versicherung fehlt ihm das Einkommen, um seine monatlichen Fixkosten zu decken.
    • Mit einer Kranken­tagegeld­versicherung erhält er ab dem 43. Tag 150 € pro Tag und kann so weiterhin alle Ausgaben samt PKV-Beitrag bezahlen.
  • Die Selbstständige muss ihre Betriebskosten decken

    Eva, 38 Jahre alt, ist selbstständige Grafikerin und auf ihre täglichen Einnahmen angewiesen. Eine Verletzung macht sie für mehrere Wochen arbeitsunfähig. Sie zahlt 203,60 € pro Monat für ihre Kranken­tagegeld­versicherung.

    • Ihre monatlichen Kosten betragen 4.000 €, darunter Miete, Software und eine Mitarbeiterin.
    • Dank einer privaten Kranken­tagegeld­versicherung mit kurzer Karenzzeit erhält sie ab dem 29. Krankheitstag 200 € pro Tag. So kann sie ihre Ausgaben decken und ihr Geschäft weiterführen.

Häufige Fragen

Krankentage­geld für Privat­versicherte: Noch Fragen?

Damit ein Krankheitsfall Sie nicht ins Stolpern bringt, gibt es unser Krankentagegeld für Privatversicherte bei der Württembergischen. Ist die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne persönlich an.

  • Ob Arbeitnehmer über der Pflichtversicherungsgrenze oder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbstständige: Eine private Krankentagegeldversicherung ist in jedem Fall absolut empfohlen. Diese wird von einem privaten Krankenversicherer wie der Württembergischen an ihre Versicherten gezahlt. Wer für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen ausfällt und seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann - und kein gesetzliches Krankengeld erhält - ist mit unserer privaten Krankentagegeldversicherung auf der sicheren Seite.

  • Ja, das geht. Unsere Krankentagegeldversicherung steht allen Personen, die durch die gesetzliche Krankenkasse abgesichert sind, zur Verfügung.

  • Wie hoch Ihr individuelles Tagegeld sein soll, hängt ganz von Ihren Wünschen ab, denn es sollte den monatlichen Lebensbedarf ausreichend abdecken. Welche monatlichen Ausgaben und besondere Anforderungen haben Sie? Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung des passenden Betrags.

  • Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse an gesetzlich Versicherte gezahlt, Krankentagegeld von einer privaten Versicherung. Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Privatversicherte brauchen unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld.

    Leicht verwechseln kann man das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld – dieses ist ein zusätzlich wählbarer Baustein in unserer Krankenhauszusatzversicherung.

  • Ihre Krankentagegeldversicherung steht Ihnen bei, bis eine eventuelle Berufsunfähigkeit eintritt. Wer den Schutz unserer Berufsunfähigkeitsversicherung genießt, muss sich in diesem Fall keine Sorgen um seine Finanzen machen.

  • Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Höhe des gewählten Krankentagegelds, der Karenzzeit, Ihrem Alter und davon, ob Sie Angestellter oder Selbstständiger sind.

    • Ein 35-jähriger Angesteller (Tarif KTVA) zahlt beispielsweise für 150 € Krankentagegeld und einer Leistung ab dem 43. Tag 65,40 € pro Monat.
    • Ein 35-jähriger Selbstständiger (Tarif KTVS) zahlt beispielsweise für 150 € Krankentagegeld und einer Leistung ab dem 43. Tag 105,30 € pro Monat.

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