Grundsätzlich tritt dann wieder Versicherungspflicht ein.
- Heißt: Sie müssen sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Ihre private Krankenversicherung können Sie entweder pausieren (sog. Anwartschaft, z.B. wenn absehbar ist, dass die Versicherungspflicht nur vorübergehend ist) oder in den meisten Fällen in Zusatzversicherungen zur Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung umwandeln.
Allerdings gibt es zu dieser Regel auch einige Ausnahmen.
- Beispielsweise ist eine Rückkehr in die GKV für Personen, die älter als 55 Jahre sind, in der Regel nicht möglich.
- Umgekehrt können Sie sich unter Umständen auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, z.B. wenn Ihr Einkommen unverändert geblieben ist, die Versicherungspflichtgrenze aber über dieses gestiegen ist.
Eine solche Befreiung ist jedoch dauerhaft und unwiderruflich. Im Einzelfall ist es empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.