Gesundheit

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen: Das müssen Sie wissen

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, der muss (zumindest bei den meisten Anbietern) Gesundheitsfragen beantworten. Es gibt allerdings Tarife, die darauf verzichten. Hier erfahren Sie alles über dieses Thema.

Lesedauer: 7 Minuten

  • Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen - Das müssen Sie wissen: Ein Zahnarzt erklärt einer Patientin im Behandlungsstuhl etwas.

Zahnzusatz­versicherung ohne Gesund­heits­fragen: Was ist das?

Versichert sein, ohne den Zahnstatus anzugeben

Wer eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) möchte, der muss vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten. So beispielsweise auch bei der Württembergischen. Wie sieht die Sache bei Zahnversicherungen ohne Gesundheitsfragen aus?

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Vor- und NachteileFür wen ist sie geeignet?Rund um die GesundheitsprüfungTarifwahlHäufige Fragen

Was versteht man unter Gesundheitsfragen?

Eigentlich richtig ausgedrückt wäre die Frage so: „Was versteht man unter einer Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung?“. Denn im Rahmen der sogenannten Gesundheitsprüfung werden die Gesundheitsfragen erst gestellt.

Einige Versicherer holen dabei viel Auskunft über Ihren Zahnzustand ein, anderen genügen wenige Angaben. Gemeinsam haben sie allerdings eines: Mit der Abfrage soll Ihr individuelles Risiko, eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz zu benötigen, eingeschätzt werden.

Gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen?

Ja, es gibt Anbieter von Zahnzusatzversicherungen, die in bestimmten Tarifen keine Gesundheitsprüfung durchführen. Heißt: Keine Gesundheitsfragen stellen. Bei der Württembergischen werden vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung in der Regel Gesundheitsfragen gestellt.

Zahnzusatz­versicherung ohne Gesundheits­fragen: Hintergrund, Vor- und Nachteile

Die Gesundheitsfragen in der ZZV haben einen ganz bestimmten Grund: Versicherer legen anhand der individuellen Antworten fest, ob Kunden:

  1. überhaupt versichert werden können
  2. eventuell nur gegen Erhebung eines Beitragszuschlags versichert werden können
  3. mit einem individuellen Leistungsausschluss versichert werden können

Vor- und Nachteile einer Zahnzusatz­versicherung ohne Gesund­heits­fragen

Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind für einige Menschen die einzige Möglichkeit, sich eine Zahnzusatzversicherung zu sichern.

VorteileNachteile

Der wichtigste Vorteil solcher Tarife: Sie können sich damit versichern. Auch, wenn Ihnen bereits mehrere Zähne fehlen oder Vorerkrankungen vorliegen.

Für eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen zahlen Sie oft höhere Beiträge.

Selbst mit schlechtem Zahnzustand leisten die Tarife für zukünftig anfallende Behandlungen.

Es gelten oft starke Summenbegrenzungen für die Leistungen in den ersten Jahren.

Die Antragstellung kann (je nach Anbieter) überaus einfach sein.

Der Verzicht auf Gesundheitsfragen im Antrag bedeutet nicht, dass angeratene oder bereits laufende Behandlungen eingeschlossen sind.

Das Entfallen der Gesundheitsprüfung bedeutet außerdem auch nicht, dass für alle Zahnbehandlungen sofort Leistungen erbracht werden.

Für wen ist die ZZV ohne Gesundheitsprüfung geeignet?

Die Antwort auf diese Frage hängt von individuellen Faktoren hab. Es kommt nämlich auf Ihre persönliche Ausgangssituation, den Zustand Ihrer Zähne und Ihre Wünsche an die Absicherung an. Grundlegend gilt: Für die allermeisten Menschen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll – und zwar so gut wie immer auch in den Tarifen mit Gesundheitsfragen.

In diesen Fällen kann sie sich lohnen

Im Grunde ist es nur ein einzelner Fall, dieser kann jedoch auf verschiedene Weisen zustande kommen: Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen lohnt sich nur für Menschen, deren Antrag auf eine „normale“ private Zahnzusatzversicherung abgelehnt wurde. Das ist der Fall, wenn:

  • Mehrere Zähne fehlen, es Zahnlücken gibt
  • Die Zahngesundheit schlecht ist
  • Die Person Risikopatient/in ist, z.B. bei ärztlich festgestellten Zahnbetterkrankungen oder Parodontose
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Was ist eine Gesundheits­prüfung und welche Gesund­heits­fragen werden gestellt?

Wie einleitend erklärt: Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen will, der muss – im Rahmen der Gesundheitsprüfung – Gesundheitsfragen beantworten. Hier lesen Sie, welche Fragen das sein könnten, welche Ihnen die Württembergische stellt und wie wichtig es ist, die Fragen immer wahrheitsgetreu zu beantworten.

Zuerst einmal gilt: Keine Bange vor der Gesund­heits­prüfung

Viele Antragssteller befürchten, dass ihr Antrag auf eine private Zahnzusatzversicherung abgelehnt wird, weil sie als Kind einmal Karies hatten, ein einzelner Zahn fehlt oder vor Jahren vielleicht ein bisschen unregelmäßig bei der professionellen Zahnreinigung waren.

Wir möchten Ihnen Mut machen: Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ist immer sinnvoll und das für so gut wie alle. Und die Menge der Anträge, die Versicherer wie die Württembergische tatsächlich ablehnen, ist gering. Im Zweifel gibt es sogar (beispielsweise über den Ausschluss bestimmter Leistungen) noch individuelle Hebel, um auch Menschen mit besonderen Risiken abzusichern.

Findet die Gesundheitsprüfung in der Zahnarztpraxis statt?

Die Frage ist verständlich, schließlich klingt das Ganze sehr nach hochoffizieller Untersuchung in der Zahnarztpraxis, samt Urkunde, Brief und Siegel.

Die Gesundheitsprüfung vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung findet allerdings in Form eines Fragebogens statt – online oder auf dem Papierantrag.

Einbeziehung von Zahnärztin oder -Arzt

Dem Versicherer reichen in der Regel die Angaben, die Sie während der Gesundheitsprüfung machen. Ihre Zahnärztin oder Zahnarzt wird nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung nach Ihrer Zahngesundheit befragt.

Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?

Premiumversicherer wie die Württembergische kommen mit nur wenigen, wichtigen Fragen aus. Das ist jedoch keineswegs die Norm – viele Anbieter bewegen sich auf dem Markt und jede Versicherungsgesellschaft kann ihre Gesundheitsprüfung gestalten wie sie will.

Übliche Gesundheitsfragen verschiedener Zahn­zusatz­versicherungen

Wir haben einige mögliche Fragen für Sie gesammelt. Wie viele und welche Fragen die Anbieter ihren potenziellen Neukunden stellen, kann sich stark unterscheiden. Einige der Fragen sind eher allgemeiner Natur, andere verlangen detaillierte Informationen.

  • Befinden Sie sich in zahnärztlicher Behandlung?
  • Ist eine Zahn­behandlung geplant oder angeraten? Wenn ja, weswegen?
  • Befinden Sie sich in kieferorthopädischer Behandlung?
  • Ist eine kiefer­orthopädische Behandlung geplant oder angeraten? Wenn ja, weswegen?
  • Wie lange liegt Ihr letzter Zahnarztbesuch zurück?
  • Wie viele fehlende Zähne haben Sie, die noch nicht ersetzt wurden?
  • Wie viele fehlende Zähne wurden durch Zahnersatz ersetzt?
  • Haben Sie Zahnersatz? Wenn ja, welchen?
  • Befinden Sie sich wegen Parodontitis in Behandlung?

Die Gesundheitsfragen bei der Württem­bergischen

Wer unsere Zahnzusatzversicherung online abschließt, der gelangt mit nur wenigen Klicks an leistungsstarken Zahnschutz. Die Gesundheitsfragen vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung der Württembergischen lauten:

  • Haben Sie fehlende Zähne? Wenn ja, wie viele?
  • Besteht oder bestand in den letzten 24 Monaten eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung / Parodontose?

Je nach Alter können weitere Fragen hinzu kommen.

Vorvertragliche Anzeigepflicht: Die Fragen stets korrekt beantworten

Wer die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, der riskiert im Ernstfall seinen Versicherungsschutz und dem können sogar rechtliche Konsequenzen drohen. Den einen oder anderen fehlenden Zahn also einfach zu verschweigen ist kein Kavaliersdelikt. Dies bezeichnet man als vorvertragliche Anzeigepflicht.

Stellt ein Versicherer fest, dass ein Kunde falsche Angaben in der Gesundheitsprüfung gemacht hat, kann er den Vertrag (unter Umständen sogar rückwirkend) beenden. Die Versicherung muss für die Behandlung also nicht mehr zahlen und der Kunde muss die Rechnung selbst begleichen. Bei aufwendigen Behandlungen kann diese mehrere tausend Euro betragen.

Was gibt es bei der Tarifwahl ohne Gesundheitsprüfung zu beachten?

Sollten Sie sich wirklich für eine ZZV ohne Gesundheitsfragen entscheiden, sollten Sie eine Reihe von Dingen beachten und wissen.

Kosten, Wartezeiten und Summenbegrenzungen

Bei der Zahnzusatz ohne Gesundheitsprüfung sind Wartezeiten von acht Monaten üblich. Erst nach dieser Zeit können Sie die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen.

Für eine ZZV ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen zahlen Sie prinzipiell höhere monatliche Beiträge als für einen Zahnzusatz-Tarif mit diesen Punkten.

Bei Zahnzusatzversicherungen ist die Erstattungssumme in den ersten Jahren so gut wie immer begrenzt. Diese Summenbegrenzung wird auch Zahnstaffel genannt.

Genau auf die enthaltenen Leistungen achten

Nicht jede private Zahnversicherung (ob mit oder ohne Gesundheitsprüfung) enthält dieselben Leistungen. Prüfen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) – so heißt das „Kleingedruckte“ bei Versicherungsverträgen – vor Vertragsabschluss also genau.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Noch mehr rund um die ZZV und die Gesund­heits­fragen

Sind Sie unentschlossen oder haben noch weitere Fragen? Hier sammeln wir alles, was unsere Kunden über das Thema wissen möchten.

  • Die Anbieter von ZZVs ohne Gesundheitsprüfung verlangen eine lange Wartezeit, bis die Leistungen ihrer Versicherungen für die Kunden abrufbar sind - zumindest in der Regel. Selbst viele "normale" Tarife können erst nach einer Wartezeit von einigen Monaten genutzt werden. Unsere Zahnzusatzversicherung hat den Sofortschutz ohne Wartezeit. Die Behandlung darf bei Vertragsabschluss jedoch noch nicht angeraten, geplant sein oder begonnen haben.

  • Eltern können ein Neuge­borenes unter Umständen ohne Gesund­heits­prüfung im selben Tarif ihrer eigenen, bereits abgeschlossenen ZZV nachversichern. Eine persönliche Beratung ist zuvor allerdings sinnvoll.

    Bereits angeratene Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern sind meist nicht abgesichert, in keiner ZZV. Einige Versicherer bieten eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Gesundheitsfragen an.

  • Wenden Sie sich hierzu gerne an Ihre Zahnärztin oder Zahnarzt. Mit einem schnellen Einblick in Ihre Patientenakte kann Ihnen mitgeteilt werden, wie Ihr individueller Zahnstatus lautet.

  • Eine Zahnzusatzversicherung kann prinzipiell jederzeit abgeschlossen werden, auch für Kinder gibt es schon Zahnschutz. Allerdings sind die Kosten für laufende Behandlungen nicht versichert. Sie kommt also nicht für rückwirkende Zahnleistungen auf.

  • Ein pauschales „Ja“ ist auf eine so individuelle Frage nur schwer zu geben. Eine Recherche und – noch wichtiger – eine persönliche Beratung kann Klarheit schaffen.

  • Ja. Wenn Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln, stellt der neue Versicherer Ihnen Gesundheitsfragen, sofern es sich um ein Angebot mit Fragen handelt.

    Wechseln Sie beim selben Versicherer in einen anderen Tarif kann die erneute Gesundheitsprüfung in bestimmten Fällen entfallen.

Gut zu wissen

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