Gesundheit

Ist eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder & Jugendliche sinnvoll?

Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und - wenn ja - ab wann sich eine Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind lohnt. Abschließen lässt sie sich früh, aber ist sie wirklich sinnvoll für den Nachwuchs?

Lesedauer: 7 Minuten

  • Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder & Jugendliche sinnvoll?: Lachender Junge mit Zahnspange

Vorteile einer Zahnzusatz­versicherung für Kinder & Jugendliche

Sollte man früh in eine Zahnzusatz­versicherung investieren?

Grundlegend gilt: Eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) ist in so gut wie jedem Alter eine gute Entscheidung. Das Wann und das Warum erfahren Sie gleich.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

ZZV: Ab welchem Alter?Kosten und Leistungen der ZahnzusatzversicherungLeistungen der GKVVertragsabschlussHäufige Fragen

Die Vorteile, früh für zusätzlichen Zahnschutz zu sorgen

Beispielsweise diese Vorteile hat ein früher Abschluss:

  1. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet nur unter bestimmten Voraussetzungen für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen – schützen Sie sich vor hohen Kosten!
  2. Der Beitrag für Zahnersatz ist in jungen Jahren niedrig.
  3. Die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen übernimmt bspw. auch die Kosten für Zahnprophylaxe wie eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Diese wird nicht von allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen, sodass Sie hierfür gegebenenfalls selbst aufkommen müssen.

Ein Viertel der Kinder weist stark ausgeprägte Zahnfehl­stellungen auf

Im Rahmen der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) - pdf wurden an 16 verschiedenen Orten in Deutschland mehr als 700 Kinder im Alter von acht und neun Jahren wissenschaftlich auf Zahnhygiene und Kiefergesundheit untersucht. Hier ein Auszug der Ergebnisse:

  • 25 % der untersuchten Kinder wiesen stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen mit medizinischem Behandlungsbedarf auf
  • 10 % wiesen ausgeprägte Zahnfehlstellungen auf, die eine Behandlung erforderlich machen

In Deutschland hat mittlerweile jedes zweite Kind eine Zahnspange und benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Diese kann oft teuer werden, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Kosten übernehmen. Zahnzusatz­versicherungen wie die der Württembergischen beinhalten auch Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen.

Gesundheit, Wohlbefinden & Lebensqualität: Zahngesundheit im Kindesalter

Die oben schon einmal aufgeführte DMS 6 Studie bewies rund um die allgemeine Zahngesundheit und Mundhygiene übrigens auch:

  • Kariesfreie Kinder (37,1 %) brauchten seltener kieferorthopädische Behandlungen als Kinder, die in der Vergangenheit Karies hatten (44,7 %).
  • Gleichzeitig waren Studienteilnehmende ohne kieferorthopädischen Versorgungsbedarf häufiger kariesfrei.
  • Kinder, die einen kieferorthopädischen Versorgungsbedarf aufwiesen, hatten häufig auch Schwierigkeiten beim Kauen von Nahrung und somit Einschränkungen in ihrer Lebensqualität.

Eine gute Mundhygiene in jungen Jahren ist die Voraussetzung, auch in zunehmendem Alter ernsthaften Zahnerkrankungen, wie z.B. einer Parodontitis, vorzubeugen. Eine unbehandelte Parodontitis ist nicht nur eine der Hauptursachen für späteren Zahnverlust, sondern kann sogar schwerwiegende Erkrankungen begünstigen. Darunter:

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Rheuma

Insbesondere wenn eine erblich bedingte Parodontitis schon zuvor in der Familie aufgetreten ist, ist es sinnvoll, schon früh vorzusorgen.

Ab welchem Alter ist die ZZV für Kinder sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung lässt sich schon früh abschließen, ein Mindestalter hierfür gibt es nicht. In der Regel können Sie allerdings warten, bis sich das Milchzahngebiss vollständig entwickelt hat. Meist tritt dieser Moment im Alter von drei Jahren ein.

Ein kleines Mädchen bei der Zahnärztin

Kosten und Leistungen der Zahnzusatz­versicherung für Kinder

Im Kindesalter sind andere Dinge wichtig als später im Erwachsenenleben. Deshalb sind auch nicht alle Leistungen einer ZZV für Kinder so bedeutend wie für Erwachsene - könnten und werden es allerdings irgendwann sein.

Kosten der Zahnzusatz­versicherung für Kinder & Jugendliche

Eine Zahnzusatzversicherung für die Kleinen ist nicht teuer - und lohnt sich so gut wie immer. Wer früh einsteigt, spart am Beitrag für Zahnersatz.

Zahnschutz Kompakt
ZZ75 + ZZB

Zahnschutz Komfort
ZZ90 + ZZB

Zahnschutz Premium
ZZ100 + ZZBPlus

10,68 €

13,16 €

26,83 €

Was bedeuten 75, 90 und 100 bei der Zahnzusatz­versicherung eigentlich?

Bei diesen Zahlen handelt es sich um den Erstattungsprozentsatz. Einfach ausgedrückt: Hiermit wird angegeben, zu wie viel Prozent die Kosten für Zahnersatz von der Versicherung übernommen werden. Welche Leistungen sich in welchem Paket verbergen, entdecken Sie auf der Produktseite unserer Zahnzusatzversicherung. Die Prozentsätze können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

Wichtige Leistungen, auf die Eltern achten sollten

Auf diese Leistungen sollten Sie bei der Auswahl der richtigen ZZV für Ihren Nachwuchs ein Auge werfen.

Kieferorthopädische Leistungen

Leistungen für die Kinder-Kieferorthopädie sind absolute Pflicht in der Zahnzusatzversicherung für Ihren Nachwuchs. Wir übernehmen diese zu 100 % bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - wenn die Behandlung aufgrund der Folgen eines Unfalls notwendig ist, auch später.

Unser Tipp für Eltern: Achten Sie darauf, dass alle „KIG-Stufen“ eingeschlossen sind. Über die KIG erfahren Sie im Kapitel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mehr.

Zahnprophylaxe wie die Fissurenversiegelung

Unter Fissuren versteht man kleinste Risse, die sich im Zahnschmelz bilden können. Auch eine ZZV für Kids sollte für deren professionelle „Versiegelung“ leisten – das beugt Karies vor und gehört somit zur wichtigen Prophylaxe.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Auch die PZR ist eine vorbeugende Maßnahme und gehört somit zum Bereich der Prophylaxe. Bei Kleinkindern ist diese auf den ersten Blick vielleicht nicht die wichtigste Leistung, eine PZR ist aber trotzdem sinnvoll um Krankheiten im Mundraum bereits im jungen Alter vorzubeugen. Gerade die Milchzähne sind anfälliger für Karies - und Karies im Milchzahngebiss wiederum erhöht das Risiko für Karies an den bleibenden Zähnen.

Spätestens in der Jugend, wenn auch das eigene Äußere eine immer wichtigere Rolle im jungen Leben einnimmt, bekommt die PZR eine ganz andere Bedeutung: mit der PZR können nämlich sichtbare Beläge oder Verfärbungen durch Kaffee oder Tee entfernt werden, wodurch die Zähne letztendlich auch gepflegter aussehen.

Besondere Vorteile: Angst- und Schmerzausschaltung

Für so manches Kind ist der Besuch beim Zahnarzt eine angsteinflößende Sache. Vielen Eltern ist daher wichtig, dass auch schmerzlindernde Maßnahmen wie eine Hypnose oder die Narkose übernommen werden. Nicht alle gesetzlichen Kassen kommen für diese Kosten auf.

Expertentipp: Verzichten Sie auf die nervige Wartezeit

Zwar handelt es sich (streng genommen) nicht um eine Leistung, aber Eltern sollten darauf achten, dass sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für den Nachwuchs abschließen. Das gibt sofort ein gutes Gefühl.

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.
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Das leistet die gesetzliche Krankenversicherung für Kinderzahn­gesundheit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen nur, wenn eine starke, ausgeprägte Fehlstellung der Zähne, bzw. des Kiefers vorliegt. Und selbst dann erstattet die gesetzliche Kasse lediglich 80 % der Kosten: Eben das „medizinisch Notwendige“ in der Regelversorgung.

Das übernimmt die GKVDas übernimmt die GKV nicht

Kiefer­orthopädische Behandlungen

  • Regelversorgung bei Einstufungen nach KIG 3, 4, 5
  • Herausnehmbare Zahnspange
  • Feste Spange mit Edelstahl-Brackets
  • Erstattung bis zum Ende des 17. Lebensjahres

  • Behandlungen nach der Einstufung in KIG 1 & 2
  • Kiefer­orthopädische Mehrleistungen

Zahnärztliche Früherkennungs­untersuchungen

  • Max. 3 Untersuchungen in 3 Jahren
  • Erstattung der Leistung zwischen dem 30. Lebensmonat (2,5 Jahre) und 72. Lebensmonat (6 Jahre)

  • Keine Kostenübernahme ab der 2. Untersuchung/Jahr

IP: Vorsorge- und Zahn­reinigungen

  • IP1: Erstellung des Mundhygienestatus (1 x im Kalenderjahr)
  • IP2: Aufklärungsgespräch zur Mundgesundheit (1 x im Kalenderjahr)
  • IP3: Die mögliche Wiederholung on IP1 & 2
  • IP4: Fluoridierung der Zähne
  • IP5: Versiegelung kariesfreier Fissuren der bleibenden Backenzähne

Präventions\maßnahmen:

  • Bei schlechter Mundhygiene
  • Bei schädlichen Essgewohnheiten
  • Während des Zahnwechsels

Nicht übernommene Leistungen während der Behandlung:
  • Herstellung und Anwendung von Schienen als Fluoridträger
  • Versiegelung weiterer Zähne wie Schneide- oder Eckzähne
  • Auftragen von antibakteriellen Wirkstoffen auf das Zahnfleisch

Füllungen

  • Kunststofffüllungen nur im sogenannten „Frontalzahnbereich“ mit Schneide- & Eckzähnen
  • Silberne Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich

  • Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich, die besonderen ästhetischen Ansprüchen genügen sollen

Kinderkronen

  • Hier erstattet die GKV denselben Festzuschuss von 50 % wie bei den Erwachsenen

  • Die GKV übernimmt keine Narkoseleistungen
  • Oft werden moderne Behandlungsmethoden oder hochwertige Materialien nicht übernommen

Was sind die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)?

Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) dienen zur Einstufung des Behandlungsbedarfs in der Kieferorthopädie. Die Einstufung erfolgt dabei in fünf Behandlungsgraden, von KIG 1 (leichte Fehlstellungen) bis KIG 5 (extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen). Die gesetzliche Krankenkasse kommt für Leistungen für Behandlungen nach KIG 3, 4 und 5 auf.

In diesen Gruppen finden sich sogenannte „mittlere bis schwere Zahn- und Kieferfehlstellungen“. Leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen, also die Gruppen 1 und 2, werden in der Regel nicht übernommen.

Wofür steht IP und was versteht man darunter?

Die Abkürzung IP steht für „Individualprophylaxe“ und umfasst Vorsorge- und Zahnreinigungsprogramme für Kinder und Jugendliche. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die Erstellung des Mundhygienestatus
  • Aufklärungsgespräche
  • Die Fluoridierung der Zähne

Wie schließen Eltern den Zahnschutz für ihre Kinder ab?

Die Kids können noch keine Versicherungsverträge eingehen. Deshalb schließen die Eltern die erste eigene Zahnzusatzversicherung für den Nachwuchs ab. Eines der Elternteile wird hierbei sogenannter Versicherungsnehmer, das Kind ist die „versicherte Person“.

Im Handumdrehen online abschließen

Die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen können Sie sowohl bei einer unserer zahlreichen Agenturen vor Ort oder bequem und einfach online abschließen.

  1. Wählen Sie eines unserer leistungsstarken ZahnSchutz-Pakete
  2. Beantworten Sie zwei einfache Gesundheitsfragen
  3. Geben Sie Ihre persönlichen Daten für den Versicherungsabschluss an
  4. Fertig!

Beim Online-Abschluss können Sie mit nur einem Klick bis zu zwei Kinder in Ihren eigenen Versicherungsschutz miteinschließen. Bei dieser Variante ist also ein Elternteil versichert und der Nachwuchs mit eingeschlossen.

Ihr Kind kann den Vertrag später übernehmen

Haben Sie eine private Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen, kann dieses den Vertrag in der Regel später übernehmen, normalerweise mit Eintreten der Volljährigkeit. Das muss allerdings nicht zwingend so sein.

Diese Optionen haben Sie:

Den Vertrag weiterlaufen lassen

Ihr Kind entscheidet sich dagegen, den Vertrag zu übernehmen und Sie lassen diesen einfach weiter auf sich selbst laufen. Das ist in der Regel kein Problem - vorausgesetzt, die versicherte Person ist eine andere ist als die oder der Versicherungsnehmer.

Den Versicherungsnehmer wechseln

Bedeutet: Die Person, auf welche die Versicherung umgangssprachlich „läuft“ wird gewechselt. Sprechen Sie herzu am besten mit Ihrer persönlichen Beraterin oder Berater. Bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers muss Ihr Versicherer informiert werden.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Antworten rund um den Zahnschutz für Kinder

Haben Sie noch Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder? Alles, was hier nicht beantwortet wird, erfahren Sie übrigens bei einer persönlichen Beratung.

  • Zu den oben beschriebenen kieferorthopädischen Leistungen zählen auch vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden empfohlene Zahnspangen, ja.

    Hier gilt allerdings die Mehrkostenvereinbarung mit der gesetzlichen Krankenkasse: Steht diese in der „Leistungspflicht“, erstatten wir die nicht unter deren Leistungsanspruch fallenden Behandlungen.

  • Einige Versicherer bieten Tarife mit Wartezeiten an. Bei Ihrer Württembergischen gibt es diese allerdings nicht.

  • Ja, das ist möglich.

    • Besteht Ihre eigene ZZV schon länger, gehen Sie gerne auf Ihre Agentur vor Ort zu, um Ihre Kinder nachträglich aufnehmen zu lassen.
    • Schließen Sie Ihre eigene Versicherung erst noch ab, können Sie in unserem Online-Abschluss bis zu zwei Kinder mit nur einem Klick in Ihre Absicherung aufnehmen.

  • Kronen für Milchfrontzähne zählen zu den anspruchsvollen Behandlungstechniken eines Zahnarztes. Diese Art der Behandlung ist am wachen Kind oft gar nicht durchführbar. Es stellt sich die Frage nach einer Vollnarkose. Eltern müssen dabei dringend das Risiko-Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Narkosebehandlung berücksichtigen.

  • Ja, beim Zahnersatz gibt es eine zeitlich begrenzte Obergrenze. In den ersten vier Kalenderjahren kann Zahnersatz nur bis zu einer festen Höhe erstattet werden. Das verhindert, dass Ihre Beitragszahlung Kunden mitfinanziert, bei denen ein Krankheitsfall bereits vor Abschluss absehbar war – und sorgt somit für niedrigere Beiträge in der gesamten Versichertengemeinschaft.

  • Mehrere Faktoren beeinflussen den Beitrag. Darunter finden sich beispielsweise:

    • Das Alter des Kindes
    • Die aktuelle Zahngesundheit
    • Die Antworten auf die Gesundheitsfragen
    • Das individuell gewählte Zahnschutz-Paket für Ihren Nachwuchs
  • Es gibt weitere Versicherungen, die eigene Tarife für Kinder enthalten oder eigens für Kinder gemacht sind.

Gut zu wissen

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