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Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und - wenn ja - ab wann sich eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind lohnt. Abschließen lässt sie sich früh, aber ist sie wirklich sinnvoll für den Nachwuchs?
Lesedauer: 7 Minuten
Grundlegend gilt: Eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) ist in so gut wie jedem Alter eine gute Entscheidung. Das Wann und das Warum erfahren Sie gleich.
Das Wichtigste auf dieser Seite:
ZZV: Ab welchem Alter?Kosten und Leistungen der ZahnzusatzversicherungLeistungen der GKVVertragsabschlussHäufige FragenBeispielsweise diese Vorteile hat ein früher Abschluss:
Im Rahmen der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) - pdf wurden an 16 verschiedenen Orten in Deutschland mehr als 700 Kinder im Alter von acht und neun Jahren wissenschaftlich auf Zahnhygiene und Kiefergesundheit untersucht. Hier ein Auszug der Ergebnisse:
In Deutschland hat mittlerweile jedes zweite Kind eine Zahnspange und benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Diese kann oft teuer werden, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Kosten übernehmen. Zahnzusatzversicherungen wie die der Württembergischen beinhalten auch Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen.
Die oben schon einmal aufgeführte DMS 6 Studie bewies rund um die allgemeine Zahngesundheit und Mundhygiene übrigens auch:
Eine gute Mundhygiene in jungen Jahren ist die Voraussetzung, auch in zunehmendem Alter ernsthaften Zahnerkrankungen, wie z.B. einer Parodontitis, vorzubeugen. Eine unbehandelte Parodontitis ist nicht nur eine der Hauptursachen für späteren Zahnverlust, sondern kann sogar schwerwiegende Erkrankungen begünstigen. Darunter:
Insbesondere wenn eine erblich bedingte Parodontitis schon zuvor in der Familie aufgetreten ist, ist es sinnvoll, schon früh vorzusorgen.
Eine Zahnzusatzversicherung lässt sich schon früh abschließen, ein Mindestalter hierfür gibt es nicht. In der Regel können Sie allerdings warten, bis sich das Milchzahngebiss vollständig entwickelt hat. Meist tritt dieser Moment im Alter von drei Jahren ein.
Im Kindesalter sind andere Dinge wichtig als später im Erwachsenenleben. Deshalb sind auch nicht alle Leistungen einer ZZV für Kinder so bedeutend wie für Erwachsene - könnten und werden es allerdings irgendwann sein.
Eine Zahnzusatzversicherung für die Kleinen ist nicht teuer - und lohnt sich so gut wie immer. Wer früh einsteigt, spart am Beitrag für Zahnersatz.
Zahnschutz Kompakt | Zahnschutz Komfort | Zahnschutz Premium |
10,68 € | 13,16 € | 26,83 € |
Bei diesen Zahlen handelt es sich um den Erstattungsprozentsatz. Einfach ausgedrückt: Hiermit wird angegeben, zu wie viel Prozent die Kosten für Zahnersatz von der Versicherung übernommen werden. Welche Leistungen sich in welchem Paket verbergen, entdecken Sie auf der Produktseite unserer Zahnzusatzversicherung. Die Prozentsätze können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
Auf diese Leistungen sollten Sie bei der Auswahl der richtigen ZZV für Ihren Nachwuchs ein Auge werfen.
Leistungen für die Kinder-Kieferorthopädie sind absolute Pflicht in der Zahnzusatzversicherung für Ihren Nachwuchs. Wir übernehmen diese zu 100 % bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - wenn die Behandlung aufgrund der Folgen eines Unfalls notwendig ist, auch später.
Unser Tipp für Eltern: Achten Sie darauf, dass alle „KIG-Stufen“ eingeschlossen sind. Über die KIG erfahren Sie im Kapitel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mehr.
Unter Fissuren versteht man kleinste Risse, die sich im Zahnschmelz bilden können. Auch eine ZZV für Kids sollte für deren professionelle „Versiegelung“ leisten – das beugt Karies vor und gehört somit zur wichtigen Prophylaxe.
Auch die PZR ist eine vorbeugende Maßnahme und gehört somit zum Bereich der Prophylaxe. Bei Kleinkindern ist diese auf den ersten Blick vielleicht nicht die wichtigste Leistung, eine PZR ist aber trotzdem sinnvoll um Krankheiten im Mundraum bereits im jungen Alter vorzubeugen. Gerade die Milchzähne sind anfälliger für Karies - und Karies im Milchzahngebiss wiederum erhöht das Risiko für Karies an den bleibenden Zähnen.
Spätestens in der Jugend, wenn auch das eigene Äußere eine immer wichtigere Rolle im jungen Leben einnimmt, bekommt die PZR eine ganz andere Bedeutung: mit der PZR können nämlich sichtbare Beläge oder Verfärbungen durch Kaffee oder Tee entfernt werden, wodurch die Zähne letztendlich auch gepflegter aussehen.
Für so manches Kind ist der Besuch beim Zahnarzt eine angsteinflößende Sache. Vielen Eltern ist daher wichtig, dass auch schmerzlindernde Maßnahmen wie eine Hypnose oder die Narkose übernommen werden. Nicht alle gesetzlichen Kassen kommen für diese Kosten auf.
Zwar handelt es sich (streng genommen) nicht um eine Leistung, aber Eltern sollten darauf achten, dass sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für den Nachwuchs abschließen. Das gibt sofort ein gutes Gefühl.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen nur, wenn eine starke, ausgeprägte Fehlstellung der Zähne, bzw. des Kiefers vorliegt. Und selbst dann erstattet die gesetzliche Kasse lediglich 80 % der Kosten: Eben das „medizinisch Notwendige“ in der Regelversorgung.
Das übernimmt die GKV | Das übernimmt die GKV nicht |
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Kieferorthopädische Behandlungen | |
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Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen | |
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IP: Vorsorge- und Zahnreinigungen | |
| Präventions\maßnahmen:
Nicht übernommene Leistungen während der Behandlung:
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Füllungen | |
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Kinderkronen | |
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Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) dienen zur Einstufung des Behandlungsbedarfs in der Kieferorthopädie. Die Einstufung erfolgt dabei in fünf Behandlungsgraden, von KIG 1 (leichte Fehlstellungen) bis KIG 5 (extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen). Die gesetzliche Krankenkasse kommt für Leistungen für Behandlungen nach KIG 3, 4 und 5 auf.
In diesen Gruppen finden sich sogenannte „mittlere bis schwere Zahn- und Kieferfehlstellungen“. Leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen, also die Gruppen 1 und 2, werden in der Regel nicht übernommen.
Die Abkürzung IP steht für „Individualprophylaxe“ und umfasst Vorsorge- und Zahnreinigungsprogramme für Kinder und Jugendliche. Dazu gehören beispielsweise:
Die Kids können noch keine Versicherungsverträge eingehen. Deshalb schließen die Eltern die erste eigene Zahnzusatzversicherung für den Nachwuchs ab. Eines der Elternteile wird hierbei sogenannter Versicherungsnehmer, das Kind ist die „versicherte Person“.
Die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen können Sie sowohl bei einer unserer zahlreichen Agenturen vor Ort oder bequem und einfach online abschließen.
Beim Online-Abschluss können Sie mit nur einem Klick bis zu zwei Kinder in Ihren eigenen Versicherungsschutz miteinschließen. Bei dieser Variante ist also ein Elternteil versichert und der Nachwuchs mit eingeschlossen.
Haben Sie eine private Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen, kann dieses den Vertrag in der Regel später übernehmen, normalerweise mit Eintreten der Volljährigkeit. Das muss allerdings nicht zwingend so sein.
Diese Optionen haben Sie:
Ihr Kind entscheidet sich dagegen, den Vertrag zu übernehmen und Sie lassen diesen einfach weiter auf sich selbst laufen. Das ist in der Regel kein Problem - vorausgesetzt, die versicherte Person ist eine andere ist als die oder der Versicherungsnehmer.
Bedeutet: Die Person, auf welche die Versicherung umgangssprachlich „läuft“ wird gewechselt. Sprechen Sie herzu am besten mit Ihrer persönlichen Beraterin oder Berater. Bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers muss Ihr Versicherer informiert werden.
Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Zu den oben beschriebenen kieferorthopädischen Leistungen zählen auch vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden empfohlene Zahnspangen, ja.
Hier gilt allerdings die Mehrkostenvereinbarung mit der gesetzlichen Krankenkasse: Steht diese in der „Leistungspflicht“, erstatten wir die nicht unter deren Leistungsanspruch fallenden Behandlungen.
Einige Versicherer bieten Tarife mit Wartezeiten an. Bei Ihrer Württembergischen gibt es diese allerdings nicht.
Ja, das ist möglich.
Kronen für Milchfrontzähne zählen zu den anspruchsvollen Behandlungstechniken eines Zahnarztes. Diese Art der Behandlung ist am wachen Kind oft gar nicht durchführbar. Es stellt sich die Frage nach einer Vollnarkose. Eltern müssen dabei dringend das Risiko-Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Narkosebehandlung berücksichtigen.
Ja, beim Zahnersatz gibt es eine zeitlich begrenzte Obergrenze. In den ersten vier Kalenderjahren kann Zahnersatz nur bis zu einer festen Höhe erstattet werden. Das verhindert, dass Ihre Beitragszahlung Kunden mitfinanziert, bei denen ein Krankheitsfall bereits vor Abschluss absehbar war – und sorgt somit für niedrigere Beiträge in der gesamten Versichertengemeinschaft.
Mehrere Faktoren beeinflussen den Beitrag. Darunter finden sich beispielsweise:
Es gibt weitere Versicherungen, die eigene Tarife für Kinder enthalten oder eigens für Kinder gemacht sind.
Zahnzusatzversicherungen sind sinnvoll für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und selbst Seniorinnen und Senioren. Wer eine Zahnbehandlung oder sogar Zahnersatz benötigt, der schützt sich mit einer Zahnzusatzversicherung vor den mitunter hohen Kosten.
Ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen? Beinhaltet eine solche Versicherung auch Behandlungen, die bereits vom Zahnarzt eingeplant sind? Was bietet die Württembergische an? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Eine professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil der Zahnprophylaxe. Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wichtige zum Ablauf und der Kostenerstattung durch eine private Zahnzusatzversicherung.
Es gibt Versicherungen, die auch die Kosten für eine bereits laufende, angeratene oder geplante Behandlung übernehmen. Ob sich das für Kunden und Patienten wirklich lohnt, erfahren Sie auf dieser Seite.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, der muss (zumindest bei den meisten Anbietern) Gesundheitsfragen beantworten. Es gibt allerdings Tarife, die darauf verzichten. Hier erfahren Sie alles über dieses Thema.
Ihre Ausgaben für die private Zahnzusatzversicherung zählen zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" und können steuerlich geltend gemacht werden - es gibt jedoch ein großes Aber.
Auf der Suche nach dem richtigen Zahn-Tarif stellen sich viele Eltern die Frage, ob es Zahnzusatzversicherungen mit Familien-Tarifen gibt. Also eine "Zahn-Allzweck-Versicherung", die für Eltern und Kids passt.
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln – auch wenn Ihre Zähne nicht wie in der Werbung glänzen. Viel wichtiger als die perfekt aussehenden Zähne ist doch deren Gesundheit. Dafür können Sie mit unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sorgen.
Zahnzusatzversicherung: Testsieger