Krankenzusatz­versicherung für Ihr Kind: KinderPlus

Kleine groß versichern

Von Arzt bis Zahn: Die Gesundheit Ihres Kindes ist mit unserer Krankenzusatzversicherung KinderPlus in besten Händen.

Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind - KinderPlus: Kleines Mädchen liegt im Bett mit einem Teddybär
Kind bei Ärztin

Ihre Vorteile

KinderPlus: Deshalb ist eine Kranken­zusatz­versicherung für Kinder sinnvoll

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch bei Kindern nur eine Grundversorgung. Damit Eltern nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, gibt es unsere Zusatzversicherung KinderPlus bis zum siebten Lebensjahr.

  • Bestmögliche medizinische Versorgung im Krankenhaus

    Chefarztbehandlung plus Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten.

  • Rooming-in: Ein Elternteil als Begleitperson

    Bei der Unterbringung im Einzelzimmer übernehmen wir die Kosten für das Rooming-in eines Elternteils, so lange der Nachwuchs das 10. Lebensjahr nicht vollendet hat.

  • Damit legen Eltern den Grundstein für die Zahngesundheit

    Kieferorthopädische Leistungen sind zu 80 % mitversichert.

Unsere Leistungen

Krankenzusatz­versicherung für Kinder: Was ist versichert?

Kieferorthopädie bis Krankenhaus: Beispielsweise mit diesen Leistungen machen wir Ihren Nachwuchs zum Privatpatient. Ein gutes Gefühl für Eltern und Kind.

  • Privatpatient im Krankenhaus

    Privatpatient im Krankenhaus mit Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl (z. B. Chefarzt) und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

  • Kieferorthopädische Leistungen

    Wir übernehmen für jede medizinisch empfohlene kieferorthopädische Behandlung, die bis zum 18. Lebensjahr begonnen wird, bis zu 80 % der Kosten bei einer maximalen Grenze von 4.000 €, wenn auch die gesetzliche Kasse leistet.

  • Freie Krankenhauswahl & mehr Vorteile

    Privatpatient im Krankenhaus, Rooming-In (Begleitpersonen), Kieferorthopädie und Umwandlungsoption.

  • Option: Umwandlung ohne erneute Gesundheitsprüfung

    Umwandlungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung ab 21 Jahren in eine stationäre Zusatzversicherung und Zahnzusatzversicherung.

Gut zu wissen & häufige Fragen

Mehr über die Kranken­zusatz­versicher­ung KinderPlus

Das eigene Kind mit KinderPlus abzusichern ist eine gute Entscheidung. Brennt Ihnen noch eine Frage auf der Zunge? Wir geben Antworten.

  • Rennen, toben, schubsen und sich vielleicht auch mal bei Freunden mit einer Rotznase anstecken: Eine private Zusatzversicherung wie KinderPlus lohnt sich in jedem Fall für Ihren Nachwuchs und ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie macht besonderen Sinn für kleine Patienten, weil sie die Leistungen wichtiger Versicherungen als eine gesamthafte Zusatzversicherung kombiniert.

    • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus und freie Krankenhauswahl
    • Kieferorthopädische Leistungen
  • Diese gesamthafte Krankenzusatzversicherung für Kinder kostet für den Nachwuchs zwischen 0 und 7 Jahren 11,28 € im Monat. (Stand 2022)

  • Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch bei kleinen Patienten nur eine Grundversorgung. Wenn Sie Ihren Kindern die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankenhaus sichern wollen und den Grundstein für ihre Zahngesundheit legen möchten, empfehlen wir Ihnen KinderPlus.

  • KinderPlus können Sie für Ihr Kind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres abschließen. Ist das Kind erwachsen, kann der Vertrag mit 21 Jahren in eine stationäre Zusatzversicherung sowie eine Zahnersatzversicherung umgewandelt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

  • Die KiGGS Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland hat ermittelt: Fast jedes vierte Kind (23,4 %) zwischen 3 und 17 Jahren ist in kieferorthopädischer Behandlung. Kosten von bis zu 3.000 € und mehr sind keine Seltenheit hierfür.

    Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen gegenwärtig für die durchschnittlich zwei bis vier Jahre dauernde Behandlung aber nur bei „starken Zahnfehlstellungen“ zahlen. Bei leichten Zahnfehlstellungen darf die Kasse nicht leisten (siehe Übersicht KiG-Einstufung). Dennoch empfehlen Kieferorthopäden auch in diesen Fällen eine Behandlung. Die Kosten tragen die Eltern dann jedoch alleine. Deshalb sollte man diese Lücke schließen.

  • Die Beiträge Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden. Bei der genauen Vorgehensweise hilft Ihnen ein Steuerberater.

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