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Ob Laufrad, Scooter oder BMX: Wenn die Kids in ihr Abenteuer starten, gibt es leider keinen hundertprozentigen Schutz. Mit der privaten Kinderunfallversicherung der Württembergischen sind Sie bei einem Unfall allerdings abgesichert.
Beim Herumtollen auf dem Sofa oder beim Klettern auf dem Spielplatz: In der Freizeit besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dieser gilt nur in der Betreuungseinrichtung (z. B. Kita oder Schule) und auf dem Hin- und Rückweg.
Gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls können Eltern sich mit unserer einmaligen Invaliditätsleistung und lebenslangen Unfallrente absichern. Noch mehr finanzielle Sicherheit erhalten sie mit optionalen Leistungen wie dem Krankenhaustagegeld.
Bei einem Unfall können Kosten entstehen, die Sie vielleicht gar nicht auf dem Schirm haben. Mit unserer Versicherung sind beispielsweise die Erstattung von Bergungs- und Rettungskosten automatisch abgesichert.
Eine Versicherung so individuell wie Sie selbst: Durch unsere verschiedenen Produktlinien Kompakt, Komfort und Premium können Sie Ihren Schutz optimal auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Zusätzlich können Sie viele frei wählbare Leistungen ergänzen.
Ein Helm schützt nicht nur vor schwereren Verletzungen. Mit unserem Helmbonus ist unter bestimmten Voraussetzungen im Premiumschutz auch eine Erhöhung der Invaliditätssumme um 25 % bis maximal 50.000 € möglich.
Ob Einrad, Zweirad oder Dreirad: Die Unfallversicherung für Ihren Nachwuchs gehört neben dem Helm zur Schutzausrüstung dazu. Profitieren Sie von starken Leistungen und frei wählbaren Ergänzungen.
Trägt Ihr Kind eine dauerhafte Gesundheitsschädigung (Invalidität) davon, können Umbaumaßnahmen an der Wohnung oder eine spezielle Ausbildung notwendig werden. Wir leisten bereits ab jedem messbaren Invaliditätsgrad eine Einmalzahlung.
In allen Tarifen wählbar
Die Unfallrente deckt fortlaufende Kosten, z. B. wenn ein Elternteil für die Pflege seinen Beruf aufgeben muss oder eine Tagesmutter notwendig ist. Sie wird ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 % bezahlt – monatlich, ein Leben lang, in vereinbarter Höhe.
In allen Tarifen wählbar
Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt können Eltern ihr Kind durch den Chefarzt behandeln lassen. Bei Kindern unter 18 Jahren übernehmen wir auch die Kosten für ein Zweibettzimmer und Rooming-in (Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson).
In Premium enthalten
Für einen angenehmeren Krankenhausaufenthalt können Sie das Krankenhaustagegeld vereinbaren. Weitere finanzielle Entschädigung können Eltern erhalten, wenn sie bei Ihrem Kind übernachten möchten (Rooming-in) oder wenn ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann (Schulausfallgeld).
In allen Tarifen wählbar
Narben oder Gewebe-/Hautschäden an Gesicht oder Händen können auch für die Kleinen eine psychische Belastung darstellen. Wir übernehmen die Kosten für kosmetische Operationen – im PremiumsSchutz sogar bis 100.000 €.
In allen Tarifen enthalten
Nach einem schweren Unfall stehen wir Ihrem Kind auch beim Gesundwerden und in der Reha zur Seite: mit professioneller Beratung zur Optimierung des Heilungsprozesses durch einen fachkundigen Reha-Berater sowie mit Pflege-, Hilfsmittel- und Wohnungsberatung.
In allen Tarifen enthalten
Erleidet ein versichertes Elternteil eine unfallbedingte Invalidität von mindestens 50 % oder stirbt während der Vertragsdauer, führen wir die Kinderunfallversicherung bis zum 18. Geburtstags Ihres Kindes fort – ohne einen Cent Beitrag, bei voller Leistung.
In allen Tarifen enthalten
Bei Unfällen mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % erstatten wir bis zu 20.000 € (Premiumschutz) für Umbau- und Umschulungsmaßnahmen.
In allen Tarifen enthalten
Kompakt, Komfort oder Premium
Finden Sie den Versicherungsschutz, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Der gesetzliche Versicherungsschutz für Kinder sichert nur für Unfälle in der Betreuungseinrichtung (z. B. Kita, Kindergarten oder Schule) sowie auf dem Hin- und Rückweg ab. In der Freizeit, in der die meisten Unfälle passieren, ist Ihr Kind nicht gesetzlich versichert. Da Kinder außerdem noch ein höheres Unfall- und Verletzungsrisiko als Erwachsene haben, ist eine private Absicherung sinnvoll.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem Ihr Nachwuchs das 18. Lebensjahr vollendet, geht der Kinderunfalltarif in den Tarif für Erwachsene über.
Bei Beginn der Ausbildung ändert sich zunächst nichts an der Kinderunfallversicherung. Erst mit dem Ablauf des Versicherungsjahres in dem Ihr Nachwuchs das 18. Lebensjahr vollendet hat, ändert sich der Versicherungsschutz zum Erwachsenentarif. Im Ausbildungsbetrieb sowie auf dem Hin- und Rückweg greift mit Start der Ausbildung die gesetzliche Unfallversicherung – für die Freizeit ist aber weiterhin eine private Absicherung sinnvoll.
Eltern können die Beiträge zur Unfallversicherung - ähnlich wie die Beiträge zur Krankenversicherung - von der Steuer absetzen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei genaueren Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.
Die Kinderunfallversicherung können Sie ab 0 Jahren abschließen. Das heißt, auch Unfälle Ihres Babys oder Kleinkinds können abgesichert werden.
Hätten Sie es gewusst?
(Quellen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Dezember 2020; Bundesgesundheitsministerium, RKI.)
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl, Was möchten Sie wissen?
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Es liegt in Ihrer Hand, in den besten Händen zu sein