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Krankentagegeld­versicherung

Beitrag: Zum Beispiel für 5,72 € im Monat

Sorgenfrei gesund werden

Wir leisten, wenn die gesetzliche Kasse leistet - und weit darüber hinaus. Für finanzielle Sicherheit, wenn Ihr Lohn nicht mehr gezahlt wird: Volle Leistung für Sie ab dem 43. Tag.

Ihre Vorteile

Das macht die Kranken­tage­geld­versicherung so sinnvoll

Wer krank ist, der kann nicht arbeiten. Wer länger als sechs Wochen krank ist, dem droht ein Verdienstausfall. Eine Krankentagegeldversicherung schützt genau davor. Das macht sie zu einer wichtigen finanziellen Absicherung im Ernstfall.

  • Sie schließt die Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankengeld

    Wir zahlen einen vertraglich festgelegten Tagessatz, solange Sie arbeitsunfähig sind. Damit aus gesundheitlichen Problemen keine finanziellen werden, leisten wir ab der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit, wenn auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Krankengeld zahlt.

  • Maßgeschneiderte Absicherung mit frei wählbarer Höhe

    Sie entscheiden ganz individuell über die Höhe Ihres Krankentagegeldes. Ihr persönlicher Berater steht Ihnen hierbei gerne zur Seite. Die Höhe sollte laufende Kosten wie Miete, Kredite oder andere Fixkosten decken.

  • Wir leisten weiter: Sogar bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit

    Die Leistung wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, es gibt keine Begrenzung. Wenn Sie die Höchstleistungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen und die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht, leisten wir weiter: Bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit.

  • An alle Eventualitäten ist gedacht. Machen wir Ihre Absicherung flexibel

    Sie erhalten Ihr Krankentagegeld auch während Rehabilitationsmaßnahmen, wenn bereits vorher Arbeitsunfähigkeit bestand und weiter fortbesteht. Das gilt auch bei Schwangerschaft, wenn dadurch eine Arbeitsunfähigkeit eintritt.

  • Einfache Abwicklung im Leistungsfall

    Sobald Sie gesetzliches Krankengeld von der GKV erhalten, genügt uns dies als Leistungsnachweis. Sie haben keine zusätzlichen Aufwände mit Attesten oder ähnlichem.

  • Wir lassen Sie nicht im Regen stehen. Auch bei Arbeitslosigkeit

    Sollten Sie während vorübergehender Arbeitslosigkeit Krankengeld von der GKV erhalten, dann leisten auch wir weiterhin. Sind Sie gesund, können Sie den Vertrag bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate ruhend stellen und reaktivieren, wenn Sie eine neue Stelle haben.

Unser Kundenportal

Gesundheit, Vorsorge & Finanzen in der Hosentasche

Mit der Kundenportal-App können Sie Ihre Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen oder Rezepte, digital einreichen. Ob im Web oder in der App, unser Kundenportal kann sogar noch mehr als Krankenversicherung: Genießen Sie den Überblick über all Ihre Verträge.

Für wen und warum ist eine Kranken­tage­geld­ver­sicher­ung sinnvoll?

Die einfache Antwort: Für alle. Egal ob gesetzlich oder privat versichert, ob angestellt oder selbstständig; diese Versicherung kann für alle wichtig sein.

  • Angestellte mit gesetzlicher Krankenversicherung

    Angestellte schließen mit der Krankentagegeldversicherung die Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankengeld - dieses ist nämlich niemals so hoch wie das Nettoeinkommen vorher war.

    • Höhe des Tagessatzes: Der individuelle Tagessatz sollte ausreichen, die entstehenden Einkommenslücke auszugleichen.
  • Selbstständige mit gesetzlicher Krankenversicherung

    Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankentagegeld. Wollen sie es haben, müssen sie einen hohen Beitrag zahlen.

    • Höhe des Tagessatzes: Das hängt davon ab, ob sich die oder der Betroffene vorher für einen Wahltarif mit Krankentagegeld entschieden hat. Wenn ja, muss "nur" die Lücke zum vorher erwirtschafteten Gewinn geschlossen werden.
  • Angestellte mit privater Krankenversicherung

    Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten keinen Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung und kein gesetzliches Krankengeld. Passend zur privaten Krankenversicherung bieten wir eine Kranken­tagegeld­versicherung für Privatversicherte.

    • Höhe des Tagessatzes: Wir empfehlen einen Tagessatz, der hoch genug ist, Ihren täglichen, individuellen Bedarf zu decken und hilft, Ihren Lebensstandard auch im Krankheitsfall aufrecht zu erhalten.
  • Selbstständige mit privater Krankenversicherung

    Ohne gesetzliche Leistungen gibt es auch kein gesetzliches Krankengeld - heißt: Schon ab dem ersten Tag, an dem Sie nicht mehr arbeiten können, geht Ihnen Gewinn verloren. Eine private Krankentagegeldversicherung ist hier der Retter in der Not.

    • Höhe des Tagessatzes: Im Grunde muss er ausreichen, um Ihr gesamtes tägliches Einkommen für die Dauer Ihrer Krankheit zu ersetzen.

Unsere Leistungen

Was ist in einer Kranken­tagegeld­versicherung abgedeckt?

Wenn aufgrund einer Krankheit nicht mehr gearbeitet werden kann, entsteht schnell eine Lücke zwischen der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes und Ihrem eigentlichen Nettoeinkommen. Unser Krankentagegeld füllt diese Lücke - und leistet noch mehr.

  • Individuell hoher Schutz bei längerer Krankheit

    Verlässliche Sicherheit

  • Leistung ab dem 43. Tag - wenn die GKV leistet

    Unkompliziert an Ihrer Seite

  • Absicherung bis Sie wieder arbeiten können

    Keine Kompromisse bei Ihrer Gesundheit

  • Wir leisten auch während der Reha

    Sorglos gesund werden

  • Leistung auch bei Schwangerschaft

    In jedem Fall für Sie da

  • An Ihrer Seite bei der Wiedereingliederung

    In Ihrer Geschwindigkeit zurück ins Leben

Kranken­tagegeld­versicherung: Darauf sollten Sie achten

Ist Ihr monatlicher Lebensbedarf ausreichend abgedeckt? Was muss wem eigentlich nachgewiesen werden, wenn Sie Ihr privates Krankentagegeld beanspruchen möchten? Wo liegt der Unterschied zwischen Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld?

  • Drei Begriffe werden gerne miteinander verwechselt, sind jedoch keineswegs Synonyme voneinander:

    • Krankengeld: So wird die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung genannt, die bei längerer Krankheit einen Teil des Nettoeinkommens auffängt. Privatversicherte erhalten diese nicht.
    • Krankentagegeld: Erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung. Es deckt die Versorgungslücke bei längerer Krankheit und ist daher besonders wichtig.
    • Krankenhaus­tagegeld­versicherung: Diese Versicherung leistet einen bestimmten Geldbetrag für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag.
  • Die Krankentagegeldversicherung greift in der Regel, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind und die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erlischt. Vor der Zahlung vergeht eine gewisse Karenzzeit, die Sie individuell mit uns vereinbaren. Das bedeutet, Sie erhalten Ihr Krankentagegeld nach Ablauf dieser Zeit ausbezahlt.

    • Unser Tipp: Lassen Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich ärztlich bescheinigen. Das gilt vor allem für Erkrankungen, bei denen Sie absehen können, dass sie länger andauern werden.
  • Wie hoch Ihr individuelles Tagegeld sein soll, hängt ganz von Ihren Wünschen ab, denn es sollte den monatlichen Lebensbedarf ausreichend abdecken. Zu beachten ist allerdings, dass die Höhe des versicherten Tagegeldes plus das gesetzliche Krankengeld das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigt. Welche monatliche Kosten haben Sie, gibt es besondere Anforderungen? Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung des perfekten Betrags.

  • Falls die andauernde Krankheit zur Berufsunfähigkeit führt, empfehlen wir Ihnen unsere Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent und verzichtet auf eine „abstrakte“ Verweisung – ohne Mehrbeitrag. Ein Verweis auf eine andere Tätigkeit ist nur möglich, wenn eine neue Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, die der Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.

Leistungsbeispiele: Kranken­tagegeld­versicherung

Angestellt, selbstständig, privat- oder gesetzliche versichert: Diese Beispiele verdeutlichen, weshalb das Krankentagegeld so wichtig ist. Zu welcher Gruppe gehören Sie?

  • Angestellte mit gesetzlicher Kranken­versicherung

    Johanna arbeitet als Fachkraft für Büromanagement und verdient 1.610 € netto im Monat. Ihr Gehalt wird ihr noch 6 Wochen lang fortgezahlt, wenn sie krank wird. Ab der siebten Woche erhält sie das gesetzliche Krankengeld, das ca. 1.270 € entspricht.

    • Tägliche Einkommenslücke: 11,33 €
    • Krankentagegeld der Württembergischen: 11 €
    • Monatlicher Beitrag: 5,72 €
  • Angestellte mit privater Kranken­versicherung

    Lars leitet die Marketingabteilung eines kleinen Unternehmens und verdient 6.000 € brutto im Monat. Er ist privat versichert. Als ein Unfall ihn länger als sechs Wochen außer Gefecht setzt, erhält er ab der siebten Woche ein privates Krankentagegeld.

    • Tägliche Einkommenslücke: 160 €
    • Krankentagegeld der Württembergischen: 160 €
    • Monatlicher Beitrag: 69,76 €
  • Selbstständige mit gesetzlicher Krankenversicherung

    Peter ist selbstständiger Bauzeichner und lebt von seinen gut 3.500 € Gewinn im Monat. Er hat sich vor langem für einen höheren Beitragssatz in der gesetzlichen Kasse entschieden, um im Fall der Fälle ab dem 43. Tag ein Krankengeld zu erhalten. Eine Krankheit macht ihn nun für acht Wochen arbeitsunfähig.

    • Tägliche Einkommenslücke: 35 €
    • Krankentagegeld der Württembergischen: 35 €
    • Monatlicher Beitrag: 24,75 €
  • Selbstständige mit privater Krankenversicherung

    Nicole ist selbstständige Architektin und verdient 3.500 € im Monat. Als Selbstständige erhält sie keine Lohnfortzahlung. Um sich für diesen Fall abzusichern, hat sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Nun hat sie die Diagnose Burnout erhalten und ist 4 Monate arbeitsunfähig.

    • Tägliche Einkommenslücke: 93 €
    • Krankentagegeld der Württembergischen: 95 €
    • Monatlicher Beitrag: 90,44 €

Häufige Fragen

Was möchten Sie über das Krankentagegeld wissen?

Unser Krankentagegeld schließt die Versorgungslücke im Krankheitsfall und ist somit für so gut wie jeden eine sinnvolle Absicherung.

  • Die Kosten für eine Krankentagegeldversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Alter, Gesundheitszustand und der gewünschten Höhe des Tagessatzes.

    • Zusätzlich spielt die vereinbarte Karenzzeit – also der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem erstmaligen Leistungsbezug – eine wichtige Rolle.
    • Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr persönliches Risiko für einen Verdienstausfall und je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto höher fällt die monatliche Prämie aus.
    • Ihr persönlicher Berater unterstützt Sie dabei, ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden und die Krankentagegeldversicherung ganz auf Ihre finanzielle Situation und Ihren Bedarf abzustimmen.

    Eine Krankentagegeldversicherung gibt es bei uns beispielsweise für 5,72 €.

    Bei einem Nettoeinkommen von 1.610 € und gesetzlichem Krankengeld in Höhe von ca. 1.270 € beträgt die Versorgungslücke hier 340 €. Schon mit einem Krankentagegeld von 11 € wird diese Lücke geschlossen.

  • Ja, das hat sie: Erhöht sich Ihr Einkommen, können Sie den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen. Und damit Sie auch künftig bestens abgesichert sind, können Sie alle 3 Jahre Ihre Leistung um max. 6 % erhöhen.

  • Nein, Beamtinnen und Beamte brauchen kein Krankentagegeld. Der Dienstherr zahlt die Bezüge auch im Krankheitsfall weiter, laut Art. 33 Abs. 5 GG.

  • Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld können sich mit unserer privaten Krankentagegeldversicherung bedarfsgerecht für den Fall arbeitsunfähig zu werden, absichern. Die Höhe der Absicherung ist frei wählbar – bis zu 80 % des Gewinns können vereinbart werden. Wir bieten Schutz ab dem 43. Tag. Wir leisten bis Sie wieder arbeitsfähig sind – oder bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit.

  • Privat versicherte Selbstständige können sich mit unserer privaten Krankentagegeldversicherung bedarfsgerecht für den Fall arbeitsunfähig zu werden, absichern. Die Höhe der Absicherung ist frei wählbar, bis zu 80Prozent des Gewinns können vereinbart werden. Wir leisten wahlweise ab dem 29., 43. oder 92. Tag. Zusätzlich bieten wir einen Spezialtarif an, der bereits ab dem 6. Tag eines stationären Aufenthalts leistet - andernfalls ab dem 43. Tag. - Sie können Ihre gewünschte Leistung auch individuell auf die Beginne aufteilen.

    Ihr Vorteil als Privatversicherter: Erhöht sich Ihr Einkommen, können Sie den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung anpassen. Und damit Sie auch künftig bestens abgesichert sind, können Sie alle 3 Jahre Ihre Leistung um max. 6% erhöhen.

  • Bei Angestellten darf das Krankentagegeld das Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld nicht übersteigen. Bei Selbstständigen können maximal 80Prozent des Gewinns abgesichert werden. Als Grenzen gelten die Summe Ihres privaten Krankentagegeldes der Württembergischen sowie eventuelle andere Krankengelder.

  • Das Krankentagegeld ist in der Regel steuer- und abgabenfrei. Die Beiträge für diese Versicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung eintragen.

  • Unter der Karenzzeit wird der von Ihnen gewählte Zeitraum verstanden, der zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und Auszahlung des Krankentagegeldes vergeht.

  • Nach Abschluss der Krankentagegeld-Versicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für den Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen gilt eine besondere Wartezeit von 8 Monaten.

  • Liegt ein Nachweis über Krankengeldzahlung der GKV vor, wird unsere Leistung für diesen Zeitraum ausgezahlt, frühestens nach 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit.

  • Nein, maßgeblich ist zunächst nur die Zahlung von Krankengeld durch die GKV. Bei welchem Arzt Sie sich behandeln lassen, spielt keine Rolle. Ob es sich dabei um Ihren Hausarzt oder einen Facharzt handelt, ist nicht ausschlaggebend für uns.

  • Ihre private Vorsorge an Ihr Gehalt anzupassen ist äußerst wichtig: Die Höhe Ihres Krankentagegeldes lässt sich nach einer erneuten Gesundheitsprüfung ändern.

    • Die Arbeitsunfähigkeit ist ein - hoffentlich - vorübergehender Zustand, der im besten Falle mit der Genesung endet.
    • Die Berufsunfähigkeit ist ein andauernder Zustand, bei dem keine Besserung zu erwarten ist.

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