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Schaden & Leistungsfall melden

Unfallversicherung - Unfall melden

Melden Sie sich nach einem Unfall zeitnah telefonisch bei uns, um alles Notwendige zu besprechen:

  1. Unser Unfall-Schadenservice ist für Sie da, um alle notwendigen Informationen zu besprechen:

    00800 81 82 9000

    Mo. - Fr. | von 08:00 bis 18:00 Uhr

  2. Gerne steht Ihnen auch Ihr Berater zur Seite und nimmt Ihren Unfall-Schaden auf. Wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen wenn wir weitere Fragen haben oder noch weitere Unterlagen und Informationen benötigen.

    Persönlichen Berater finden

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Unfallversicherung im Schadenfall

Die meistgestellten Fragen zur Unfallversicherung im Schadenfall beantworten wir Ihnen hier.

  • Die Unfallversicherung der Württembergischen schützt Sie weltweit vor finanziellen Folgen einer unfallbedingten dauerhaften Gesundheitsschädigung.

    So einfach geht's:

    • Melden Sie uns den Unfall so schnell wie möglich.
    • Schildern Sie uns genau, wie und wann der Unfall passiert ist.
    • Gehen Sie umgehend zum Arzt und informieren Sie uns über die Diagnose.
    • Wir unterstützen Sie bei den nächsten Schritten!
    • Wir wünschen Ihnen gute Genesung.
  • Um den Unfall einschätzen und bearbeiten zu können, ist es für uns wichtig, Auskünfte von Behörden, anderen Versicherern oder behandelnden Ärzten zu erhalten. Bitte erteilen Sie ihnen die Erlaubnis, uns zu informieren.

  • Hat der Unfall bedauerlicherweise den Tod des Versicherten zur Folge, müssen wir das zwingend erfahren. Bitte informieren Sie uns innerhalb von 48 Stunden, auch wenn uns der Unfall schon gemeldet worden ist.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Damit Sie nach einem Unfall finanziell gut abgesichert sind, können Sie eine private Unfallversicherung mit Progression abschließen. Was genau das ist und wie sich das auf Ihre Versicherungsleistung auswirkt, erfahren Sie hier.

  • Nach einem Unfall erhalten Versicherte eine Invaliditätszahlung vom Versicherer. Wie hoch diese Zahlung ausfällt hängt von der Invalidität und der Gliedertaxe ab. Alle wissenswerten Details finden Sie hier.

  • Was ist die Rente der Unfallversicherung und wie unterscheidet sich die Zahlung von der gesetzlichen Unfallversicherung zur privaten Unfallversicherung? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber!

  • Die Behauptung: Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ähneln einander so sehr, dass man getrost auf eine der beiden verzichten könne. Lesen Sie hier, ob das stimmt und - wenn ja - auf welche Versicherung verzichtet werden kann.

  • Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung. Die Frage sollte nämlich lauten: Was leistet die gesetzliche und was leistet die private Unfallversicherung im Ausland? Wir nehmen den Versicherungsschutz unter die Lupe.

  • Die Beiträge für Ihre private Unfallversicherung gelten in der Einkommensteuererklärung als "Vorsorgeaufwendungen". Prinzipiell können diese steuerlich geltend gemacht werden. Auf dieser Seite erfahren Sie das Wichtigste über dieses Thema.