Gesundheit

Sportunfall: Was zahlt die private Unfall­versicherung?

Ob beim Fußball oder Skifahren: Wer sich durch einen Unfall beim Sport eine Verletzung zuzieht, ist mit einer privaten Unfallversicherung vor finanziellen Mehrbelastungen geschützt.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Sportunfall - Was zahlt die private Unfallversicherung?: Fahrradfahrer auf einem Rennrad

Warum ist eine Unfall­versicherung für Sportler wichtig?

Ihr Schutz bei Invalidität

Eine Unfallversicherung ist sinnvoll für Sportler, die sehr viel Sport und auch gefährlichere Sportarten oder solche mit viel Körperkontakt wie z. B. Fußball betreiben. Da die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz Zuhause, bei Freizeitaktivitäten oder im Urlaub bietet, ist eine private Absicherung sinnvoll.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Was ist ein Sportunfall?Wann leistet die Unfallversicherung?Die Leistungen der UnfallversicherungAndere Versicherungen, die bei einem Unfall leistenHäufige Fragen

Was ist ein Sportunfall?

Laut Definition ist ein Sportunfall ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt, wodurch Sie eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleiden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bänderriss nach einem Zusammenprall beim Skifahren
  • Gehirnerschütterung durch einen Zweikampf im Fußball
  • Gebrochener Arm nach Sturz vom Mountainbike

Darüber hinaus gibt es den „erweiterten Unfallbegriff“. Darunter fallen einem Unfall gleichgestellte Ereignisse durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder Tauchunfälle. Dazu gehören beispielsweise:

  • Muskelzerrungen beim Heben von schweren Gegenständen
  • Verrenkungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule
  • Trommelfellverletzungen beim Tauchen

Ausgeschlossen davon sind – bei den meisten Versicherern – Verletzungen am Meniskus oder an den Bandscheiben.

Bei welchen Sportarten passieren die meisten Unfälle?

Nicht jede Sportart ist gleich risikoreich und dementsprechend passieren in manchen Sportarten deutlich mehr Unfälle als in anderen. Zu den Sportarten mit den meisten Sportunfällen gehören laut GDV:

  1. Fußball (35 %)
  2. Skisport (21,9 %)
  3. Tennis u. ä. (11,9 %)
  4. Reitsport (5,6 %)

Wann leistet die private Unfall­versicherung bei einem Sport­unfall und wann nicht?

Die Unfallversicherung leistet, wenn Sie in Folge eines Unfalls beim Sport eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit erleiden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr.

Ausgenommen davon sind Unfälle, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben oder die während einer lizenzpflichtigen Fahrveranstaltung wie zum Beispiel einem Motorradrennen passieren. Die Teilnahme an lizenzfreien Rennen wie zum Beispiel an einem privaten Go-Kart Rennen ist hingegen versichert.

Sind Extremsportarten mitversichert?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Extremsportarten wie Gleitschirm- oder Drachenfliegen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin, wenn Sie erfahren wollen, ob Ihre Sportart versichert ist oder nicht. Alternativ finden Sie alle Ausschlüsse auch in den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters.

Die Leistungen unserer Unfall­versicherung bei einem Sport­unfall

Die Leistungen unserer Unfallversicherung sind abhängig von der gewählten Tariflinie. Im Folgenden finden Sie einen Auszug der wichtigsten Leistungen nach einem Unfall beim Sport. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Die Leistungen der privaten Unfallversicherung nach einem Unfall.

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung, welche die finanziellen Unfallfolgen abfedern soll und mit der Sie beispielsweise Umbaumaßnahmen bezahlen können. Die Invaliditätsleistung wird bereits ab jedem messbaren Invaliditätsgrad ausgezahlt.

Unfallrente

Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % erhalten Sie eine monatliche Unfallrente – ein Leben lang und in vereinbarter Höhe. Sie können über diese Rente frei verfügen und damit Einkommensverluste ausgleichen.

Kosmetische Operationen, Bergung, Suche und Rettung, Sofort­leistung bei Schwer­verletzungen

Wir erstatten Ihnen bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten für kosmetische Operationen sowie Bergungs-, Such- und Rettungskosten. Bei bestimmten Schwerverletzungen leisten wir außerdem eine Sofortleistung.

Familien-Management

Wir organisieren Ihnen bei Bedarf innerhalb eines Jahres nach dem Unfall für zwölf Wochen eine fachkundige Betreuung für die Kinder oder Eltern bzw. Schwiegereltern.

Hilfeleistungen

Mit unseren Hilfeleistungen erhalten Sie nach einem Unfall bis zu zwölf Monate Unterstützung im Haushalt. Darunter fällt zum Beispiel Einkaufen, Putzen oder Kochen.

Reha-Management

Bis zu drei Jahre nach dem Unfall erhalten Sie fachkundige Hilfe von einer Reha-Beratung. Dabei erhalten Sie Unterstützung bei der Analyse Ihrer Situation und der Erstellung eines optimierten Reha-Plans.

Tagegeld

Wir leisten für die Dauer der ärztlichen Behandlung (maximal ein Jahr) die vereinbarte Tagesgeldsumme – besonders wichtig für Selbstständige und Freiberufler.

Tabelle: Übersicht über unsere Tariflinien

In der Tabelle finden Sie einen Überblick über die Leistungen unserer Tariflinien Kompakt, Komfort und Premium.

LeistungKompaktKomfortPremium

Bergungs-, Such- und Rettungskosten

50.000 €

75.000 €

100.000 €

Kosmetische Operationen

50.000 €

75.000 €

100.000 €

Reha- und Fitnessmaßnahmen

5.000 €

20.000 €

Reha-Management Beratung

Invaliditätsleistung als Einmalzahlung

Wählbare Leistung

Wählbare Leistung

Wählbare Leistung

Unfallrente

Wählbare Leistung

Wählbare Leistung

Wählbare Leistung

Familien-Management

Wählbare Leistung: 12 Wochen

Wählbare Leistung: 12 Wochen

Krankenhaustagegeld

Wählbare Leistung

Wählbare Leistung

Wählbare Leistung

Hilfeleistungen

Wählbare Leistung

Wählbare Leistung

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Welche anderen Versicherungen leisten noch bei Sport­unfällen?

Krankenversicherung

Die Kosten für die ärztliche Versorgung, die stationäre Behandlung sowie gegebenenfalls medizinisch notwendige Reha-Maßnahmen werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie aufgrund des Sportunfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Viele entscheiden sich entweder für eine BU-Versicherung oder eine Unfallversicherung – die beiden Versicherungen können sich jedoch auch gut ergänzen.

Privathaftpflichtversicherung

Wird der Unfall beim Sport durch jemand anderen verursacht, zahlt möglicherweise die Privathaftpflicht des Unfallverursachers. Die kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Verletzung durch ein überhartes Foul beim Fußball entsteht.

So gehen Sie bei einem Sportunfall vor

Wenn Sie einen Unfall beim Sport haben, sollten Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Versicherer melden. Der kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Außerdem sollten Sie Folgendes beachten:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber, dass Sie arbeitsunfähig sind. Teilen Sie ihm auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit mit.
  • Unterlagen für die Versicherung wie zum Beispiel Belege vom Krankenhaus oder Ihrer Krankenversicherung können Sie später bei Ihrem Versicherer einreichen.
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrem Versicherer und schildern Sie den genauen Unfallhergang sowie den Ort, die Zeit und das Datum des Sportunfalls.

Unsere Schadenhotline
00800 81 82 9000
Mo. - Fr. | von 07:00 bis 18:00 Uhr

Beratung durch die Württembergische

Falls Sie noch offene Fragen zur Unfallversicherung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Unfallschutz für Freizeitsportler

Eine durch Sport verursachte Invalidität, also eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, kann durch eine Unfallversicherung finanziell abgefedert werden. Antworten auf Fragen zur Versicherung finden Sie hier.

  • In der Unfallversicherung sind viele verschiedene Sportarten abgedeckt. Üblicherweise sind viele Breitensportarten wie Fußball, Basketball, Schwimmen, Wandern, Radfahren und ähnliche Aktivitäten enthalten. Auch Fitness- und Freizeitsport wie Joggen, Yoga oder Golf sind versichert, ebenso wie risikoreicher Sport wie Mountainbiking oder Wildwasser-Rafting.

  • Welcher Sport nicht versichert ist, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters ab. Bei der Württembergischen nicht versichert sind u. a.:

    • „Aktives Fliegen“ wie z. B. Gleitschirm- oder Drachenfliegen
    • Lizenzpflichtige Rennen mit Motorfahrzeugen
  • Unsere Unfallversicherung im Ausland: Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung der Württembergischen gilt weltweit und rund um die Uhr.

  • Normalerweise deckt die private Unfallversicherung nicht den Ersatz von Gegenständen wie Brillen oder anderen persönlichen Besitztümern ab. Für den Ersatz von Brillen wäre eine extra Brillenversicherung zuständig.

  • Wenn Sie sich während einer beruflichen Tätigkeit verletzten, beispielsweise bei einem Teamevent wie einer Kanutour, dann sollten Sie auf jeden Fall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben. Eventuell springt in einem solchen Fall die gesetzliche Unfallversicherung ein. Auch bei Sportunfällen in der Freizeit sollten Sie schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung zwar nicht, dennoch sind Sie verpflichtet Ihrem Arbeitgeber die Dauer Ihrer Abwesenheit mitzuteilen.

  • Das hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters ab. Bei der Württembergischen sind nicht versichert: Gleitschirm- oder Drachenfliegen oder Motorrennen.

Gut zu wissen

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