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Vermögen & Vorsorge

Auszahlung der Risikolebensversicherung: Wann wird gezahlt?

Lesedauer: 7 Minuten

Aktualisiert am: 30.07.2026

Wenn ein Mensch stirbt, brauchen Hinterbliebene klare Antworten: Wer erhält die Versicherungssumme, welche Unterlagen sind nötig und wann wird ausgezahlt? Wichtig sind der Vertrag, die für die Auszahlung benannte Person und alle wichtigen Nachweise.

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt und der Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt besteht.
    • Die Versicherungssumme erhält die Person, die im Vertrag für die Auszahlung eingetragen ist.
    • Für die Auszahlung muss der Todesfall gemeldet werden. Benötigt werden in der Regel Nachweise wie Versicherungsschein und Sterbeurkunde.
    • Fehlen Unterlagen oder sind Vertragsfragen offen, kann sich die Auszahlung verzögern. Besteht kein Anspruch aus dem Vertrag, zahlt die Versicherung nicht.

Voraussetzungen für die Auszahlung der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt und zu diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz besteht.

Was bedeutet Auszahlung bei der Risikolebensversicherung?

Auszahlung bedeutet bei der Risikolebensversicherung: Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall der versicherten Person an die Person gezahlt, die laut Vertrag bezugsberechtigt ist.

Anders als bei kapitalbildenden oder fondsgebundenen Lebensversicherungen wird mit einer Risikolebensversicherung kein Geld angespart. Endet der Vertrag ohne Todesfall, wird somit keine Versicherungssumme ausgezahlt.

So funktioniert die Auszahlung der Risikolebensversicherung

Nach einem Todesfall sollte die Versicherung zügig informiert werden. Für die Auszahlung müssen alle erforderlichen Angaben und Nachweise vorliegen. Danach entscheidet die Versicherung, ob die Leistung ausgezahlt werden kann.

Für die Auszahlung sind drei Schritte wichtig:

  1. Todesfall melden
  2. Unterlagen einreichen
  3. Entscheidung abwarten

Notwendige Unterlagen für die Auszahlung

Für die Auszahlung der Risikolebensversicherung reichen wenige Unterlagen aus. In der Regel sind das:

  • amtliche Sterbeurkunde
  • Versicherungsschein
  • Bankverbindung der bezugsberechtigten Person

In Einzelfällen können weitere Nachweise hinzukommen:

  • Geburtsnachweis der versicherten Person
  • ärztliche oder amtliche Bescheinigung zur Todesursache
  • Identitätsnachweis der berechtigten Person
  • Erbschein oder andere geeignete Urkunden, wenn Erben die Versicherungsleistung beantragen

Diese drei Rollen sind für die Auszahlung wichtig

  1. Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben der Vertrag läuft.
  2. Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat.
  3. Die bezugsberechtigte Person erhält die Leistung im Todesfall.

Bezugsrecht: Wer die Auszahlung erhält

Das Bezugsrecht legt fest, an wen die Leistung im Todesfall gehen soll. Diese Person wird als bezugsberechtigte Person bezeichnet. Der Versicherungsnehmer kann im Vertrag eine Person benennen, die finanziell abgesichert werden soll. Das können Partner, Kinder oder eine Person sein, die für einen gemeinsamen Kredit mitverantwortlich ist.

Wer erhält die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung?

Der Vertrag regelt, an wen die Auszahlung geht: Die Person, die dort für die Auszahlung eingetragen ist, erhält die Versicherungssumme. Das kann auch dann gelten, wenn nach gesetzlicher Erbfolge eine andere Person erben würde.

Wurde keine bezugsberechtigte Person bestimmt, können Nachweise nötig sein – etwa ein Erbschein oder eine andere geeignete Urkunde.

Ehepartner, Kinder und Lebenspartner ohne Trauschein absichern

Wer Ehepartner, Kinder oder einen Lebenspartner ohne Trauschein absichern möchte, sollte diese Person im Vertrag ausdrücklich als bezugsberechtigte Person benennen. Für unverheiratete Partner ist diese Regelung besonders wichtig: Ohne Bezugsrecht haben sie nicht automatisch einen eigenen Anspruch auf die Leistung aus dem Versicherungsvertrag.

Was passiert bei Scheidung oder ungeklärter Erbfolge?

Nach einer Trennung oder Scheidung sollte geprüft werden, wer im Vertrag als Empfänger der Auszahlung eingetragen ist. Eine Scheidung ändert das Bezugsrecht nicht automatisch. Wird das Bezugsrecht nicht angepasst, kann die Leistung im Todesfall weiterhin an die bisher bezugsberechtigte Person gehen. Ist unklar, wer erbt, richtet sich die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung vor allem nach der vertraglichen Regelung.

Wenn die bezugsberechtigte Person ebenfalls verstorben ist

Ist auch die bezugsberechtigte Person verstorben, wird zuerst geklärt, ob der Vertrag eine weitere bezugsberechtigte Person oder eine andere Regelung vorsieht. Fehlt eine solche Festlegung, können Nachweise zum Erbrecht nötig sein, etwa ein Erbschein oder eine andere geeignete Urkunde.

Wenn die Risikolebensversicherung nicht oder nur teilweise zahlt

Eine Zahlung kann ausbleiben, geringer ausfallen oder sich verzögern. Das kann passieren, wenn Unterlagen fehlen, Beiträge offen sind, Angaben im Antrag nicht stimmen oder der Vertrag bestimmte Fälle ausschließt.

Gründe für eine verzögerte oder ausbleibende Auszahlung

Die Versicherung prüft unter anderem, ob der Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, ob Beiträge offen sind und ob die Todesursache eindeutig nachgewiesen ist. Auch in den Versicherungsbedingungen geregelte Ausschlüsse können dazu führen, dass nicht oder nur teilweise gezahlt wird.

Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht beim Antrag

Gesundheitsfragen müssen beim Abschluss vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das gehört zur sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht – also zu den Angaben, die vor Vertragsabschluss gemacht werden müssen. Falsche oder fehlende Angaben im Antrag können sich später auf die Auszahlung auswirken.

Nicht gezahlte Beiträge und Versicherungsschutz

Werden Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Ausschlaggebend ist dann, ob die Versicherung eine Zahlungsfrist gesetzt hat und ob die Beiträge nach Ablauf dieser Frist weiter offen sind.

Selbsttötung: Wann Versicherungsschutz besteht

Bei Selbsttötung kommt es darauf an, ob seit Vertragsabschluss drei Jahre vergangen sind. Nach Ablauf dieser Frist kann die Leistung gezahlt werden, wenn auch die weiteren vertraglichen Anforderungen erfüllt sind. In den ersten drei Jahren ist der Versicherer bei vorsätzlicher Selbsttötung nicht zur Zahlung verpflichtet.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn die versicherte Person wegen einer krankhaften Störung nicht in der Lage war, ihren Entschluss frei zu fassen.

Wie lange die Auszahlung der Risikolebensversicherung dauert

Vollständige Auskünfte und Nachweise beschleunigen die Bearbeitung. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, entscheidet die Versicherung innerhalb von zehn Arbeitstagen über die Versicherungsleistung.

Höhe der Auszahlung: Die Versicherungssumme entscheidet

Die vereinbarte Versicherungssumme bestimmt, wie viel im Todesfall ausgezahlt wird. Der genaue Betrag steht im Vertrag.

Konstante oder fallende Versicherungssumme

Bei einer Risikolebensversicherung kann die Versicherungssumme während der Laufzeit gleich bleiben oder sinken:

  • Konstante Versicherungssumme: Der vereinbarte Betrag bleibt während der Laufzeit gleich. Im Todesfall wird dieser Betrag ausgezahlt, wenn der Versicherungsschutz besteht.
  • Fallende Versicherungssumme: Die abgesicherte Summe sinkt im Laufe der Zeit. Das kann zum Beispiel zu einem Immobilienkredit passen, bei dem auch die Restschuld Schritt für Schritt kleiner wird.

Wie beeinflusst eine Überschussbeteiligung die Auszahlung?

Eine Überschussbeteiligung ist eine nicht garantierte Beteiligung an Überschüssen aus dem Versicherungsvertrag. Der Vertrag regelt auch, wie sie verwendet werden. Beim Todesfallbonus erhöhen die Überschüsse die Todesfall-Leistung. Bei der Beitragsverrechnung werden sie mit dem Beitrag verrechnet. In beiden Fällen gilt: Die Überschüsse sind nicht garantiert.

Wann kann die Auszahlung im Todesfall höher ausfallen?

Bei bestimmten Tarifen kann die Auszahlung im Todesfall höher ausfallen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Vorübergehende Zusatzleistung im Premiumschutz: Bestimmte Ereignisse können im Todesfall eine zusätzliche Leistung auslösen – beispielsweise, wenn die versicherte Person innerhalb der vertraglich geregelten Frist nach der Geburt oder Adoption eines Kindes stirbt. Auch ein Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie kann ein solcher Anlass sein.
  • Nachversicherungsoption im Kompakt- und Premiumschutz:
    Mit dieser Option lässt sich die vereinbarte Versicherungssumme später erhöhen: etwa nach einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder einer Steigerung des Einkommens. Dadurch kann auch die Auszahlung im Todesfall höher ausfallen.
  • Unfall-Zusatzversicherung im Kompakt- und Premiumschutz:
    Dieser Zusatzbaustein der Risikolebensversicherung verdoppelt die Todesfall-Leistung, wenn die versicherte Person durch einen Unfall stirbt.

So wird die passende Versicherungssumme festgelegt

Die Versicherungssumme sollte die finanzielle Lücke abdecken, die durch den Tod entstehen kann. Dazu zählen fehlendes Einkommen, laufende Kosten, Kredite sowie Ausgaben für Kinder, Betreuung oder Ausbildung.

Als grober Richtwert wird oft das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts genannt. Entscheidend bleibt aber der tatsächliche Bedarf: Wie viel Geld fehlt den Hinterbliebenen, welche Kosten laufen weiter und welche Kredite müssen noch zurückgezahlt werden? Bei einem Immobilienkredit kann sich die Versicherungssumme an der Restschuld orientieren – also an dem Betrag, der noch an die Bank zurückgezahlt werden muss.

Risikolebensversicherung: Auszahlung, Steuer und Freibeträge

Ob Steuern anfallen, hängt nicht nur von der Höhe der Auszahlung ab. Entscheidend ist auch die Vertragsgestaltung: wer als Versicherungsnehmer den Vertrag abgeschlossen hat, wessen Leben versichert ist und wer die Leistung erhält.

Einkommensteuer und Erbschaftsteuer: Welche Steuern können bei der Auszahlung anfallen?

Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung ist im Todesfall einkommensteuerfrei. Sie zählt nicht zum einkommensteuerpflichtigen Einkommen.

Erbschaftsteuer kann dagegen anfallen, wenn eine Person nach dem Todesfall eine Auszahlung aus der Risikolebensversicherung erhält. Ob tatsächlich Erbschaftsteuer gezahlt werden muss, hängt vor allem von der Vertragsgestaltung ab: also davon, wer den Vertrag als Versicherungsnehmer abgeschlossen hat, wessen Leben versichert war und wer die Leistung erhält.

Wichtig sind außerdem das Verhältnis zur verstorbenen Person und die geltenden Freibeträge. Freibeträge legen fest, bis zu welchem Betrag keine Erbschaftsteuer anfällt.

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Bei der Erbschaftsteuer gelten je nach Verhältnis zur verstorbenen Person unterschiedliche Freibeträge. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bleiben bis zu 500.000 € steuerfrei, für Kinder bis zu 400.000 €. Für nicht verwandte Personen wie unverheiratete Lebenspartner oder Geschäftspartner liegt der Freibetrag bei 20.000 €.

Beispiel: Erhält ein Ehepartner 300.000 € aus einer Risikolebensversicherung, liegt dieser Betrag für sich betrachtet innerhalb des Freibetrags. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt aber davon ab, ob weiteres Vermögen hinzukommt.

Wird die Auszahlung dem Finanzamt gemeldet?

Ja, bestimmte Auszahlungen werden dem Finanzamt gemeldet. Versicherungsunternehmen müssen Auszahlungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz anzeigen, wenn die Leistung an eine andere Person als den Versicherungsnehmer geht.

Ist die Auszahlung eine Schenkung oder eine Versicherungsleistung?

Im Todesfall ist die Auszahlung zunächst eine Versicherungsleistung – keine automatische Schenkung. Trotzdem kann Erbschaftsteuer anfallen. Maßgeblich ist, wie der Vertrag gestaltet ist, wer als bezugsberechtigte Person eingetragen wurde und welche Freibeträge gelten. Schenkungsteuer kann eine Rolle spielen, wenn Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag schon zu Lebzeiten übertragen werden.

Wann kann ein Überkreuz-Vertrag steuerlich vorteilhaft sein?

Bei einem Überkreuz-Vertrag ist der Versicherungsnehmer und die versicherte Person nicht gleich. Stirbt die versicherte Person, erhält der Vertragsinhaber beziehungsweise der Versicherungsnehmer die Todesfall-Leistung und es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Das betrifft vor allem unverheiratete Paare oder Geschäftspartner, für die häufig deutlich niedrigere Freibeträge gelten als für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

Auszahlung zu Lebzeiten: Was bei der Risikolebensversicherung gilt

Eine Risikolebensversicherung sichert den Todesfall ab. Eine Auszahlung zu Lebzeiten ist deshalb nicht vorgesehen. Beim Tarif Premiumschutz kann eine vorzeitige Leistung gezahlt werden, wenn eine schwere Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung festgestellt wurde.

Wann kann bei schwerer Krankheit vorzeitig gezahlt werden?

Für die vorzeitige Leistung müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Krankheit wurde nach Beginn des Versicherungsschutzes festgestellt.
  • Die prognostizierte Lebenserwartung beträgt höchstens zwölf Monate.
  • Die Einschätzung muss von einem Facharzt bestätigt und von der Versicherung medizinisch geprüft werden.
  • Die restliche Versicherungsdauer beträgt noch mindestens zwölf Monate.
  • Die Versicherungsbedingungen schließen die Leistung in diesem Fall nicht aus.

Kündigung der Risikolebensversicherung: Keine Auszahlung der Versicherungssumme

Bei einer Kündigung wird die Versicherungssumme nicht ausgezahlt. Auch die gezahlten Beiträge erhalten Sie nicht zurück. Anders als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen gibt es bei einer Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert.

Nach einer Kündigung endet der Vertrag meist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vertrag mit einer reduzierten Versicherungssumme als beitragsfreie Versicherung weiterbestehen.

Änderungen im Vertrag: Versicherte, Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte

Welche Änderung möglich ist, hängt von der jeweiligen Rolle im Vertrag ab. Die bezugsberechtigte Person lässt sich meist am einfachsten ändern. Beim Versicherungsnehmer gelten engere Voraussetzungen. Die versicherte Person kann nicht einfach durch eine andere Person ersetzt werden.

  • Bezugsberechtigte Person

    Kann geändert werden – je nach Bezugsrecht.

    Bei einem widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer die bezugsberechtigte Person grundsätzlich ändern. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht benötigt er dafür die Zustimmung der bereits benannten Person. Die Änderung muss dem Versicherer in Textform mitgeteilt werden.

  • Versicherungsnehmer

    Kann wechseln – wenn Vertrag und Versicherer zustimmen.

    Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist nicht automatisch möglich. Ob eine andere Person den Vertrag übernehmen kann, hängt von den vertraglichen Regelungen und der Zustimmung des Versicherers ab. Das kann nach einer Trennung wichtig werden oder wenn künftig eine andere Person den Vertrag weiterführen soll.

  • Versicherte Person

    Kann nicht durch eine andere Person ersetzt werden.

    Die versicherte Person ist Grundlage für Beitrag und Vertrag. Entscheidend sind persönliche Angaben wie Alter, Gesundheit, Beruf oder Rauchverhalten. Soll eine andere Person abgesichert werden, ist dafür ein neuer Vertrag notwendig.

Tipps zur Auszahlung der Risikolebensversicherung: So reduzieren Sie Rückfragen

Wer den Vertrag sorgfältig abschließt und bei wichtigen Änderungen anpasst, kann Rückfragen im Todesfall reduzieren. Wichtig sind vollständige Angaben, eine passend gewählte Versicherungssumme und eine klare Regelung, wer die Auszahlung erhalten soll.

Darauf sollten Sie achten:

  • Gesundheitsfragen vollständig beantworten: Beantworten Sie Gesundheitsfragen beim Abschluss vollständig und wahrheitsgemäß. Falsche oder fehlende Angaben können später Folgen für die Auszahlung haben.
  • Versicherungssumme passend wählen: Wählen Sie die Versicherungssumme so, dass wichtige finanzielle Verpflichtungen abgedeckt werden können. Dazu zählen Einkommen, laufende Kosten, Kredite sowie Ausgaben für Familie, Betreuung oder Ausbildung.
  • Festlegen, wer die Auszahlung erhalten soll: Legen Sie im Vertrag klar fest, wer die Leistung im Todesfall erhält. Ändert sich Ihre Lebenssituation, prüfen Sie den eingetragenen Empfänger der Auszahlung. Das gilt besonders nach Trennung, Scheidung, neuer Partnerschaft oder Familienzuwachs.
  • Vertrag regelmäßig prüfen: Prüfen Sie den Vertrag bei größeren Veränderungen Ihrer Lebenssituation, zum Beispiel nach Geburt oder Adoption eines Kindes, Hauskauf, Darlehensaufnahme oder neuen finanziellen Verpflichtungen.

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Quellen

Häufige Fragen

Auszahlung der Risikolebensversicherung: Was gilt in Sonderfällen?

Hier finden Sie kurze Antworten zu Sonderfällen rund um die Auszahlung der Risikolebensversicherung.

  • Nein. Endet die Vertragslaufzeit und die versicherte Person lebt, wird bei einer Risikolebensversicherung keine Leistung ausgezahlt. Sie ist Todesfallschutz, kein Sparvertrag.

  • Zusätzliche Nachweise oder Prüfungen können die Auszahlung verzögern, wenn der Todesfall im Ausland eingetreten ist, mehrere Bezugsberechtigte benannt sind, ein Vermisstenfall vorliegt oder die Risikolebensversicherung einen Kredit absichert.

  • Ja. Wenn die Risikolebensversicherung für einen Kredit abgetreten oder verpfändet wurde, kann die Bank Ansprüche auf die Auszahlung haben.

Gut zu wissen

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