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Vermögen & Vorsorge

Wann eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist – und für wen sie sich eignet

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am: 01.07.2026

Wer Verantwortung für andere trägt, denkt auch an den Ernstfall: Was passiert, wenn das Einkommen durch den Todesfall des Hauptverdieners plötzlich fehlt? Eine Risikolebensversicherung kann Hinterbliebene finanziell schützen.

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt und die Vertragsvoraussetzungen erfüllt sind.
    • Sie hilft, Hinterbliebene finanziell abzusichern – zum Beispiel, wenn laufende Kosten, Kredite oder andere Verpflichtungen weiterbestehen.
    • Die passende Versicherungssumme hängt davon ab, welcher Betrag im Todesfall fehlen würde.
    • Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass der Schutz zur Lebenssituation passt – etwa bis Kinder selbstständig sind oder größere Verpflichtungen auslaufen.

Definition: Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung sichert den Todesfall ab. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit und sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

Im Mittelpunkt steht der finanzielle Schutz für Hinterbliebene – nicht der Vermögensaufbau. Einen Spar- oder Kapitalbildungsanteil gibt es nicht. Tritt während der Laufzeit kein Todesfall ein, wird keine Leistung ausgezahlt und der Vertrag endet zum vereinbarten Ablaufdatum.

Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?

Beim Abschluss werden Versicherungssumme und Laufzeit festgelegt. Die Beiträge richten sich unter anderem nach der Höhe des Versicherungsschutzes, der Laufzeit und persönlichen Angaben der versicherten Person, zum Beispiel Körpergewicht, Körpergröße und Raucherverhalten.

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Eine Risikolebensversicherung ist besonders relevant, wenn andere Menschen finanziell abgesichert werden sollen – etwa Familie, Partner oder Geschäftspartner.

Entscheidend ist, ob Einkommen, Rücklagen oder bestehende Absicherungen ausreichen, um laufende Kosten, Kredite oder andere Verpflichtungen nach einem Todesfall weiterzutragen.

Besonders wichtig ist der Schutz, wenn:

  • Angehörige oder Partner vom Einkommen abhängig sind.
  • laufende Kredite bestehen, etwa für eine Immobilie.
  • Geschäftspartner oder betriebliche Verpflichtungen betroffen wären.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hatten 2023 rund 19 % der deutschen Haushalte eine Risikolebensversicherung.

  • Familien und Hauptverdiener

    Für Familien geht es vor allem um Sicherheit im Alltag. Miete, Lebensmittel, Betreuung, Ausbildung oder Kreditraten sollen tragbar bleiben, wenn ein Einkommen wegfällt.

    Dabei zählt nicht nur das Gehalt. Auch unbezahlte Familienarbeit kann finanziell wichtig werden, wenn Betreuung oder Haushalt neu organisiert werden müssen.

  • Alleinerziehende

    Bei Alleinerziehenden hängt die finanzielle Sicherheit der Kinder oft besonders stark an einer Person. Fällt diese Person weg, müssen Lebenshaltung, Ausbildung oder laufende Kredite weiter finanziert werden.

  • Paare mit gemeinsamen Verpflichtungen

    Paare tragen oft gemeinsam finanzielle Verantwortung – etwa für Kinder, einen Kredit oder ein Zuhause. Eine gegenseitige Absicherung liegt besonders nahe, wenn ein Partner deutlich mehr zum Haushaltseinkommen beiträgt oder beide Einkommen fest eingeplant sind.

    Bei einer Risikolebensversicherung für zwei Personen kommen je nach Situation unterschiedliche Vertragsformen infrage: Einzelverträge, Verträge auf verbundene Leben oder sogenannte Überkreuz-Verträge.

  • Immobilienkäufer und Kreditnehmer

    Wer ein Haus oder eine Wohnung finanziert, übernimmt meist Verpflichtungen über viele Jahre. Eine Risikolebensversicherung für den Wohnungs- oder Hauskauf ist besonders relevant, wenn Hinterbliebene den Immobilienkredit im Todesfall nicht allein tragen könnten.

  • Selbstständige, Unternehmer und Geschäftspartner

    Bei Selbstständigen, Unternehmern und Geschäftspartnern kann ein Todesfall auch den Betrieb belasten. Eine Risikolebensversicherung kann helfen, laufende Kosten, Kredite oder Übergangsphasen finanziell zu überbrücken.

Welche Verträge gibt es für Paare bei der Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung für zwei Personen kann unterschiedlich gestaltet werden. Entscheidend ist nicht nur die Höhe der Absicherung. Wichtig ist auch, wer versichert wird, wer den Vertrag abschließt und wer im Todesfall die Leistung erhält.

Einzelverträge: Jeder Partner mit eigenem Vertrag

Bei Einzelverträgen schließen beide Partner jeweils einen eigenen Vertrag ab. Versicherungssumme, Laufzeit und begünstigte Person können getrennt festgelegt werden – passend zum jeweiligen Einkommen oder zu bestehenden Verpflichtungen.

Überkreuz-Verträge: Jeder versichert den anderen

Bei Überkreuz-Verträgen richtet sich der Blick auf den anderen: Jeder Partner schließt in der Regel einen eigenen Vertrag ab – aber auf das Leben des jeweils anderen Partners.

Wichtig ist dabei, wer Versicherungsnehmer ist. Besonders für unverheiratete Paare kann diese Gestaltung relevant sein, weil sie Einfluss auf eine mögliche Erbschaftsteuer haben kann.

Verbundene Leben oder Verträge mit Partnerbaustein: Ein Vertrag für zwei Personen

Bei einem Vertrag auf verbundene Leben oder mit einem Partnerbaustein werden zwei Personen gemeinsam versichert. Die Leistung wird einmal gezahlt, wenn eine der versicherten Personen während der Laufzeit stirbt und der Versicherungsschutz greift. Danach endet der Vertrag.

Diese Form kommt vor allem infrage, wenn eine gemeinsame finanzielle Verpflichtung abgesichert werden soll – etwa die Finanzierung einer Immobilie.

Wann ist eine Risikolebensversicherung weniger sinnvoll?

Eine Risikolebensversicherung dient nicht dem eigenen Vermögensaufbau. Sie hilft vor allem dann, wenn im Todesfall eine finanzielle Lücke für andere entstehen würde.

Der Bedarf kann geringer sein, wenn:

  • keine Angehörigen oder Partner finanziell abhängig sind
  • keine größeren Kredite, Bürgschaften oder gemeinsamen Verpflichtungen bestehen
  • ausreichend Vermögen zur Absicherung vorhanden ist
  • der Schwerpunkt auf Vermögensaufbau oder Altersvorsorge liegt
  • andere Risiken, etwa Berufsunfähigkeit, zuerst abgesichert werden sollten

Entscheidend bleibt der Blick auf den Ernstfall: Wer müsste weiter versorgt werden – und reichen Einkommen, Vermögen oder andere Absicherungen aus?

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die Versicherungssumme sollte zu der finanziellen Lücke passen, die nach einem Todesfall entstehen würde. Entscheidend ist, wie viel Geld Hinterbliebene für laufende Kosten, Kredite und andere Verpflichtungen brauchen.

Als grobe Orientierung wird häufig das Drei- bis Fünffache des jährlichen Bruttoeinkommens genannt. Der tatsächliche Bedarf kann je nach Einkommen, Rücklagen, Krediten und familiärer Situation abweichen.

Was ist die Nachversicherungsgarantie?

Der Absicherungsbedarf kann steigen – etwa durch Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder höheres Einkommen.

Je nach Tarif lässt sich die Versicherungssumme zu bestimmten Anlässen erhöhen, innerhalb festgelegter Grenzen und ohne erneute Gesundheitsprüfung. In den Vertragsbedingungen wird diese Möglichkeit als Nachversicherungsoption bezeichnet.

Checkliste: Wie finden Sie die passende Absicherungssumme?

Diese Fragen helfen bei der ersten Orientierung:

  • Wer soll finanziell abgesichert werden?
  • Welche laufenden Kosten müssten weitergezahlt werden?
  • Gibt es Kredite, Bürgschaften oder andere Verpflichtungen?
  • Wie lange soll der Schutz bestehen?
  • Reicht die Summe für fehlendes Einkommen und laufende Verpflichtungen?

Beispiel: Wie lässt sich die Versicherungssumme berechnen?

Ein einfacher Ansatz ist der monatliche Betrag, der Hinterbliebenen fehlen würde – multipliziert mit zwölf Monaten und der gewünschten Absicherungsdauer.

Rechnung: 2.500 € monatlicher Bedarf × 12 Monate × 15 Jahre = 450.000 €

Bestehende Kredite können zusätzlich berücksichtigt werden. Die Beispielrechnung ersetzt keine individuelle Bedarfsermittlung.

Welche Laufzeit ist bei einer Risikolebensversicherung sinnvoll?

Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass sie zur Dauer der finanziellen Verantwortung passt – etwa bis Kinder selbstständig sind, ein Immobilienkredit zurückgezahlt ist oder betriebliche Verpflichtungen auslaufen.

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Auch mit 50, 60 oder später kann der Schutz relevant sein, wenn noch Angehörige, Kredite oder betriebliche Verpflichtungen abgesichert werden sollen.

Was passiert nach Ende der Laufzeit?

Endet die vereinbarte Laufzeit, ohne dass der Todesfall eingetreten ist, endet auch der Versicherungsschutz. Eine Versicherungsleistung wird dann nicht ausgezahlt.

Kann man eine Risikolebensversicherung wechseln?

Bei der Risikolebensversicherung, z.B. bei unserem Premiumtarif, kann eine Umtauschoption vereinbart werden. Sie kommt vor allem dann in Betracht, wenn nicht mehr der Todesfallschutz im Vordergrund steht, sondern Altersvorsorge oder Kapitalbildung.

In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Umtausch in eine Rentenversicherung erfolgen. Welche Möglichkeiten bestehen, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Konstante oder fallende Versicherungssumme: Wann ist welche Variante sinnvoll?

Die Versicherungssumme sollte dazu passen, wie sich der Absicherungsbedarf entwickelt. Bleibt die finanzielle Lücke ähnlich hoch, bietet sich eher eine konstante Versicherungssumme an. Sinkt der Bedarf, kann eine fallende Versicherungssumme infrage kommen.

Konstante Versicherungssumme

Eine konstante Versicherungssumme bleibt während der Laufzeit gleich. Sie passt, wenn Angehörige, Partner oder Geschäftspartner über den gesamten Zeitraum ähnlich hoch abgesichert werden sollen.

Fallende Versicherungssumme

Eine fallende Versicherungssumme sinkt während der Laufzeit. Sie passt vor allem zu Verpflichtungen mit abnehmender Restschuld – etwa bei einer Immobilienfinanzierung.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Die Beiträge richten sich unter anderem danach, wie hoch die Versicherungssumme sein soll, wie lange der Schutz läuft und welche persönlichen Risikomerkmale die versicherte Person mitbringt.

Ein Beispiel zur Orientierung: Ein 30 Jahre alter Lehrer ist seit 10 Jahren Nichtraucher und hat ein gutes Verhältnis von Körpergröße zu Körpergewicht. In unserem Kompakttarif zahlt er bei 100.000 € Versicherungssumme und einer Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr 6,77 € monatlich. Die Überschüsse sind dabei mit dem Beitrag verrechnet.

Der tatsächliche Beitrag richtet sich immer nach den individuellen Angaben, dem gewählten Tarif und dem gewünschten Versicherungsschutz.

Wovon hängt die Höhe der Beiträge ab?

Der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Rolle spielen unter anderem:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Laufzeit des Vertrags
  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • Körpergröße und Körpergewicht
  • Raucherstatus
  • Beruf
  • risikoreiche Hobbys wie bestimmte Extremsportarten

Ist eine Risikolebensversicherung mit Vorerkrankung möglich?

Auch mit Vorerkrankungen ist eine Risikolebensversicherung nicht ausgeschlossen. Bestehende oder frühere Erkrankungen können sich aber auf den Beitrag und/oder den Umfang des Versicherungsschutzes auswirken. Es gibt auch Krankheiten, bei denen kein Versicherungsschutz angeboten werden kann.

Warum werden Gesundheitsfragen gestellt?

Anhand der Gesundheitsfragen schätzt der Versicherer das Risiko ein und berechnet den Beitrag. Sie müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, damit im Leistungsfall eine reibungslose Auszahlung der Versicherungssumme erfolgen kann.

Muss Rauchen bei der Risikolebensversicherung nachgemeldet werden?

Wer als Nichtraucher versichert ist und später mit dem Rauchen beginnt, muss dies dem Versicherer unverzüglich in Textform mitteilen. Der Vertrag kann dann an die Risikoeinstufung für Raucher angepasst werden. Das kann den Beitrag erhöhen.

Ist eine Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung sinnvoll?

Tod und Berufsunfähigkeit treffen Familien, Partner oder Immobilienfinanzierungen unterschiedlich. Eine Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene im Todesfall. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dagegen helfen, Einkommen zu ersetzen, wenn die versicherte Person berufsunfähig wird.

Eine Kombination kommt vor allem infrage, wenn das Einkommen fest eingeplant ist – etwa für laufende Kosten, Kinder, Partner oder den Kredit für eine Immobilie. Beide Versicherungen sichern unterschiedliche Risiken ab und können sich je nach Lebenssituation ergänzen.

Welche Fehler sollten Sie beim Abschluss vermeiden?

Eine Risikolebensversicherung passt dann gut, wenn Versicherungssumme, Laufzeit und die Person, die im Todesfall die Leistung erhalten soll, zur Lebenssituation passen. Häufige Fehler sind:

  • die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen
  • die Laufzeit nicht an Kinder, Kredite oder andere Verpflichtungen anzupassen
  • nicht klar festzulegen, wer die Leistung im Todesfall erhalten soll – oder diese Regelung später nicht zu prüfen
  • Gesundheitsfragen unvollständig oder ungenau zu beantworten
  • nur auf den Beitrag zu achten und den konkreten Bedarf zu vernachlässigen

Welche Alternativen und Ergänzungen zur Risikolebensversicherung gibt es?

Eine Risikolebensversicherung sichert gezielt den Todesfall ab. Andere Versicherungen, Vorsorgeprodukte oder Vermögenswerte können ebenfalls finanziell unterstützen. Meist schließen sie aber andere Lücken – etwa beim Verlust der Arbeitskraft, bei Pflegekosten, in der Altersvorsorge oder beim Vermögensaufbau.

Sie ersetzen die Risikolebensversicherung nicht automatisch, können sie je nach Lebenssituation aber ergänzen.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert nicht den Todesfall ab, sondern den Verlust der Arbeitskraft. Sie kann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) zahlen, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig wird und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit kann sie eine Risikolebensversicherung ergänzen, ersetzt sie aber nicht.

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  • Sterbegeldversicherung

    Mit einer Sterbegeldversicherung lässt sich frühzeitig für die eigene Bestattung vorsorgen. Die vereinbarte Summe kann Angehörige entlasten, wenn Bestattungskosten und weitere Ausgaben rund um die Beisetzung anfallen. Sie dient damit vor allem der Vorsorge für Bestattungskosten – nicht der umfassenden Absicherung von Einkommen, Krediten oder laufenden Verpflichtungen.

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  • Grundfähigkeitsversicherung

    Die Grundfähigkeitsversicherung kann eine monatliche Rente zahlen, wenn wichtige Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder der Gebrauch der Hände verloren gehen. Sie kann finanzielle Folgen einer Beeinträchtigung abfedern, solange diese anhält – längstens bis zum vereinbarten Vertragsende.

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  • Private Pflegezusatzversicherung

    Die private Pflegezusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung. Je nach Tarif kann sie ein Pflegemonatsgeld bei ambulanter oder stationärer Pflege zahlen. Ergänzende Leistungen wie Pflegeorganisation können im Pflegefall bei der Bewältigung der Situation helfen. Eine einmalige Zahlung kann zusätzlich dazu beitragen, Eigenanteile für Pflege oder Betreuung zu finanzieren.

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  • Private Rentenversicherung

    Die private Rentenversicherung ergänzt die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Je nach Bedarf können Renditechancen und Sicherheit individuell kombiniert werden, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Zum Rentenbeginn kann eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder beides gewählt werden. Auch eine Hinterbliebenenvorsorge ist auf Wunsch möglich. Diese ist jedoch nicht mit einer Risikolebensversicherung identisch.

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  • Kindervorsorge mit Generationenpolice

    Mit der Kindervorsorge können Eltern, Großeltern oder Paten früh finanzielle Grundlagen für Kinder schaffen – etwa für Ausbildung, Studium oder den Start ins Erwachsenenleben. Durch die integrierte Waisenzusatzversicherung ist sichergestellt, dass die Beiträge im Todesfall des Versorgers bis zum 25. Lebensjahr des Kindes weitergeführt werden.

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  • Betriebliche Altersvorsorge

    Die betriebliche Altersvorsorge hilft Arbeitnehmern, über den Arbeitgeber zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Je nach Gestaltung sind lebenslange Rente, Kapitalauszahlung oder eine Kombination möglich. Auch Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz können bei Bedarf eingeschlossen werden.

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  • Private Unfallversicherung

    Die private Unfallversicherung bietet Schutz bei den finanziellen Folgen eines Unfalls. Je nach Tarif sind Leistungen wie Invaliditätsleistung, Unfallrente, Soforthilfe bei schweren Verletzungen sowie Bergungs-, Such- und Rettungskosten möglich. Der Schutz lässt sich individuell ergänzen und anpassen – auch für Kinder.

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Welche weiteren Absicherungsoptionen gibt es für Hinterbliebene?

Neben Versicherungen können auch Rücklagen, Wertpapiere, Immobilien oder gesetzliche Hinterbliebenenleistungen wie Witwen-, Witwer- oder Waisenrente unterstützen. Entscheidend ist, ob diese Mittel im Todesfall schnell verfügbar sind und laufende Kosten, Kredite oder Unterhalt tatsächlich abdecken.

Eine Risikolebensversicherung ersetzen sie aber nicht automatisch, weil Höhe, Verfügbarkeit und Zweck unterschiedlich sind.

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Quellen

Häufige Fragen

Antworten auf wichtigen Fragen zur Risikolebensversicherung

Hier finden Sie kompakte Antworten zur Risikolebensversicherung – von Einsatzmöglichkeiten und Gesundheitsfragen bis zu Anpassung und Kündigung.

  • Ohne Risikolebensversicherung müssen Hinterbliebene finanzielle Verpflichtungen wie Kredite oder laufende Kosten unter Umständen aus eigenen Mitteln tragen. Ob das möglich ist, hängt von Einkommen, Vermögen und bestehenden Absicherungen ab.

  • Eine Risikolebensversicherung kann auch für Singles sinnvoll sein, wenn finanzielle Verpflichtungen bestehen – etwa gemeinsame Kredite, Bürgschaften oder Verbindlichkeiten, die andere finanziell belasten könnten. Ohne solche Verpflichtungen ist der Bedarf in der Regel geringer.

  • Nein. Eine Risikolebensversicherung ist beim Wohnungs- und Hauskauf nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch oft bei einem Darlehen verlangt. Sinnvoll ist sie, wenn ein Immobilienkredit läuft und Hinterbliebene die Raten im Todesfall nicht allein tragen könnten.

  • Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung infrage kommen, zum Beispiel bei einer Immobilienfinanzierung. Je nach Tarif ist eine Versicherungssumme von bis zu 200.000 € möglich.

  • Vereinfachte Gesundheitsfragen können je nach Tarif und Anlass gelten – etwa nach Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei der Absicherung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Entscheidend sind die Bedingungen beim Abschluss des Vertrags.

  • Ja. Eine spätere Anpassung kann je nach Tarif möglich sein – etwa nach Geburt eines Kindes oder beim Kauf einer Immobilie. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist, hängt von Tarif, Anlass und Vertragsbedingungen ab.

  • Ja. Eine Risikolebensversicherung kann in der Regel vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Der Vertrag wird dann beitragsfrei gestellt; der vereinbarte Schutz kann sich verringern oder enden. Eine Rückzahlung der Beiträge kann nicht verlangt werden.

Gut zu wissen

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