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Vermögen & Vorsorge

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung: Ist das möglich?

Lesedauer: 7 Minuten

Aktualisiert am: 02.11.2026

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Meist gehören Gesundheitsfragen zum Antrag. Hier lesen Sie, welche Ausnahmen gelten und welche Gesundheitsfragen gestellt werden.

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist die Ausnahme.
    • Gesundheitsfragen sind meist Teil des Antrags, um Ihr persönliches Risiko und Ihren Beitrag berechnen zu können.
    • Wer den Bau oder Kauf einer Immobilie über Wüstenrot finanziert, kann in einem besonderen Tarif einen Vertrag bis zu 200.000 € abschließen – ganz ohne Gesundheitsfragen.
    • Nach Vertragsabschluss kann die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Gibt es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Eine echte Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist in Deutschland nicht der Standard. Bei neuen Verträgen ist eine individuelle Risikoprüfung üblich – dazu gehören Gesundheitsfragen. Es gibt nur wenige, klar begrenzte Ausnahmen.

Der Wunsch nach einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung hat unterschiedliche Gründe: Viele möchten Gesundheitsfragen vermeiden, weil sie Vorerkrankungen haben oder Risikozuschläge beziehungsweise eine Ablehnung befürchten. Andere möchten ihre Gesundheitsdaten nicht preisgeben.

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen – warum der Begriff oft missverstanden wird

Der Begriff „Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen“ führt leicht zu Missverständnissen. Manche Anbieter werben beispielsweise mit:

  • vereinfachter Gesundheitsprüfung
  • verkürzten Gesundheitsfragen
  • vereinfachter Gesundheitsprüfung für Immobilienfinanzierungen

Auch Vergleichsportale fassen solche Angebote häufig unter „Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung“ zusammen. Das bedeutet jedoch nicht, dass vollständig auf Gesundheitsangaben verzichtet wird.

Je nach Tarif oder Lebenssituation müssen nur wenige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Solche Angebote gibt es zum Beispiel bei bestimmten Immobilienfinanzierungen oder einzelnen Sonderaktionen. Bestehende Verträge lassen sich außerdem häufig im Rahmen einer Nachversicherungsoption erhöhen, ohne dass erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen bei der Baufinanzierung

Bei einer Baufinanzierung bieten manche Versicherer Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen an, damit Hinterbliebene ihren Immobilienkredit nach einem Todesfall weiter zurückzahlen können. Ganz ohne Gesundheitsfragen ist der Abschluss dagegen nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Bei der Württembergischen gibt es einen solchen Tarif in Verbindung mit einer Bau- oder Immobilienfinanzierung über Wüstenrot. In diesem Tarif kann die Risikolebensversicherung bis zu einer Versicherungssumme von 200.000 € ohne Gesundheitsfragen (mit Ausschlussklausel) abgeschlossen werden.

Welche Alternative gibt es zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Wenn eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich ist, kann eine Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen eine Alternative sein. Dabei beantworten Sie statt des üblichen Fragenkatalogs nur wenige Gesundheitsfragen.

Darum gibt es eine Gesundheitsprüfung

Damit wir Ihr individuelles Risiko einschätzen können, gehört die Gesundheitsprüfung zum Abschluss einer Risikolebensversicherung. Die Gesundheitsprüfung sorgt dafür, dass:

  • vergleichbare Risiken gleich behandelt werden
  • die Beitragskalkulation für alle Versicherten fair bleibt

Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen bilden die Grundlage für die Gesundheitsprüfung. Sie ist Teil der Risikoprüfung. Dabei berücksichtigen wir außerdem weitere Informationen aus Ihrem Antrag sowie statistische Daten aus Sterbetafeln zur Lebenserwartung. So ermitteln wir Ihr individuelles Risiko und berechnen Ihren Beitrag.

Aus Ihrem Antrag fließen unter anderem folgende Angaben ein:

  • Vorerkrankungen
  • Raucherstatus
  • Beruf
  • bestimmte Hobbys
  • geplante längere Auslandsaufenthalte

Zitat:

Unser Anspruch in der Risikoprüfung ist es, Chancen zu prüfen und nicht nur Risiken zu bewerten. Deshalb betrachten wir jede Anfrage individuell und suchen nach einer fairen und nachvollziehbaren Lösung für unsere Kundinnen und Kunden.

Thomas Häfele

Produktmanagement Leben Bereichsleiter Risiko- und Leistungsprüfung

Welche Gesundheitsfragen werden bei der RLV gestellt?

Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung beantworten Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit sowie weitere Fragen für die Risikoprüfung. Welche Fragen die Württembergische stellt, hängt vom jeweiligen Tarif und Antrag ab.

Abgefragt werden:

  • bestehende oder frühere Erkrankungen
  • ambulante oder stationäre Behandlungen
  • Operationen
  • regelmäßig eingenommene Medikamente
  • Raucherstatus
  • Beruf
  • risikoreiche Hobbys
  • je nach Tarif auch Körpergröße und Gewicht

Bei Erkrankungen betreffen die Gesundheitsfragen typischerweise Bereiche wie Tumore, Infektionen und chronische Erkrankungen. Zusätzlich werden Fragen zum Konsumverhalten gestellt.

Alle Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das gehört zur sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht. So kann die Württembergische Ihr Risiko richtig einschätzen.

Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden: Die Württembergische kann den Vertrag ändern oder beenden und die Leistung im Todesfall kürzen oder verweigern.

Welche Vorerkrankungen müssen Sie nicht angeben?

Nicht jede Erkrankung muss im Antrag angegeben werden. Entscheidend sind allein die Gesundheitsfragen im Antrag. Nur Erkrankungen oder Behandlungen, nach denen gefragt wird und die in den abgefragten Zeitraum fallen, müssen Sie angeben. Darunter fallen beispielsweise nicht grippale Infekte oder Zahnbehandlungen.

Welche Folgen können Ihre Angaben für den Versicherungsabschluss haben?

Die Württembergische prüft jeden Antrag einzeln. Vorerkrankungen, Beruf oder Hobbys führen nicht automatisch zu einem höheren Beitrag oder einer Ablehnung. Ausschlaggebend ist immer das gesamte Risiko.

In Einzelfällen lehnt die Württembergische einen Antrag ab, wenn das Todesfallrisiko aus versicherungstechnischer Sicht zu hoch ist. Das betrifft vor allem besonders hohe Risiken – etwa bestimmte bösartige Tumorerkrankungen, Organversagen oder extrem risikoreiche Berufe und Hobbys wie das Wingsuit-Fliegen. Maßgeblich sind Ihre Angaben im Antrag.

Auch längere Auslandsaufenthalte fließen in die Risikoprüfung ein. Geprüft werden unter anderem geplante Aufenthalte von mehr als sechs Monaten außerhalb der EU oder des EWR, das Reiseland, der Anlass und mögliche Risiken vor Ort. Daraus ergibt sich die individuelle Bewertung.

Wann gibt es bei der Württembergischen eine Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen?

Die Württembergische bietet vereinfachte Gesundheitsfragen in folgenden Situationen an:

  • nach der Geburt oder Adoption eines Kindes
  • zur Absicherung eines Darlehens für den Kauf oder die Renovierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie

In diesen Fällen müssen Sie deutlich weniger Gesundheitsfragen beantworten als bei einem regulären Antrag.

Kann ich meine Risikolebensversicherung später ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen oder verlängern?

Bei bestimmten Lebensereignissen können Sie die Versicherungssumme erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten. Diese Erhöhung heißt bei der Württembergischen Nachversicherungsoption. Im Tarif Premium lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen außerdem die Versicherungsdauer einmalig verlängern.

Zu den Lebensereignissen, die für die Nachversicherungsoption gelten, zählen zum Beispiel:

  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit
  • Erhöhung des Einkommens
  • Abschluss einer staatlich anerkannten Fortbildung oder Qualifikation
  • Kauf, Bau oder Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie

Für die Erhöhung gelten Fristen, Voraussetzungen und Höchstgrenzen.

Anonyme Risikovoranfrage: Versicherbarkeit vorab prüfen

Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Angaben bei der Risikoprüfung bewertet werden, müssen Sie nicht sofort einen regulären Antrag stellen. Mit einer anonymen Risikovoranfrage können Sie Ihre Versicherbarkeit vorab unverbindlich prüfen lassen. So erfahren Sie, ob und zu welchen Bedingungen Sie eine Risikolebensversicherung abschließen können.

Ihre Angaben werden ohne Nennung Ihres Namens oder anderer persönlicher Daten übermittelt.

Die Kosten einer RLV ohne Gesundheitsprüfung oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere:

  • Alter bei Vertragsabschluss
  • Versicherungssumme
  • Laufzeit
  • Raucherstatus
  • Tarif und Umfang der Risikoprüfung

Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen oder ohne Gesundheitsprüfung haben andere Annahmevoraussetzungen als Standardtarife. Die Beitragshöhe lässt sich deshalb nicht allgemein mit Standardtarifen vergleichen.

Tipps zur Beantwortung der Gesundheitsfragen

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen idealerweise erst, wenn Ihnen alle notwendigen Informationen vorliegen. Arztberichte, Krankenhausunterlagen, Medikamentenpläne und Befunde helfen dabei, Diagnosen, Behandlungen und Behandlungszeiträume nachzuvollziehen.

Gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Lesen Sie genau, welche Angaben und Zeiträume abgefragt werden.
  2. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen anhand Ihrer Unterlagen – nicht aus dem Gedächtnis.
  3. Berücksichtigen Sie nur Erkrankungen und Behandlungen, die in den abgefragten Zeitraum fallen.
  4. Beantworten Sie die Fragen im Antrag vollständig.
  5. Klären Sie unverständliche Fragen mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
  6. Fehlen medizinische Angaben, fragen Sie bei Ihrem Arzt nach.

Welche Alternativen gibt es, wenn keine Risikolebensversicherung möglich ist?

Wenn eine Risikolebensversicherung wegen Vorerkrankungen nicht oder nur zu ungünstigen Bedingungen abgeschlossen werden kann, gibt es andere Möglichkeiten der Absicherung. Diese verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele.

Versicherung Zweck

Risikolebensversicherung

Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen

Sterbegeldversicherung

Bestattungskosten absichern

Eine Sterbegeldversicherung deckt vor allem Bestattungskosten ab. Sie verfolgt einen anderen Zweck als eine Risikolebensversicherung und bietet keinen gleichwertigen Hinterbliebenenschutz.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihre persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Quellen

Häufige Fragen

Was Sie zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung noch wissen sollten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Bleiben dennoch Fragen offen, hilft Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater gerne weiter.

  • Mit den Gesundheitsfragen machen Sie die erforderlichen Angaben, während die Gesundheitsprüfung diese Angaben bewertet. Bei der Gesundheitsprüfung wird dann entschieden, ob und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz angeboten werden kann.

  • Welche Krankheiten Sie angeben müssen, bestimmen die Gesundheitsfragen im Antrag. Maßgeblich ist, wonach dort gefragt wird und für welchen Zeitraum die Fragen gelten. Ist eine Frage unklar, fragen Sie vor dem Ausfüllen nach, statt Angaben wegzulassen oder eigene Annahmen zu treffen.

  • Sie können die Gesundheitsfragen gemeinsam mit Ihrem Arzt beantworten. Krankenunterlagen und Arztberichte helfen dabei, Diagnosen, Behandlungen und Zeiträume korrekt anzugeben. Für die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen sind Sie selbst verantwortlich.

  • Nein. Die Württembergische kann Ihre Krankenakte nicht einsehen. Benötigt sie für die Risikoprüfung weitere medizinische Informationen, fordert sie diese mit Ihrer Einwilligung bei Ihren behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern an.

  • Für die üblichen Gesundheitsfragen müssen Sie nicht zu einer ärztlichen Untersuchung. Je nach Versicherungssumme kann jedoch ein ärztliches Zeugnis erforderlich sein. Sie beantworten die Fragen im Rahmen des Antrags. Generell kann der Versicherer – je nach Versicherungssumme oder Angaben – weitere Unterlagen oder Untersuchungen verlangen.

  • Als Raucher gelten nicht nur Personen, die Zigaretten rauchen. Häufig werden auch Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Shishas sowie rauchlose Tabakprodukte wie Snus oder Schnupftabak berücksichtigt. Entscheidend ist außerdem oft, ob diese Produkte innerhalb eines festgelegten Zeitraums vor der Antragstellung konsumiert wurden.

  • Auch mit Diabetes können Sie eine Risikolebensversicherung bekommen. Diabetes führt nicht automatisch zur Ablehnung. Die Württembergische prüft jeden Antrag einzeln. Dabei berücksichtigt sie unter anderem die Art des Diabetes, die Behandlung, die Blutzuckereinstellung und mögliche Folgeerkrankungen. Je nach Risikobewertung erfolgt die Annahme zu normalen Bedingungen, mit Risikozuschlag oder in Einzelfällen eine Ablehnung.

  • Haben Sie nach dem Absenden des Antrags bemerkt, dass Gesundheitsangaben fehlen oder fehlerhaft sind, können Sie diese noch ergänzen oder korrigieren. Wenden Sie sich dafür möglichst schnell an Ihre Beraterin oder Ihren Berater beziehungsweise direkt an die Württembergische.

  • Krankheiten, die erst nach Vertragsabschluss auftreten, müssen Sie nicht nachmelden. Entscheidend ist, dass Sie die Gesundheitsfragen bei der Antragstellung vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet haben. Diese Angaben bilden die Grundlage der Risikoprüfung.

  • Wurde Ihr Antrag auf eine Risikolebensversicherung abgelehnt, können Sie später erneut einen Antrag stellen. Maßgeblich sind dann die Angaben im neuen Antrag.

Fachliche Prüfung

Geprüft durch unseren Experten

Thomas Häfele

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