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Rentenrechner: Berechnen Sie online Ihre Rente im Alter

Haben Sie schon darüber nachgedacht, ob Sie im Alter ausreichend abgesichert sind? Der Rentenrechner kann Ihnen dabei helfen, den aktuellen Stand Ihrer persönlichen Altersversorgung zu berechnen.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Rentenrechner - Berechnen Sie online Ihre Rente im Alter: Paar mit Dokumenten und Laptop am Esstisch

Höhe der Altersvorsorge berechnen

Der Rentenrechner der Württembergischen

Mit dem Rentenrechner berechnen Sie Ihre voraussichtliche Altersrente. Die Angaben sind anonym und werden nicht gespeichert. Die Ergebnisse helfen Ihnen dabei, Ihre finanzielle Situation einzuschätzen. Sie zeigen, ob Ihre Altersvorsorge ausreicht, um eventuellen Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Funktionsweise des RechnersRente berechnenBenötigte UnterlagenRentenformelHäufige Fragen

Wie funktioniert der Rechner?

Der Rentenrechner berechnet die voraussichtliche Höhe Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rechner hat verschiedene Variablen, die Sie anpassen können. Dadurch können Sie unterschiedliche Szenarien durchspielen: Wie hoch ist meine Rente zum Beispiel mit einem Rentenbeginn von 65 statt 67? Wie hoch ist meine Rente bei einem höheren oder niedrigerem Nettoeinkommen? Der Rechner zeigt Ihnen auch die entstehende Versorgungslücke zwischen Ihrer gesetzlichen Rente und Ihrem selbst festgelegten Versorgungsziel.

Darüber hinaus können Sie Ihre bestehende private Altersvorsorge ergänzen, zum Beispiel Ihre Riester-Rente, Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge. Auch können Sie weitere Einstellungen bzgl. Berufseintrittsalter oder Ihrer Krankenversicherung vornehmen. Der Rentenrechner kann auch darstellen, wie die Lücke nach Abschluss einer unserer Rentenversicherungen ausschauen würde:

Mit welcher Rente können Sie rechnen?

Für die Berechnung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Ihr monatliches Nettoeinkommen

Um Ihre zukünftige Rentenhöhe zu berechnen, benötigen Sie den Betrag Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Falls Sie über das Jahr hinweg Sonderzahlungen erhalten, können Sie diese für eine genauere Rechnung mit 1/12 zu Ihrem monatlichen Nettoeinkommen dazuzählen.

Optional: Ihre aktuelle gesetzliche Renten­information

Sie erhalten diese jährlich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Werte entnehmen Sie bitte auf der ersten Seite den Absätzen “Rente wegen voller Erwerbsminderung" und "Höhe Ihrer künftigen Altersrente". Wir empfehlen Ihnen, den bis zu Ihrem Renteneintritt hochgerechneten Wert ohne Rentenerhöhung anzusetzen. Alternativ können Sie Ihre Werte auch bequem über die Fotofunktion des Rechners direkt aus Ihrer Renteninfo erfassen. Falls Ihnen die gesetzliche Renteninformation nicht vorliegt, können Sie diese auf der Website der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Falls Ihnen Ihre Renteninformation nicht vorliegt, können Sie stattdessen auch Ihr Bruttoeinkommen und Ihre Steuerklasse eingeben. Dann schätzt der Rentenrechner Ihre voraussichtliche künftige Altersrente auf Basis Ihrer Eingaben.

Die Mitteilung über Ihre betriebliche Alters­vorsorge

Die letzte Mitteilung Ihres Arbeitgebers oder Versorgungsträgers gibt die Höhe Ihrer voraussichtlichen Betriebsrente an, sollten Sie eine solche haben. Auch die durch Entgeltumwandlung erworbene Direktversicherung zählt dazu.

Die letzte Überschuss­benachrich­tigung Ihrer Lebens­versicherung und privaten Renten­versicherung

Um Ihre private Altersvorsorge in die Rechnung einfließen zu lassen, benötigen Sie die Werte davon. Die garantierten Werte sind fett gedruckt. Bei den Werten inklusive Überschussbeteiligung beruht die mittlere Variante auf der aktuellen Überschussdeklaration. Die Unterlagen zeigen Ihnen auf, welche monatliche Regelaltersrente Sie erwarten können. Auch die Leistungen bei Erwerbsminderung können Sie hier entnehmen.

Rentenformel: Wie berechnet sich die gesetzliche Rente?

Wie viel Geld Ihnen im Ruhestand zur Verfügung steht hängt von verschiedenen, individuellen Faktoren ab. Zur Berechnung wird die folgende Formel verwendet: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenfaktor x aktueller Rentenwert = Monatliche Rente

Was sich genau hinter diesen Begriffen verbirgt, erfahren Sie in der folgenden Tabelle:

BegriffWas bedeutet das?

Entgeltpunkte

Versicherte erhalten für jedes Arbeitsjahr Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Wenn Ihr Einkommen dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Ist Ihr Einkommen höher oder niedriger, werden die Entgeltpunkte entsprechend erhöht oder verkürzt.

Für Zeiten, in denen Sie in den ersten drei Lebensjahren Ihre Kinder erzogen haben, erhalten Sie Rentenanwartschaften in Höhe von einem Entgeltpunkt pro Jahr. Für die Pflege von Angehörigen erhalten Sie Rentenanwartschaften, deren Höhe vom Pflegegrad und der Pflegeleistung abhängen, anteilig an der Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße beträgt 2023 in den alten Bundesländern 40.740 € / in den neuen Bundesländern 39.480 €.

Zugangsfaktor

Wenn Sie bei Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ist Ihr Zugangsfaktor 1,0. Wenn Sie jedoch eher oder später in Rente gehen möchten, wird der Zugangsfaktor niedriger (früherer Renteneintritt) oder höher (späterer Renteneintritt).

Rentenfaktor

Der Rentenartfaktor ist abhängig davon welche Art von Rente Sie erhalten. Die klassische Altersrente hat einen Wert von 1,0. Darüber hinaus gibt es noch Rente wegen voller Erwerbsminderung (1,0), Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (0,5), Vollwaisenrenten (0,2), Halbwaisenrenten (0,1) und die Witwenrenten (0,55).

Aktueller Rentenwert

Der Rentenwert gibt an, wie viel Wert ein Entgeltpunkt aktuell hat. Aktuell beträgt dieser in den alten Bundesländern 35,52 € und in den neuen Bundesländern 36,02 € (Stand: Januar 2023).

Gut zu wissen & häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Renten­berechnung

  • Bis zum Jahr 2030 wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Rentenbeginn) von 65 auf 67 Jahre angehoben. Seit 2012 steigt die Altersgrenze pro Jahr um einen, ab 2024 steigt sie dann jährlich um zwei Monate. Versicherte, die im Jahr 1957 geboren wurden, erhalten somit erst mit 65 Jahren und elf Monaten die ungekürzte Regelaltersrente. Versicherte ab dem Jahrgang 1964 und jünger erhalten die ungekürzte Regelaltersrente erst mit 67 Jahren.

  • Wenn Sie eine Ausbildung in einem Betrieb machen, zählt Ihre Ausbildungszeit als beitragsgeminderte Zeit. Da Sie in dieser Zeit meist noch nicht so viel verdienen, erhalten Auszubildende und Lehrlinge einen gesonderten Zuschlag an Entgeltpunkten.

    Bei Besuch einer Hochschule oder Universität erhalten Sie in der Regel kein Gehalt. Auch wenn Sie zu der Zeit also nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Sie sich diese Zeit anrechnen lassen. Maximal acht Jahre können für Schul- und Studienzeiten angerechnet werden. Falls Sie länger studiert haben, wird Ihnen das nicht mehr angerechnet, Sie können jedoch freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen.

  • In der DDR waren die Arbeitsentgelte vergleichsweise niedrig und auch heute bestehen noch Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Damit dies zu keinen Nachteilen bei der Rentenberechnung führt, werden die Entgelte in den neuen Bundesländern auf "Westniveau" angehoben. Das heißt, dass der Verdienst mit einem Umrechnungsfaktor erhöht wird. Dieser Faktor entspricht etwa dem Verhältnis des Durchschnittentgeltes von West zu Ost und wird jedes Jahr neu festgelegt. Dies gilt noch bis zum 01.01.2025. Ab diesem Datum wird der Umrechnungsfaktor wegfallen. Die unterschiedlichen Beträge für den Rentenwert und den Durchschnittsverdienst werden bestehen bleiben. Ebenso werden auch die Rentenwerte angepasst, da sonst die neuen Bundesländer weiterhin einen Nachteil hätten. Da die Rentenwerte immer zum Juli aktualisiert werden, wird es im Jahr 2024 keinen Unterschied mehr zwischen den Rentenwerten West und Ost geben.

  • Um die gesetzliche Höchstrente zu erreichen, müssten Sie mindestens 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhalten haben. Diese Höchstrente liegt in der allgemeinen Rentenversicherung um die 3.000 € (Stand 2023). Da sich dieser Wert jährlich ändert, ist die Höchstgrenze also abhängig von Ihrem Arbeits- bzw. Renteneintritt. Die maximale Rente ist ein rein theoretischer Wert, denn die meisten haben mindestens während der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre gesetzliche Rente erhöhen können. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Länger arbeiten: Sie erhalten einen Zuschlag von 0,5 % für jeden Monat, den Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten und keine Rente beziehen.
    • Ausbildung mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen: Für Ihre Ausbildung, dazu gehört auch ein Studium, werden Ihnen maximal acht Jahre für Ihre gesetzliche Rente angerechnet. Falls Ihre Ausbildung jedoch länger gedauert hat, können Sie bis zum 45. Lebensjahr einen Antrag stellen und für diese Zeit Beiträge freiwillig nachzahlen.
    • Ausgleichszahlungen bei frühzeitigem Renteneintritt: Wenn Sie frühzeitig in Rente gehen wollen, aber keine Abschläge in Kauf nehmen wollen, können Sie Ausgleichszahlungen leisten. Sie können von der Rentenversicherung eine Rentenauskunft anfragen, welche Ihnen aufzeigt, mit welchen zusätzlichen Beiträgen Sie den Rentenabschlag ausgleichen können.

    Die Höhe der gesetzlichen Rente ist für viele Rentner später nicht ausreichend, wenn sie ihren Lebensstandard auch bis ins hohe Alter beibehalten wollen. Eine private Altersvorsorge oder eine betriebliche Altersvorsorge kann sich da lohnen.

  • Für Pflichtversicherte werden Beiträge in die gesetzlich Rentenversicherung entrichtet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Pflichtbeiträge jeweils zur Hälfte.

    Zum versicherungspflichtigen Personenkreis gehören:

    • Auszubildende
    • Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung
    • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
    • Menschen mit Behinderung
    • Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst
    • Personen, die so genannte Entgeltersatzleistungen beziehen – zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld
    • Studenten, die nebenbei jobben (hier gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen)

    Aber auch bestimmte Selbstständige können einer Pflichtversicherung unterliegen, z. B.:

    • Handwerker und Hausgewerbetreibende;
    • Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte;
    • Künstler und Publizisten;
    • Selbstständige mit einem Auftraggeber;
    • Seelotsen sowie Küstenschiffer und –fischer

    Für Kindererziehende werden Beiträge aus Steuergeldern entrichtet. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

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